Nun bin ich an dem Punkt angekommen, an dem die Beratung der Anträge in den Drs. 7/2171 und 7/3008 zusammenfällt. Beide Anträge waren Gegenstand der Tagesordnung der 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 18. Januar 2019.
Im Vorfeld der Sitzung legten die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu beiden Drucksachen vor. Aus diesem Grund wurden in der Sitzung beide Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten. Für die Beratung steuerte die Fraktion DIE LINKE noch einen Änderungsantrag zu dem Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als Tischvorlage bei.
Die eingehende Beratung des Ausschusses führte zu einer Überarbeitung des ersten Satzes von Nr. 1. Außerdem wurde der Änderungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE zum zweiten Satz von Nr. 3 übernommen. Einem Ergänzungsvorschlag zu Nr. 2 nahm die Fraktion DIE LINKE im Verlauf der Beratung zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung erfuhr die Ihnen in der Drs. 7/3865 vorliegende Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen hohen Zuspruch im Ausschuss, das heißt die Mehrheit, und spiegelt den breiten Konsens wider. - Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und hoffe auf ein ähnlich eindeutiges Abstimmungsergebnis. - Vielen Dank.
Danke. Ich sehe keine Fragen an die Berichterstatterin. - Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diesen Punkt ohne Debatte durchzuführen. Ich sehe auch keine Wortmeldung, die dem entgegenstehen würde. Demzufolge können wir nun zum Abstimmungsverfahren kommen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/3865 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Zögerlich sind es die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Gibt es von der Fraktionen der AfD und fraktionslosen Abgeordnete. Damit ist der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Art und Weise entsprochen worden. Sie ist beschlossen.
Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Krause, der auch schon auf dem Weg zum entsprechenden Tisch ist. Deswegen hat er jetzt auch das Wort. Herr Krause, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zeitraum 1. Juni 2018 bis 30. November 2018 wandten sich 236 Bürgerinnen und Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. Davon gingen 83 Anliegen online ein. 34 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Neun Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 193 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und bearbeitet.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 47 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 28 sowie dem Sachgebiet Justiz mit 22 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 14 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Berichtszeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen 13 Sammelpetitionen mit insgesamt 8 664 Unterschriften ein. Beispielhaft seien hier genannt Natura 2000, der Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr, die Grube Teutschenthal sowie die Stollenanlage Langenstein-Zwieberge.
rend hierbei das Sachgebiet Inneres mit 33 Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 31 und den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Justiz mit 22 Petitionen. - Frau Dr. Späthe freut sich schon immer darüber.
Fünf Sammelpetitionen mit insgesamt 6 173 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren der Erhalt des Harzbades Benneckenstein, der AZV Unstrut-Finne, die Stollenanlage in Langenstein-Zwieberge, der Nitratgehalt im Grundwasser sowie die straßenbegleitende Radwegverbindung zwischen Straach und Wittenberg.
Eine Petition, die Stollenanlage in LangensteinZwieberge betreffend, wurde der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen.
Etwa 13,2 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 2 % zumindest teilpositiv erledigt.
Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt haben, besonders natürlich unserer Geschäftsstelle.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum 1. Juni 2018 bis 30. November 2018 in der Drs. 7/3875 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD - Dietmar Krause, CDU, spricht mit Vi- zepräsident Wulf Gallert über die mangeln- de Aufmerksamkeit im Plenarsaal)
Danke. Herr Krause, es ist ein Kreuz mit der Aufmerksamkeit, ich weiß es. Trotzdem gibt es keine Fragen an den Redner. Insofern sind wir auch hier an das Ende der Debatte gelangt. Es sei denn, es gibt entgegen der Absprache im Ältestenrat Wortmeldungen. - Die sehe ich aber nicht. Dann können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses der Petitionen in der Drs. 7/3875. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für
erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Koalitionsfraktionen sowie die Mehrheit der Abgeordneten aus der AfDFraktion.
- Gut. Das stimmt zwar nicht, aber wenn Sie das so bewerten, nehme ich das so hin. Also auch die Abgeordneten der AfD-Fraktion. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich seiner Stimme? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Drucksache entsprechend beschlossen worden. Die Anlagen 14 und 15 nimmt der Landtag zur Kenntnis. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 13 abgeschlossen.
Der Abg. Herr Poggenburg hat mir ein entsprechendes Schreiben vorgelegt. Er bittet zu einer persönlichen Erklärung laut § 68 der Geschäftsordnung um das Wort. Dies hat er jetzt. Ich lese die Regelung der Geschäftsordnung kurz vor:
„Außerhalb der Tagesordnung kann der Präsident einem Mitglied des Landtages das Wort zur Erklärung erteilen. Die Erklärung ist ihm vorher dem wesentlichen Inhalt nach schriftlich mitzuteilen. Sie darf nicht länger als drei Minuten dauern.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich freue mich zunächst, die Gelegenheit zu haben, Ihren Ausführungen, Herr Gallert, widersprechen zu dürfen, sie richtigzustellen zum Thema Kornblume. Die Kornblume wurde in den 30erJahren durch den Nationalsozialismus in Österreich, wohlgemerkt, missbraucht, zu einer Zeit, als dort keine NS-Symbole gebraucht werden durften. Als die sie wieder benutzen durften, haben sie die Kornblume beiseitegeschoben. Der erste Beweis dafür, die NS hatten im Grunde die Kornblume nicht als ihr Zeichen anerkannt. - Punkt eins.
Punkt zwei: Was bedeutet die Kornblume auf deutschem Boden? - Ganz einfach, hier war sie über 100 Jahre lang ein Zeichen für Heimatverbundenheit, Naturverbundenheit, Patriotismus,
auch ein Zeichen der Romantik, und sie war beispielsweise ein Zeichen der bürgerlich-demokratischen Bewegungen Mitte des 19. Jahrhunderts auf deutschem Boden. Sie war also ein sehr positiv besetztes Zeichen, das man sich nicht nehmen lassen sollte.
Vielleicht darf ich darauf hinweisen, dass die Kornblume auch auf der Rückseite der Zweieuromünze im letzten Jahr geprägt war. Und ich frage mich, ob linke Politiker nicht Brandzeichen in die Hände bekommen, wenn sie mit diesem Zah
lungsmittel zahlen. Und dass die Kornblume beispielsweise auf dem Skatblatt von Altenburg auf der Rückseite zu sehen ist, sollten Sie vielleicht auch zur Kenntnis nehmen.
Dass die Kornblume beispielsweise Nationalblume von Estland ist, sollte man auch zur Kenntnis nehmen. Und dass beispielsweise Macron, Prinz Charles oder Trump die Kornblume in der Öffentlichkeit tragen und bestimmt nicht als Nazis diffamiert werden, sollte man auch zur Kenntnis nehmen.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist die linke Agitation gegen die Kornblume einfach nur plump und peinlich, muss ich ehrlich sagen. Und sie zeigt, linke Politik ist zwanghaft im Vorgestern verhangen und keine Politik für die Zukunft. - Danke sehr.
Gut. Damit sind wir am Ende angekommen. Herr Poggenburg, da Sie mich direkt angesprochen haben, sage ich Ihnen nur eines dazu: Wissen Sie, das Hakenkreuz war, bevor es den Nationalsozialismus in Deutschland gab, ein Zeichen des Buddhismus. Danach nicht mehr. So ist es nun einmal mit politischen Symbolen, wenn man sie verwendet, zumal als Parteiabzeichen verwendet. Also in dieser Linie muss man sich nicht wundern, dass man eine solche Analogie, die man selber hergestellt hat, auch erklärt bekommt.
Wir führen hier oben einen kleinen Wechsel durch und der Herr Vizepräsident Mittelstädt übernimmt meinen Platz.