Dasselbe sollte für das Land abgebildet werden. In diesem Verhältnis sollten die Einnahmen ebenfalls zusammengefasst und dann wieder aufgeteilt werden. Dann kommen wir nämlich zu einer vernünftigen Aufgabenverteilung in Sachsen-Anhalt. Es ist ähnlich wie das sächsische Modell - ähn
lich; es gibt dort ein paar Schwächen. Unser Modell ist besser. Aber dieses System beim FAG wollen wir tatsächlich nicht mehr. Wir wollen eine Bedarfsermittlung für die Kommunen, die sich an der Tätigkeit orientiert und nicht an irgendwelchen Durchschnittswerten.
Man muss die Aufgaben ins Verhältnis setzten. Herr Finanzminister, man kann nicht sagen, dass die Istausgaben der Bedarf sind, sondern ein Bedarf definiert sich ein bisschen anders. Dafür muss man ein bisschen Gehirnschmalz dazutun und das kostet Zeit. Ja, das kostet Zeit.
Herr Kollege Knöchel wird vermutlich nicht widersprechen, dass auch ich diesbezüglich schon einiges Gehirnschmalz eingesetzt habe. Aber Ihr System würde bedeuten - wenn beispielsweise die Aufgaben des Landes schneller wachsen und die Einnahmen der Kommunen und des Landes nicht -, dass zukünftig das Land von dem Kuchen mehr abbekommt und man das bei den Kommunen abzieht. Das wäre nahezu eine zwingende Folge Ihres Modells - es sei denn, Sie bauen das Weltfinanzsystem komplett um. Wir sind hier aber im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Nein, nein. Wir könnten hier im Haus beschließen, dass die Aufgaben des Landes wachsen sollen. Wenn sie aber wachsen, dann gilt dafür das Konnexitätsprinzip, das im Grundgesetz steht, zumindest was neue Aufgaben betrifft. In dem Falle sind die Damen und Herren von da drüben dafür verantwortlich, dass das finanziert wird. Wenn das, was in unserem Grundgesetz steht, tatsächlich Realität ist, dann steigen die Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt auch um diesen Betrag. Ich weiß, was Sie meinen, aber in der Theorie dürfte das gar nicht mehr vorkommen. Es sei denn, wir mandatieren uns hier selbst und geben uns riesige Aufgaben.
Die Abgeltung einer Konnexitätspflicht, nachdem man den Kommunen Einnahmen entzogen hat, wäre qualitativ mit der Entlastung von Kommunen gleichzusetzen, die der Bund - in dem Falle könnte es auch das Land gewesen sein - den Kommunen netto zusätzlich gibt. Das ist systematisch schon ein bisschen problematisch: Wir nehmen etwas weg, dann tun wir es wieder drauf und sagen: Jetzt haben wir euch entlastet. Sie haben gesagt: Ihre Idee für die Straßenausbaubeiträge übersteigt kostenmäßig die Kosten,
die sie bis jetzt hatten. Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen, Herr Knöchel: Ich lade Sie ein, mich einmal zu meinen Bürgermeistern zu begleiten. Ich weiß nicht, ob Sie so viele im Land haben, mit denen Sie darüber reden können. Vielleicht können Sie auch einmal mit denen darüber reden. Ich sage Ihnen, dass Sie geläutert zurückkommen werden, was diese Art von Verhandlungen betrifft. Das ist ein bisschen weniger einfach.
Wenn Sie in den Schuhen einer Regierung stecken würden, dann würden Sie diese Last auch sehr deutlich spüren. Es ist ein bisschen weniger einfach, als zu sagen: Das ist bisher gewesen und so großzügig werden wir in der Zukunft sein.
Sie haben das Eingangsproblem genannt: Die letzte Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bezüglich der gesamtstaatlichen Einnahmen fand in Deutschland im Jahr 1969 statt.
Seitdem hat sich die Welt viele Male gedreht. Es sind viele Länderfinanzausgleiche verhandelt worden; auch jetzt vor Kurzem wieder. Aber eine gesamtstaatliche Einnahmeverteilung, die tatsächlich den Aufgaben des Jahres 2019 folgt, gibt es nicht. Das ist ein wirklicher Systemfehler.
Aber in Sachsen-Anhalt - wenn ich einmal auf die Rücklagen unseres Finanzministers und auf die Kassenkredite der Kommunen blicke -, muss ich sagen, waren in der Vergangenheit die Kommunen die Leidtragenden dieser Entwicklung. Diese waren nämlich tatsächlich chronisch unterfinanziert. Deswegen müssen wir auch dahin kommen, dass dieses Verhältnis wiederhergestellt wird. Das erreicht man nicht, indem man die Istausgaben zum Durchschnitt erhebt - auf gar keinen Fall.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Für die CDU spricht Herr Szarata. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Vielleicht kann ich ein bisschen Zeit hereinholen. Wir haben uns inzwischen auch sehr vom Thema entfernt. Ich freue mich schon auf die Debatten zum FAG. Da passt all das, worüber wir jetzt gerade diskutiert haben, vielleicht besser.
Vor gut einem Jahr haben wir zu diesem Thema im Plenum schon einmal gesprochen. Meine Meinung zu diesem Antrag hat sich auch während der Diskussion im Ausschuss Ende letzten Jahres - leider, muss ich sagen - nicht geändert. Ich hätte den Antrag schon damals im Plenum abgelehnt. Das war leider nicht möglich. Nun gehen wir einen anderen Weg und knüpfen dabei an unseren ehemaligen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer an, der sagte: Man kann nicht immer nur gegen etwas sein; man muss auch mal für etwas sein. Deswegen sind wir jetzt für die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und lehnen somit Ihren Antrag endlich ab.
Ich habe mir das Protokoll der Finanzausschusssitzung noch einmal durchgelesen und muss feststellen, dass keine neuen Aspekte zu dem Thema, um das es eigentlich geht, zutage gefördert wurden. Das untermauert zusätzlich mein Empfinden, dass man den Antrag bereits damals hätte ablehnen können. Wenn man aber nun noch unbedingt etwas Schönes finden möchte, weshalb es sich gelohnt hat, den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, dann kann man herausstellen, dass der Präsident des Landesrechnungshofes unsere Auffassung zur Eingliederungshilfe durchaus teilt.
Nein, die möchte ich nicht beantworten. Wir haben über das Thema schon viel zu lange gesprochen. - Vielen Dank.
Dann mache ich eine Kurzintervention. - Ich wundere mich darüber, dass Herr Szarata sagte, dass es keine neuen Erkenntnisse gab, und dass er dann das Fachgespräch im Ausschuss abgelehnt hat. Wir haben darüber gesprochen, dass wir darüber ein Fachgespräch führen könnten. Das hätte die Möglichkeit gegeben.
Eine Antwort können Sie jetzt nicht mehr erwarten. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Meister. Herr Meister, Sie haben noch einmal das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die verbesserte Finanzausstattung der Kommunen war eine der ersten und eine der teuersten Maßnahmen der Kenia-Koalition. Wir haben tatsächlich mit der Bullerjahn‘schen kontinuierlichen Herabsetzung der Kommunalzuweisung gebrochen.
Da Herr Roi das ansprach: Herr Roi, was ich schwierig finde, ist dieses total zentristische Weltbild der AfD, das Sie vortragen.
Es war eine politische Bewegung, die in diese Richtung ging: Wir müssen bei den Kommunen etwas tun. Das war die Situation im Jahr 2016. Dann kamen wir auch noch in die Regierung hinein. Nach Ihrem Duktus müsste ich jetzt sagen: Das lag nur an uns GRÜNEN; wir sind da reingekommen in die Regierung und
Wir trafen da auf eine sehr nachdenkliche Situation bei allen drei Koalitionspartnern, in der genau das im Mittelpunkt stand. Wir haben gesagt: Da müssen wir etwas ändern; wir steuern um. Dazu können Sie jetzt sagen: Das ist die AfD gewesen. Wenn Sie dieses Weltbild haben, na gut. Die Wahrheit sieht anders aus.
Das war eine sehr kostenintensive Maßnahme. Wir sind auf Gegenkurs gegangen. Als der Bund im Jahr 2016 entschied, die 27,5 Millionen € zur Verfügung zu stellen, haben wir völlig unabhängig davon zusätzlich 80 Millionen € und dann seit 2017 jährlich 182 Million € gegeben. Bei der Festlegung dieser für den Landeshaushalt enormen Summen haben wir uns davon leiten lassen, mit der Sanierung des Landeshaushaltes auf Kosten der Kommunen Schluss zu machen. Das war vorher tatsächlich die Politik. Das meine ich auch.
Vielmehr war nun die faire Abstimmung der Haushalte der öffentlichen Gebietskörperschaften unsere Leitschnur. Orientiert an der Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts wurde unter dem Beifall der Kommunen - da habe ich sehr viele glückliche Gesichter gesehen - das gemacht, was ging. Das waren diese 182 Millionen €.
Dass wir damit die Finanzprobleme der Kommunen nicht beseitigt haben, ist klar. Dass wir mit der anstehenden Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes auch Antworten auf die sehr unterschiedliche finanzielle Situation der Kommunen geben müssen, steht ebenfalls fest. Natürlich kann man nun sagen, die 182 Millionen € seien zu wenig, es hätten 209,5 Millionen € sein müssen - das ist ja der Vortrag. Gehört habe ich das Argument damals übrigens nicht.
Ich würde es den Kommunen auch gönnen. Jedes Mal, wenn ich im Stadtrat bin, kriege ich eine drauf, weil das Land zu wenig an die Stadt Magdeburg gibt, obwohl die Stadt Magdeburg sogar verhältnismäßig gut aufgestellt ist.
Ich würde es gern nehmen. Wir müssen aber zwischen den verschiedenen Aufgaben des Landes einen Ausgleich herstellen dürfen.
Wenn wir als Land sagen, wir wollen mehr Lehrer, mehr Polizisten, wir wollen das KiFöG, wir wollen die Abbildung von Tarifen und Tarifsteigerungen in allen Bereichen usw., dann muss man doch als Politiker, zumal als Finanzpolitiker, bereit und in der Lage sein, Abwägungsentscheidungen zu treffen. Das muss ich doch machen können. Das permanente und schlichte Fordern von mehr in jedem nur erdenklichen Bereich ist alles Mögliche, nur eben keine sinnvolle Finanzpolitik.
Mein Argument ist doch: Der Haushalt ist letztlich endlich, und wir kommen nicht darum herum, Entscheidungen zu treffen. Wir haben diese Entscheidungen eben mit dem Haushalt getroffen.