Lobend zu erwähnen ist, dass mit diesem Gesetzentwurf den Jägern ermöglicht werden soll, mit Schalldämpfern und, wenn es nötig werden sollte, auch mit Nachtsichtgeräten zu jagen und solche Maßnahmen umzusetzen.
Alles in allem scheint der Gesetzentwurf in Grundzügen das umzusetzen, was zurzeit möglich ist. Im Ausschuss werden wir sehen, ob wir das noch ein wenig innovativer hinbekommen, um vielleicht auch die Entwicklung einer Art, die noch nicht in einem guten Erhaltungszustand ist, zu verbessern.
Ich bitte im Namen des Herrn Loth, der heute leider nicht mehr anwesend sein kann, um Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Olenicak. Ich sehe keine Fragen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Barth. Sie haben das Wort, Herr Barth.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat die Inhalte der Novelle schon ausführlich dargelegt. Wir als SPD-Fraktion begrüßen die Änderungen natürlich.
Die Duldungspflicht bei der unbeabsichtigten Überjagung mit Jagdhunden im Rahmen von Bewegungsjagden ist schon deshalb geboten, um den Wildschweinbestand aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest effektiv reduzieren zu können. Ich denke, das ist wichtig.
In diesem Sinne ist auch die Aufnahme der Tierseuchenbekämpfung in § 23 Abs. 3 zur Einschränkung von Verboten zu begrüßen. Diese Erweiterung der Verordnungsermächtigung für die oberste Jagdbehörde ermöglicht es zum Beispiel, aus Gründen der Tierseuchenprävention das Verbot von Nachsichtgeräten zeitlich befristet aufzuheben. Wir hatten ursprünglich eine andere Forderung, aber ich denke, da ist es dann möglich.
Zur Aufnahme der Nilgans - dazu will ich nichts weiter sagen - ist richtig. Aber eines muss man auch deutlich sagen: Es ist nicht gewollt, dass die Nilgans wieder ausgerottet wird; denn sie unterliegt nicht der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1, nach der Waschbär, Marder, Mink und Nutria von der Hege ausgeschlossen werden.
Die Abschaffung des Verbotes des Einsatzes von Schalldämpfern folgt der Initiative Bayerns und wird sich nach und nach sicherlich auch in allen anderen Bundesländern durchsetzen; denn die Argumentation der Verminderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist nicht von der Hand zu weisen.
Wir haben vor, eine Anhörung durchzuführen. Ich denke, im Rahmen dieser Anhörung sollten wir uns dann auch noch einmal mit dem Thema Wolf befassen; denn wir haben im Vorfeld schon des Öfteren über die Frage diskutiert: Aufnahme in das Jagdrecht oder nicht. Dazu gibt es auch in der Jägerschaft Pro und Kontra. Dabei sollten wir die rechtlichen Dinge noch einmal bereden und dann schauen, inwieweit wir den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen.
Es gibt in dieser Hinsicht mittlerweile auch auf der Bundesebene Bewegung. Wie gesagt, wir müssen schauen, wie die Entwicklung dabei weitergeht, und dem sollten wir dann auch Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren! Wir plädieren dafür, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt und Energie zu überweisen.
Wir sollten zeitnah eine Anhörung durchführen und den Gesetzentwurf möglichst im ersten Quartal 2019 zur zweiten Lesung bringen.
Die vorgesehenen Regelungen zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest sollten zeitnah umgesetzt werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns viel Erfolg.
Vielen Dank, Herr Barth. Auch hierzu sehe ich keine Fragen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich denke, die Ministerin hat bei der Einbringung ausführlich dargelegt, worum es in diesem Gesetzentwurf geht. Mein Vorredner ist auf zahlreiche Dinge eingegangen. Dazu möchte ich jetzt nicht noch etwas sagen. Wir erachten es auch als sinnvoll, hier, vor allem aber auch in der Anhörung, darüber zu sprechen.
Über den Wolf möchte ich an dieser Stelle nicht debattieren. Das haben wir, glaube ich, hier im Haus schon öfter gemacht. Ich denke, wir werden das im Ausschuss auf jeden Fall tun. Wir stimmen einer Überweisung in die vorgeschlagenen Ausschüsse zu.
Vielen Dank, Frau Abg. Eisenreich. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abg. Herr Gürth. Sie haben das Wort, Herr Gürth.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts einer weitgehenden Naturentfremdung in einer Gesellschaft, in der Fleisch ein vakuumverpacktes Lebensmittel im Supermarkt ist, in der Bambibilder und Emotionen Sachkenntnis ersetzen und in der Diskussionen über das Jagdwesen genau so geführt werden, wäre heute etwas mehr Redezeit wünschenswert. Aber ich will nicht länger darüber klagen. Bei diesem Thema ist Aufklärung angesagt.
Man kann nur sagen: Bei der Infrastruktur, bei der Land- und Forstwirtschaft, die wir in Deutschland
haben, gibt es ohne ein gut funktionierendes Jagdwesen kein funktionierendes ökologisches Gleichgewicht.
Ich gehe also davon aus, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit noch Änderungen erfahren wird. Wir werden in der Anhörung die Gelegenheit nutzen, mit allen Beteiligten im Jagdwesen das Gespräch zu suchen.
Man muss wissen: Wer das Jagdrecht anfasst, der wird sofort mit Gegenregulierungen konfrontiert. Die Grundeigentümer, die Jagdgenossenschaften, die Jagdausübungsberechtigten, die Kommunen, die Landkreise mit ihren unteren Naturschutz-, Jagd- und Ordnungsbehörden, das Veterinärwesen, die Land- und Forstwirtschaft, das Jagdwesen in Gänze, der Tierschutz, das Tierwohl, die Gefahrenabwehr, die Wildtierhege - das ist ein großer Strauß. Wir sehen, wie das funktioniert; es hat sich bewährt. Aber wer an einer Schraube dreht, der weiß, dass er in dem System Veränderungen herbeiführen kann, die man wohl bedenken sollte.
Wir begrüßen die Aufnahme der Nilgans als invasive gebietsfremde Art in das Jagdrecht. Es wird höchste Zeit zu regulieren. Darin stimme ich Herrn Barth völlig zu.
Kritisch sieht die CDU-Fraktion die geplante Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, insbesondere wenn es zum vermehrten Einsatz von Hundemeuten kommt. Ich nenne an dieser Stelle nur jagdethische Gesichtspunkte. Das Tierwohl, die Rechtspositionen der Jagdausübungsberechtigten im Nachbarbezirk und die gute jagdliche Praxis in ihrer Gesamtheit müssen hierbei genauer betrachtet werden.
Durch einvernehmliche Absprachen wäre schon jetzt Rechtsfrieden gewahrt. Hierfür wären, ausgehend vom Tierwohl, beispielsweise die Förderung von Hegegemeinschaften und Wildfolgeregelungen ebenfalls geeignete Instrumente. Die geplante Gesetzesänderung bringt neue Konflikte. Das müssen wir uns genauer anschauen. Weder das Ziel der Seuchenbekämpfung noch die Erhöhung des Jagddrucks auf das Schwarzwild sind ausreichend überzeugende Argumente, wenn man sie allein betrachtet.
Ich komme zur Aufhebung des Verbots von Schalldämpfern. Dieses bedarf ebenfalls einer kritischen Überprüfung. Für Flinten beispielsweise gibt es überhaupt keinen technischen Schallschutz. Dieser ist nicht möglich. Die Flinte gehört zur Jagdausübung natürlich dazu. Insofern muss man sich die Argumente genau anschauen.
Ein Thema will ich ganz kurz ansprechen. Vielleicht sollte man es einmal wagen, bei dieser Gelegenheit über die Mindestgröße von Eigenjagdbezirken im Land zumindest nachzudenken. Bei einer Größe von 75 ha stellt sich schon manchmal die Frage, ob das ausreicht. - Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.
Zum Abschluss ganz kurz zwei Dinge: Die Wildschadensregulierung muss nach der Auffassung der CDU-Fraktion neu angepackt werden. Größere Schläge, immer mehr Ölsaaten, immer mehr Mais für die Bioenergiegewinnung bedeuten Habitate zum Aufwuchs der Schwarz- und der Schalenwildpopulationen. Dies kann der Jäger allein nicht regulieren. Warum soll er den Wildschaden begleichen? - Diejenigen, die das verursachen, müssten stärker herangezogen werden, wie es beispielsweise in Schleswig-Holstein der Fall ist.
Ich komme zum Schluss, Frau Kollegin. - Wir werden auch über die Arbeit der Jagdgenossenschaften und über Erleichterungsmöglichkeiten für die Jagdkataster reden. Auch das Thema der sogenannten Erntejagden - das ist ein Terminus, der im Jagdrecht nicht vorkommt, aber in der jagdlichen Praxis - werden wir ansprechen.
Alle, die sich mit diesem Thema befassen, wissen es. Ich stimme Herrn Barth hinsichtlich der Überweisung zu
Danke. Sie haben Glück, der Kollege Barth hat eine Frage. Nun können Sie noch etwas länger reden. - Bitte, Herr Barth.
Herr Gürth, ich habe eine kurze Frage. Sehen Sie angesichts der nach oben schnellenden Bestände bei den Waschbären, die wir in der letzten Zeit zu verzeichnen haben, eine Möglichkeit, im Landesjagdgesetz Änderungen vorzunehmen, um ein besseres Ergebnis bei der Bekämpfung, wenn ich es so bezeichnen darf, dieser Art zu erzielen?