Rechtswidrig, wie auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages belegt, genauso ein Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Ulrich Battis. Im Jahr 2014 wurde die Extremismusklausel unter den damaligen Bundesministern Manuela Schwesig und Thomas de Maizière endlich abgeschafft - beide in Ihren Augen vermutlich Linksextremisten.
Es gibt wirklich keinen einzigen guten Grund dafür, meine Damen und Herren, dass wir diese Debatte um die Demokratieförderung nun erneut führen sollten, schon gar nicht auf der Grundlage eines Antrags derjenigen Fraktion, die von uns allen hier das größte Problem mit demokratischen Werten hat.
Die zentrale Kritik derer, die sich damals vehement gegen die Klausel ausgesprochen haben, wie beispielsweise des vom Bundesinnenministerium und vom Justizministerium getragenen Bündnisses für Demokratie und Toleranz, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden und vieler weiterer Träger der Demokratiearbeit aus der gesamten Bundesregierung, bleibt auch heute richtig.
Mit der Extremismusklausel wird eine Verdachtskultur gegen Engagierte betrieben. Es wird ihnen unterstellt, potenzielle Extremisten zu sein, die man zu einem Bekenntnis nötigen müsse, und all das mit einem völlig vagen und unklaren Extremismusbegriff, der sich weitgehend an der Behördendefinition des Verfassungsschutzes festhält, der nun nachweislich Rechtsextremismus in der Vergangenheit immer wieder finanziert und befördert und sich selbst jeder Legitimation beraubt hat.
Richtig wäre es, die Förderung an nachprüfbaren und wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren. Richtig wäre es, die Förderung daran auszurichten, dass zivilgesellschaftliche Träger in die Umsetzung und die Evaluierung der Umsetzung eingebunden sind, statt sie zu einer politischen Staatsnähe zu zwingen, für die es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt.
Meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion werden diesen Antrag ablehnen. Es wäre zu wünschen gewesen, Sie hätten uns eine weitere überflüssige Debatte in den Ausschüssen erspart, nur weil die AfD hier den x-ten Antrag stellt, der den Einsatz für Demokratie in Sachsen-Anhalt erschweren soll. Das würde politische Entscheidungsgrundsätze statt machtarithmetischer erfordern. Die scheinen hier nicht vorhanden. - Herzlichen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Quade für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns also heute mit dem AfD-Antrag zur Wiedereinführung der sogenannten Extremismusklausel. Bevor ich näher auf den Inhalt des Antrags eingehe, möchte ich im Namen meiner Fraktion etwas ganz deutlich machen: Für die CDU-Landtagsfraktion gilt der Grundsatz, dass mit öffentlichen Mitteln die Tätigkeit von Extremisten unter keinen Umständen gefördert werden darf.
Dabei ist es völlig egal, ob es um rechten, linken oder religiösen Extremismus geht. Um es einmal kurz zusammenzufassen, möchte ich einen häufig formulierten, aber absolut wichtigen Satz sagen: Extremismus kann man nicht mit Extremisten bekämpfen.
Wir erwarten ganz klar, dass Vereine und Organisationen, die vom Land gefördert werden, sich entsprechend verhalten, und zwar nicht nur, wenn es um das geförderte Projekt geht, sondern immer.
solange sie auf der Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfolgt. Es ist wichtig, sich mit extremistischen Tendenzen auseinanderzusetzen, auch wenn sie innerhalb von Vereinen und Organisationen oder gar Parteien existieren. Die Auseinandersetzung mit solchen Erscheinungen rechtfertigt aber nicht die Zusammenarbeit mit Extremisten und Verfassungsfeinden; denn der Zweck heiligt hier nicht die Mittel, egal ob das jetzt die Junge Alternative betrifft oder auf der anderen Seite des Spektrums die Amadeu-AntonioStiftung.
Was die AfD-Landtagsfraktion nun hier versucht - und nicht nur hier -, ist, durch die Wiedereinführung einer Extremismusklausel, die eigentlich als Demokratieerklärung bezeichnet werden sollte, die finanzielle Basis vermeintlicher politischer Gegner zu verringern bzw. diese ganz zu streichen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren der AfD, ist doch das wahre Ziel Ihres Antrages.
Jetzt berufen Sie sich also auf die Extremismusklausel aus dem Jahr 2011, die durch die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für die damaligen Bundesförderprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie Stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eingeführt wurde. Diese wurde in ihrer alten Form im Jahr 2014 abgeschafft und durch die klare Regelung ersetzt, dass öffentliche Mittel nicht an extremistische Personen und Organisationen fließen dürfen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der in der Antragsbegründung aufgeführte Fall natürlich aufzuklären ist.
Wenn sich der Antragsteller mit der Geschichte der Extremismusklausel in der notwendigen Tiefe auseinandergesetzt hätte, müsste ihm eigentlich klar gewesen sein, dass man diesen Antrag in dieser Form nur ablehnen kann. So gab es in Sachsen die Gerichtsentscheidung, dass die Klausel als Teil einer Verwaltungsvorschrift
Wie es häufig so ist, kommen Juristinnen und Juristen bei der Beurteilung gleicher Sachverhalte zu unterschiedlichen Wertungen.
So ergab ein juristisches Gutachten der Uni Bonn, das vom Bundesministerium selbst in Auftrag gegeben wurde, dass die Extremismusklausel bei einigen Schwächen der Formulierung doch grundsätzlich grundgesetzkonform sei.
Andere Gutachten stimmten dieser Einschätzung grundsätzlich zu, meldeten aber auch Änderungsbedarf wegen der unkonkreten Formulierung an.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, den die AfD-Fraktion an anderer Stelle hier im Hohen Hause auch schon zitiert hat, hat in seinem Gutachten wiederum Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der damaligen Regelung geäußert.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, was einfach erscheint, ist bei genauer Betrachtung durchaus etwas komplexer und schwieriger und lässt sich nicht in ein Schwarz-weißSchema pressen.
Wir werden diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überweisen und darüber diskutieren, wie wir die bisherigen Maßnahmen zur Sicherstellung, dass öffentliche Mittel nicht an Extremisten gehen, weiter verbessern können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Herrn Krull für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Steppuhn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn eine rechtsextreme AfD etwas gegen demokratiefreundliche Linke hat, dann erklärt sich das meist von selbst.
Die Überschrift des AfD-Antrages lautet: „Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz - keine Steuerfinanzierung von Demokratiefeinden und Extremisten“. Meine Damen und Herren! An dieser Stelle könnte man die Debatte schon beenden. Es gibt schlichtweg keine steuerfinanzierte Förderung von Extremisten und Demokratiefeinden in unserem Land; dies lassen weder die Förderrichtlinien auf Landes- noch auf Bundesebene zu. Und wo es nichts aufzuklären gibt, da kann man auch nichts aufklären. Daher ist auch die Diskussion über eine Extremismusklausel müßig.
Ich finde es aber schon interessant, dass sich die AfD hier wiederholt als Retter der Demokratie aufführt, obwohl sie selbst bereits in den Blickwinkel des Verfassungsschutzes geraten ist. Aktuell wäre es für mich viel interessanter, in diesem Hohen Haus die Frage zu stellen, woher die Spenden aus dem Ausland in den schwarzen Kassen der AfD kommen und ob damit rechtsextremistische Politik finanziert wird, oder zu thematisieren, dass mit Mitteln des Bundestags Schießübungen für AfD-Abgeordnete finanziert werden. Ich denke, über solche Dinge sollten wir in diesem Hohen Haus einmal sprechen.
(Oliver Kirchner, AfD: Da braucht sich die SPD gar nicht so weit aus dem Fenster zu hängen, mit Spenden!)
Meine Damen und Herren! Bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Fragen 5 und 6 der ersten Großen Anfrage der AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein Miteinander e. V. ist über die aufgeworfenen Fragen ziemlich viel Klarheit geschaffen worden. Ich zitiere:
„Die Landesregierung erkennt grundsätzlich nur Projekte und Initiativen als förderfähig an, die zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Land Sachsen-Anhalt beitragen.“
Meine Damen und Herren! Die Förderfähigkeit einzelner Projektvorhaben richtet sich nach konkreten Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien. Dieses Kriterium ist Bestandteil der Nebenbestimmungen jedes Zuwendungsbescheides;
Entsprechend der Förderleitlinie des Bundes sind ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungsmitteln im Bundesprogramm „Demokratie leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit“.
Im Zuwendungsbescheid an die jeweiligen geförderten Träger ist klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen fließen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird im Begleitschreiben zu dem Zuwendungsbescheid für das Bundesprogramm deutlich hingewiesen.
Meine Damen und Herren! Damit dürfte alles gesagt sein. Gern werden wir die Gelegenheit nutzen, Sie, meine Damen und Herren von der AfD, in den Ausschüssen noch näher aufzuklären. - Danke schön.