Protokoll der Sitzung vom 19.12.2018

(Dr. Katja Pähle, SPD: So einen Unter- suchungsausschuss gibt es nicht!)

- Auch eine Enquete-Kommission ist eine Art Untersuchungsausschuss.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein!)

- Doch, so ist das. Jetzt haben Sie wieder etwas dazugelernt. Sie können sich darüber informieren. Eine Enquete-Kommission ist eine besondere Form eines Untersuchungsausschusses. Natürlich!

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Hä?)

Durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses Linksextremismus sowie des entsprechenden Arbeitskreises der AfD-Fraktion konnte nachgewiesen und bewiesen werden, dass der Linksextremismus im Land Sachsen-Anhalt doch ganz beachtliche Blüten treibt, selbstverständlich immer in der Farbe Rot.

Dieser Umstand sollte jeden Demokraten erschrecken, vor allem sollte dieser Umstand aber jeden Abgeordneten hier wachrütteln und dazu bewegen, gemeinsam gegen diese unhaltbare Situation zu handeln. Um aber den hier angesprochenen Umstand noch einmal zweifelsfrei deutlich zu machen, werde ich dies zum wiederholten Male an dem linken Objekt Miteinander e. V. und einigen damit zusammenhängenden Beispielen sehr gern tun.

Der linksradikale Verein Miteinander e. V., der als steuerfinanzierter Verein angeblich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie kämpft, macht tatsächlich was? - Er kämpft gegen rechts und unterhält selbst beste Kontakte zum Linksextremismus.

Dies entspricht freilich nicht dem förderwürdigen Auftrag. Eine Steuerfinanzierung würde sich somit auch verfassungsrechtlich aus mehreren Gründen verbieten; gefördert wird aber trotzdem. - So viel zur Verfassungstreue unserer Landesregierung bei diesem Thema.

Schauen wir etwas genauer hin; denn ich möchte mich nicht auf Allgemeinplätze berufen. Immerhin gibt es ausreichend bewiesenes Faktenmaterial zu diesem Fall. Nehmen wir beispielsweise den Herrn David Begrich als selbst ernannten Rechtsextremismusexperten und führenden Kopf des Vereins Miteinander e. V., dem immer wieder eine enorm hohe mediale Präsenz von einem Teil unserer Medien eingeräumt wird, selbst bei Aussagen, die im Nachhinein im Innenausschuss durch Polizeivertreter als unwahr deklariert werden.

So geschehen bei Begrichs damaliger Behauptung, es habe sich bei den Randalen am Hasselbachplatz im Nachgang zu einem FCM-Spiel am 21. April 2018 um - ich zitiere Begrichs Aussage im MDR - „aggressiv-gewaltbereite Hooligans gehandelt […] mit Bezug zur Neonazi-Szene“. Das wurde nachträglich bei der Befragung der Polizei von dieser klar verneint. Aber was interessiert das einen David Begrich, und - das muss ich leider auch sagen - was interessiert es die Presse, die zuvor diese falsche Aussage erst breit gestreut und nach meiner Kenntnis auch im Nachhinein nicht richtiggestellt hat?

Dieser Herr David Begrich nahm für den Verein Miteinander e. V. beispielsweise Anfang Dezember 2017 an der Veranstaltung „30 Jahre Antifa in

Ostdeutschland“ in Potsdam teil. Weitere Teilnehmer und Mitveranstalter waren dort, wie bekannt wurde, die Interventionistische Linke, IL, und die Antifa Nordost Berlin.

Ich darf daran erinnern: Die IL wird als hochextremistisch eingestuft und seit Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Sie taucht sogar im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2017 auf. Die Antifa Nordost Berlin hingegen wird vom Verfassungsschutz Berlin beobachtet. Normalerweise würde das schon ausreichen und genügen; denn wer gemeinsame Veranstaltungen mit solch extremistischen Beteiligten durchführt, steckt nun einmal ganz tief im roten Sumpf des linksextremistischen Milieus und darf im Grunde nicht einen einzigen steuerfinanzierten Euro erhalten.

(Beifall bei der AfD)

Zumindest auf der politisch rechten Seite würde man das auch als Selbstverständlichkeit betrachten. Oder können Sie sich vorstellen, dass ein rechter Verein, der gemeinsame Veranstaltungen mit klar rechtsextremistischen Beteiligten durchführt, dann auch noch mit Hunderttausenden Euro aus Steuermitteln finanziert wird? Könnte sich das jemand vorstellen? - Ich denke nicht. Warum gibt es das für links? Die einzige Zuwendung, die ein solcher rechter Verein genießen würde, wäre wohl die ungeteilte Aufmerksamkeit der Verfassungsschutzbehörde, aber mehr nicht.

Natürlich stellt sich die Frage, insbesondere an die Landesregierung und den Innenminister, warum rechts und links bei gleicher Bedrohungslage doch so unterschiedlich betrachtet werden. Diese Frage stellt sich mittlerweile immer häufiger.

Ein weiteres Beispiel - wir haben mehr als ausreichend davon -: Herr David Begrich ist nämlich auch Autor zahlreicher Artikel in einem linksextremistischen Propagandablatt, so möchte ich es einmal sagen. Es handelt sich um die Zeitung für linke Debatte und Praxis mit dem Namen „ak - analyse und kritik“, deren Redaktion sich selbst als Teil der Interventionistischen Linken versteht. Auch hier ist die direkte Vernetzung des Vereins Miteinander e. V. mit dem Linksextremismus glasklar sichtbar und auch unbestreitbar bewiesen.

Ich darf noch einmal daran erinnern: All das sind Ergebnisse der Arbeit der Enquete-Kommission „Linksextremismus“ und des Arbeitskreises

„Linksextremismus“ der AfD-Fraktion. Eigentlich müsste das alles Ergebnis der Arbeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt sein. Dem wäre das sicherlich auch möglich gewesen; ich halte diese Behörde für durchaus kompetent. Allein, es scheint die entsprechende politische Motivation und der Auftrag dahinter völlig zu fehlen. Das ist

vielsagend, äußerst bedenklich und nicht im Sinne unseres Demokratieverständnisses.

Was können, nein, was müssen wir also tun, um das linksextreme Netzwerk auszutrocknen? - Der Landtag muss beispielsweise dafür sorgen, dass Vereine, die sich gezielt mit Extremismus einlassen und damit gegen unsere Demokratie arbeiten, keine Finanzierung aus Steuermitteln erhalten. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, würde ich sagen.

Ein erster Schritt dahin wäre es, dass alle Steuergeld empfangenden Vereine zuerst einmal eine Demokratieerklärung unterzeichnen müssten, in der sie sich durch eine Extremismusklausel ganz klar gegen Extremismus und zum Grundgesetz sowie zur Landesverfassung bekennen. Das dürfte und müsste das Mindeste sein.

(Beifall bei der AfD)

Wer Hunderttausende Euro aus Steuermitteln vom Land erhält, der dürfte keine Mühe haben, eine solche Erklärung abzugeben und sich nachfolgend auch daran messen zu lassen. Dass es in Sachsen-Anhalt bereits einmal eine solche Demokratieerklärung gab, dürfte bekannt sein. Sie ist also keine Erfindung der AfD-Fraktion.

(Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, SPD: Die wurde abgeschafft!)

Dass sie abgeschafft wurde, beweist wiederum, dass es insbesondere bei dem Thema Linksextremismus eine unverantwortliche Ignoranzhaltung im Lande gibt, die nun endlich durch die Initiative der AfD-Fraktion beendet werden muss.

(Beifall bei der AfD)

Stimmen Sie also wohlgemut dem Antrag der AfD-Fraktion zu, zum Wohle des Landes Sachsen-Anhalt, zum Wohle unserer Demokratie, am besten sogar noch zum Wohle von Heimat, Volk und Vaterland. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann danke ich Herrn Poggenburg für die Einbringung des Antrages.

Bevor wir in die Debatte eintreten, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Gymnastikgruppe Hasselfelde in unserem Hohen Haus zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

In der Debatte ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Demokratie ist kein zementierter Zustand, der uns zum Ausruhen ermuntern darf. Demokratie verlangt Bewusstsein, Engagement und Haltung, Haltung zu den demokratischen Grundwerten zu einer solidarischen Gesellschaft und zu den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten.

Mit dem vorliegenden Antrag wird erneut versucht, an alte Debatten rund um die Extremismusklausel anzuschließen.

(Oliver Kirchner, AfD: Genau!)

Dass die Zeit seit diesen Debatten vorangeschritten ist, wird scheinbar verkannt.

(Oliver Kirchner, AfD: Es ist noch schlimmer geworden, das stimmt!)

Die Position der Landesregierung geht aus unseren Antworten auf Ihre Kleinen wie Großen Anfragen deutlich hervor. Wie in anderen Förderbereichen richten sich auch im Bereich der Demokratieförderung die Förderfähigkeit und die Umsetzung einzelner Projektvorhaben nach konkreten Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien. Das bedeutet, dass der Projektantrag entsprechend den Richtlinien plausibel und vollständig sein muss. Der Fördermittelgeber verlangt einen Sachbericht und prüft mit dem Verwendungsnachweis den konkreten und sinnvollen Mitteleinsatz.

Klar ist: Fördermittelgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Cent an Steuergeld dafür genutzt wird, demokratiefeindliche Aktivitäten zu unterstützen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung wenden. Dies gilt für Vereine und Initiativen genauso wie für Parteien.

So setzt die Förderleitlinie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit voraus, damit Zuwendungsmittel gewährt werden können. Im Zuwendungsbescheid an den geförderten Träger ist klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen fließen dürfen. Um hier Klarheit zu schaffen, darf ich aus dem Schreiben zitieren, welches verbindlicher Teil des Zuwendungsbescheides ist:

„Der Deutsche Bundestag hat seinerseits ebenfalls mehrfach betont, dass Extremismusprävention und -bekämpfung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind.

Im Umkehrschluss ergibt sich daraus jedoch gleichermaßen, dass extremistischen

Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. Unterwanderungsversuchen von geförderten Initiativen durch solche Personen oder Gruppen muss wirksam begegnet werden - ungeachtet dessen, ob sie den Bereichen islamistischer Extremismus,

Rechts- oder Linksextremismus angehören.

Vor der Mittelweitergabe an andere Träger müssen die Zuwendungsempfänger […] prüfen, ob im Hinblick auf den Inhalt der beabsichtigten Maßnahme mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann.“

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Diese Passagen sind eindeutig und kommen in ähnlicher Form auch in der Neufassung der Förderrichtlinie der Landeszentrale für politische Bildung bzw. bei den Zuwendungsbescheiden bei der Förderung aus dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit zur Anwendung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Grimm-Benne für die Ausführungen. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sogenannte Extremismusklausel ist tot. Sie war rechtswidrig, weil zu unbestimmt. Sie stellte Menschen und Initiativen ohne Grund unter Generalverdacht. Sie nutzte den analytisch unscharfen, nicht abgrenzbaren und rechtlich fragwürdigen Begriff des Extremismus und wollte nichtstaatliche Akteure zu Handlangern des Verfassungsschutzes machen.