Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

Herr Gürth, ich habe eine kurze Frage. Sehen Sie angesichts der nach oben schnellenden Bestände bei den Waschbären, die wir in der letzten Zeit zu verzeichnen haben, eine Möglichkeit, im Landesjagdgesetz Änderungen vorzunehmen, um ein besseres Ergebnis bei der Bekämpfung, wenn ich es so bezeichnen darf, dieser Art zu erzielen?

Vielen Dank, Kollege Barth. Das ist natürlich ein ganz wichtiges Thema. Der Waschbär ist eine invasive Art und führt - das muss man wirklich sagen - zu ernsthaften, sehr negativen Veränderungen in den Habitaten, vor allem bei den Bodenbrütern, die in Gebieten, in denen sie zuvor heimisch waren, zum Teil schon fast ausgerottet sind.

Niedersachsen beispielsweise hat reagiert mit Folgen, die man nun ablesen kann. Wir haben den größten Zuwachs der Waschbärpopulation und somit den größten Schaden bundesweit. Dort, wo die Bestände nicht so stark anwachsen, hat das jeweilige Land Anreize für die Jäger und die Jagdausübungsberechtigten geschaffen, die die Sachkunde haben und die mit erheblichem Aufwand als Einzige etwas dagegen tun könnten.

Ich empfehle zu schauen, wie das beispielsweise Niedersachsen oder andere Bundesländer gemacht haben. Ich sehe darin eine Möglichkeit, gegen diese invasive Art zumindest einen Teilerfolg zu erzielen. Das sollten wir uns anschauen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Wir kommen zur letzten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes werden ein paar Dinge sinnvoller geregelt, als sie es bisher sind. Hervorzuheben ist die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht. Das tun wir, weil die Nilgans insbesondere in Konkurrenz mit dem Rotmilan und dem Weißstorch steht und deren Nester besetzt. Hierbei haben wir es mit zwei Arten zu tun, für die wir eine besondere Verantwortung tragen.

Die Nilgans ist nicht nur aggressiv, sondern auch besonders anpassungsfähig an den Klimawandel. Leider wird es in Zukunft zwangsweise zu solchen Effekten kommen; denn der Klimawandel verändert unsere Umwelt drastisch. Wir erleben das

gerade mit der Dürre. Das war die schlimmste Dürre, die wir jemals hatten, seit Beginn der Messungen. In der letzten Woche haben wir im Landwirtschaftsausschuss gehört, wie gravierend schon jetzt der Forst durch die Trockenheit geschädigt ist. Dies stellt uns vor Herausforderungen ungeahnten Ausmaßes.

Wenn wir feststellen, dass sich unsere Flora massiv verändert, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass sich auch die Fauna ändert. Das bedeutet, je mehr der Klimawandel voranschreitet, desto mehr müssen wir unsere heimischen Arten schützen.

Ein weiterer Punkt in der Novelle zum Jagdgesetz ist die Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden. Dass die Hunde die Reviergrenzen überschreiten, ist zwar organisatorisch zu vermeiden, aber wenn es doch einmal vorkommt, dann sollte das kein Rechtsverfahren nach sich ziehen, das dann auch niemandem nutzen würde.

Ich bin keine große Anhängerin davon, dass viel Schusswaffenequipment im Umlauf ist, aber die Öffnung des Jagdrechts für Schalldämpfer birgt doch einige Vorteile. Der Gesundheitsschutz für die Jägerinnen und Jäger, aber auch für die Hunde wird verbessert. Weniger Lärm ist zudem für die anderen Tiere in der Umgebung eine Erleichterung.

Das Für und Wider müssen wir in den Ausschussberatungen gut gegeneinander abwägen. Es ist darauf zu achten, dass diese neue Möglichkeit, Schalldämpfer zu nutzen, nur bestehende sinnvolle Jagden ergänzt. Damit schließe ich explizit die reine Trophäenjagd aus; denn die Jagd sollte meines Erachtens das Ziel verfolgen, ein Beitrag zum Naturschutz zu sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies gilt insbesondere für die Schalenwildregulierung.

Bei den Wildschweinen müssen wir kritisch bemerken, dass unsere vielen Maisfelder eine Bestandsregulierung stark erschweren. Die Jagd ist hierbei nur bedingt wirksam. Eine Änderung in der Feldbestellung, eine kleinteiligere Parzellierung, wie wir GRÜNEN das anstreben, könnte helfen, die Futtergrundlage für die Wildschweine einzuschränken. Alles in allem: Mit den übersichtlichen Korrekturen verbessern wir das Jagdgesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Frederking. Ich sehe keine Fragen. - Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass das Gesetz zur federführenden Beratung an den Aus

schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Umweltausschuss überwiesen werden soll. Ist das korrekt?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Und Innen!)

- Und mitberatend an den Innenausschuss. Das wurde bisher nicht beantragt. Das nehmen wir hinzu.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 7/3574 an die genannten Ausschüsse zustimmt; den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist der Überweisung des Gesetzentwurfs an die genannten Ausschüsse zugestimmt worden.

Herr Kollege Mittelstädt, sehen Sie sich trotz Ihrer Heiserkeit in der Lage, die Sitzung zu leiten? - Wollen Sie es für einen Tagesordnungspunkt probieren? - Wenn es nicht geht, dann mache ich natürlich weiter. Kommen Sie, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas heiser, ich hoffe aber, dass es morgen besser ist.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3608

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/3631

Die Einbringung erfolgt durch den Abg. Herrn Heuer. Herr Heuer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Rechtzeitig zum Jahresende bringen wir den Gesetzentwurf zur Tierkörperbeseitigung ein. Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist zwingend erforderlich, da eine Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere auch nach dem 31. Dezember 2018 nötig ist. Durch diese Änderung werden die Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung von Vieh im Sinne der Tierseuchenbekämpfung gemäß dem Tiergesundheitsgesetz fortgeführt.

Mit dem sogenannten Tierkörperbeseitigungsgesetz wird das Ziel verfolgt, durch einen entsprechenden Umgang mit den tierischen Nebenprodukten und durch die geordnete Entsorgung der Abfälle eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie eine Übertragung von Tierseuchen oder ein Einbringen von nicht zum Verzehr geeignetem Fleisch in die Lebensmittelkette zu verhindern. Die sachgemäße Beseitigung der tierischen Nebenprodukte dient also der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen.

Die Übertragung dieser Beseitigungspflicht auf die Firma SecAnim GmbH wurde bereits bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für das kommende Jahr hat die Firma SecAnim eine Erhöhung der Entsorgungskosten um 3,12 % und der Anfahrtspauschale um 8,37 % angekündigt. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Preissteigerungen auf Verhandlungen zwischen SecAnim und dem Land beruhen. Die tierhaltenden Betriebe müssen die Preise akzeptieren, ob sie wollen oder nicht. Eine freie Marktwirtschaft sieht anders aus. Daher wäre die Aussetzung der Beihilfe ein falsches Signal für die tierhaltenden Betriebe in Sachsen-Anhalt gewesen.

Die Änderung des Ausführungsgesetzes ermöglicht es der Tierkasse, die Beihilfen bis zum Ende des Jahres 2020 weiterhin zu gewähren. Das ist übrigens genauso lange, wie die EU-Notifizierung zur Gewährung dieser Beihilfen gilt. Hierzu muss man fragen - darüber sollten wir im nächsten Jahr noch diskutieren -, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Antrag zu stellen, um eine Verlängerung dieser Notifizierung zu erreichen.

Leider gibt es trotz aller Euphorie einen kleinen Wermutstropfen bei dieser Gesetzesänderung, aber so ist das in Koalitionen. Bisher sieht die Gesetzesänderung eine Abschmelzung der Beihilfeleistungen im Jahr 2020 vor. Darüber können und werden wir bei Gelegenheit, wenn es um die EU-Notifizierung usw. geht, noch einmal reden müssen.

Bei der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung lässt sich erkennen, dass die Tierhalter in Sachsen-Anhalt trotz des Anteils des Landes - ja, Herr Meister, Sie lächeln,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

ich weiß - im Vergleich zu den ausgewählten Ländern den höchsten Kostenanteil zu tragen haben. Wir sind dort tatsächlich am Ende der Tabelle zu finden. Die Tierhalter im Land Sachsen-Anhalt sind bereits nach der bestehenden Rechtslage stärker beteiligt und stärker belastet als die Tierhalter in anderen Bundesländern.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen - das war der Gegenstand der ganzen Diskussion -, dass das Tierkörperbeseitigungsgesetz ein Ge

setz zur Seuchenprävention und nicht ein Instrument der Agrarstrukturpolitik ist.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Richtig!)

Es darf auch nicht dazu herhalten, zumal das Land Sachsen-Anhalt bei 1,346 Millionen Schweinen und 2 941 Tierhaltern, also durchschnittlich etwa 458 Tieren je Tierhalter, kein Land der Massentierhaltung ist.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Somit ist doch wohl klar, dass die Beihilfen überwiegend Kleinbetrieben zugutekommen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu einer Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen sehe ich keine. Ich danke Herrn Abg. Heuer für die Ausführungen. - Für die Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, mich kurzzufassen. Sie alle kennen meine kritische Haltung zu der in Rede stehenden Beihilfe. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Kosten für die Beseitigung von Falltieren dem Verursacherprinzip folgend vom Erzeuger zu tragen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Wie in jedem anderen Fall auch, in dem eine gesetzliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von nicht verwertbaren Nebenprodukten besteht, sind die dafür anfallenden Kosten bei der Kosten- und damit verbunden auch bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Hierfür lassen sich auch andere Beispiele anführen. Im Ausschuss wurde beispielsweise das Thema Altölentsorgung genannt. Altöl ist ebenfalls ein belastendes Produkt, dessen ordnungsgemäße Entsorgung auch nicht subventioniert wird.

In dem vorliegenden Fall kann man sich darüber hinaus die Frage nach dem Tierwohl und den Haltungsbedingungen stellen. Insofern sind der von den regierungstragenden Fraktionen vorlegte Gesetzentwurf und der damit gefundene Kompromiss ein Schritt in die richtige Richtung. Auf