Ich wollte damit nur sagen: Wir sperren uns nicht gegen eine Überweisung. Ich bin nur auf den Antrag eingegangen, und wenn man dort nachliest, sieht man, dass berichtet werden soll. Das ist etwas anders dargestellt worden. Aber wir können natürlich auch überweisen, Herr Präsident. Dann ziehe ich das zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls es jetzt hier Mode sein sollte, Präsidenten hier vorn in Wallung zu bringen, dann sage ich Ihnen: Bringen Sie Ihre Anträge richtig ein und formulieren Sie sie richtig. - Der Abg. Scheurell hat eine Frage oder möchte etwas richtigstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe wahrscheinlich zu flapsig reagiert. Dafür möchte ich mich ganz herzlich entschuldigen.
und der Alternativantrag, der vorhersehbar die Mehrheit erlangen wird, wird dann bitte in den Ausschuss überwiesen. Das steht auch in unserem Alternativantrag.
- Genau, und Bericht im Ausschuss, ganz genau. - Entschuldigung! Herr Gallert, nun guck nicht gleich so streng.
Sehr geehrter Herr Abg. Scheurell, ich erkläre es Dir einmal in der Pause. - Der Antrag ist so formuliert worden: Wenn wir eine Überweisung vornehmen, dann sind beide Anträge in den Ausschüssen zu behandeln. So ist das.
Wir setzen die Sitzung fort. Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich die Fraktion der AfD, ob Sie auf der Überweisung bestehen. Da Sie sie beantragt haben, müsste ich auch darüber abstimmen lassen. Dann würden wir das Ergebnis haben. Wenn das Ergebnis vorliegt, könnte es, wenn eine Überweisung abgelehnt wird, auch so sein, dass wir dann über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/66 abstimmen würden. Wenn dieser keine Mehrheit bekommen würde, könnten wir über den Alternativantrag der Koalition abstimmen.
Darin ist formuliert, in welchem Ausschuss dann darüber zu reden sein wird. So ist das Prozedere. Ich sage es Ihnen nur noch einmal vorweg.
Herr Poggenburg, an Ihrem Nicken konnte ich erkennen, dass Sie an Ihrem Antrag auf Ausschussüberweisung festhalten möchten. Deshalb - wir befinden uns im Abstimmungsverfahren - frage ich Sie, ob Sie einer Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zustimmen möchten. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? - Von dem restlichen Parlament, über alle Fraktionen hinweg. Damit ist eine Überweisung abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/66. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind große Teile des Parlaments. Damit ist der Ursprungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag in Drs. 7/87. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Einbringer ist der Abg. Herr Poggenburg. Herr Poggenburg, kommen Sie bitte zum Pult. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Die EZB, der IWF, der deutsche Finanzminister und andere Vertreter der großen Koalition haben sich daran gemacht, einen Frontalangriff auf unser Bargeld zu starten, dies unter dem Vorwand der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung.
Wir von der AfD gehen aber erst einmal grundsätzlich davon aus, dass Kriminalitätsbekämpfung Aufgabe der Justiz und der Sicherheitsbehörden und nicht der Notenbanken ist. Uns ist es wichtig, dass man eine vernünftige Abwägung zwischen Sicherheitspolitik auf der einen Seite und individueller Freiheit für den Bürger auf der anderen Seite vornimmt.
Dies sehen wir in den bereits erfolgten und in den anstehenden Debatten zu diesem Thema und den damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zur schrittweisen Abschaffung des Bargeldes und zur Einführung von Bargeldobergrenzen nicht ausreichend gewahrt. Den Bürgern muss die freie Wahl zwischen den verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
Die Abschaffung des Bargeldes soll schleichend und scheibchenweise erfolgen, damit es der Bürger erst dann richtig mitbekommt, wenn es im Grunde genommen schon zu spät ist. Es handelt sich dabei um das gleiche politische Vorgehen wie so oft in unserem Lande.
Zuerst sollen die Geldscheine verschwinden und die Bargeldzahlungen über 5 000 € verboten werden. Zur Abschaffung des 500-€-Scheins ist die Entscheidung bereits gefallen, wie Sie, verehrte Abgeordnete, sicherlich wissen. Die EZB hat nun verkündet, dass bis Ende 2018 keine dieser Banknoten mehr zugelassen werden. Die etablierte Politik hat uns aber erklärt bzw. zu erklären versucht: Den 500-€-Schein hat sowieso kein Bürger oder so gut wie kein Bürger in der Hand. Wir haben einmal nachgeschaut und wenig recherchiert: Der 500-€-Schein ist wohl dreimal so oft in Umlauf wie der 200-€-Schein.
In Deutschland erkennen immer mehr Bürger die Gefahr des Bargeldverbotes für die persönliche Freiheit. Die Initiative „Stop Bargeldverbot“ hat bereits mehrere Hunderttausend Unterschrift gesammelt und es werden täglich mehr.
„Eine bargeldlose Welt würde uns unserer Freiheit berauben und uns zu schutzlosen Subjekten eines allmächtigen Systems machen.“
Genau dies wollen unsere Bürger nicht. Und trotzdem zeichnet sich ein solches Bargeldverbot immer deutlicher ab. Aber die EZB-Führung ist nicht von selbst auf diese Idee gekommen. Liebe Abgeordnete, aufgepasst: Die Originalinitiative für diese Idee kommt von den Regierungen in Deutschland und Frankreich.
Inzwischen hat sich der Präsident der Europäischen Zentralbank Draghi für diese Maßnahme ausgesprochen. Als Grund für die Abschaffung der 500-€-Banknote und eine Höchstgrenze für die Bargeldauszahlung wird immer wieder angeführt, dass damit gegen organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und Terrorismus vorgegangen werden kann.
„Zweifel angebracht, ob Terroristen oder Kriminelle […] an illegalen Handlungen gehindert werden, weil es eine Bargeldobergrenze gibt oder die großen Stückelungen abgeschafft wurden“.
Wir können also festhalten: Es gibt keine einheitliche fundierte Expertenmeinung zum Sinn oder Unsinn von Bargeldabschaffungen zur Bekämpfung von Terror und Kriminalität. Im Übrigen werden mit dieser Begründung, wie wir sie gerade gehört haben, auch pauschal alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Dies sollten wir nicht ganz unberücksichtigt lassen.