Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Weil Sie gerade unser Aktenvorlageverlangen ansprechen, das wir Ihnen am 31. Januar 2019 in die Hand gedrückt, also übergeben haben, nur so viel: Ja, die Verfassung kennt die Hinderungsgründe.

Wenn Sie der Auffassung sind - in einem Prozess, in dem es tatsächlich um zeitnahe Entscheidungen geht -, dass es Hinderungsgründe sind, dann können Sie nicht versuchen, sich durch Zeitablauf und Warten Ihrer Verpflichtung zu entziehen. Sie

müssen uns dann zumindest die Möglichkeit geben, das Verfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die von Ihnen geltend gemachten Gründe stichhaltig sind.

Ich glaube, vor dem Hintergrund des Fortgangs dieses Verfahrens ist ein Zeitraum von inzwischen mehr als einem Monat keine angemessene Prüfungsfrist mehr.

Aber ich habe Sie gefragt - denn das hing an der Entscheidung -: Wann informieren Sie über mögliche Risiken, die aus dem Verkauf des Schiffsportfolios, der ja nicht ein Verkauf der Bank ist, unter Umständen zusätzlich auf den Landeshaushalt zukommen? Zumindest die Pressemitteilung der NordLB suggeriert, dass es Nebenabreden gibt.

Auch wenn Sie vielleicht meinen, die NordLB sei ein Dritter - wenn wir einem Dritten 200 Millionen € geben müssen, dann ist es nicht mehr allein Angelegenheit eines Dritten, sondern die der Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt.

Herr Minister.

Erst einmal, Herr Knöchel: Ich teile Ihre Einschätzung, dass man einem Informationsbedürfnis nicht mit Zeitverzug begegnen kann bzw. es damit aushöhlen kann. Wir haben am 31. Januar 2019 darüber gesprochen, das ist richtig. Das offizielle Schreiben ist am 4. Februar 2019 zugegangen.

Wir haben das umfänglich geprüft. Ich habe Ihnen in Aussicht stellen können - ich gehe auch davon aus, dass das möglich ist -, dass Ihnen die Unterlagen mit der entsprechenden Maßgabe am 6. März 2019 zugestellt werden können. Das ist insofern günstig, als wir bereits verabredet haben, uns am 7. März 2019 in einer Sondersitzung des Finanzausschusses erneut mit dem aktuellen Thema zu beschäftigen. Ich bin sehr daran interessiert, dass diese fortlaufende Berichterstattung auch in Zukunft anhält und dass eine parlamentarische Begleitung sichergestellt wird.

Anders als Sie es in Ihrer Frage verlauten ließen, ist der Verhandlungsstand, zu dem ich im Kabinett berichtet habe, so, dass mit einem aktiven Beitrag des Landes in einer verhandelten Höhe von 198 Millionen € verbunden war, dass wir uns an keinerlei Abschirmungsaktionen oder Folgerisiken aus dem Abbau von problembehafteten Schiffsfinanzierungen mehr beteiligen. Es ist der Verhandlungsstand, dass keine indirekten oder direkten weiteren Zuführungen, zumindest aus dieser Kapitalisierungsmaßnahme heraus, noch auf Sachsen-Anhalt zukämen.

Zumindest nicht in diesem Jahr.

Das ist der Verhandlungsstand. Wie die Entwicklung der Bank in den nächsten Jahren ist, Herr Knöchel, ist die spannende Frage, und das absolut berechtigte Interesse - das eint übrigens Parlament und Landesregierung - ist, dass wir, wenn wir uns aktiv an einer solchen Stützungsmaßnahme oder Auffanglösung beteiligen, natürlich wissen wollen: Wie sieht das Geschäftsmodell der neuen NordLB aus? Ist es tragfähig? Kann man, wenn man Anteile erhält, deren Werthaltigkeit auch absichern? - Das ist eine ganz entscheidende Frage.

Ja, wer bestimmt denn das?

Deswegen ist es wichtig, dass wir hier nicht mit Eckpunkten, zwischen NordLB und den Trägern verhandelt, diskutieren, sondern auch einen wirklich mit allen Trägern abgestimmten finalen Plan für ein neues Geschäftsmodell haben. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Bankenaufsicht das ähnlich sieht und dafür auch Fristen setzt. Konkrete Informationen werde ich dann auch im Finanzausschuss weitergeben.

Danke, Herr Minister. - Frau Eisenreich und dann Herr Henke. Bitte.

Danke. - Bereits im März 2018 wurde im „WeserKurier“ berichtet, und zwar sagte dort der Präsident des niedersächsischen Sparkassenverbandes, dass es Trägergespräche zur Neuausrichtung der NordLB gebe.

Jetzt ist die Frage: Wie oft gab es seitdem Gespräche auf der Trägerebene? Wer nahm daran für Sachsen-Anhalt teil? Wann und in welcher Weise hat sich das Kabinett damit befasst?

Herr Minister.

Das Kabinett hat sich fortlaufend über den aktuellen Stand zur NordLB informieren lassen. Das ist - das ist den Ressortberichten zu entnehmen - regelmäßig erfolgt.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Seit März 2018!)

- Mehrfach. - Es ist darüber hinaus in den Gremien - wir haben auch eine Gremienbesetzung - die Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört die Trägerversammlung, dazu gehören die Ausschüsse und der Aufsichtsrat der Norddeutschen Landesbank. Im Rahmen dieser Gremiensitzungen, die sehr vielfältig waren, sind auch die Termine durch die Hausspitze des MF wahrgenommen worden. Im Vorfeld hat es Abstimmungen zwischen den Trägern gegeben.

Vielleicht zur Frage der Einbindung. Sie sind nicht Mitglied im Finanzausschuss, vielleicht will ich es daher noch einmal sagen: Sie können bereits im Protokoll der Finanzausschusssitzung am 19. August 2016 nachlesen, dass wir für die Aufstellung des Doppelhaushaltes damals keine Dividenden eingeplant haben, weil es trotz der seinerzeit noch günstigeren Situation für die NordLB zu einer Kapitalaufstockung kommen sollte. Und im Protokoll der Finanzausschusssitzung am 19. April 2017 werde ich mit meinem Unmut darüber wiedergegeben, dass die NordLB ihre Unternehmensziele verfehlt und dass wir uns in einer - so wörtlich - akuten Konsolidierungsphase befinden.

Am 2. Mai 2018 wurden klare Erwartungen zur Umstrukturierung, Abbau der Schiffsportfolios, Vorranglösung für eine Kapitalmarktfähigkeit vor eigener Kapitalzuführung, ebenfalls protokolliert. Und schon am 12. September 2018 kam die Zahl des möglichen Kapitalisierungsbedarfes von 3,5 Milliarden € im Finanzausschuss vor. Ich wiederhole: im September 2018 die Zahl von 3,5 Milliarden €, die natürlich zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden konnte. Damals wurde bereits von großen Herausforderungen gesprochen.

In den Haushaltsberatungen habe ich auf eine Nachfrage von Herrn Knöchel hin gesagt, dass wir uns mit dem Thema Optionen für die Investitionsbank in der Zukunft, einschließlich Abschätzung eines Herauslösungsszenarios, beschäftigen. Auch das ist im November 2018 im Rahmen der Haushaltsberatungen protokolliert worden.

Die Situation der NordLB ist also zumindest bei den Finanzpolitikern im Landtag sehr wohl bekannt. Allerdings muss man hierbei auch die Genese berücksichtigen, die Zuspitzung der Situation und Anfang des Jahres die Lage, dass die Vorranglösung des Landes Sachsen-Anhalt, nämlich Öffnung für externes Kapital, trotz weltweiter Suche nur in ein Angebot gemündet hat, das bis zum jetzigen Zeitpunkt für die Träger nicht annehmbar ist.

Vielen Dank. - Herr Henke.

Herr Minister, am 17. Februar 2019 wurde bei der Bankenaufsicht das Konzept zur Bankenrettung von den Trägern eingereicht. Dort hatte das Land Sachsen-Anhalt diese knapp 200 Millionen € als Beitrag zugesagt.

Meine Frage ist jetzt: Unter welchen Bedingungen hat das Land Sachsen-Anhalt das zugesagt? Und unter welchen Gremienvorbehalten hat das Land Sachsen-Anhalt das zugesagt? Ich frage ausdrücklich auch nach: Unter welcher Mitwirkung des Parlaments hat das Land Sachsen-Anhalt das zugesagt?

Herr Minister, bitte.

Wie im Finanzausschuss dargelegt, gab es einen Eckpunkteplan für ein mögliches Geschäftsmodell der NordLB. Mittlerweile darf ich Sie darüber informieren, dass das Supervisory Board der EZB die Vorlage eines neuen Kapitalerhaltungsplanes zur Wiedererfüllung der entsprechenden Aufsichtsanforderungen und eines aktualisierten Geschäftsplans zum Stand 1. März 2019 fordert.

Sie ersehen aus dem Prozesscharakter, dass es keine endgültigen Zusagen und keinen abgestimmten Geschäftsplan gibt. Es gibt also zwischen den Trägern keinen final abgestimmten Geschäftsplan. Das habe ich im Finanzausschuss ausgeführt. Es ist wichtig, dass wir diesen kennen, bevor wir unsere Beteiligung und unsere Finanzierungswege abschließend klären, weil das Auswirkungen auf unser Vorgehen hat.

Auch zu den Bedingungen und Maßgaben, unter denen sich Sachsen-Anhalt eine aktive Beteiligung an einer Auffanglösung vorstellen kann, habe ich umfangreich vorgetragen. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen.

Jegliche Ausführungen gegenüber der Aufsicht waren immer mit einem Anteil der Länder adressiert, also Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam, und standen unter einem ausdrücklichen Gremienvorbehalt, sowohl der Beschlussfassung im Kabinett als auch im Parlament. Der Aufsicht ist bekannt - das ist in Niedersachsen auch so -, dass es nicht nur einer Kabinettsentscheidung bedarf, sondern dass alles auch in eine entsprechende Änderung eines Staatsvertrages münden muss, mit dem entsprechenden Zweilesungsverfahren im Parlament.

Vielen Dank. - Ich komme zu der nächsten Fragerunde, und zwar haben wir jetzt Abg. Herrn Lange, Abg. Frau Heiß und Abg. Frau Bahlmann.

Herr Minister, die Landesregierung favorisiert eine Beteiligungsgesellschaft, die kreditfinanziert eine Kapitalzuführung vornimmt. Die Rückzahlung des Kredits soll über Gewinne der NordLB erfolgen. Wie hoch sind die Renditeerwartungen der Landesregierung an die sanierte NordLB?

Herr Minister.

Die Renditeerwartung und die Einschätzung, inwieweit Trägerdividenden gezahlt werden können, hängt maßgeblich vom neuen und geeinten Geschäftsplan der neuen NordLB ab. Deswegen habe ich betont, dass eine Finanzierungs- oder Beteiligungsgesellschaft ein wirtschaftliches Instrument sein kann, insbesondere dann, wenn solche Dividenden zur Refinanzierung der Kosten beitragen können. Eine ähnliche Einschätzung vertritt auch das Land Niedersachsen. Gleichzeitig - -

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das ist ein an- deres Modell!)

- Ich beantworte die Frage von Herrn Lange. - Es ist ja noch die Frage, an welcher Beteiligungsgesellschaft wir mitwirken oder ob wir eine eigene haben; da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten. Das habe ich im Finanzausschuss vorgestellt, ich werde dazu auch noch ergänzende Aussagen machen.

Ich verweise aber auf meinen Redebeitrag im Finanzausschuss, dem zu entnehmen ist, dass wir in jedem Falle eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzunehmen haben. Ich verweise auf § 7 der Landeshaushaltsordnung. Das heißt, wir müssen eine wirtschaftliche, eine vernünftige, also auch möglichst haushaltsschonende Variante finden.

Deswegen werden wir die abschließende Betrachtung unserer Finanzierungswege auch genau daran ausrichten, wann eine Dividendenfähigkeit der Bank erreicht ist. Denn die steuerrechtlichen Vorteile, die es bei einer Beteiligungsgesellschaft zweifellos gibt, hängen maßgeblich davon ab, ob Dividenden möglich sind.

Ich gehe davon aus - diesen Ausblick wage ich einmal -, dass ein neuer Geschäftsplan, ein neuer Businessplan für die NordLB in jedem Falle auch zu einem bestimmten Zeitpunkt Dividenden vorsehen muss. Denn niemand, keiner der neuen Träger, wäre bereit, in eine dauerdefizitäre Bank neues Kapital einzuschießen.

Ich habe die Signale gesehen, Herr Lange. Sie haben noch eine Nachfrage.

Abgesehen davon, dass es abenteuerlich ist, wenn eine Bank sozusagen gerade gerettet werden muss, schon jetzt an Renditen zu denken, stellt sich auch die Frage, inwieweit man erwirtschaftetes Geld dann wieder zur Eigenmitteleinlage verwendet, damit die Bank sich innerlich tatsächlich erst einmal stabilisiert. Von daher finde ich es auch abenteuerlich, jetzt schon davon auszugehen, dass möglichst schnell Renditen ausgezahlt werden.

Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass noch unklar ist, in welchem Rahmen diese Stabilisierung und diese Renditeerwirtschaftung erfolgen können. Von daher finde ich es auch abenteuerlich, jetzt schon davon auszugehen, dass möglichst schnell Renditen ausgezahlt werden. Ich entnehme Ihren jetzigen Ausführungen, dass es noch unklar ist, in welchem Rahmen diese Stabilisierung und diese Renditeerwirtschaftung erfolgen kann.

Steht denn für Sie jetzt auf jeden Fall fest, dass die Kreditfinanzierung Ihr Weg ist, oder das ist auch noch offen?

Herr Minister Schröder.

Es gibt verschiedene Varianten, die wir in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung analysieren. Die Beteiligungs- oder Finanzierungsgesellschaft gehört weiterhin dazu.

Sie haben aber in Ihrer Frage erneut falsch interpretiert. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir nicht davon ausgehen, dass sofort Dividenden erzielt werden. Wir gehen vielmehr davon aus, dass für die Frage, welchen Finanzierungsweg wir für unseren Landesbeitrag auswählen, entscheidend ist, wie der neue Geschäftsplan aussieht und wann eine Dividendenfähigkeit in der neuen NordLB wiederhergestellt werden kann. Das ist etwas anderes.

Dass es abenteuerlich ist, davon auszugehen, dass eine Bank auch wieder Erträge erzielt? - Es ist genau andersherum, sehr geehrter Herr Lange. Wir dürften schon aus haushaltsrechtlichen Gründen gar nicht in eine dauerdefizitäre Einrichtung, ob Bank oder sonstiges Institut, investieren.

Das heißt, es ist ein ganz wesentlicher Punkt, das eine zu sehen, also den Stützungsfall, und das andere, zu sagen, wie steht denn eine neue Bank, an der man weiter beteiligt ist, am Ende da und welche Anteile mit welcher Werthaltigkeit dürfen wir erwarten. Deswegen kommt es so sehr auf den neuen Geschäftsplan an.