Wir haben vor uns den Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg bringen. Finanzierung sichern.“ Ich habe, zumindest nach meiner Erinnerung, keinen Überweisungsantrag vernommen.
- Beim Sozialausschuss. - Es gibt den Vorschlag aus der AfD-Fraktion, diesen Antrag zu überweisen. Diesen müssen wir zuerst zur Abstimmung stellen. Wer dafür ist, den Antrag zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Koalition und Fraktion DIE LINKE. Damit ist eine Überweisung abgelehnt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4018 zu dem Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen, der vom Wesen her ein Ergänzungsantrag ist. Wer diesem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt bringen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/3976 in der unveränderten Fassung zur Abstimmung. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag angenommen worden.
Damit sind wir in der Lage, den Tagesordnungspunkt 5 zu beenden. Bevor wir weitermachen, kommen wir zu einem kurzen Wechsel. Das gibt mir wiederum noch die Gelegenheit die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Walter Gemm in Halberstadt ganz herzlich bei uns zu begrüßen.
Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt (ProstSchGZustG LSA)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt wurde, wie Sie, Herr Präsident, bereits erwähnten, in der 48. Sitzung des Landtags am 24. Mai 2018 zum ersten Mal beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration, für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen überwiesen.
Durch das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober 2016 wurden umfangreiche Regelungen zum Prostituiertenschutz und zum Prostitutionsgewerbe geschaffen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die landesbehördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes geregelt.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Regelung der Zuständigkeiten zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes und Artikel 1 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober 2016.
In der 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 16. August 2018 wurde eine nichtöffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu waren auch die mitberatenden Ausschüsse anwesend. Die Anzuhörenden, der Landesfrauenrat, Beratungsstellen wie Vera oder Magdalena, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag und andere, haben sich am Fachgespräch beteiligt bzw. eine Stellungnahme abgegeben.
In der 20. Sitzung des Ausschusses am 13. September 2018 erfolgte dann die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse. Die mitberatenden Ausschüsse haben dem federführenden Ausschuss ihre Beschluss
In der 23. Sitzung am 6. Dezember 2018 und in der 24. Sitzung am 17. Januar 2019 wurde die abschließende Beratung im Ausschuss wegen weiteren Beratungsbedarfs abgesetzt.
In der 25. Sitzung am 7. Februar 2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu dem Gesetzentwurf abschließend beraten. In dieser Sitzung wurde ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht; dieser wurde mehrheitlich angenommen.
Ihnen liegt in der Drs. 7/3949 eine Beschlussempfehlung vor, die vom Ausschuss mit 7 : 2 : 2 Stimmen verabschiedet wurde. Ich bitte um Zustimmung des Hohen Hauses. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Zimmer für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Prof. Dr. Willingmann. In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion und vielleicht auch für den Minister vorgesehen. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Abg. Zimmer hat gerade schon zu dem Hintergrund des Gesetzes eingeführt. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz des Bundes wurde der rechtliche Rahmen zur Ausübung legaler Prostitution neu geregelt. Ziel ist es, jene, die freiwillig in der Prostitution arbeiten, zukünftig besser vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung sowie vor Ausbeutung und vor Gewalt zu schützen.
Im Einzelnen haben Prostituierte ein Anmeldeverfahren zu durchlaufen, das auch Beratungen allgemeiner und gesundheitlicher Art umfasst. Zudem wird mit dem Prostituiertenschutzgesetz der gewerbliche Betrieb von Prostitution reglementiert und einer Erlaubnispflicht unterstellt. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung räumlicher, hygienischer und sicherheitstechnischer Schutzstandards.
Wie wir bereits aus den Medien wissen, hat das Bundesgesetz seine Wirkung bislang nicht so recht erreicht. So sind im ersten Halbjahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes lediglich 7 000 der bundesweit rund 200 000 tätigen Prostituier
ten der Anmeldepflicht gefolgt. In Sachsen-Anhalt haben sich bisher weniger als 100 Prostituierte angemeldet.
Bei dem nun hier vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die zuständige Behörde für den Vollzug des Gesetzes zu bestimmen. Derzeit werden die Aufgaben - dafür bin ich dankbar - zum Vollzug des Gesetzes bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen auf der Grundlage dieser Verordnung interimsweise vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Künftig sollen hierfür weitgehend Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein.
Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen des Landtags haben zu verschiedenen Änderungen des Entwurfs geführt, die ich ausdrücklich begrüßen möchte. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Förderung ergänzender Beratungsangebote und die Finanzierung der gesundheitlichen Beratung aus Landeshaushaltsmitteln.
Nun bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes nach einem Jahr besteht die Möglichkeit, etwaige Regelungsdefizite zu beheben. Dafür sollten wir uns Zeit nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Minister Herrn Willingmann für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Raue. Herr Raue, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 21. Oktober 2016 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Nun sollen mit dem Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz die landesbehördlichen Verantwortlichkeiten für dessen Vollzug geregelt werden.
Wie bei anderen Gesetzentwürfen auch waren am Gesetzgebungsverfahren unterschiedliche Behörden, Verbände und Vereine beteiligt. Die in den Diskussionen vorgebrachten Änderungswünsche und Kritiken auch in Bezug auf die Kosten sind aus meiner Sicht weitestgehend berücksichtigt worden. Insgesamt gesehen können wir die Angemessenheit der Kosten aber auch jetzt noch nicht genau beurteilen. Wir erkennen jedoch an, dass Kosten entstehen und auch in Form von Gebühren berechnet werden müssen. Eine im
Die Hauptkritik müsste sich an dieser Stelle auf das Prostituiertenschutzgesetz selbst beziehen. Es ist unverständlich, warum die gewerbliche Prostitution nicht mit einem Mindestalter von 21 Jahren verknüpft ist. Dann besitzen junge Menschen mehr Reife und Lebenserfahrung. Auch erscheint uns die Pflichtberatung zu Gesundheitsfragen nicht ausreichend. Besser wären regelmäßige Pflichtuntersuchungen.
Der Ansatz war, die Hemmschwelle zur Anmeldung und zum Selbstouting für die Prostituierten möglichst gering zu halten. Gleichzeitig sollen die Bordellbetreiber aber Mindeststandards für Beschäftigung und Betrieb garantieren, um Ausbeutung und Menschenhandel zu verhindern. Im Prostituiertenschutzgesetz selbst sind viele vernünftige Regelungen enthalten. Deshalb gibt es keinen Grund, den rechtssicheren Vollzug dieses Gesetzes zu erschweren.
Wichtig ist an dieser Stelle noch die Forderung, das Strafmaß bei Zuhälterei laut § 181a des Strafgesetzbuches zu erhöhen, um eine wirksame Abschreckung und Ahndung zu erreichen. Die AfD wird für diesen Gesetzentwurf stimmen.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Raue für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Prostituiertenschutzgesetz des Bundes wurde im Oktober 2016 der rechtliche Rahmen zur Ausübung legaler Prostitution neu geregelt. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Das Bundesgesetz mit seinen Regelungen wurde vielfach kritisiert im Hinblick auf eine mögliche Stigmatisierung, auf einen nicht hinreichenden Schutz für die Betroffenen. Ich verzichte darauf, auf diese bundespolitische Debatte einzugehen.
Auf der Landesebene hatten wir nur über die Art der Umsetzung zu entscheiden. Es erfolgt daher lediglich ein Ausführungsgesetz dazu. Wir regeln die landesbehördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Sachsen-Anhalt.
Prostituierte müssen nach dem Bundesgesetz ein amtliches Anmeldeverfahren durchlaufen, das auch Beratungen allgemeiner und gesundheit