Protokoll der Sitzung vom 05.04.2019

Ein Feuerwehrmann, der zufällig auch Polizist ist, meint, dass der Transporter zwar angemeldet werden müsse und sogar ab und zu kontrolliert werde, aber er könne sich nicht an seine letzte Tiertransportkontrolle erinnern.

Auch in der Ausbildung ist das Thema recht kurz gekommen. Alle vermuteten, es liege daran, dass Tiertransporte so selten stattfänden und es eben deshalb nicht nötig wäre, für solche Fälle besonders vorzusorgen.

Ein paar Monate nach diesem Ereignis mit den 700 toten Tieren sitzen Politiker in einem Landtag zusammen und debattieren über den Vorschlag eines Ministers, Tiertransporte ins Ausland zu verbieten, wenn dort nicht der Tierschutz eingehalten wird. Keiner der Anwesenden weiß, wie viele Tiere unter welchen Umständen auf unseren Straßen ihr Leben lassen und was man dagegen tun könnte, weil die polizeiliche Statistik dies nicht extra ausweist. Sie wissen nicht, wie viele Tiertransporte überhaupt durch das Land rollen und ob die zulässigen Temperaturgrenzwerte überhaupt eingehalten werden.

Der zuständige Tierschutzbeauftragte hat vorgeschlagen, dass diese Temperaturgrenze auch für Transporte in das Ausland gelten soll. Aber leider weiß auch er nicht, ob und wie viele Tiere hier unterwegs sind. Daher ist es unbedingt erforder

lich, verunfallte Tiertransporter polizeistatistisch zu erfassen. Entscheiden Sie im Sinne der Tiere und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Loth für die Einbringung des Antrages. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht.

(Olaf Meister, GRÜNE: Haben Sie auch so schöne Geschichten? - Zurufe von der CDU)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst anmerken, dass die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern. Dabei bilden sorgfältige Analysen des aktuellen Verkehrsunfallgeschehens die Grundlage für eine zielgerichtete Planung und Durchführung von entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung. Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden hierbei eine wesentliche Basis für die Kenntnisse über das Unfallgeschehen und über dessen Entwicklung sowie zum Erkennen von Problemen im Bereich der Verkehrssicherheit.

Die einzelnen Erhebungsmerkmale der Statistik dienen dazu, eine möglichst umfassende Darstellung des Wirkungsgefüges Fahrer - Fahrzeug - Umwelt abzubilden. Das ist der Dreiklang. Erhebungsmerkmale sind beispielsweise Unfallstelle, Datum, Uhrzeit, Hergang, Umstände des Unfalles sowie allgemeine Unfallursachen. Auch die beteiligten Verkehrsteilnehmer, die Unfallfolgen, die Art und Höhe des Schadens sowie fahrzeugbezogene Merkmale wie Zulassungsdaten und die Gefahrenklasse beim Transport gefährlicher Güter werden erfasst. Die an Verkehrsunfällen beteiligten Verkehrsmittel - Pkw, Kraftrad, Lkw - werden durch die Aufnahme des Kfz-Kennzeichens als Hilfsmerkmal der statistischen Aufbereitung differenziert dargestellt.

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Tiertransportfahrzeugen sowie die Anzahl der bei diesen Unfällen verletzten oder getöteten Tiere werden nicht in der polizeilichen Unfallstatistik erfasst. Lassen Sie mich anmerken, dass sich in diesem Fall die polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Verkehrs

überwachung aus den Ergebnissen der Analyse von Verkehrsunfällen mit einer Verkehrsbeteiligung von Lkw ableiten lassen, unabhängig von den beförderten Gütern.

Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs durch die Polizei erstreckt sich unter anderem auf Kontrollen zur Überprüfung der Fahreignung und Verkehrstüchtigkeit des Fahrpersonals, der Einhaltung der Sozialvorschriften sowie des technischen Zustandes des Transportmittels. Nur soweit es den öffentlichen Verkehrsraum betrifft, wird durch die Polizei auch die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen geprüft.

Herausstellen möchte ich an dieser Stelle, dass es eine fortwährende Aufgabe der Polizei ist, Verkehrsunfälle im Allgemeinen und - mit Blick auf den Antrag der Fraktion der AfD - Verkehrsunfälle mit einer Beteiligung von Lkw, egal ob mit Tieren, Lebensmitteln, Kies, Holzprodukten oder anderem beladen, zu verhindern. Die für eine entsprechende Analyse zur Verfügung stehenden statistischen Erhebungsmerkmale bilden bereits jetzt eine aktuelle, umfassende und zuverlässige Datenbasis über Struktur und Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle. Somit erscheint mir und uns eine Erweiterung der polizeilichen Unfallstatistik nicht erforderlich. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD)

Herr Minister, Herr Loth hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Loth, Sie haben das Wort.

Danke, sehr geehrter Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Innenminister Stahlknecht! Es wird also nicht direkt erfasst, wie viele Tiere und Tiertransporter in Unfallmaßnahmen verwickelt waren. Man kann das also aus der Statistik herauslesen, wenn man die Kennzeichen kennt - das haben Sie gerade gesagt - und die Typen der aufgeschriebenen Fahrzeuge.

Dazu interessiert mich jetzt natürlich Folgendes. Wir haben beim letzten Plenum die Anfrage gestellt, wie viele Unfälle mit Tiertransportern es in Sachsen-Anhalt gab und wie viele Tiere verletzt wurden. Darauf gab es dann die Antwort von Ihnen: Das wird in der polizeilichen Statistik nicht extra erfasst.

(Rüdiger Erben, SPD: Das hat er ja eben gesagt! - Dorothea Frederking, GRÜNE: Ja!)

Können Sie uns dann wenigstens die Anzahl der Fahrzeuge nennen, die diese Eigenschaften eines Tiertransporters aufweisen, die in Sachsen-Anhalt verunglückt sind?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich habe die Frage, ehrlich gesagt, nicht so ganz verstanden.

Sie sollen nur sagen, wie viele Tiertransporter in Sachsen-Anhalt verunglückt sind. Sie können es nicht!

Nun regen Sie sich doch nicht auf. Bleiben Sie mal ganz ruhig. Wir führen die Statistik nicht und ich bin mir auch nicht sicher - das können wir aber gern bilateral klären, auch über mein Haus -, ob jedes Mal, wenn ein Lkw in einen Unfall verwickelt war, aufgenommen wird, ob er Tiere transportiert hat oder nicht. Es würde ja nur dann zu einem Thema werden, wenn lebensmittelrechtliche Vorschriften verletzt worden wären. Wenn ein Lkw mit Kies umfällt, dann wird auch nicht aufgenommen: Kies.

Herr Minister, Herr Roi hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Wir haben den Antrag gestellt, weil Kies eben nicht das Gleiche ist wie Tiere, die man transportiert.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Huch!)

Genau die Antwort, die Sie gerade auf die Frage meines Kollegen Loth gegeben haben, zeigt, dass Sie offensichtlich nicht genau wissen, worüber Sie reden; denn einmal antworten Sie, dass es nicht erfasst wird, und jetzt haben Sie hier ein Referat über bestehende Regelungen gehalten und dann noch behauptet, das sei alles aus der Statistik abzulesen. Meine Frage ist: Was stimmt denn nun?

Eine zweite Sache. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie - Sie sind ja auch Innenminister - vielleicht auch einmal zu den verschiedenen Punkten des Antrages Stellung genommen hätten, also nicht nur zur Statistik. Der Antrag hat noch andere Unterpunkte. Das wissen Sie, wenn Sie ihn gelesen haben. Aber ich weiß nicht, ob das der Fall ist. Dabei geht es zum Beispiel um das Schulungsmaterial für Retter, insbesondere für Feuerwehren, die damit konfrontiert werden, wenn solche Unfälle passieren. Dazu hätte ich gern wenigstens zwei, drei Sätze von Ihnen gehört.

Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort.

Ich lasse das so stehen.

Gut. - Herr Roi, Herr Minister lässt das so stehen. Sie müssten in einer weiteren Fragestunde danach fragen. - Dann danke ich Ihnen, Herr Minister Stahlknecht, für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Loth, ich glaube, wenn Sie es mit Ihrem Antrag, insbesondere beispielsweise mit dem Leid der Tiere, wirklich ernst meinen würden,

(Zurufe von Matthias Büttner, AfD, und von Lydia Funke, AfD)

dann hätten Sie Ihren Antrag hier auf eine andere Weise vorgetragen. Das muss ich ganz ehrlich sagen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Andreas Höppner, DIE LINKE)

Sie sagen auf der einen Seite, es gehe Ihnen um das Leid der Tiere, aber auf der anderen Seite ziehen Sie hier so eine Show ab.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja! - Zuruf von Ly- dia Funke, AfD)

Das halte ich für dem Anliegen nicht angemessen.

(Zuruf von Lydia Funke, AfD)

Wenn Sie es ernst meinen würden, dann würden Sie außerdem nicht die VKU-Statistik der Polizei als Anknüpfungspunkt nehmen. Es gäbe viele andere Anknüpfungspunkte - dann hätte vermutlich heute auch Frau Prof. Dr. Dalbert hier gestanden und nicht der Innenminister -, um in Bezug auf Tiertransporte etwas zu unternehmen. Die VKUStatistik bedeutet, dass ich auf dieser Grundlage anschließend Verkehrsprävention betreibe etc.

Dann zitieren Sie den Minister anschließend verkürzt, indem Sie versuchen, ihm das Wort im Munde herumzudrehen, nach dem Motto: Ihnen ist das Tierleid egal, es könnte auch Kies sein. Er hat, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, vielmehr darauf hingewiesen, dass es bei der VKUStatistik um Verkehrsprävention geht

(Zuruf von Ulrich Thomas, CDU)

und dass es für die Verkehrsprävention tatsächlich egal ist, ob es ein Schwein ist oder ob es Kies

ist, das bzw. der sich auf dem verunfallten Lkw befindet.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Ulrich Thomas, CDU: Richtig!)

Deswegen muss ich Ihnen sagen, wir haben überlegt, ob man Ihren Antrag qualifizieren könnte. Das haben wir aufgegeben, weil er nicht qualifizierbar war in diesem Sinne. Deswegen gibt es auch keinen Alternativantrag. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Erben,