Protokoll der Sitzung vom 18.12.2018

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen beschlossen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 30. Sitzung am 6. Dezember 2018 mit diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst und eine Beschlussempfehlung an den Landwirtschaftsausschuss erarbeitet. In seinem Votum schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 3 : 2 Stimmen an.

In der 52. Sitzung am 6. Dezember 2018 hat sich der Ausschuss für Finanzen mit den in Rede stehenden Unterlagen befasst. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Finanzausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen.

In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss am 12. Dezember 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung mit 6 : 3 : 2 Stimmen zu.

Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich danke Herrn Daldrup für die Berichterstattung. - Für die Fraktion DIE LINKE ist hier registriert, dass Sie Redebedarf haben, Frau Eisenreich. - Nein.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung; eine Debatte ist nicht vorgesehen. Ich schlage auch hierzu vor, dass wir über das Gesetz in Gänze abstimmen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. - Wir stimmen also über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab.

Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der Rest der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3706

Einbringer ist Staatsminister und Minister für Kultur Herr Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Schönen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf des Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Der - wie eigentlich immer - als Artikelgesetz aufgebaute Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 das Zustimmungsgesetz zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in Artikel 2 die Regelung zum Inkrafttreten. Der Staatsvertrag dient der inhaltlichen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der neue Telemedienauftrag gibt ARD und ZDF sowie Deutschlandradio die notwendige Rechtsgrundlage für die zeitgemäße Neugestaltung des Internetangebots, da der bisherige Telemedienauftrag in seinem Kern bereits mehr als zehn Jahre alt ist. In dieser Zeit haben sich das Internet und seine Nutzung natürlich grundlegend verändert. Darauf muss auch der Gesetzgeber reagieren.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen auch in der digitalen Welt die wachsenden Anforderungen jener Nutzer - vor allem der jungen - bedienen können, die heute vielfach Beiträge zahlen, ohne die klassischen linearen Angebote überhaupt noch in Anspruch zu nehmen.

Mit dem jetzt zu verändernden neuen Telemedienauftrag können sich die Rundfunkanstalten im Internet nunmehr insgesamt neu positionieren. Auf diese Weise können sie der vom Bundesverfassungsgericht gerade jetzt, im Jahr 2018, festgestellten wachsenden Bedeutung in einer sich verändernden Medienlandschaft gerecht werden.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Mediatheken interessanter und vielfältiger werden und die Textlastigkeit im Internet deutlich reduziert wird. Das hat übrigens die Zustimmung der Intendanten und der Zeitungsverleger gefunden. Das war und ist schon bemerkenswert.

Außerdem soll für die Rundfunkanstalten die Nutzung von Möglichkeiten interaktiver Kommunikation und von Social Media ausdrücklich geregelt werden. Eine Vernetzung der Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio soll vorgesehen sein.

Eine Verlinkung mit Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur soll beauftragt werden. Also dort, wo der eigentliche Kern der öffentlich-rechtlichen Medien liegt, sollen sie die Zuschauer und Zuhörer auch zu Wissenschaft und Kultur hinführen können.

Der Auftrag soll zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien umfassen. Nicht zuletzt soll die barrierefreie Gestaltung verbessert werden.

Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir den 22. nennen, wurde von allen Ländern im Zeitraum vom 15. bis 26. Oktober unterzeichnet. Er bedarf nunmehr der Ratifikation in allen 16 Landtagen, damit er planmäßig am 1. Mai 2019 in Kraft treten kann.

Einzelheiten werden sicherlich im Ausschuss noch zu besprechen sein. Dazu steht die Landesregierung und dazu stehe auch ich persönlich jederzeit gern bereit. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Damit danke ich dem Minister Herrn Robra für die Einbringung des Entwurfes. - Wir steigen nun in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Tobias Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wie Sie wissen, sehen wir die GEZ-Zwangsgebühren als überholt an und wollen diese Regelung, ebenso wie das öffentlich-rechtliche Fernsehen, reformieren. Unsere Positionen sind bekannt:

Erstens. Wir lehnen die überhöhten Gehälter der Intendanten und Redakteure ab. Beispielsweise verdient Tom Buhrow, Intendant bei WDR, 399 000 € im Jahr.

Zweitens. Wir lehnen die überhöhten Pensionszahlungen ab.

Drittens. Wir lehnen teilweise die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Ein Beispiel ist die Kika-Reportage „Malvina, Diaa und die Liebe“ oder die Richtigstellung der Falschmeldung. In den Berichten von „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ werde nicht immer ein richtiges Bild der nach Deutschland dringenden Flüchtlinge gezeigt, hat ARD-„Aktuell“-Chefredakteur Kai Gniffke eingeräumt. Nicht selten gebe es verzerrte oder unwahre Berichterstattungen über vermeintlich unbequeme Tatsachen, wie zum Beispiel die Ukraine, Trump oder die Flüchtlingskrise.

(Zuruf von der AfD)

Weiter führte Chefredakteur Gniffke aus, wenn Kameraleute Flüchtlinge filmten, suchten sie sich Familien mit kleinen Kindern und großen Kulleraugen aus. Tatsache sei aber, dass 80 % der Flüchtlinge junge, kräftig gebaute, alleinstehende Männer sind. - Das zum Inhalt des öffentlichrechtlichen Fernsehens.

Nun zur Zahlungsmethode. Ich sage Ihnen, was mindestens passieren muss: Die Doppelbelastung der Beitragszahler muss abgeschafft werden. Sprich: Wer zum Beispiel seinen Hauptwohnsitz im Burgenlandkreis, seinen Arbeitsplatz aber in Magdeburg und dort einen Nebenwohnsitz hat sowie sich mit seiner Familie einen Ferienplatz an der Ostsee gönnt, der darf tatsächlich dreimal die GEZ-Zwangsgebühr entrichten. Das hat der Kollege Herr Gürth im Ausschuss zu Recht angesprochen. Wir sagen: Richtig! Wer selbst dieses Problem nicht geregelt bekommt, der kann nicht zur Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.

Auch Firmenbesitzer müssen je Betriebsstätte die GEZ-Gebühr, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten, entrichten, und das, obwohl der Eigentümer sowie die Angestellten doch privat bereits diese Gebühr entrichten.

Sie merken also, dass sich hier ein Geschäftsmodell etabliert hat, das den Bürgern und den Betroffenen das hart verdiente Geld aus den Taschen ziehen soll. Lassen Sie uns die Abrechnungsmodalitäten ändern, damit man nur das bezahlt, was man auch tatsächlich nutzt. Lassen Sie uns die Beiträge verringern und nicht stetig erhöhen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

In den Medien konnte man lesen: „GEZ-Gebühr - Muss Rundfunkbeitrag erhöht werden?“ Diese Nachricht wird den Gebührenzahlern ganz sicherlich nicht gefallen. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, gibt es finanzielle Probleme in der ARD-Pensionskasse. Die Folge könnte eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge sein.

Die Pensionskasse wurde 1997 eingeführt und sichert den Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine üppige Betriebsrente. Über diese werden im April 2019 die Rundfunkanstalten den Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten anmelden. Danach liegt es in der Hand der Landesparlamente, ob es zu einer Erhöhung der Rundfunkbeiträge kommt oder nicht.

Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns den Mut haben und das Volk selbst fragen, ob sie die ÖffentlichRechtlichen in ihrer jetzigen Form und Ausgestaltung haben wollen, oder ob daraus ein Reformierungsauftrag hervorgeht. Dann, meine Damen und Herren, würden wir wissen, was Volkes Wille ist.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Rausch.

Jawohl. - Der Gesetzentwurf bringt keine Besserung. Deshalb werden wir ihn in der zweiten Beratung ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Rausch für die Ausführungen. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Hövelmann. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrter Herr Rausch, schade, dass Sie nicht zum Gesetzentwurf gesprochen

haben. Es hätte mich interessiert, was Sie dazu auszuführen haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Denn dass die GEZ überholt ist, ist schon dadurch belegt, dass es sie seit Jahren nicht mehr gibt. Wir haben in Deutschland das System des Rundfunkbeitrages. Aber vielleicht können wir uns dazu auch noch einmal miteinander austauschen.

(Tobias Rausch, AfD: Das läuft aber noch als GEZ! - Zuruf von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages werden wichtige Weichenstellungen vorgenommen, die den öffentlichen rechtlichen Rundfunk stärken. Das ist in Zeiten, in denen Falschmeldungen auch gezielt zur politischen Desinformation eingesetzt werden, wie ich finde, ein wichtiges Zeichen.

Wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im digitalen Bereich, im Internet, besser aufstellen kann; denn das ist - ob man das nun gut findet oder nicht - der Ort, an dem sich Menschen zunehmend über aktuelle, auch politische Themen informieren. Es ist daher wichtig, dass dort objektive und ausgewogene Informationen zu finden sind, die auch viele Menschen nutzen können. Wir als SPD-Fraktion begrüßen daher ausdrücklich das vorliegende Vertragswerk. Auf zwei Punkte möchte ich besonders hinweisen:

Erstens. Der Telemedienauftrag konnte weiterentwickelt werden. Mit diesem Kompromiss endet ein langer Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern. Angesichts der drastischen Veränderung der technischen Möglichkeiten, aber auch des Nutzungsverhaltens brauchten wir dringend eine Reform der gesetzlichen Regelungen.