Protokoll der Sitzung vom 25.10.2018

Letztlich erwarte ich, dass wir nicht nur einen Wunschzettel bekommen, sondern dass auch eine Idee kommt, vor allem die weitergehende Finanzierung. Deswegen nenne ich das Beispiel Dommuseum. Magdeburg leidet sehr daran, dass man erst eine Zusage gemacht und diese dann zurückgenommen hat. Magdeburg hat dann gesagt: Okay, wir machen das jetzt selbst. Wir stecken das gesamte Geld da hinein und machen es selbst.

Auch der Dom gehört nicht der Stadt und die gezeigten Exponate gehören auch nicht der Stadt. Ich bitte um Verständnis, dass ich das als Beispiel bringe.

Ansonsten stehe ich hinter der Sammlung und möchte sie gern erhalten. Ich möchte auch, dass wir sofort und schnell handeln.

Bezüglich der Frage, wie wir das möglichst würdig und schön präsentieren, brauchen wir ein Konzept, damit alle, die daran beteiligt sein sollten, auch wirklich beteiligt werden.

Herr Lange, Sie möchten nicht noch einmal sprechen? - Danke.

Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss habe ich nicht wahrnehmen können.

Somit stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3468 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit erhalten.

Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3509 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich

der Stimme? - Niemand. Damit hat auch dieser Alternativantrag keine Mehrheit erhalten.

Wir stimmen dann über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/3519 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 21 ist erledigt.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt für heute. Das ist der

Tagesordnungspunkt 22

Beratung

Urteil zu Rentenansprüchen von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen DDR unverzüglich umsetzen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3475

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 7/3510

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3517

Einbringer für die Fraktion DIE LINKE ist der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Mit dem vorliegenden Antrag holt meine Fraktion ein in diesem Landtag in mehrfacher Weise behandeltes Thema zurück.

Es geht im 28. Jahr der Deutschen Einheit immer noch um die Umsetzung des Einigungsvertrages. Es geht immer noch um die Überleitung von Ansprüchen aus Sonderversorgungssystemen der DDR in das Rentenrecht.

Kaum ein Thema ist in den vergangenen Jahren so strittig gewesen. Die Behandlung durch die Regierenden war wie kein anderes Thema geeignet gewesen, bei nun schon fast zwei Generationen im Ruhestand das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Vielleicht mag es an dem Namen „Sonderversorgungssystem“ gelegen haben, welches Irritationen bei den hier im Wesentlichen herrschenden westdeutschen Eliten ausgelöst hat.

Doch anders, als der Name vermuten lässt, waren die Sonderversorgungssysteme keinesfalls eine Funktionärsvergütung, sondern normaler Be

standteil des Altersversorgungssystems der DDR. Seine Notwendigkeit ergab sich aus der geringen Beitragsbemessungsgrenze und den eher niedri

gen Einkommen in der DDR. Das machte neben der Sozialversicherung ergänzende Rentensysteme erforderlich, die im Wesentlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler, Ärztinnen und Ärzte, Balletttänzerinnen und Balletttänzer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Polizistinnen und Polizisten betrafen.

Alle diese Berufsgruppen wurden gezwungen, ihre Ansprüche gerichtlich zu erstreiten. Trotz klarer Rechtslage und stets unzweideutiger Rechtsprechung wurde hinausgezögert, vertröstet und verschleppt.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Betreffenden wurde durch die westdeutschen Funktionseliten klar gemacht, man setze nicht auf Recht, sondern auf eine biologische Lösung.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Rechtsstaat funktionierte trotzdem und die unabhängige Justiz erkannte regelmäßig für Recht, was sich aus den Gesetzen ergab.

Doch selbst wenn in letzter Instanz die kleinste bürokratische Frage gelöst war, nutzte der festgestellte Anspruch den Antragstellern zunächst nichts, mussten sie sich doch nun in die Mühlen der langsam mahlenden Bescheinigungsbürokratie begeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Beleg für Gesagtes mag die Behandlung der Polizistinnen und Polizisten gelten. Spätestens seit dem Beginn dieses Jahrtausends war durch die Rechtsprechung klargestellt, dass der Begriff des Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens in § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes weiter zu fassen war als der im Sozialgesetzbuch, dass er regelmäßig auch Steuern und sozialversicherungsfreie Bestandteile bis zu der im Gesetz festgelegten Beitragsbemessungsgrenze erfasst.

Trotzdem wurde auf Zeit gespielt, wurden Spitzfindigkeiten zum entscheidenden Problem erhoben und die zum Teil hochbetagten Antragsteller auf das Ende jahrelanger Verfahren vertröstet.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Einzig das Land Brandenburg unter dem Innenminister Schönbohm, CDU, beendete 2008 dieses unwürdige Spiel und bescheinigte auch die steuerbefreiten Bestandteile des Entgeltes. Dahinter stand die Erkenntnis, dass Nutznießer dieser Regelung vor allem die unteren Dienstgrade der Volkspolizei waren.

Die Vergütungsbestandteile wurden vom DDRInnenministerium 1960 übrigens als Notbremse

eingeführt, weil die Arbeit bei der Volkspolizei auch wegen der geringen Vergütung unattraktiv war und zahlreiche Volkspolizisten in andere, besser bezahlte Wirtschaftsbereiche wechselten.

In Brandenburg erkannte ein CDU-Innenminister also den Handlungsbedarf. Sachsen-Anhalt blieb bei der bürokratischen Praxis des juristischen Klein-Kleins. Warum? - Nun, der damalige Innenminister wird es nicht mehr wissen und sein Staatssekretär wird es uns sicher gleich erklären. Die Praxis führte aber vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Finanzierung der Aufwendung für Sonderversorgungssysteme zu einer volkswirtschaftlichen Schizophrenie.

Die Gesamtkosten dieser Versorgungssysteme werden zu 60 % nach Einwohnern auf die Bundesländer umgelegt. In den 302 Millionen € des Jahres 2017 von Sachsen-Anhalt waren also anteilig die Kosten für die Brandenburger Polizistinnen und Polizisten enthalten, für die als Steuerzahler auch die sächsisch-anhaltinischen Polizistinnen und Polizisten aufkommen müssen im Wissen darum, dass sie auf die Erfüllung der Ihnen zustehenden Ansprüche noch ewig warten müssen.

Nun hat es Innenminister Stahlknecht seit dem 27. April 2017 schwarz auf weiß. Alle Winkelzüge nützen nichts. Die Entgeltbestandteile sind zu bescheinigen.

Nach immerhin einem halben Jahr gab es am 30. Oktober 2017 vom Innenministerium den Erlass zur Umsetzung des Urteils.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/4709 von Gudrun Tiedge im Januar 2016 umriss das Innenministerium anhand der vorliegenden Fallzahlen den Arbeitsaufwand für die Bearbeitung.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1987 des Abg. Herrn Erben wies das Innenministerium darauf hin, dass zur Bearbeitung der Anträge geeignetes Personal zuzuführen sei.

In der Plenarsitzung am 24. November 2017 erklärte Innenminister Stahlknecht auf die Frage meiner Kollegin Quade, dass er die Bearbeitung beschleunigen wolle und die PD Nord dazu personell verstärken wolle.

Was ist seitdem geschehen? - Laut „Mitteldeutscher Zeitung“ vom 17. Oktober 2018 wurden seitdem 1 202 Anträge abgearbeitet und bescheinigt. Legen wir seitdem 220 Arbeitstage zugrunde, so sind das fünf Anträge pro Tag. Legen wir dann noch die angegebenen drei Mitarbeiter zugrunde, heißt das: pro Mitarbeiter und pro Tag 1,8 Anträge.

Legen wir das zugrunde, würde das Innenministerium also noch acht Jahre und drei Monate für die Bearbeitung der prognostizierten weiteren 10 000

Anträge benötigen. Die Bearbeitung wäre also im Jahr 2027 abgeschlossen. - Das ist bösartig und zynisch, Herr Innenminister.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Hinweis, dass Brandenburg mit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vier Jahre benötigt hat, kann keine Entschuldigung sein. Brandenburg hat demnach die Bearbeitung 2012 abgeschlossen. Nur zur Erinnerung: Wir schreiben das Jahr 2018 und die Anspruchsberechtigten werden älter.

Nein, das Innenministerium tut nichts, um seine gesetzliche Pflicht der Bescheinigung zu erfüllen. Es spielt auf Zeit und auf Erledigung der Anträge durch Tod der Antragsteller und ihrer Hinterbliebenen.

Woran mag es liegen, dass Innenminister Stahlknecht so zynisch mit den Menschen in diesem Land umgeht, dass er Verbitterung und mangelndes Vertrauen in unseren Rechtsstaat als Folge seines Handelns so billigend in Kauf nimmt?