Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Erben für den Redebeitrag. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann die Ungeduld der Fraktion DIE LINKE nur bedingt verstehen; denn ich gebe zu bedenken, sehr geehrte Kollegen von links außen, dass Sie uns einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, an dem Sie selbst zweieinhalb Jahre lang gearbeitet hatten, und das, obwohl die Mehrzahl Ihrer Vorschläge aus anderen Personalvertretungsgesetzen und teilweise aus dem Betriebsverfassungsgesetz herauskopiert wurde.
Dass Sie den Gesetzentwurf mit Personalräten und Gewerkschaften abgestimmt haben, kann zwar sein, dann aber wahrscheinlich nur mit denen, die Ihnen politisch nahestehen wie Ihre parteieigene Gewerkschaft GEW. Das führt zu dem Problem, dass die Interessen der kleineren oder anderen Gewerkschaften in Ihrem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden und dass man überhaupt den Eindruck hat, Sie
wollen aus Behörden eine Art Kommune machen, wo jeder über alles mitbestimmen kann. Das kann und wird behördeninterne Abläufe und Entscheidungsprozesse behindern oder gar verunmöglichen und wird für die Beschäftigten keinen weiteren Nutzen haben.
Gleichwohl würde ich mich freuen, wenn das Gesetzgebungsverfahren demnächst seinen Fortgang findet. Denn streicht man aus dem Entwurf das Unbrauchbare heraus, bleibt doch einiges Nützliche, das man unterstützen könnte. Insofern sehe ich einer weiteren Behandlung der beiden Gesetzentwürfe in den zuständigen Ausschüssen mit Freude entgegen. Bis dahin wünsche ich noch einen schönen Tag.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Kohl für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Meister das Wort. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Dritte Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes, kurz PersVG, kann man sicherlich nicht als einen Schnellschuss bezeichnen. In der vergangenen Legislaturperiode ist eine Novellierung nicht zustande gekommen; die Vorredner sind schon darauf eingegangen. Auch aktuell - ich kann die Unruhe verstehen - geht es nicht ganz so flink. Zu diesem Punkt ist in den Koalitionsverhandlungen intensiv diskutiert worden. Ich habe den Werdegang des Gesetzes in meiner Berichterstattung für den Finanzausschuss kurz skizziert.
Es besteht die Notwendigkeit - da bin ich ganz bei Herrn Knöchel -, dass wir das Gesetz im ersten Halbjahr dieses Jahres verabschieden, damit die im Jahr 2020 anstehenden Personalvertretungswahlen auf der Grundlage des geänderten PersVG vorbereitet werden können.
Zwischen den Koalitionsfraktionen wurde um den Gesetzentwurf gerungen. Die Positionen lagen und liegen natürlich - deswegen hat es in der letzten Legislaturperiode schon nicht geklappt - recht weit auseinander. Am letzten Dienstag fand unabhängig von Ihrem Antrag eine weitere Beratung in der Runde statt, die wir dafür gebildet haben, in der gut zwei Dutzend Punkte besprochen wurden. Es wird also tatsächlich intensiv gearbeitet, und man kann sagen, wir befinden uns jetzt auf der Zielgeraden.
Drei zentrale Punkte stehen schon im Koalitionsvertrag. Diese finden sich natürlich auch im Gesetzentwurf wieder. Sie kennen sie: die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates
von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabsetzen, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte im Gesetz verankern und die Wahl des Vorstandes des Personalrates gerechter ausgestalten - so heißt es im Koalitionsvertrag -, indem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die jetzt Bausteine sein werden. Herr Erben ist schon darauf eingegangen: Das aktive Wahlrecht für Beschäftigte ist auf 16 Jahre abzusenken. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, Menschen, die zukünftig zur Landesverwaltung gehören, von den Wahlen auszuschließen. Wir streben auch eine Gleichbehandlung aller Personengruppen im
Sinne des Personalvertretungsgesetzes an. Dazu gehört, dass die Regelungen für Freistellungen auch für Lehrerinnen und Lehrer gelten.
Die Stufenvertretungen sollen, wie bisher auch, weiterhin Sprechstundenbetreuungen durchführen können. Dies ist für die Vertretungen wichtig, damit sie die Belange und Interessen der Beschäftigten adäquat vertreten können. Diesbezüglich war im Entwurf eine Streichung vorgesehen; diese würden wir gern zurücknehmen. Bei Absprachen zur Organisation der Arbeitszeiten bedarf es eines vertrauensvollen Umgangs zwischen den Verwaltungen und den betroffenen Beschäftigten. Deshalb muss bei der Einrichtung von neuen Bereitschaftsdiensten die Personalvertretung beteiligt werden. In diesem Punkt wird es eine Ausweitung der Mitbestimmung geben.
Das Thema Datenschutz - es wurde schon kurz angesprochen - macht auch um Personalvertretungen keinen Bogen. Wir sind als Land gehalten, auch im PersVG Regelungen zu treffen, um den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen, diesen aber gleichzeitig praktikabel zu gestalten. Es gab eine breite Kritik an der Praktikabilität der vorgesehenen Regelungen. Die Koalitionsfraktionen sind sich darin einig geworden, dass man die Praktikabilität herstellen möchte.
Über das Gesetz hinaus sollen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Auszubildendenvertretungen eingerichtet werden. - So weit erst einmal ein paar wesentliche Punkte. Zu dem Zeitrahmen habe ich etwas gesagt. Uns ist die Eilbedürftigkeit klar. - Danke.
Fragen sehe ich nicht. Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Szarata. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Tagesordnungspunkt heute angesetzt, um in aller Öffentlichkeit zu erfahren, ob die Personalvertretungswahlen jetzt schon mit einem neuen Gesetz vorbereitet werden könnten. Dazu kann ich Ihnen von unserer Seite aus sagen: Wir werden dem nicht im Wege stehen. Ich gehe also stark davon aus.
Ich denke, inhaltlich haben die Kollegen Erben und Meister schon alles Lohnenswerte erwähnt. Ich finde es beeindruckend. Nach meinem Empfinden sind wir uns alle im Großen und Ganzen sehr einig. Ich habe selten Verhandlungen erlebt, die in einer solchen Eintracht, und zwar nicht nur unter den Koalitionären, sondern - das muss ich sagen - tatsächlich auch mit den Gewerkschaften, geführt worden sind.
Was uns betrifft - weil Sie es gerade wissen wollen -, ist zu sagen: Wir haben mit ver.di, dem Philologenverband, dem DBB, dem Lehrerhauptpersonalrat und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft gesprochen. Das alles waren sehr konstruktive Gespräche. Sie alle haben dazu beigetragen, dass der Gesetzentwurf letztlich so wird, wie es hoffentlich bald hier vorliegt. Für uns geht Qualität an der Stelle ganz klar vor Geschwindigkeit. - Das soll es auch schon gewesen sein.
Ich sehe keine Fragen. Ich danke Herrn Szarata für die Ausführungen. - Für DIE LINKE spricht noch einmal Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Gut, dass wir das auf die Tagesordnung gesetzt haben; denn jetzt haben wir Klarheit darüber, wann hier was passiert. Ich habe vernommen: noch im ersten Halbjahr. Das heißt, in der Junisitzung wird es passieren. Das heißt aber, wenn wir die zeitlichen Abfolgen beachten wollen, müsste der mitberatende Ausschuss irgendwann eingebunden werden. Wir haben, glaube ich, den Innenausschuss als mitberatenden Ausschuss festgelegt. Das heißt, das müsste in Kürze passieren. Ich habe wohlwollend vernommen, dass es eine Einigung in der Koalition gab. Nicht alles löst Glücksgefühle bei uns aus,
Wenn die Verhandlungen, Herr Szarata, so von Eintracht geprägt waren, dann waren sie wahrscheinlich so schön, dass Sie so lange verhandeln mussten - weil Sie sie so schön fanden.
Aber vielleicht noch zu den Kollegen von der AfD. Da Sie nicht wissen, mit wem und weshalb zweieinhalb Jahre: Ja, hier drüben in unserer Kantine hatten wir eine sehr große Personalkonferenz, bei der fast alle anwesend waren, sogar Vertreter aus den Ministerien, bei der wir über die Fragen sehr intensiv beraten haben.
Dass die Mitbestimmung von Beschäftigten bei Ihnen sozusagen gleich als Kommune gilt, ist klar. Sie haben anscheinend ein Führer- und Gefolgschaftsprinzip für Behörden. Aber damit sind Sie wirklich 19. Jahrhundert. - Schönen Dank.
Ich danke Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Damit ist die Debatte beendet. Dem Berichterstattungsverlangen gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde entsprochen. Beschlüsse hierzu werden nicht gefasst. Somit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
Amtliche Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung effektiv, vergleichbar und transparent durchführen
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Tierärzte und Tierhalter! Liebe Fraktion DIE LINKE, vielen Dank für Ihren Alternativantrag. Er ist aufgrund dessen, dass er dem Redebeitrag Ihrer Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Tackmann entnommen wurde, nicht per se richtig und umsetzbar. Nein, wer kopiert und plagiiert, muss die Folgen tragen. Dieser von Ihnen gemauste Antrag ist so herrlich inkompetent - das war ich in letzter Zeit eigentlich nicht von Ihnen gewöhnt -, dass er unserem Antrag als Begründung und Ihnen zur Lehre dient. Denn Copy-and-paste ist kein Volkssport für geistig Faule, sondern noch immer eine Straftat, was auch diverse CDUler bereits feststellen mussten.
Fangen wir bei dem Titel an, den bereits die grüne Bundestagsfraktion im November 2018 für besseren Tierschutz am Schlachthof benutzte, bis ihn
Ihre Bundestagsfraktion am 19. Januar 2019 für sich entdeckte. Bereits die Begrifflichkeit gibt zu denken. Denn Tierschutz ist ein Staatsziel und somit ein hohes Gut in unserer Demokratie. Sie wollen also noch bessere Staatsziele. So etwas kommt letztlich dabei heraus, wenn man nicht versteht, wo die Probleme eigentlich zu suchen sind.
Und es geht weiter, liebe LINKE. Sie wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Rinder, Schafe und Ziegen erweitert wird. Liebe LINKE, ich gebe Ihnen einen Tipp, wie das funktioniert: Die Bundestagsabgeordnete Frau Dr. T. reicht die siebente Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als Gesetzentwurf ein und macht ganz konkrete Vorschläge, wo sie in dem neuen Kapitel „Schafe und Ziegen“ Haltungsvorschriften erlassen haben möchte, die entsprechend tierschutzrelevant sind, und vor allem, wieso sie über die allgemeinen Kapitel, die für Nutztiere gelten - im Speziellen Haltungsregeln - hinausgehen möchte. Ein kleiner Tipp am Rande: Es gibt für alle Tierarten Leitlinien der Bundesländer. Diese sollten Sie vorher studieren und nicht plagiieren.
Und, liebe LINKE, teilen Sie das unseren Schaf- und Ziegenhaltern bloß nicht mit; denn nicht nur diese dürften über Ihre bizarren Forderungen erstaunt sein. Vielleicht können Sie nachher kurz darauf eingehen, worin die speziellen Tierschutzprobleme der Schaf- und Ziegenhaltung liegen, die Sie dazu bewogen haben, eine derartige Forderung aufzustellen.
Frau Ministerin dürfte diese Erkenntnisse jedenfalls erfreut zur Kenntnis nehmen. Denn warum fordern Sie eine Weidetierprämie, wenn ein so eklatanter Regelungsbedarf für die Schaf- und Ziegenhaltung herbeigeredet wird? Vielleicht als Bonus für die Tierschutzverstöße? Ich weiß es nicht.
Zudem: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde aufgrund einer EU-Vorgabe aus der ehemaligen Kälberhaltungsverordnung, erstes
Kapitel, entwickelt. Sie können nicht die Forderung für Rinder aufstellen, wenn es um Milchkühe und Mastrinder geht. Es gibt nämlich trotz Gender-Studies, Gender-Budgeting und Gender-wasweiß-ich diverse Unterschiede in den Produktionsrichtungen.
Sie fordern an dieser Stelle etwas völlig Unspezifisches: bessere Arbeitsbedingungen für Amtstierärzte und deren Gender-Opponenten zu schaffen. Dazu sollten Sie sich einmal intensiv mit der vor fast fünf Jahren begonnenen Diskussion zum Thema Ethik in der Tiermedizin beschäftigen. Dazu gab es eine ganz kleine Juniorprofessur, die es - im Gegensatz zu sinnlosen Lehrstühlen für Gen
der-Wesen - leider nicht mehr gibt. In diesem Zusammenhang ging es um die Verantwortung des tierärztlichen Berufsstandes gegenüber dem Tier oder - anders formuliert - um die Frage: Wem ist der Tierarzt verpflichtet - dem Tier oder dem Eigentümer des Tieres?
Es geht auch um das gesetzlich verankerte Monopol der Amtstierärzte bei dem Vollzug des Tierschutzgesetzes. Dieses letzte Monopol des tierärztlichen Berufstandes stand und steht deutschlandweit gesellschaftlich noch immer in der Kritik. Diese Kritik lautet: Die Überwachung der Züchtung, Haltung, Fütterung und Schlachtung von landwirtschaftlich genutzten Tieren wird nicht gesetzeskonform durchgeführt.
Das war die Basis für das Verbandsklagerecht der Tierschutzorganisationen, denen damit die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle in die Hand gegeben wurde, um dieses amtsärztliche Monopol des Tierschutzvollzuges zu kontrollieren. Hat dieses Verbandsklagerecht jetzt etwa versagt und gehört Ihrer Meinung nach wieder abgeschafft? Ich bin mir nicht so sicher, wohin Sie damit wollen.