Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

und wenn der Vertrag auch selbst im Ausschuss behandelt worden wäre, nicht nur der Ausgabetitel mit einem kleinen Vermerk. Die Behandlung des Vertrages selbst im Finanzausschuss hätte ich für notwendig erachtet. Der Vertrag hätte es vielleicht sogar verdient gehabt, im Finanzausschuss ordentlich behandelt zu werden. Ich weiß, dass mein Kollege Jörg Felgner die Situation heute genauso einschätzt. Auch das will ich an dieser Stelle sagen.

Wir haben verabredet, dass sich der Finanzausschuss am 14. September 2016 erneut mit dem Thema befassen wird. In dieser Sitzung will auch Jörg Felgner Rede und Antwort stehen. Der Finanzausschuss ist dafür das richtige Gremium.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Deswegen haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich mögliche heutige Nachfragen zu Handlungsweisen der ehemaligen Hausleitung des Finanzministeriums so beantworte, dass ich auf diese Finanzausschusssitzung hinweise. Dort sind der Ort und die Zeit für eine vertiefende Debatte. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Schröder, für die Landesregierung. - Bevor wir in unserer Debatte fortfahren, kann ich noch Damen und Herren des CDUOrtsverbands Jessen begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt erteile ich dem Abg. Herrn Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zu Herrn Büttner. Ich

meine, man muss es differenzierter betrachten. Es ist schon so, dass Beraterverträge und auch Geschäftsbesorgungsverträge nicht per se böse sind, sondern sie können je nach Einsatzgebiet natürlich auch einen sinnvollen Zweck haben.

Die beantragte Aktuelle Debatte wurde mit der Debatte über den Koalitionsantrag zum Thema „Transparenz von Beratungsverträgen“ verbunden. Lassen Sie mich daher zunächst auf diesen Antrag eingehen.

Von 2004 bis 2006 beschäftigte sich der Neunte Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags mit Vorgängen um Beratungsleistungen. Im Ergebnis kam man zu der Schlussfolgerung, dass man die Vergabe solcher Aufträge transparenter gestalten muss und es sinnvoll erscheint, den Finanzausschuss damit zu betrauen, ein Auge darauf zu haben.

Per Landtagsbeschluss wurde mehrfach, zuletzt im Jahr 2011, bestimmt, dass ab einer bestimmten Wertgrenze bei Beraterverträgen und Gutachten eine Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist. Der Finanzausschuss hat sich dementsprechend gekümmert.

Etwa im Jahr 2014 stellte der Ausschuss einigermaßen verwundert fest, dass es in der damaligen Landesregierung die Auffassung gab, dass dieser Beschluss zwar für Beraterverträge und Gutachten gelte, nicht jedoch für Studien. Der Ausschuss hat geschlossen mit allen vier damaligen Fraktionen klar gemacht, dass er über diese Kreativität bei der Beschlussauslegung nicht amüsiert ist. Er hat Wert darauf gelegt, dass uns die Vorgänge vollständig vorgelegt werden, wie immer sie auch heißen mögen.

Was mir schon damals nicht so richtig klar war, ist, wie man auf diese recht kühne Idee kommt, den Beschluss des Landtags so auszulegen und plötzlich den neuen Begriff „Studien“ einzuführen. Es muss doch allen klar sein, dass, wenn so eine Studie in den politischen Fokus gerät, niemand in der Haut desjenigen stecken will, der dann der Öffentlichkeit und dem grimmigen Ausschuss erklären muss, was genau der Unterschied zwischen einer „Studie“ und einem „Gutachten“ ist und wieso das Ding am Ausschuss vorbeigehen konnte.

Zur Ehrenrettung der alten Landesregierung sei angemerkt - das muss man auch sagen -, dass sie von sich aus auf den Umgang mit Studien hingewiesen hatte, sodass der Ausschuss damals darauf reagieren konnte.

(Minister Marco Tullner: Immerhin!)

- Immerhin, genau. - Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sollte daher zum einen der bisherige Beschluss fortgeführt werden, zum anderen sollten klarstellend auch Studien mit umfasst sein.

Als es vor der Sommerpause den ersten Entwurf des Antrags in der Koalition gab, waren uns die Prüfung durch den Landesrechungshof und die Problematik, die heute Anlass zu der Aktuellen Debatte gab, noch nicht bekannt. Der Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute einbringen, ist daher noch keine Antwort auf die uns noch nicht vorliegenden Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes.

Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass wir im Ergebnis der insoweit anstehenden Beratungen noch weitere Regelungen beschließen müssen, zum Beispiel wie wir mit nachträglichen Erhöhungen der Auftragssumme umgehen, die zur Überschreitung des Schwellenwertes führen, oder wie wir Umgehungen durch Vergaben zum Beispiel über die IB begegnen. Das wird Ergebnis künftiger Ausschussberatungen sein.

Aktuell hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der Teile davon schon aufnimmt. Mir wurde signalisiert, es wäre für die Koalitionsfraktionen okay, dass wir dem insgesamt zustimmen. Ich kann das für meine Fraktion guten Gewissens tun.

Nun zur Aktuellen Debatte. Es erweist sich für die Finanzpolitiker aller Fraktionen als ausgesprochen ärgerlich und bis in die heutige Debatte hinein als hinderlich, dass wir praktisch alle Vorgänge aus der Presse erfahren. Dabei ist nicht die Berichterstattung selbst das Problem.

(Zustimmung bei der AfD)

Es ist Aufgabe der Medien, da nachzuhaken und Dinge, die interessant sind, nach vorne zu stellen. Das gehört zu unserem demokratischen Gemeinwesen dazu. Aber es kommt natürlich dazu, dass wir Finanzpolitiker dann ständig nachvollziehbarerweise gefragt werden, was wir denn von diesem oder jenem Vorgang halten. Ohne Zugang zu Informationen aus erster Hand ist eine seriöse, belastbare Einschätzung nicht möglich.

Das Prüfungsverfahren des Landesrechnungshofes ist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Der Rechnungshof prüft, die betroffenen Häuser nehmen Stellung, es gibt ein Abschlussgespräch, dann die Feststellung des Rechnungshofes, die endgültige Stellungnahme der Ministerien. Das Ganze kommt dann nach Monaten in den Landtag. Der Minister hat darauf auch schon ein Schlaglicht geworfen, wie das Verfahren ist.

Dieses Verfahren hat sich in seiner Gründlichkeit bewährt. Wenn es aber wie im vorliegenden Fall zu Presseberichten und öffentlichen Debatten kommt, ist es schlicht unzumutbar, dass wir als Parlament der Öffentlichkeit ernsthaft damit kommen sollen, dass wir uns die Sache in drei Monaten anschauen können.

Wir brauchen da zukünftig ein anderes Verfahren, mit dem der Landtag schneller auch über Zwischenstände informiert werden kann in solchen speziellen krisenbehafteten Fällen. Zu unserem aktuellen Problem konnte ich gestern Abend einen Blick in die Akten werfen, die die Anbahnung und den Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der IB und die Führung des Vertrages bis heute betreffen.

Der Minister hat ausgeführt, wie die Aktenvorlage zustande gekommen ist. Ich meine auch, dass sie diesen Bereich voll umfasst. Die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs und die Antworten darauf sind in den Akten noch nicht enthalten.

Ich bin nach dieser kursorischen Durchsicht noch einiges davon entfernt, den Vorgang in Gänze verstanden zu haben, aber es ergeben sich natürlich Fragen. Ich reiße einmal einige an.

Wieso wurde der Vorgang als Beratervertrag nicht dem Finanzausschuss vorgelegt? - Ich hielt es nach den ersten Presseveröffentlichungen nicht für ungewöhnlich, dass das Land der IB im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung natürlich auch die Möglichkeit einräumt, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das war aber scheinbar zumindest nicht das vorrangige Ziel.

Gleich auf der ersten Seite der Aktenvorlage - insofern ganz schlecht zu übersehen - ist eine Stellungnahme oder Frage einer Mitarbeiterin des MF an einen Kollegen mit entwaffnender Offenheit zu sehen. Sie möchte gerne einmal den Vertrag haben, mit dem wir, also das MF, über die IB das isw beauftragen.

Also dieser Mitarbeiterin war zu diesem Zeitpunkt als Gedankengeschichte klar, es geht hier nicht darum, im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes die IB zu beauftragen. Das ist die Argumentation, wieso man sagt, dass es nicht nötig war, sondern es ging natürlich schon darum, Dritte zu beauftragen mit Beratungsleistungen, die beim MF ankommen.

Wenn das von vornherein klar ist, dann ist das die ganz normale Situation, die wir immer haben: Das Land beauftragt, über wen auch immer, Dritte. Dafür gibt es eine Regelung, 20 000 €, das muss in den Ausschuss. Da stellt sich mir natürlich die Frage, wenn ich dann die Vergabe habe von mehr als 6 Millionen €, wie man auf die Idee kommen kann zu sagen: Nein, das ist hier durch ein Inhouse-Geschäft geregelt. Das ist es nicht.

Ich meine, das ist ein grundlegender Fehler; das hätte damals in den Ausschuss gehört und dann nicht nur - Herr Minister hat es gesagt - im Rahmen der Haushaltsberatung als Punkt 157 auf der und der Seite, wo das dann eine Anmerkung ist, sondern es hätte tatsächlich vom Gewicht her diese eigene Behandlung erfordert.

Das ist eine ganz wesentliche Frage, die wir haben, und die noch der Beantwortung harrt. Da bin ich gespannt, wie wir das im Finanzausschuss dann diskutieren werden.

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag an sich - ich hatte es schon am Anfang erwähnt - ist nicht problematisch. Letztlich fragt man sich dann aber hier nach dem konkreten Zweck. Wieso war er so unkonkret gefasst in Teilen, ist eine Frage. Wieso überhaupt der Umweg über die IB, wenn die Beratungsleistung eigentlich doch dem MF zugutekommen sollte?

Dann haben wir diesen Satz, der auch in der „Volksstimme“ zu lesen war, von der politischen Brisanz. Das steht tatsächlich so in den Akten drin. Da ist mir unklar, was damit gemeint war. Was ist denn die politische Brisanz gewesen? Hatte man Sorge, dass die Mehrheit nicht steht, die Koalition? - Ich weiß nicht, was das war. Wieso hat man sich da nicht - - Woran hat man diese Brisanz festgemacht? - Das hätte ich gerne gewusst. Wieso enthält der Vertrag, obwohl zeitlich deutlich vor Beschluss des Haushalts geschlossen, keinen ausdrücklichen Haushaltsvorbehalt?

Zu anderen Dingen wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und so - man könnte es länger ausführen - gibt es diverse Fragen. Fragen dieser Art sind zu stellen und müssen auch beantwortet werden. Dazu brauchen wir die Arbeitsergebnisse des Landesrechnungshofes und die Aufklärung durch die damals mit den Vorgängen Befassten; beides wird uns zur Verfügung stehen. Der Finanzausschuss und der Unterausschuss Rechnungsprüfung werden sich damit zu befassen haben.

Das Ministerium, die Landesregierung, Herr Felgner haben deutlich gezeigt, dass sie einerseits Problembewusstsein haben im Hinblick auf diese Situation, und ihnen klar ist, dass man bestimmte Dinge damals hätte anders machen sollen; zumindest habe ich es so aufgenommen, dass der Wunsch nach Transparenz da ist und Aufklärungswille besteht. Damit werden wir uns befassen.

Am Ende ist es dann Aufgabe von uns als Parlament, Regelungen dahingehend zu treffen, dass das Haushaltsrecht des Parlaments gewahrt und die erforderliche Transparenz durchgängig gesichert ist. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Meister. - Es gibt eine kleine Abweichung bei der Redereihenfolge. Deswegen spricht als Nächste Frau Feußner für die CDU-Fraktion. Bitte, Frau Feußner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Ich denke, eine Führungskraft muss heute transparent sein und auch Schwäche zugeben können. Dazu gehören auch Ehrlichkeit und Demut und ganz klar die Fähigkeit, den Menschen Vertrauen zu vermitteln, und zwar direkt und ohne die Hierarchien zu berücksichtigen.“

Das stammt übrigens nicht von mir, sondern von Howard Schultz, CEO von Starbucks.

Diesen Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir alle an uns auch gegenüber unserer Bevölkerung haben, ob Landesregierung oder auch das Parlament. Wir stehen gemeinsam im Fokus der Öffentlichkeit, die eine ganz hohe Erwartungshaltung an uns Politiker stellt. Diese können und werden wir aus deren Sicht nicht immer erfüllen, da auch wir nur Menschen sind, Menschen mit Ecken und Kanten, und auch bestimmt durch Umstände, die wir berücksichtigen müssen.

Erfolgreich sein heißt, wenn wir eine ausreichende Transparenz zwischen den Hierarchien herstellen. In diesem Antrag und der Aktuellen Debatte geht es also um einen Teilaspekt der Transparenz, nämlich die Informationspflicht zwischen der Exekutive und der Legislative, insbesondere des Finanzministeriums gegenüber dem Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen in der letzten Legislaturperiode.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte bzw. die Diskussion um Beratungsverträge führen wir im Plenum und im Ausschuss schon seit einigen Jahren; die ist auch nicht neu. Vor über zehn Jahren einigte man sich im Finanzausschuss auf eine Definition, was unter Beratungsverträgen zu verstehen ist, und ebenso auf das Vorlegen dieser Verträge ab einer Summe von 20 000 € mit einer entsprechenden Beschlussfassung. Dieser Beschluss wurde im Übrigen damals einstimmig gefasst. Das heißt, der gesamte Ausschuss und das Parlament waren sich eindeutig einig.

Vom Grunde her sollten dann auch diese Vorgaben eindeutig sein. Dass man diesen Beschluss eher sehr einfallsreich durch sogenannte Studien umschifft hat, birgt eine klare Brüskierung des Parlaments in sich.

(Beifall bei der AfD und bei den GRÜNEN)

Deshalb unser Antrag, mit dem wir die Studien in diese Vorgaben einfließen lassen wollen. Beratungsverträge sind und bleiben kein Selbstzweck. Bei Strukturdebatten zum Beispiel erscheint es sinnvoll, die zu überprüfende Verwaltungseinheit nicht selbst einer Evaluierung zu unterziehen. Ich