Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich erst einmal für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen-Anhalt wird - wir wissen es alle - wirtschaftlich vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt. Das hat geschichtliche Hintergründe. Gerade bei dieser kleinteiligen Struktur der Unternehmen muss dem Mittelstand, den Handwerksbetrieben und Kleinunternehmen von der Wirtschaftspolitik des Landes eine besondere Beachtung geschenkt werden.

Mit der Modernisierung des Mittelstandsförderungsgesetzes für Sachsen-Anhalt will die KeniaKoalition dem Rechnung tragen. Ich konzentriere mich auf einige Punkte der GRÜNEN in der Novellierung. Nachwuchsmangel, fehlende Fachkräfte werden im klassischen Handwerk wie auch bei Unternehmerinnen und Unternehmern anderer Branchen im Land als Gründe mangelnder Entwicklungsperspektiven genannt. Das ist ein wachsendes Problem. Die Unterstützung bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Nachwuchsgewinnung ist daher ein wichtiges Handlungsfeld der sachsen-anhaltischen Wirtschaftspolitik. Dazu gehört natürlich und vor allem auch die Integration.

Arbeit und berufliche Bildung sind für unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht nur integrationsfördernd, sondern ermöglichen es, den Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Sie sind letztlich der Schlüssel zur Integration in Arbeit und Beruf, helfen aber auch der Wirtschaft in unserem Land.

Sachsen-Anhalt ist heute noch führend bei ausländischen Direktinvestitionen in Ostdeutschland. Auch dafür müssen wir Internationalität in die Unternehmen bringen. Integration ist ein Teil davon, Weltoffenheit ein anderer wichtiger Aspekt.

Die Förderung einer Gründungs- und Unternehmerinnenkultur, der Selbstständigkeit im Land verlangt neben optimalen Startbedingungen für neue Unternehmungen vor allem ein Umfeld, in dem sich Start-ups austauschen können und Innovationen willkommen sind - kurz gesagt, ein gründerfreundliches Klima, in dem Vernetzung und Beratung noch stärker praktiziert werden und Bürokratie nicht gleich jede neue Idee auf die lange Bank schiebt oder mit Bedenken erstickt. Nur wer Lust auf Neues hat, kann Zukunft gestalten.

Das gilt auch für die Wirtschaftspolitik im Land. Das Gesetz legt für unsere Förderung die Grundlage und setzt den Rahmen.

Bei ca. 350 IT-Unternehmen im Land mit 14 600 Beschäftigten kennen wir schon heute eine der Branchen, in der hier und jetzt die Zukunft entsteht. Innovationen in die Zukunft werden wir auch in Sachsen-Anhalt eher dort finden. Diese neuen Ansätze, das Wachsen aus unserer eigenen Kleinteiligkeit heraus sind unsere Chancen, den Strukturwandel weg von der Braunkohle - aber nicht nur diesen als Strukturwandel - zu gestalten.

Während die Digitalisierung bei vielen der IT-Unternehmen Teil des Geschäftszwecks ist, benötigen auch traditionelle Geschäftsideen bei der digitalen Transformation und Anpassung des Geschäftsmodells auf eine vernetzte Realität Unterstützung.

Da ist festzustellen, dass leider sogar Spitzenpolitiker in unserem Land noch nicht von wichtigen Kompetenzzentren für Industrie 4.0 in SachsenAnhalt wissen. Es gab einmal einen Generalsekretär einer großen Koalitionspartei, der meinte, wir haben ein Wolfskompetenzzentrum, aber kein Digitalisierungskompetenzzentrum. Falsch. Da hat er sich geirrt. Wir haben beides und wir brauchen auch beides.

(Markus Kurze, CDU: Der ist unvollständig zitiert worden!)

- Weiß ich nicht. Meinen Sie? - Es gab einmal böse Dinge, die er über einen Koalitionspartner gesagt hat. Aber darüber schweige ich jetzt.

Es gibt einiges zu tun, um die heimische Wirtschaft zukunftsfest zu machen. Aber wir sind auf einem guten Weg. Dass nachhaltiges und ökologisches Wirtschaften aufgenommen wurde, versteht sich von selbst. Über diesen und weitere Aspekte der Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes wird im Ausschuss zu diskutieren sein. Wir bitten um Überweisung.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Dr. Pähle. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf zeigt zwei wichtige Dinge. Erstens. Parlamentsarbeit wirkt. Auch wenn sich Herr Höppner beklagt hat, dass es so lange dauert, ist es doch schön, dass das Parlament über einen Antrag, den wir im März 2017 beschlossen haben, den Impuls ge

setzt hat, wie die Mittelstandsförderung zu ändern ist, und zwar auf Anregung der Koalitionsfraktionen. Übernommen wurden auch Anregungen der LINKEN.

Es ist doch ein gutes Signal, dass ein Ministerium das tatsächlich so wahrnimmt und anfängt, etwas aufzuschreiben; denn wir sind uns darüber einig - die Punkte wurden schon in anderen Reden angesprochen -, dass wir mit unserer Mittelstandsförderung die kleinteilige Wirtschaftsstruktur unseres Landes auch in den Bereichen, die zukunftsrelevant sind, nach vorn bringen wollen.

Digitalisierung ist ein wichtiger Punkt, genauso wie die Unternehmensnachfolge. Wir wissen alle, dass wir in unserem Land vor großen Umbrüchen stehen. Auch wenn es bestimmten Abgeordneten hier nicht gefällt: Natürlich müssen wir beim Thema Fachkräftebedarf auch die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Blick nehmen. Das ist alles sinnvoll.

(André Poggenburg, fraktionslos: Unsinnig!)

Deshalb finde ich es großartig, dass unser Antrag eins zu eins umgesetzt wurde.

Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist: Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik ist mittelstandsorientierte Politik.

(Ulrich Thomas, CDU: Außer beim Mindest- lohn!)

Auch das zeigt der Gesetzentwurf - dafür bin ich unserem Minister auch sehr dankbar -; denn die Förderschwerpunkte zeigen auf, was unser Interesse ist.

Sie können sich darauf verlassen - damit will ich auch schon zum Ende kommen -: Diese mittelstandsorientierte Politik werden wir mit einem guten Vergabegesetz, auch einem sozialdemokratischen Vergabegesetz, fortsetzen.

(Ulrich Thomas, CDU: Das gucken wir uns noch an!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Ulrich Thomas, CDU: Katja, wenn das auch so lange dauert, dann schaffen wir es in der Legislatur nicht mehr!)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Dr. Pähle für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren in der ersten Beratung. Meine Frage ist, an welchen Ausschuss oder an welche Ausschüsse wir diesen Gesetzentwurf überweisen.

(Rüdiger Erben, SPD: Federführend Wirt- schaft!)

- Federführend?

(Rüdiger Erben, SPD: Wirtschaft!)

- Wirtschaft.

(Rüdiger Erben, SPD: Mitberatend Inneres und Finanzen! - Guido Heuer, CDU: Es kommt alles zusammen!)

Noch einmal kurz zur Wiederholung: Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Und Innen! - Rüdiger Erben, SPD: Innen und Finanzen!)

- Innen und Finanzen. Ist angekommen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus einschließlich der zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Bundesentlastungen an Kommunen weiterleiten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2515

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/3921

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 09.03.2018)

Berichterstatter ist Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/2515 mit dem Titel „Bundesentlastungen an Kommunen weiterleiten“ in der 45. Sitzung am 9. März 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen. Zur Mitberatung wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.

Die antragstellende Fraktion verfolgt mit ihrem Antrag das Ziel, die Landesregierung aufzufordern, die dem Landeshaushalt ab dem Jahr 2018 jährlich zufließende Summe im Rahmen der im

Jahr 2016 beschlossenen Bundesentlastung für die Kommunen vollständig an die Kommunen weiterzureichen bzw. die Summe für eine gezielte und nachhaltige Entlastung der weiterhin angespannten kommunalen Finanzlage zu verwenden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 38. Sitzung am 15. August 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, ihn im Zuge der Haushaltsberatungen erneut zur Beschlussfassung aufzurufen.

Diese Beratung fand in der 51. Sitzung am 29. November 2018 statt. Es wurde gegen den Antrag eingewandt, dass das Land die Kommunen sehr wohl entlaste, und zwar durch eine weitgehende Aufgabenwahrnehmung, mit Leistungen nach dem FAG und außerhalb des FAG und mit erneut steigenden kommunalen Zuweisungen im Haushaltsplan. Damit würden die Kommunen um ein Vielfaches dessen entlastet, was über ein Weiterreichen der vollständigen Bundesentlastungen erreicht werden könnte.

Im Ergebnis der Beratung empfahl der federführende Ausschuss für Finanzen bei 6 : 2 : 3 Stimmen dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport in einer vorläufigen Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen.