Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

Zunächst zu dem Gesetzentwurf als Ganzes und zu dem Änderungsantrag der LINKEN. Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf dient mitnichten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt als Ganzes, wie es zum Beispiel bei dem Vorschlag des Behindertenbeirates der Fall ist. Das ist im folgenden Jahr vorgesehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde wie einige andere nur notwendig, weil es in diesem Jahr kein Haushaltsbegleitgesetz gibt.

(Zustimmung)

Er erfüllt also nur diesen Zweck. Dazu passt der Änderungsantrag der LINKEN nicht, er muss deshalb der Novellierung des Gesamtgesetzes vorbehalten bleiben.

Zu der Fachstelle für Barrierefreiheit. Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass es notwendig wäre, aber die Beratung zu diesem Thema im Finanzausschuss am letzten Freitag hat mir das Gegenteil bewiesen. Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, die Definition von „barrierefrei“ vorzutragen. Ich zitiere aus § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe […] zugänglich sind.“

Das ist barrierefrei.

Die Begründung zielt auf die Beseitigung baulicher, kommunikativer, visueller und digitaler Hemmnisse im Alltag aller Menschen, aber auch für die mit seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen - kurz: auf ein universelles Design.

Einfach gesprochen: Es gibt Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die durch die Umwelt, die sie vorfinden, in ihrem Leben behindert werden. Soweit diese Umweltbedingungen menschengemacht sind, sind sie so zu

gestalten, dass sie eben niemanden behindern, nicht alte Menschen, nicht junge Menschen, nicht Menschen mit Beeinträchtigungen - niemanden. Barrierefrei eben. - Ich hätte nicht gedacht, dass ich das in diesem Landtag noch einmal vortragen müsste.

(Beifall bei der SPD)

Die Einarbeitung der ideellen Förderung und Stärkung der Barrierefreiheit in den Aufgabenkatalog der Fachstelle für Barrierefreiheit ist demzufolge richtig und außerordentlich notwendig. Ich bitte Sie um eine Überweisung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrages in den Ausschuss für Soziales. - Vielen Dank und einen schönen Feierabend.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Frau Dr. Späthe, das ist noch nicht das Ende gewesen; denn es gibt noch eine Frage vom Abg. Herrn Lange. - Bitte, Herr Lange. Herr Lange, bitte nicht so lange.

Ich mache nicht lange. - Frau Späthe, Sie haben jetzt gerade noch einmal von Barrierefreiheit gesprochen und dass das ein wichtiges Ziel ist. Sie haben auch umfassend erklärt, wie Sie sich das vorstellen. Meine Frage ist: Warum hat es die SPD nicht geschafft, mit uns gemeinsam beispielsweise - wir haben das öfter beantragt - zu bestimmen, dass die Rechtsnormen zur Barrierefreiheit in vollem Umfang in die Landesbauordnung einfließen? Warum ist das noch nicht geschehen?

Frau Dr. Späthe.

Herr Lange, Sie wissen, dass das eine sehr wichtige Frage ist. Wir wissen auch, dass dort unterschiedliche Interessenlagen aufeinanderprallen. Es ist uns bis dato in der Regierungskoalition nicht gelungen, dazu die Mehrheit zu erringen. Ganz klar.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Das war jetzt tatsächlich das Schlusswort von Ihnen.

Wir steigen jetzt in die Abstimmung ein. Ich habe vernommen - das wurde auch mehrfach betont -, es soll eine Überweisung in den Ausschuss

für Arbeit, Soziales und Integration erfolgen. Ich muss darauf hinweisen, dass laut § 28 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages dieser Antrag auch in den Finanzausschuss zu überweisen ist.

Wer mit einer Überweisung in diese beiden Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Mit der Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE, der

Fraktion der AfD und eines fraktionslosen Abgeordneten ist die Überweisung erfolgt.

Schlussbemerkungen

Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Das war heute doch eine etwas schwierige Geburt, aber wir sind jetzt am Ende. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr zur 61. Sitzung wieder.

Schluss der Sitzung: 20:59 Uhr.