Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben das eine Problem nicht wirklich gelöst und eventuell rollt schon das nächste Problem auf uns zu. Zwei Tage nachdem wir in Teutschenthal waren, gab es eine Berichterstattung in der städtischen Zeitung, nach der sich die GTS mit Blick auf die Novellierung der Strahlenschutzverordnung erfolgreich darum bemüht hat, dass zukünftig schwachradioaktive Baustoffe in Versatzbergwerke eingelagert werden können.
Deswegen die Frage an Sie und an die Landesregierung: Wie stehen Sie dazu, dass zukünftig diese schwachradioaktiven Baustoffe aus den alten Bundesländern in Sachsen-Anhalt eingelagert werden können?
Herr Abgeordneter, das ist in der Tat eine sehr neue Entwicklung. Ihre Vermutung, dass GTS erfolgreich war, lassen wir so im Raum stehen. Tatsache ist, dass der Bundesrat Ende Oktober tatsächlich eine Veränderung der Strahlenschutzverordnung dahin gehend vorgenommen hat, dass es grundsätzlich möglich ist, Bauschutt von Atomkraftwerken, also von abgerissenen Atomkraftwerken, als Versatzstoff einzubringen. Dies ist auch in Zukunft weiterhin abhängig von der jeweiligen Genehmigung des entsprechenden Versatzes. Das ist die entscheidende Aussage.
Ich möchte zwei Dinge klarstellen, weil auch ich dies medial ein wenig verfolgt habe. Es geht nicht um ein Endlager und es geht nicht um radioaktives Material. Dazu wäre diese Grube völlig ungeeignet. Dies liegt nicht in unserer Entscheidung, sondern - Sie kennen den berühmten Streit um die Endlagerstätten - darum kümmert sich der Bund.
Wir sagen jedenfalls, dass diesbezüglich noch etliches an Regularien geändert werden muss, um das überhaupt zu ermöglichen. Wir haben im Moment keine Veranlassung, einem solchen Antrag stattzugeben. Im Übrigen liegt auch kein Antrag vor, falls diese Frage als Nächstes gestellt werden sollte. Im Moment liegt beim LAGB kein Antrag dazu vor.
Es liegt nicht in unserem Ermessen, das ist klar, sondern dies wird die Bundesregierung entscheiden. Trotzdem habe ich eine Nachfrage. Haben Sie oder hat die Landesregierung eine Idee - und das bei der Stimmung, die wir gerade bei der Bevölkerung vor Ort haben -, wie Sie der Bevölkerung, wenn ein nächstes Problem auftaucht, klarmachen wollen, dass wir verlässlich handeln, dass wir etwas tun und dass dort zukünftig solche Dinge nicht mehr passieren? - Dazu müssen Sie eine Idee haben und diese würde ich gern von Ihnen genannt haben.
Herr Abgeordneter, darauf will ich gern antworten. Das entscheiden wir nicht aus dem Herzen heraus, sondern mit dem Verstand, und der sagt im Moment, dieses Bergwerk ist dafür nicht ausgerichtet, sodass wir eine rein objektive Unmöglichkeit haben, dass dort tatsächlich so etwas verbracht wird. Damit ist die Sache für uns entschieden.
Wenn Sie mich eher privat fragen, ob ich es für sinnvoll halte, dass man so etwas dort tut, dann antworte ich mit Nein. Ich will es aber noch deutlicher sagen: Ich halte es für geradezu unsensibel, sich seitens des Betreibers in der aktuellen Situation um dieses Anliegen zu bemühen.
Vielen Dank. Der nächster Fragesteller ist der Abg. Herr Lange. Danach spricht der Abg. Herr Hövelmann. - Sie haben das Wort, bitte.
Herr Minister, ich habe es schon in der Ausschusssitzung deutlich gemacht: Es ist unfassbar, dass nach dem, was den Menschen dort zugemutet wird, nämlich regelmäßig Übelkeit, Schleimhautreizungen, Gesundheitszustände, die man sich nicht wünscht - dort werden Leute nachts wach und müssen sich erbrechen, weil dieser Geruch in den Häusern ist -, trotzdem nach wie vor eingelagert wird und diese Stoffe ein Jahr lang weiter ausdünsten. Das halte ich für einen unhaltbaren Zustand.
Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Sie sagen, an dieser Stelle ist Gefahr im Verzug und wir müssen jetzt die Ursache bekämpfen, und bevor das nicht passiert, wird nicht mehr eingelagert. Das ist das Erste.
Zweitens. Wir haben in Halle einen Lebensmittelhersteller, der seine Getränke in alle Welt verschickt. Ist die Landesregierung mit diesem Getränkehersteller in Bezug auf die Situation in der Grube Teutschenthal im Gespräch und welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus diesen Gesprächen heraus gewonnen?
Herr Abg. Lange, man kann sich Gefahr im Verzug wünschen, aber sie muss dann auch bestandssicher festgestellt werden. Sie waren bei der Anhörung des Petitionsausschusses in Teutschenthal anwesend, als vor allen Dingen die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes bzw. die Amtsärztin erklärt hat, welche Kausalitäten man annehmen könnte, welche aber auch unsicher sind.
Für eine valide Grundlage für die Entscheidung „Gefahr im Verzug“ bot und bietet dies bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Anhaltspunkt.
Aus diesem Grunde spielt es für mich im Moment, da wir den Befund haben, dass keine akute Gesundheitsgefährdung vorliegt, keine Rolle mehr, auf diesem Strang weiter zu verfahren. Vielmehr gilt es, die Belästigung, die jetzt schon vorhanden ist und die bereits über Monate anhält, und zwar mit Spitzen und weniger dramatischen Belästigungen, in den Blick zu nehmen und darauf die Entscheidung zu gründen.
Das ist meines Erachtens nach Ablauf einer entsprechenden Frist, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz für solche Messungen vorsieht, möglich und das wird dann auch geschehen; da sind wir sehr nah dran.
Wir müssen nur - auch das sieht das Recht nun mal vor - dem „Unterworfenen“ auch die Möglichkeit geben, eine andere Alternative zu finden als die, den ganzen Laden einzustellen. Nun: Das ist tatsächlich der Versuch, mit dieser Geruchseliminierung Erfolge zu erzielen. Aber wir haben ja am Anfang unserer Diskussion bereits festgestellt: Bisher können wir keine Erfolge feststellen. Jetzt müssen wir im nächsten Monat auch reagieren; das ist doch gar keine Frage.
Zum Zweiten. Ja, seien Sie versichert, dass dieser Minister sich auch darum kümmert, was im Umfeld passiert. Ich war am vergangenen Don
nerstag, bevor wir uns mit dem Ausschuss zur Befahrung in Angersdorf getroffen haben, eben genau bei diesem Lebensmittelhersteller, weil das natürlich für uns ein nicht unerhebliches, wichtiges Faktum ist, inwieweit Unternehmen aus der Umgebung, vor allen Dingen aus der Ernährungswirtschaft, beeinträchtigt sein könnten.
Wichtig an diesem Gespräch war - das Unternehmen existiert ja schon in der gesamten Zeit des bisherigen Versatzbergbaus -, dass der Geschäftsführer zurzeit von keinen Problemen für sein Unternehmen ausgeht, aber natürlich nicht ausschließen will, dass diese nicht irgendwann auftreten. Vor allen Dingen, wenn es eine nachhaltige Diskussion über dieses Thema gibt, nämlich eine erhebliche Belästigung oder Belastung der Menschen in der Umgebung durch Gerüche. Vor diesem Hintergrund besteht natürlich auch von dieser Seite ein Interesse, dass der Zustand beendet wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der nächster Fragesteller ist der Abg. Herr Hövelmann. Dann der Abg. Herr Bommersbach, der Abg. Herr Gallert und der Abg. Herr Raue noch einmal. Bitte schön.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich komme auf die Frage der Einhausung der Luftansauganlage zurück, weil ich den Eindruck habe, dass das Unternehmen in 14 Jahren mit einer erfolgreichen Hinhaltetaktik durchgekommen ist; ich will es mal so sagen. Da haben natürlich viele ihren Teil dazu beigetragen, dass es diesem Unternehmen gelungen ist, durch die Zeit zu kommen.
Deshalb will ich konkret nachfragen. Sie haben vorhin auf die Frage des Kollegen Raue geantwortet, dass verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn die entsprechende Auflage nicht erfüllt wird. Die Auflage ist ja nicht erfüllt, jedenfalls bis zum heutigen Tage nicht. Sie ist sicherlich auch in kürzester Zeit nicht erfüllbar; jedenfalls kann ich mir das nicht ohne Baugenehmigung und allem, was dazu kommt, vorstellen. Ist der mögliche Bestandteil einer Verwaltungsentscheidung auch die Stilllegung der Luftansauganlage?
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben vorhin schon gesagt, dass die Einlagerung von schwach radioaktiven Abfällen momentan nicht stattfinden wird. Das wird in den sozialen Medien sehr heftig diskutiert. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war die Ansage klar, dass das momentan nicht zur Debatte steht und auch nicht gewünscht ist. Richtig?
Es gibt im Moment nicht einmal einen Antrag darauf. Gäbe es ihn, müsste man unter Berücksichtigung der Regelungen über den Versatzstoffeinsatz darüber befinden. Meines Erachtens besteht kein Interesse daran, dass wir einem solchen Antrag stattgeben. Das ist die entsprechende Aussage, die wir dazu wünschen.
Ich habe eine Nachfrage, und zwar hinsichtlich der gesundheitlichen Belastungen durch die Geruchsstoffe. Wir wissen alle, dass die Feiertage vor der Tür stehen. Der Bürgermeister Herr Wunschinski, der heute anwesend ist, hat es für die Gemeinde nicht erlaubt, dass an Sonn- und Feiertagen dort entsprechend Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Diese Versagung ist aufgehoben und eine weitere Arbeit an Sonn- und Feiertagen genehmigt worden.
Können Sie sich vorstellen, dass nach den Erkenntnissen und den Ergebnissen des Besuches, die wir jetzt haben, möglicherweise noch mal geprüft wird, ob denn nicht dem Begehren der Gemeinde Teutschenthal, nämlich der Versagung von Sonn- und Feiertagstätigkeit, stattgegeben werden kann, zumal wir auch eine Dienstauf
sichtsbeschwerde der Grube gegen den Bürgermeister Wunschinski haben, der eigentlich nur im Sinne der Bürger gehandelt hat.
Nur zur Klarstellung: Über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit hat nicht meine Behörde zu entscheiden. Ich will Sie aber über zwei Dinge in Kenntnis setzen.
Zum einen gibt es heute Nachmittag ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der Grube bei mir im Hause, um das ich Herrn Staatssekretär Wünsch gebeten habe, um auf das Unternehmen einzuwirken und freiwillig auf diese Sonn- und Feiertagsarbeit zu verzichten, auch als vertrauensbildende Maßnahme in die Region. Mir scheint dies ein wichtiges Signal zu sein. Ich hoffe, dass wir heute Nachmittag auf dem Verhandlungswege so etwas erreichen können.
Zum anderen habe ich das Unternehmen im Nachgang zu unserer Befahrung vom vergangenen Donnerstag angeschrieben und darauf hingewiesen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit sehen - ich glaube, das Wort „noch“ war unterstrichen -, eine unmittelbare Untersagungsverfügung zu erlassen.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Geschäftsleitung und den Gesellschafter gebeten, freiwillig auf die Einlagerung eines bestimmten Stoffes zu verzichten bis zur endgültigen Klärung, ob die Geruchseliminierungsanlage funktioniert bzw. ob weitere Stoffe noch eine Rolle spielen können, weil es im Moment die Vermutung gibt, dass ein ganz bestimmter Teil dieses Versatzes, der sich im Sommer oder in diesem Jahr geändert hat, zu dieser enormen Geruchsbelästigung führt.
Ich habe darum gebeten, als freiwillige Maßnahme des Unternehmens zur Vermeidung einer rechtlichen Auseinandersetzung, zu der wir - das will ich ganz offen sagen - ab 1. Januar bereit sind. Das Unternehmen hat mir sofort geantwortet, dass man darüber jedenfalls nachdenken will. Auch dies wird möglicherweise heute Nachmittag, spätestens Ende der Woche ein Punkt sein, über den wir Klarheit haben.
Aber ich hielte auch dies für eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme, um miteinander in einem Zusammenspiel zwischen Bevölkerung und Unternehmensleitung weiter voranzukommen. Es war mir wichtig, Ihnen das noch zu sagen.
Es passiert also neben den rechtlichen Dingen, auf deren Einhaltung Sie durch mich sicher vertrauen dürfen, eine Menge auch im Bereich des informellen Umgangs miteinander. Ich glaube, nach dem bisherigen Eindruck, den die Menschen vor Ort von der Grubenleitung haben, dass dort inzwischen ganz erhebliche Vertrauensverluste eingetreten sind. Um diese zu überwinden, wären die Maßnahmen, die ich vorgeschlagen habe, sicherlich ein erster Schritt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der nächster Fragesteller ist - das habe ich schon gesagt - der Abg. Herr Gallert, dann der Abg. Herr Raue, der Abg. Herr Lange. Und ich habe gerade noch eine erneute Wortmeldung von Herrn Bommersbach gesehen. Bitte.