Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

Vielen Dank, Herr Aldag. - Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet und wir steigen in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass der Entschließungsantrag in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen werden soll - ich nehme an, zur federführenden Beratung -

(Frank Scheurell, CDU: Ja!)

- ja - und zur Mitberatung in den Umweltausschuss. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Entschließungsantrag überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Bevor wir in die Mittagspause einsteigen, möchte ich einen Punkt ansprechen. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass die Tagesordnungspunkte 16 und 17 heute erst am Tagungsende beraten werden sollen. Das heißt, nach dem Tagesordnungspunkt 15 beraten wir über die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20, dann folgen die Tagesordnungspunkte 16 und 17.

Wir liegen zwar gut in der Zeit, aber ich schlage dennoch vor, jetzt in die Mittagspause einzutreten. Wir treffen uns um 13:05 Uhr wieder hier im Plenarsaal. - Vielen Dank.

Unterbrechung: 12:05 Uhr.

Wiederbeginn: 13:07 Uhr.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir fahren mit der Sitzung fort. Es fehlen zwar noch viele, aber die werden auch in den nächsten Minuten noch nicht hier erscheinen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3598

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3629

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/4118

(Erste Beratung in der 60. Sitzung des Landtages am 22.11.2018)

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Gorr. Frau Gorr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte interessierte Damen und Herren Abgeordnete!

(Beifall bei der LINKEN)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3598 und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3629 wurden in der 60. Sitzung des Landtages am 22. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf sollen die Richtlinien der Europäischen Union über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt werden. Des Weiteren soll die im Beschluss des Landtages vom 21. Juli 2018, Drs. 7/3086, geforderte Landesfachstelle für Barrierefreiheit geschaffen werden. Dazu gehört die Regelung ihrer Aufgaben.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3629 zielt darauf ab, im Gesetzentwurf auch die Einsetzung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen festzuschreiben. Außerdem soll die Beteiligung der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten bei der Erarbeitung von Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben sowie von Verwaltungsvorschriften gestärkt werden.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 30. Sitzung am 7. November 2018 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt und den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.

Die Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen wurde, fand in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 statt. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt, der Landesbehindertenbeauftragte, der Verein „Selbstbestimmt Leben in SachsenAnhalt“ und die Unfallkasse Sachsen-Anhalt eingeladen.

Die Gäste befürworteten das Vorhaben der Landesregierung, das bestehende Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln und zu verbessern. Gleichzeitig wurde in der Anhörung aber auch deutliche Kritik zum vorgelegten Gesetzentwurf geäußert. Der Allgemeine Behindertenverband, der Landesbehindertenbeauftragte und der Verein „Selbstbestimmt Leben in Sachsen-Anhalt“ kritisierten zudem die aus ihrer Sicht teils fehlende

oder nicht qualifizierte Beteiligung an der Entstehung des Gesetzentwurfes.

Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommunen und Landkreise hin. Durch die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechend dem vorgelegten Entwurf sahen sie die Gefahr einer finanziellen Überbelastung.

Die im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/3629, geforderte Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen wurde insbesondere von den Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderungen und auch vom Landesbehindertenbeauftragten begrüßt. Die kommunalen Spitzenverbände hielten hierzu jedoch eine Kostenregelung für erforderlich, da der Vorschlag eine andere Zielrichtung verfolgt als die Umsetzung der EURichtlinie.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich erneut in der 35. Sitzung am 20. Februar 2019 mit den in Rede stehenden Drucksachen. Dem Ausschuss lag dazu ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der inhaltlich dem Änderungsantrag in der Drs. 7/3629 entsprach und als Vorlage 6 verteilt wurde.

Da zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, beantragten die Koalitionsfraktionen, dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung als vorläufige Beschlussempfehlung zuzuleiten und als zusätzliche Information den als Vorlage 6 vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE beizufügen.

Der federführende Ausschuss erhob daraufhin den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung einstimmig zur vorläufigen Beschlussempfehlung. Diese wurde mit der beigefügten Vorlage 6 dem mitberatenden Ausschuss zugeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen hat den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 60. Sitzung am 13. März 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.

Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 36. Sitzung am 20. März 2019 statt. Dazu lag ihm neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten

Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Außerdem lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Diese beinhalteten unter anderem eine Änderung des § 14 des Behindertengleichstellungsgesetzes dahin gehend, dass auch Eltern mit einer hochgradigen Hör- und Sprachbehinderung ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben wirkungsvoll wahrnehmen können.

Des Weiteren möchte die Koalition mit der Neufassung des § 15 den barrierefreien Zugang zu Kommunikation und Information weiter verbessern. Mit der Änderung des § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes soll zudem der Beratungsumfang der Landesfachstelle für Barrierefreiheit konkreter beschrieben und erweitert werden.

Der Ausschuss vereinbarte zu Beginn seiner Beratung, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Zunächst wurde über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/3598, abgestimmt, der bei 2 : 9 : 0 Stimmen keine Mehrheit fand. Damit hatte sich auch der gleichlautende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 6 erledigt.

Im weiteren Verfahren wurden die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge in ihrer Gesamtheit zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Zu dem neuen § 17a Abs. 6 gab es vom GBD noch einen formalen Hinweis, den der Ausschuss übernommen hat.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten geänderten Fassung einschließlich der vom Ausschuss beschlossenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der formalen Empfehlung des GBD mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute in der Drs. 7/4118 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Gorr für die Berichterstattung. - In der Debatte sind

drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, wir können uns glücklich schätzen, dass wir es doch noch hinbekommen haben, eine Weiterentwicklung unseres Behindertengleichstellungsgesetzes im Sinne der konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention heute vorliegen zu haben und verabschieden zu können.

Wir wissen, dass die Fortentwicklung der Gleichstellungs- und Teilhabepolitik erfahrungsgemäß nur durch ausdauerndes Handeln und oft leider nur in kleinen Schritten realisierbar ist. Mit der jetzt anstehenden Novelle ist es anders, als ich im November, als wir es eingebracht haben, gesagt habe, dass es nur ein ganz kleiner Schritt ist. Jetzt machen wir vielmehr einen großen und einen nicht zu unterschätzenden Schritt auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in SachsenAnhalt.

Ich bin dem federführenden Sozialausschuss und den Regierungsfraktionen ausdrücklich dankbar dafür, dass insbesondere die umfangreichen Anhörungsergebnisse, die sehr wohl - Sie haben es schon angesprochen - auch sehr kritisch waren, in Form von konkreten Ergänzungen in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Eine Vielzahl der Änderungen wurde auch vom Landesbehindertenbeirat eingefordert und jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang den neu eingefügten Anspruch von hochgradig hör- und sprachbehinderten Eltern auf Übernahme der Kosten von Gebärdendolmetschern, etwa im Rahmen von Elternabenden und Sprechtagen in Schulen und Kitas.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Hervorheben möchte ich zudem, dass Menschen mit Behinderung ein Recht darauf haben, ohne Zusatzkosten sämtliche Bescheide, Vordrucke etc. in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht zu erhalten.

Die Aufgaben der Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die neu eingerichtet wird, wurden präzisiert und erweitert, sodass beispielsweise über die öffentlichen Stellen hinaus auch Wirtschaft und Verbände auf die Expertise der Landesfach