Protokoll der Sitzung vom 18.12.2018

Mithilfe der Dokumentenprüfgeräte sollen Identitätsfeststellungen erleichtert und Abschiebungen beschleunigt werden. Die Finanzierung der Dokumentenprüfgeräte erfolgt durch Einsparungen im Bereich der Genderideologie. Ich habe schon gesagt, dass das eine völlig nutzlose Geschichte ist.

Drittens Mehrausgaben zur Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit von Polizeibeamten. Nicht nur für Abschiebung, auch für den Polizeiapparat haben wir Mehrausgaben beantragt. Die sachsen-anhaltischen Polizeibeamten setzen sich zum Wohl der Gemeinschaft für Sicherheit und Ordnung im Land ein. Dieser Einsatz führt mitunter zu starker gesundheitlicher Belastung und hohen Krankenstandsquoten.

Das gilt insbesondere für Polizisten im Schichtdienst. Aus diesem Grund beantragt die AfD-Fraktion die Ausbringung eines neuen Haushaltstitels mit der Zweckbestimmung „Präventionsmaßnahmen für Polizeibeamte im Schichtdienst zur Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit“. Bei diesem Haushaltstitel wollen wir Mittel in Höhe von 3 Millionen € einstellen, insbesondere für gesundheitliche Präventivmaßnahmen und Rehamaßnahmen für Polizeibeamte. Diese gesundheitlichen Maßnahmen werden durch Einsparungen beim sogenannten Kampf gegen rechts, beim linken Vereinswesen und bei der Genderideologie finanziert.

Viertens Mehrausgaben zur Überstundenvergütung für Polizeibeamte. Auf Antrag der AfD-Fraktion soll zudem ein neuer Titel mit der Zweckbestimmung „Überstundenvergütung für Polizeibeamte“ in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden.

Dafür sollen Finanzmittel in Höhe von 4,3 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Die Überstundenvergütung für Polizeibeamte wird durch Einsparungen bei den Ausgaben für Genderideologie finanziert.

Fünftens Mehrausgaben für die Schulsanierung. Ebenfalls neu soll ein Titel mit der Zweckbestimmung „Landesmittel Schulsanierung“ im Haushaltsplan ausgebracht werden. Bekanntlich herrscht in zahlreichen Schulen in SachsenAnhalt akuter Sanierungsbedarf. Zwar werden im Rahmen von Stark III Sanierungsmittel für Schulen in Sachsen-Anhalt vorgehalten, die damit verbundenen EU-Vorgaben lehnt die AfD-Fraktion jedoch ab.

Aus dem neu auszubringenden Haushaltstitel „Landesmittel Schulsanierung“ sollen Schulen in Sachsen-Anhalt unbürokratisch und ohne Vorgaben aus Brüssel Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen zügig vorgenommen werden können. Die Landesmittel für die Schulsanierung werden durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“ finanziert. Die illegalen Zuwanderer müssen also in ihre Heimat zurückkehren, damit mithilfe der eingesparten Finanzmittel unsere Schulen saniert und unsere Kinder endlich wieder vernünftig unterrichtet werden können.

Sechstens Mehrausgaben für kommunale Krankenhäuser. Die Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser sollen auf Antrag der AfD-Fraktion um 30 Millionen € erhöht werden. Diese Forderung haben wir schon bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 gestellt.

Bei einer öffentlichen Anhörung kommunaler Vertreter wurde bereits im Jahr 2017 deutlich, dass die Zuschüsse, die die Kenia-Koalition den kommunalen Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellt, vorn und hinten nicht ausreichen. Die Zuschüsse reichen nicht einmal aus, um zumindest den Status quo bei der Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.

Seit dem Jahr 2017 weigert sich die Kenia-Koalition, eine Kehrtwende weg von einer Unterfinanzierung hin zu einer ausreichenden Finanzierung kommunaler Krankenhäuser einzuleiten. Wir wollen das nun ändern und finanzieren die Mehrausgaben durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“.

Siebentens Mehrausgaben zur Senkung der Elternbeiträge beim KiFöG. Im Bereich der Kinderbetreuung beantragt die AfD-Fraktion die Ausbringung eines Titels mit der Zweckbestimmung „Landesmittel zur Senkung der Elternbeiträge beim KiFöG“. Seit dem Jahr 2016 sind die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in zahlreichen sach

sen-anhaltischen Kommunen explodiert. Auch die kürzlich von der Kenia-Koalition verabschiedete KiFöG-Novelle verspricht keine entscheidende Besserung.

Um eine Kehrtwende weg von kontinuierlich steigenden Elternbeiträgen hin zu einer kostenfreien Kinderbetreuung einzuleiten, sollen bei dem neu auszubringenden Haushaltstitel „Landesmittel zur Senkung der Elternbeiträge“ für das KiFöG 30 Millionen € eingestellt werden. Diese Finanzmittel sollen anteilig an die sachsen-anhaltischen Landkreise bzw. Kommunen weitergeleitet werden, um eine zeitnahe und deutliche Absenkung der Kostenbeiträge der Eltern mit Kindern in Betreuung zu ermöglichen.

Die Finanzierung der Mehrausgaben im Bereich des KiFöG erfolgt durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“. Wenn die illegalen Zuwanderer unser Land verlassen, können also die Beiträge der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen endlich gesenkt werden. Diese Absenkung ist ein wichtiger Schritt hin zur Beitragsfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung.

Achtens Mehrausgaben zur Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Auf Antrag der AfD-Fraktion sollen außerdem die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen um 36,8 Millionen € erhöht werden. Diese Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen in Sachsen-Anhalt ist dringend notwendig.

Dafür gibt es zwei konkrete Gründe. Erstens wurden in den vergangenen Jahren bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen durch das Land drastische Kürzungen vorgenommen. Die Anhebung der Finanzmittel im Doppelhaushalt 2017/ 2018 erfolgte also von einem niedrigen Grundniveau aus. Besagte Anhebung war in der Sache richtig, aber im Ergebnis nicht hoch genug.

Zweitens hat parallel zur Entwicklung der finanziellen Ausstattung der Kommunen ein Aufgabenaufwuchs stattgefunden. Dieser Aufgabenaufwuchs zieht einen Kostenaufwuchs nach sich. Im Ergebnis fehlen den Kommunen die finanziellen Mittel, um dringend notwendige Zukunftsinvestitionen aus eigener Kraft vornehmen zu können.

Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen erfolgt insbesondere durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“. Durch die Abschiebung der illegalen Zuwanderer werden die Kommunen entlastet und erhalten einen Gutteil jener Gelder, die im Bereich „Asyl und Integration eingespart“ wurden, über die Schlüsselzuweisungen wieder zu ihrer freien Verfügung. Letztlich kann man es auf eine einfache Gleichung herunterbrechen: „Abschiebung konsequent durchführen“ gleich „Entlastung der Kommunen“.

Neuntens Mehrausgaben zur Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut. Innerhalb des Europäischen Sozialfonds hat die AfD-Fraktion Einsparanträge mit einem Gesamtvolumen von 12,7 Millionen € gestellt. Hinzu kommen Einsparanträge für Kofinanzierungsmittel in Höhe von 1,1 Millionen €. Die Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen € sollen bei einem neu auszubringenden Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut auf kommunaler Ebene“ eingestellt werden.

Zehntens Mehrausgaben zur Rückführung der Feuerschutzsteuer an die Kommunen. Im August des laufenden Haushaltsjahres hat die AfD-Fraktion mit dem Antrag in der Drs. 7/3276 - Feuerwehren ehren und mit messbaren Taten unterstützen - den Landtag aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen - ich zitiere -:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollständig an die Kommunen zurückzuführen. Die Summe soll sich jeweils aus den Einnahmen des Vorjahres zusammensetzen. Das Geld für die Kommunen ist zur Durchführung der ihnen nach Brandschutzgesetz obliegenden Aufgaben einzusetzen.“

Da der Landtag dieser Forderung im August 2018 nicht gefolgt ist, beantragt die AfD-Fraktion nunmehr die Anhebung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer, die an die Kommunen ausgezahlt werden. Damit ist ein Aufwuchs von gegenwärtig 5 Millionen € auf 10 Millionen € verbunden.

Elftens Mehrausgaben zur Senkung der Straßenausbaubeiträge. Ein Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Landesmittel zur Senkung der Straßenausbaubeiträge“ soll auf Antrag der AfD-Fraktion neu ausgebracht werden. Für die Senkung sollen Mittel in Höhe von 30 Millionen € neu eingestellt werden.

Eine Entlastung der Bürger bei den Beiträgen für Straßenbau ist dringend geboten. Die AfDFraktion betrachtet die Absenkung als einen Zwischenschritt hin zu einer kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. In dieser Frage stimmen wir mit dem Bund der Steuerzahler in Sachsen-Anhalt überein. Dieser schreibt in einer Pressemitteilung vom 3. Dezember - ich zitiere -:

„Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. fordert die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereits 2019. Mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würden nicht nur die Akzeptanzprobleme bei den Bürgern entfallen. Es würde auch die ineffiziente und ungerechte Erhebung beseitigt werden.

Die Politik in Sachsen-Anhalt ist jetzt gefordert. Der Handlungsdruck ist auch durch die im Jahr 2019 anstehenden Kommunalwahlen gegeben. Wir haben deshalb im November die im Landtag von SachsenAnhalt vertretenen Fraktionen angeschrieben und gefragt, wer, wann tatsächlich bereit ist, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.“

Als Argument gegen diese Abschaffung wird oftmals eingewandt, dass deutliche Einnahmeverluste durch die wegfallenden Beitragseinnahmen entstehen, die von den Gemeinden zu verkraften sind. Die AfD-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die Einnahmeverluste durch entsprechend höhere Landeszuweisungen auszugleichen. Die Zuweisungen in Höhe von 30 Millionen € soll durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“ gegenfinanziert werden.

Zwölftens Mehrausgaben für Blinden- und Gehörlosengeld. Eine Anhebung des Blinden- und Gehörlosengeldes hat die AfD-Fraktion bereits in ihrem alternativen Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 gefordert. Diese AfD-Forderung wurde von der Kenia-Koalition im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2019 aufgegriffen. Das Blindengeld wurde auf 11 Millionen € erhöht. Dabei handelt es sich sicherlich um einen Schritt in die richtige Richtung, aber die Anhebung reicht bei Weitem nicht aus.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass den Blinden und Gehörlosen finanzielle Unterstützung durch die deutsche Solidargemeinschaft in angemessener Höhe zuteilwerden muss. Darum beantragen wir die weitere Anhebung des Ansatzes für das Blindengeld um 1 Million € auf 12 Millionen €. Finanziert wird die Anhebung durch Einsparungen bei der Genderideologie. - So weit meine Ausführungen zu den von der AfD-Fraktion beantragten und gegenfinanzierten Mehrausgaben zum Wohl der Bürger in unserem Land in Höhe von 213 Millionen €.

Nun komme ich auf das Thema „Parteinahe Landesstiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen“ zu sprechen. Hier muss ich auf einen demokratiepolitischen Skandal eingehen, der sich im Vorfeld und während der Haushaltsverhandlungen zugetragen hat. Es handelt sich um die äußerst kritikwürdige Vorgehensweise der KeniaKoalition und insbesondere von Bildungsminister Tullner bei der Veranschlagung der Zuschüsse für politische Bildungsarbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerke und der Zuschüsse an kommunalpolitische Organisationen.

Für die politische Bildungsarbeit der parteinahen Landesstiftungen stehen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 235 000 € zur Verfügung, für die

kommunalpolitischen Vereinigungen in Höhe von 145 000 €.

Die Friedrich-Friesen-Stiftung ist die parteinahe Landesstiftung der AfD und erfüllt alle Voraussetzungen zum Erhalt von Zuschüssen. Der parteinahe Verein konservativer Kommunalpolitiker erfüllt ebenfalls alle Voraussetzungen, um Zuschüsse zu erhalten.

Herr Minister Tullner, im Vorfeld der Erstellung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs hat ein Gespräch zwischen Ihnen, dem Abg. Dr. Tillschneider und Vorstandsmitgliedern von Stiftung und kommunalpolitischer Vereinigung stattgefunden. Bei diesem Gespräch am 25. Mai haben Sie zugesagt, dass Sie die Förderpraxis des Landes Brandenburg prüfen werden. Dort werden die Parteien in der Landesstiftung und die kommunalpolitische Vereinigung der AfD bereits gefördert. Unsere parteinahen Vereine erfüllen die Maßgaben, die in Brandenburg für den Erhalt von Zuweisungen zugrunde gelegt werden.

Sie haben zugesagt, dass Sie nach positiver Prüfung der dortigen Förderpraxis unsere parteinahen Gliederungen in den Haushaltsplanentwurf aufnehmen, damit diese Zuwendungen erhalten können. Nach dem Gesprächstermin haben Sie trotz dreifacher schriftlicher Nachfrage von Landesstiftung und kommunalpolitischer Vereinigung samt Anforderung eines Aktenzeichens keine Auskunft über den aktuellen Sachstand erteilt.

Staatsminister Robra hat eine entsprechende Anfrage ebenfalls unbeantwortet gelassen. Ein Antrag auf Selbstbefassung der AfD-Fraktion im Ausschuss für Bildung und Kultur wurde erst auf den Oktober terminiert und bei der nachfolgenden Ausschusssitzung von den Vertretern der Altfraktionen in den Dezember verschoben.

Die Sitzung des Bildungsausschusses im Dezember haben Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD-Fraktion unter Protest geschlossen verlassen, nachdem ein Tagesordnungspunkt bewusst an der AfD-Fraktion vorbei behandelt worden ist. Während sich die Fraktion nach dem Ende der außergewöhnlich knapp angesetzten Mittagspause noch für eine vierminütige Besprechung zurückgezogen hatte, nutzte der Ausschuss das offene Zeitfenster, um gleich mehrere Tagesordnungspunkte, darunter den Selbstbefassungsantrag der AfD, in ungewohnter Eile abzuhandeln.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ge- nau so war es!)

Bildungsminister Tullner war so nicht gezwungen, sich den Fragen der AfD-Abgeordneten zum Ausschluss AfD-naher Vereinigungen von der Landesförderung zu stellen.

Die parteinahe Landesstiftung und die kommunalpolitische Vereinigung wurden bislang nicht in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen und können bei ausbleibender Korrektur dieser Unterlassung keine Zuweisungen vom Land erhalten.

(Frank Bommersbach, CDU: Die, die da waren!)

Herr Bildungsminister Tullner, ist das Ihr Verständnis von Demokratie? - Jetzt schauen wir einmal, ob er anwesend ist. - Ja.

(Minister Marco Tullner: Ja!)

- Ich will Sie anschauen, damit Sie sehen, dass ich mich wirklich an Sie richte. Sie treten den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien und der ihnen nahestehenden Gliederungen mit Füßen.

(Beifall bei der AfD)

Dieses zutiefst undemokratische Verhalten der Kenia-Koalition zeigt, wie viel Angst die Altparteien mittlerweile vor der neuen Volkspartei AfD haben, die im Osten bereits zur stärksten und bundesweit zur zweitstärksten politischen Kraft geworden ist.

Wir beantragen heute nochmals die Aufnahme unserer parteinahen Gliederungen in den Einzelplan des Ministeriums für Bildung. Für den Fall, dass unsere Anträge abgewiesen werden, haben sowohl die Friedrich-Friesen-Stiftung als auch der Verein konservativer Kommunalpolitiker angekündigt, vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen die Landesregierung einzureichen.

(Beifall bei der AfD)

Die Bilanz zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf - ich komme zum Schluss und fasse zusammen -: Der Haushaltsplanentwurf der Kenia-Koalition ist nicht solide durchfinanziert. Außerdem werden aus unserer Sicht falsche Prioritätensetzungen vorgenommen. Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion den vorliegenden Haushaltsplanentwurf ablehnen.

Stattdessen stellen wir unseren Alternativhaushalt zur Abstimmung. Im alternativen Haushalt werden 213 Millionen € eingespart und umgeschichtet. Auf die beantragten Einsparungen und Mehrausgaben bin ich im Verlauf meiner Rede ausführlich eingegangen. Die Mehrausgaben

haben in diesem Jahr einen besonderen kommunalpolitischen Schwerpunkt, damit die Kommunen und die Bürger vor Ort deutlich entlastet werden.