Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sogenannte Extremismusklausel ist tot. Sie war rechtswidrig, weil zu unbestimmt. Sie stellte Menschen und Initiativen ohne Grund unter Generalverdacht. Sie nutzte den analytisch unscharfen, nicht abgrenzbaren und rechtlich fragwürdigen Begriff des Extremismus und wollte nichtstaatliche Akteure zu Handlangern des Verfassungsschutzes machen.
Sie war und ist politisch falsch, weil es in der Demokratie keinen Bekenntniszwang geben darf. Aus diesem Grund ist die sogenannte Extremismusklausel - Frau Ministerin hat das indirekt schon gesagt - auf der Ebene des Bundes und der Länder abgeschafft worden. Auch aus diesen Gründen hat sie keinen Eingang in die Vereinbarung der Koalitionspartner CDU, SPD und GRÜNE in Sachsen-Anhalt gefunden. Sachsen-Anhalt
Ich könnte es nun dabei bewenden lassen, komme aber nicht umhin, noch wenige Sätze zur Motivation der Antragsteller zu sagen. Es geht Ihnen, meine Herren von der AfD, doch gar nicht um Demokratie,
nicht um eine Zivilgesellschaft, die sich für demokratische Werte starkmacht, die Menschenrechte und die Institutionen des Rechtsstaates verteidigt oder gar die Republik schützt. Sie ignorieren Fachlichkeit und Qualitätsstandards bei den zivilgesellschaftlichen Trägern. Sie hassen alle, die sich den Luxus einer eigenen Position leisten und staatliches Handeln trotz Förderung hinterfragen oder es gar wagen, die AfD zu kritisieren.
Die AfD will - und sei es mit rechtswidrigen Mitteln des Verwaltungsrechtes - die Stimmen ihrer Kritiker verstummen lassen. Ihr Antrag setzt die Diffamierungskampagne der vergangenen Monate gegen Miteinander e. V. und andere zivilgesellschaftliche Träger fort. Sie behaupten in dem Antrag, dass in Sachsen-Anhalt Demokratiefeinde von staatlicher Förderung profitieren würden. Das ist schlicht falsch.
Richtig ist, dass es auch in Sachsen-Anhalt Vertreter verfassungsfeindlicher und menschenverachtender Positionen gibt, die sich staatlicher Förderung erfreuen. Die Parteienfinanzierung und die Fraktionskostenzuschüsse werden diskriminierungsfrei auch an all jene ausgereicht, die sich immer wieder antidemokratisch, antisemitisch oder völkisch-rassistisch äußern. Die AfD als nationalradikale Partei profitiert von dieser Finanzierung.
Auch gegen solche Zustände helfen keine Klauseln, sondern nur die tägliche Arbeit für Demokratie und Menschenrechte. Wir GRÜNE stärken das demokratische Sachsen-Anhalt. Zivilgesellschaftliche Träger haben unser Vertrauen. Wir schätzen sie, selbst wenn sie uns bisweilen und manchmal auch deutlich harsch kritisieren, und wir werden sie gegen Diffamierung durch die AfD verteidigen.
Das gilt ausdrücklich auch für Miteinander e. V., dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wir hier noch einmal sehr deutlich unsere Unterstützung zusagen.
radikalität vor. Was ist denn die radikale Veränderung, die Miteinander angeblich will? Dieser Verein ist doch geradezu konservativ, wenn man ihn sich einmal anschaut. Er will nämlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bewahren.
Das ist etwas völlig anderes als das, was Sie ihm vorwerfen. Ich weise diesen Vorwurf sehr deutlich zurück. Das, was Sie hier betreiben, ist ein völlig unklares Herumwerfen mit Begriffen.
Aber dieses Herumwerfen mit Begriffen dient vor allem der Diffamierung und nichts anderem. - Vielen herzlichen Dank.
Eine Kurzintervention, bitte. - Sehr geehrter Abg. Herr Striegel, ja, es ist richtig, es gibt in einer Demokratie keinen Bekenntniszwang. Das ist völlig in Ordnung. Aber selbstverständlich kann man ein Bekenntnis zum Grundgesetz, zur Landesverfassung und zur Demokratie abverlangen, wenn man Steuermittel genießen möchte. Das darf man sehr wohl abverlangen. Das hat mit einem Bekenntniszwang in einer Demokratie nichts zu tun.
Dass Sie nicht wollen, dass ein Bekenntnis zur Verfassung und zur Demokratie abgegeben wird, damit man Steuermittel erhält, zeigt doch Ihre eigene linksradikale Einstellung. - Danke.
Herr Poggenburg, Sie können und Sie wollen mich offensichtlich nicht verstehen. Es geht darum, für die Verfassung, für den Rechtsstaat bewahrend zu handeln. Das tun Vertreterinnen und Vertreter des Vereins Miteinander. Das tut die sachsen-anhaltische Zivilgesellschaft.
Mir helfen keine Bekenntnisse, sondern mir hilft konkretes Tun. Sie bekennen sich angeblich regelmäßig zu irgendwelchen demokratischen Werten. Das, was Sie tatsächlich tun, ist antidemokra
Ich sage sehr deutlich: Uns hilft kein Bekenntnis. Uns helfen nur die konkrete Tat und das konkrete Bewahren der Demokratie. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Striegel, ich wollte Ihnen eigentlich nur sagen, dass Ihr Schnürsenkel offen ist, nicht dass Sie aufs Köpfchen fallen und die eingeschränkte Sichtweise noch schlimmer wird.
Herr Kirchner, die Bemerkung war nicht zielführend. - Ich danke Herrn Striegel für den Redebeitrag. Wir fahren in der Debatte fort. Für DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade. Frau Quade, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir mussten uns in den vergangenen Plenarsitzungen immer wieder mit Anträgen der AfD-Fraktion befassen, in denen sie Demokratiearbeit und den Einsatz gegen Rechtsextremismus angegriffen hat. Wir haben das auch heute erlebt. Das ist von Rechtsextremen nicht anders zu erwarten. Wie so viele Anträge zielt auch der nun vorliegende Antrag zum Ersten wieder einmal auf Diskreditierung und zum Zweiten maßgeblich auf die CDU - in der Hoffnung, dass sie die Politik der AfD umsetzen würde.
Ja, zur Debatte um die Extremismusklausel muss man auch sagen, dass es nach der Bemerkung von Frau Gorr in der Oktobersitzung des Landtags, dass sie immer eine Befürworterin der Extremismusklausel gewesen ist, überraschend gewesen wäre, wenn sich die AfD-Fraktion diese Chance in ihren Augen hätte entgehen lassen.
Was hier aufgewärmt wird, ist eine alte, längst geführte und auch entschiedene Debatte, nämlich die Debatte um die Extremismusklausel. Eine solche hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Jahr 2011 für die Förderung von Projekten aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ eingeführt und damit einen Generalverdacht gegen alle ausgesprochen,
die sich mit ihren Projekten für Demokratie und Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen. Als müssten gerade diejenigen, die sich für Demokratie engagieren, gezwungen werden,
ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzulegen, etwas, das keiner anderen Gruppe von Fördermittelgeldempfängern abverlangt wird.
Im Jahr 2012 erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel - so viel, Herr Kolze, zu „gute Frau“ - für rechtswidrig.