Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

Hierzu bietet der Gesetzentwurf der Landesregierung einige brauchbare Ansätze. So sieht § 6 des Gesetzentwurfs zur Errichtung eines effektiven Hilfesystems rund um den Arrest insbesondere die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe, den Jugendämtern und den öffentlichen und staatlichen Trägern der Jugendhilfe vor. Weitere Kooperationspartner sind aus grüner Sicht denkbar. Der Kreis der einzubeziehenden Stellen soll sich aus dem konkreten Bedarf des betroffenen Jugendlichen ergeben.

An dieser Stelle muss sichergestellt werden, dass die gesetzliche Regelung eine tragfähige Grundlage für eine wirksame Arbeit mit den Jugendlichen bildet. In diesem Sinne wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschüssen konstruktiv begleiten. Im Übrigen - das will ich an dieser Stelle deutlich sagen - sind wir der Meinung, dass der Arrest für das Schulschwänzen endgültig abgeschafft gehört. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Zum Abschluss der Debatte spricht für die Fraktion der CDU der Abg. Herr Diederichs.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Uns liegt mit diesem Entwurf ein gut ausgelotetes Werk vor, dessen Grundaussagen meine volle Zustimmung finden.

Seit 1. September 2006 haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Vollzug des Jugendarrestes. Bislang erfolgte die Ausgestaltung durch die Jugendarrestvollzugsordnung aus dem Jahr 1976, die zuletzt im Jahr 2010 geändert wurde.

Die Situation war bislang verfassungsrechtlich unbefriedigend und wurde auch der kriminalpolitischen Bedeutung des Jugendarrestes nicht gerecht. Daher beraten wir heute über den Gesetzentwurf, der die Grundlage für einen modernen Jugendarrestvollzug schaffen soll. So regelt der Gesetzentwurf die wesentlichen Eingriffsermächtigungen sowie die Gestaltung des Vollzuges unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es ganz klar, den Jugendlichen ihr begangenes Unrecht bewusst zu machen und sie dazu zu bringen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Dass dieses Ziel ambitioniert ist, dass das angesichts der kurzen Dauer des Jugendarrestes schwierig, ist keine Frage. Gleichwohl soll der Schwerpunkt des Jugendarrestes auf der Feststellung der Defizite und Probleme bei der Fähigkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung und auf Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz liegen.

Erlauben Sie mir einige ergänzende Bemerkungen zu dem Entwurf. Es geht darum, diese jungen Menschen auf den rechten Weg zu führen. Die Frage lautet allerdings, ob ein Jugendarrest in der Lage sein kann, etwas bei diesen jungen Leuten zu verändern, was in ihrer bisherigen Erziehung versäumt worden ist. Mark Twain sagte einmal: „Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.“

Die Erziehung junger Menschen in Bezug auf die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werten ist etwa bis zum 14. Lebensjahr beendet. Das, was danach kommt, ist allenfalls eine Verhaltensänderung durch Einsicht. Wir kennen alle das Sprichwort: Was Hänschen nicht gelernt hat, lernt Hans nimmermehr. Für den Jugendarrest bedeutet das, vorsichtig formuliert: Spätestens ab dem 14. Lebensjahr werden wir einen Jugendlichen kaum noch erziehen können. Möglich ist es allenfalls, die Einsicht in die Notwendigkeit gesetzeskonformen Handelns zu bewirken und zu lernen, das Eigentum und die Gesundheit anderer zu achten; denn das Recht des Einzelnen hört dort auf, wo das Recht eines Anderen beginnt.

Der Einsatz von Sozialpädagogen ist sinnvoll. Jedoch hat das Gewaltmonopol in der Hand des Staates zu bleiben. Das bedeutet, die hoheitlichen Aufgaben obliegen den Vollzugsbediensteten. Diese müssen allerdings für den Umgang mit den Jugendlichen gesondert geschult sein. Ansonsten kann schnell der Eindruck entstehen, dass es innerhalb des Arrestes unter die Jugendlichen zweierlei Personengruppen gibt, nämlich die Guten, die nette Gesprächsrunden abhalten, und die Bösen, die sie wegschließen.

Den Einsatz von externen Kräften insbesondere aus ambulanten Einrichtungen, die mit dem Vollzugsalltag nicht vertraut sind, halte ich für bedenklich. In der Kürze der Zeit wird zu den externen Kräften so schnell kein gewachsenes Vertrauensverhältnis entstehen können, welches aber notwendig ist, damit sich der Jugendliche im Gespräch öffnet.

Wir möchten den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überweisen. - Vielen Dank.

Danke. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir haben den entsprechenden Entwurf vorliegen. Es ist beantragt worden, dass der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung federführend und der Ausschuss für Finanzen mitberatend sein soll. Gibt es dazu gegenteilige Meinungen? - Dem - -

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wir hatten noch Bildung und Soziales!)

- Okay. Bildung und Soziales, in Ordnung, ebenfalls mitberatend. Gibt es dazu Einverständnis?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Bildung, So- ziales und Inneres!)

- Also der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung soll federführend sein und die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Kultur und für Inneres und Sport sollen mitberatend sein.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Und Sozia- les!)

- Und der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration soll ebenfalls mitberatend sein. Gibt es dazu Einverständnis? - Gibt es gegenteilige Meinungen? - Zu spät, wir stimmen so ab.

Wer in dieser Art und Weise mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich jetzt sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten, die Fraktion DIE LINKE und einige Abgeordnete der AfD. - Wer ist dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch niemand. Damit ist das so beschlossen worden. Der Gesetzentwurf ist in dieser Art und Weise überwiesen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

a) Pädagogische Angebote während der ver

lässlichen Öffnungszeiten an Grundschu

len und an Ganztagsschulen weiter auf gutem Niveau sichern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2171

(Erste Beratung in der 40. Sitzung des Land- tages am 19.12.2017)

b) Pädagogischen Ansatz der Ganztagsschu

len nicht aushöhlen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3008

(Erste Beratung in der 51. Sitzung des Land- tages am 21.06.2018)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/3865

Die Berichterstatterin für den Ausschuss ist die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Sie hat nunmehr das Wort.

Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (Berichterstat- terin):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Beratung der vom Herrn Präsidenten benannten Anträge lief weitestgehend unabhängig voneinander, weshalb ich die Berichterstattung entsprechend den Drucksachen zunächst aufteilen werde.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2171 mit dem Titel „Pädagogische Angebote während der verlässlichen Öffnungszeiten an Grundschulen und an Ganztagsschulen weiter auf gutem Niveau sichern“ wurde in der 40. Sitzung des Landtages am 19. Dezember 2017 eingebracht und zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.

Ziel dieses Antrages war es, ein Bekenntnis des Landtages zu den verlässlichen Öffnungszeiten sowie deren Ausgestaltung an den Grund- und Ganztagsschulen zu formulieren. Ferner sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Schulen mit entsprechend eigenem Personal auszustatten und in die Lage zu versetzen, sofern das eigene Personal doch nicht ausreichend bereitgestellt wird, Angebote Dritter zu nutzen.

Die teilweise vor Ort geübte Praxis der Nutzung des Horts und der Angebote Dritter zur Absicherung der Öffnungszeit sollte durch die Landesregierung legitimiert und die Kostenerstattung ermöglicht werden. Außerdem sollten die Ganztagsangebote ausgebaut und die Ausstattung der Ganztagsschulen mit Lehrern und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Landesregierung gewährleistet werden.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur behandelte diesen Antrag erstmals in der 20. Sitzung am

16. Februar 2018 und verständigte sich darauf, ein Fachgespräch mit den Bürgermeistern der Gemeinden Nienburg und Leuna sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern durchführen zu wollen.

Dieses Fachgespräch fand in der 24. Sitzung am 8. Juni 2018 statt. Dabei wurden verschiedene Wege, wie mit der Problemlage vor Ort umgegangen wird, dargestellt. Im Ergebnis dieser Beratung verständigte man sich darauf, dass der Antrag möglichst vor den Haushaltsberatungen erneut behandelt werden sollte und dass sich die bildungspolitischen Sprecher auf einen neuen Termin verständigen sollten.

Die Tagesordnung der 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. September 2018 sah unter Tagesordnungspunkt 4 die Beratung über die Drs. 7/2171 und gegebenenfalls die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor. Eingangs der Sitzung wurde diese Beratung entgegen den Stimmen der Fraktion DIE LINKE jedoch verschoben, da die Koalitionsfraktionen ein geplantes Fachgespräch zur Drs. 7/3008 mit dem Titel „Pädagogischen Ansatz der Ganztagsschulen nicht aushöhlen“ abwarten wollten und weiteren Abstimmungsbedarf zum Gesamtkomplex sahen.

Die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher verständigten sich letztlich darauf, den Antrag in der Drs. 7/2171 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag aufzurufen. Schlussendlich wurde in der Sitzung dieser Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem ebenfalls heute zu behandelnden Antrag in der Drs. 7/3008 beraten, weshalb ich mich nun diesem Antrag zuwenden möchte.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3008 mit dem Titel „Pädagogischen Ansatz der Ganztagsschulen nicht aushöhlen“ wurde in der 51. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2018 eingebracht und ebenfalls zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.

Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, den Runderlass mit dem Titel „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium“ zu überarbeiten. Hierzu wurden konkrete Vorgaben gemacht, so zum Beispiel auf ein angemessenes Verhältnis zwischen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und außerunterrichtlichen Angeboten durch außerschulische Partner zu achten sowie die Vereinfachung der Antrags- und Abrechnungsmodalitäten zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 17. Au

gust 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich auf das bereits erwähnte Fachgespräch. Dieses Fachgespräch fand in der 28. Sitzung am 9. November 2018 statt. Hierzu waren Vertreter des Landesschulamtes, des Grundschulverbandes, des Ganztagsschulverbandes, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sowie ein Schulleiter eingeladen. Im Anschluss an das Fachgespräch bat der Ausschuss die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher, sich auf einen neuen Beratungstermin für die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zu verständigen.

Eine erneute Beratung sollte in der darauffolgenden 29. Sitzung am 7. Dezember 2018 erfolgen, wurde jedoch eingangs der Sitzung geschoben, da noch kein Vorschlag für eine Beschlussempfehlung vorlag.

Nun bin ich an dem Punkt angekommen, an dem die Beratung der Anträge in den Drs. 7/2171 und 7/3008 zusammenfällt. Beide Anträge waren Gegenstand der Tagesordnung der 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 18. Januar 2019.