Zunächst einmal offenbart die Antwort auf die Große Anfrage wenig Überraschendes: Deutlich mehr Frauen als Männer sind alleinerziehend.
Schaut man sich die berufliche Situation der Alleinerziehenden an, ist bei den Frauen erfreulich, dass die Anzahl derjenigen, die eine Grundsicherung nach dem SGB II erhalten, in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Waren es im Jahr 2008 noch knapp 30 000 erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen, sind es im Jahr 2017 nur noch knapp 22 000. Bei den Männern ist die Entwicklung genau andersherum: Im Jahr 2008 gab es in Sachsen-Anhalt knapp 1 700 erwerbsfähige leistungsberechtigte Männer, im Jahr 2017 aber sogar knapp 1 900. Woran diese Entwicklung liegt, bleibt offen. Danach wurde aber auch nicht gefragt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte, dass Männer und Frauen in unserer heutigen Gesellschaft alles werden können, was sie wollen, und jegliche Unterstützung erhalten, die sie dafür brauchen. Daher finde ich es gut - das sagte ich eingangs -, dass wir die Debatte über Gleichberechtigung führen; denn nur durch das Bewusstsein dafür, dass es auch in unserem Land noch Ungleichbehandlung gibt, kann sich etwas ändern.
Ich meine, wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Lassen Sie uns diesen Weg weiter gemeinsam gehen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Kolze. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Zum Schluss hat die Abg. Frau von Angern noch einmal das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe zu Beginn meiner Rede auf das Grundgesetz und auf unsere Landesverfassung Bezug genommen. Ich möchte in dieser Debatte nicht unerwähnt
lassen, dass wir noch eine andere Grundlage für das Staatsziel der Gleichstellung von Männern und Frauen haben, nämlich CEDAW, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Das ist kein Geschwafel, sondern ein internationales Abkommen der Vereinten Nationen, das uns alle binden muss.
Ich danke meinen Vorrednerinnen von den Koalitionsfraktionen und auch der Ministerin dafür, dass sie noch einen weiteren Punkt aus der Großen Anfrage herausgenommen haben, nämlich die soziale Situation von Frauen in SachsenAnhalt.
Herr Kolze, ich finde schon, dass uns, auch wenn es weniger geworden ist, die Situation von alleinerziehenden Frauen sehr wohl zum Handeln animieren und auch Sorge bereiten muss; denn es ist de facto tatsächlich nicht nur in SachsenAnhalt, sondern deutschlandweit, aber eben auch in Sachsen-Anhalt, so, dass die Wahrscheinlichkeit, armutsgefährdet zu sein und in Armut zu leben, wenn Frauen alleinerziehend sind und mehr als ein Kind haben, sehr hoch ist, de facto eins zu eins. Das muss uns, glaube ich, zum Handeln zwingen.
Das hat auch zur Folge - das ist gerade eben noch einmal gesagt worden, auch hinsichtlich des Gender-Pay-Gap -, dass sich Frauen mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Altersarmut hineinbegeben. Das kann uns, denke ich, nicht zur Ruhe kommen lassen.
Die Antworten der Landesregierung eröffnen noch viel mehr Handlungsbedarf zu vielen anderen Themen. Ich musste mich heute beschränken. Wir werden jedoch als Fraktion mit weiteren parlamentarischen Initiativen aktiv bleiben. Wir haben gemeinsam noch einiges zu tun, um das Staatsziel der Gleichstellung von Mann und Frau tatsächlich zu realisieren.
Meine Damen und Herren! Ich gehe fest davon aus, dass es erreichbar ist. Andere Länder zeigen uns das. Es ist kein Naturgesetz, dass Frauen manche Wege durch die sogenannte gläserne Decke versperrt bleiben. Es ist unsere Aufgabe, gerade die der Frauen hier im Parlament, Mädchen und Frauen Steine aus dem Weg zu räumen und ihnen Mut zu machen, verschlossene Türen, die nicht unbedingt wirklich verschlossen sein müssen, zu öffnen.
Lassen Sie uns daher gemeinsam an der Fortschreibung und Umsetzung des Landesprogrammes für ein geschlechtergerechtes SachsenAnhalt arbeiten.
Ein kurzer Punkt noch zu Herrn Poggenburg. Sie sagten, Sie sind für eine echte Chancengleichheit statt eines Quotenzwangs. Schaue ich in Ihre Reihen, bedeutet das bei 22 Männern und einer Frau, dass das nur heißen kann, dass die anderen Frauen in Ihrer Partei von nicht zureichender Intelligenz sind oder, um es salopp zu sagen, nicht die hellste Kerze auf der Torte. Allerdings zeugte auch der heutige Debattenbeitrag Ihrer Rednerin nicht von einer hohen Kompetenz beim Thema verstehendes Lesen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen. - Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 11 ebenfalls erledigt.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für SachsenAnhalt wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land Sachsen-Anhalt nach dessen grundlegender Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.
Die Änderungen des Landesjagdgesetzes richten sich im Wesentlichen auf die Einführung einer Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht, die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung sowie die Unterstützung des Schutzes besonders geschützter und streng geschützter Tierarten durch jagdliche Maßnahmen.
Lassen Sie mich kurz zu diesen wesentlichen Inhalten ausführen. Zunächst zur Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden. Bewegungsjagden stellen eine bewährte und effektive Art der Regulierung der Schalenwildbestände und der Erfüllung des Abschussplanes im Rahmen der Vorgaben des Bundesjagdgesetzes dar.
Die Wildbestandsregulierung dient in erster Linie der Reduktion der Wildbestände zur Anpassung des Wildbestandes an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse, insbesondere zur Vermeidung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus gewinnt die Regulierung der Wildbestände zunehmend Bedeutung im Hinblick auf den Anstieg der Zahl an Wildunfällen im Straßenverkehr. Seit zwei Jahren sind Wildunfälle Unfallursache Nr. 1 im Straßenverkehr. Rehe und Wildschweine sind dabei die am meisten betroffenen Wildarten.
Bewegungsjagden erfolgen meistens unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor den Schützen bringen. Hierbei kann es vorkommen, dass der Jagdhund Reviergrenzen überschreitet. Dies führt dann nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn.
Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und dient dem öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.
Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, nämlich der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Ein- und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile wohl keinen Zweifel.
Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen, zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen vermutlich die Berichte und vielleicht auch die Bilder, wo die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.
Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd.
Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalte ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.
Schließlich werden zum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, also beispielsweise dem Fuchs, dem Marder, dem Hund, dem Waschbären, dem
Mink, die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können.
Diese Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig. Um langfristig einen ausreichend hohen Bruterfolg im Freiland zu gewährleisten und Niederwildarten im Allgemeinen zu schützen, ist die effektive Senkung des Beutegreiferdrucks erforderlich. Darüber hinaus wird auch im Jagdgesetz die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirtinnen, Jägern, Försterinnen und Waldbesitzern.
Durch den Gesetzentwurf wird nicht nur die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt, sondern auch unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert. Bislang uneindeutige Regeln werden präzisiert. Die geplanten Änderungen stellen eine weitere zeitgemäße Verbesserung des bewährten sachsen-anhaltischen Jagdrechts dar.
Die Landesregierung sieht den Gesetzentwurf als nachhaltig, zukunftsweisend und konsensfähig an und blickt den Beratungen im Parlament optimistisch entgegen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Frau Ministerin. Ich sehe keine Fragen. - Wir steigen nunmehr in die Debatte der Fraktionen mit einer Redezeit von drei Minuten ein. Der erste Debattenredner ist der Abg. Herr Olenicak von der AfD-Fraktion.
Schönen guten Tag, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet nötige Änderungen, die von Jägern, Land- und Forstwirten sowie von anderen Betroffenen nicht abgelehnt werden. Einige Eingaben wurden eingearbeitet, aber einige Fragen sind noch offen, zum Beispiel das CDU-Mantra, dass der Wolf ins Jagdrecht kommen soll. Schon
Kollege Borchert forderte: Daher gehört sie, die Wolfspopulation, in die aktive Kontrolle der Jägerschaft. Aber ich bin sicher, dass Ihnen Kollege Radke mittlerweile erklärt hat, dass die Bewertung des Erhaltungszustandes allein Angelegenheit der EU ist.
Diese hat noch lange keinen guten Erhaltungszustand festgestellt und wird das auch nicht tun. Nein, meine Herren Wolfsfeuertänzer. Kommt nun der Bär, ist auch der in keinem guten Erhaltungszustand? - Wie es auch sei, Herr Borchert - Versprechen nicht erfüllt. Der Wolf bleibt außen vor, wie auch der Biber - leider.
Weiterhin haben wir bei dem köstlichen Rebhuhn einen wahrhaft schlechten Erhaltungszustand. Aber leider ist das Rebhuhn noch immer nicht mit einer ganzjährigen Schonzeit geschützt und darf von September bis Dezember geschossen werden. Darüber sollten wir im Ausschuss ebenso diskutierten wie über den Schutz der Lachmöwe. Zwar entwickelt sich der Bestand in den letzten Jahren positiv, aber auch bei diesem schönen Tier ist der Erhaltungszustand noch lange nicht befriedigend.