Die Antwort auf die Frage, in wie vielen Fällen hier aufgrund des Legalitätsprinzips ein Verfahren eingeleitet worden ist und in wie vielen Fällen möglicherweise eine Strafanzeige vorliegt, kann ich Ihnen gern nachliefern. Solche Zahlen lerne ich nicht auswendig.
Ich komme noch einmal darauf zurück; Sie haben gerade von Verschwörungstheorien usw. gesprochen. Ich habe einen aktuellen Artikel aus der „Volksstimme“ vorliegen. Darin steht der Satz, den Sie gerade gesagt haben. Allerdings ist er dort von Herrn Güssau gesagt worden, dass es sich um Einzelne handle.
Nun steht aber in diesem Artikel auch, dass es mittlerweile 13 Beschuldigte gibt. Es geht um 141 Wahlunterlagen, die falsch herausgegeben worden sind. Es geht um 132 Vollmachten für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen und um 181 eidesstattliche Erklärungen, die laut „Volksstimme“ angeblich gefälscht worden sind.
Ich bitte Sie zu klären, ob das eine Verschwörungstheorie ist oder ob das real ist. Gut, diese 13 Leute sind Einzelne, unter anderem Herr Kühnel und eine Mitarbeiterin der CDU - alles einzelne Personen. - Aber gut, lassen wir das an dieser Stelle.
Unter dem Strich gab es mehr als 1 000 gefälschte Stimmen, so schreibt die „Volksstimme“ zur Stadtratswahl in Stendal. Sie wissen genauso gut wie ich, dass bei der Kommunalwahl in einem Brief auch die Wahlzettel aller Kommunalwahlen - es gibt also eine Ortschaftsratswahl, Stadtrat und Kreistag - ausgehändigt werden. Sprich: 1 100 Stimmen, die gefälscht worden sind, stehen hier in Rede.
Alle Unterlagen, die ausgereicht worden sind, beinhalteten auch die Unterlagen für die Kreistagswahl. Wie erklären Sie sich, dass die Stadtratswahl in Stendal wiederholt werden musste, weil es offensichtlich mandatsrelevant war, und die Kreistagswahl im Landkreis Stendal bis heute Gültigkeit hat? Wie bewerten Sie das?
Es gibt eine juristische Bewertung, die dem zugrunde liegt. Die können wir Ihnen gern geben. Das ist im Innenausschuss vorgetragen worden. Insofern ist das, was dort passiert ist, aufgrund juristischer Einschätzung passiert. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht, weil es eben dementsprechend nachvollziehbar ist.
Ich muss Sie auch nicht über Verschwörungstheorien aufklären, weil ich gar nicht in der Pflicht stehe, das, was Sie hier tun, aufklären oder widerlegen zu müssen.
(Zuruf von der AfD: 181 eidesstattliche Er- klärungen! - Weitere Zurufe von der AfD - Zurufe von der CDU - Unruhe)
Ich gehe davon aus, dass der Kollege Innenminister gefragt worden ist. Dann soll er doch die Chance haben, seine Antwort zu Ende zu bringen. Das wäre ganz nett. - Bitte schön.
Da Sie ja sachlichen Erwägungen nicht zugänglich sind, will ich zumindest eines feststellen - und das freut mich -: Sie sprechen sonst immer von der Lügenpresse. Der „Volksstimme“ glauben Sie. - Herzlichen Dank.
Ich mache die folgenden Rednerinnen und Redner unserer Aktuellen Debatte darauf aufmerksam, dass der Innenminister sein Zeitvolumen um
eine Minute und 31 Sekunden überzogen hatte, bevor er die Fragen gestellt bekommen hat. Er darf das.
Das hat allerdings zur Konsequenz, dass die nun nachfolgenden Redner auch einen Zuschlag von anderthalb Minuten bekommen. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, dass die AfD noch einmal ans Mikrofon geht.
Ich rufe als nächsten Debattenredner den Abg. Herrn Hövelmann von der SPD-Fraktion auf. Bitte sehr, Sie haben das der Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Demokratie braucht einfache, verständliche und klare Regeln.
Das fängt bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen an, das bedeutet Entscheidungs- und damit die Wahlmöglichkeit für die Wählerinnen und Wähler und das endet nicht zuletzt bei der öffentlichen Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses und dessen Überprüfbarkeit.
Ohne diese Regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es keine Akzeptanz für die gewählten Gremien und für deren demokratische Legitimation. Deshalb gibt es auf Gemeinde- und Kreisebene Wahlleiterinnen und Wahlleiter, deshalb gibt es eine Landeswahlleiterin. Deshalb gibt es Wahlkommissionen, Wahlausschüsse und einen Wahlprüfungsausschuss.
Diese Gremien und die Frauen und Männer, die in den Gremien arbeiten, haben die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass Fehler erkannt und, wenn möglich und notwendig, korrigiert werden.
Dass es eine Korrektur der Zusammensetzung des Landtages von Sachsen-Anhalt nach der Wahl am 13. März gibt, ist Ausfluss des Funktionierens unserer Demokratie und unserer Wahlgesetze.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, von Gabriele Brakebusch, CDU, und von Siegfried Borgwardt, CDU)
Wenn diese Fehler und Verstöße unentdeckt oder folgenlos blieben, dann, ja dann wäre Ihre Besorgnis begründet.
Ihre bereits vor der Wahl öffentlich laut vermuteten zu erwartenden Unregelmäßigkeiten bei der Wahl am 13. März 2016 unterstellen den demo
kratisch gewählten und damit legitimierten Gemeinde- und Kreiswahlleitern, der Landeswahlleiterin und den zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern planmäßiges und gesetzeswidriges Verhalten.
Im Übrigen hat die Diskussion vorhin jedenfalls für mich eine Frage offengelassen. Wenn Sie denn eine Vermutung haben, dass da immer aus Ihrer Sicht eine politische Gruppierung benachteiligt gewesen sein solle, dann will ich zumindest fragen, wie nach ihrer Meinung sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Stendal mit den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Saalekreis und den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Magdeburg oder wo auch immer abgestimmt haben sollen, genau so zu verfahren.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Das sind die Wellen!)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich will von diesem Platz aus allen haupt- und ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern herzlich danken, die regelmäßig dafür Sorge tragen, dass Wahlen in Sachsen-Anhalt fair und gesetzeskonform stattfinden können.
Aber, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dort, wo Menschen engagiert sind, werden auch Fehler gemacht. Wir haben regelmäßig das Problem, in ausreichendem Maße Frauen und Männer zu finden, die als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihren Sonntag im Wahllokal verbringen wollen, damit unsere Demokratie funktioniert.
Wir sind alle aufgefordert mitzuhelfen, dass das bei jeder Wahl immer wieder gelingt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der AfD, wäre es für die Sicherstellung von Wahlen wichtiger, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen
und dafür zur werben, dass viele Menschen das tun, als im Nachhinein darüber zu lamentieren, dass nicht alles fehlerfrei vonstatten gegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Klärung von Wahleinsprüchen sind die zuständigen Gremien zuständig, für die juristische Klärung die Staatsanwaltschaft und die Gerichte.
Die Klärung von Verstößen bei Wahlen ist notwendig und sie ist richtig. Aber wir sollten gemeinsam Wert darauf legen und jeden Versuch
unterlassen, hieraus ein Bild vom Land SachsenAnhalt zu zeichnen, das jedenfalls den Eindruck erwecken könnte,
Recht und Gesetz würden in diesem Lande im Zusammenhang mit Wahlen nicht vollumfänglich angewandt werden.