Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Scheurell. Diese will ich sehr gern beantworten. Selbstverständlich werden wir für die nächste Haushaltsberatung Ihrem Wunsch entsprechen und Titel benennen, die wir streichen wollen. Mir fallen da sehr viele ein. Dann werden wir auch das Geld für die Kita-Betreuung zweckgebunden in Auftrag stellen. - Der finanzpolitische Sprecher meiner Fraktion nickt schon zustimmend. Wir nehmen das sehr gern an und würden das dann auch in den Finanzausschuss so einbringen.
(Oliver Kirchner, AfD: Das haben wir beim letzten Mal auch gemacht! - Zuruf von Cor- nelia Lüddemann, GRÜNE)
Zudem hat die Fraktion schon einen alternativen Haushalt eingebracht. Da ist das wohl schon einmal so gewesen. Ich bin jetzt nicht der Finanzpolitiker, aber ich kann Ihnen sagen, dass wir das wohl schon einmal gemacht haben.
Wir können dann, wenn es um den Haushalt geht, auch gern darüber reden, ob denn die CDU auch dabei ist, die Kita beitragsfrei zu machen. Denn die LINKEN, DIE GRÜNEN und die SPD wollen es ja.
Bisher lag es immer ein bisschen an der CDU. Dann werden wir Sie einmal an der Ehre packen und schauen, ob wir das durchkriegen oder nicht.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Rausch für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Bevor ich zu meiner Rede komme, zwei Bemerkungen. Geschätzter Kollege Steppuhn, man hätte Ihrer Rede nicht entnehmen können, dass die SPD sowohl im Bund als auch im Land Juniorpartner ist. Wir arbeiten hier in einer Koalition, das sollte vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch einmal Erwähnung finden.
An meinen Kollegen Tobias Rausch gerichtet sage ich: In der vorletzten Woche wäre Ihnen, glaube ich, ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen; denn die Siegerin des Wettbewerbes „Jugend debattiert“, eine junge Dame namens Rofaida Ibrahim, eine der Zukunftsträgerinnen unseres Landes, trug ein Kopftuch, als sie hier gewonnen hat. Das ist also auch die Zukunft von Sachsen-Anhalt.
Eine weitere Bemerkung. Ich würde meine Frau, immerhin CDU-Mitglied, stellvertretende Ortsbürgermeisterin, studierte und promovierte Informatikerin, als durchaus konservativ bezeichnen, aber sie hat sich entschlossen, ein halbes Jahr nach der Geburt unserer Kinder wieder arbeiten zu gehen. Der Wille, zu Hause zu bleiben oder eine Arbeitstätigkeit wieder aufzunehmen, hat mit Konservatismus also gar nichts zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Wahltag steht an, man merkt es; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir debattieren heute über ein Thema erneut, und zwar über die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz.
Ich möchte eines gleich am Anfang sagen: Wir sind dankbar dafür, dass sich der Bund hiermit entsprechend finanziell beteiligt. Wir haben diese Debatte schon einmal geführt, und zwar erst Anfang dieses Jahres mit einem Beschluss unter dem Titel „Fachkräftegewinnung und Qualifizierung in der Kindertagesbetreuung und Entlastung
Bevor ich zu dieser Aktuellen Debatte komme, erst noch einige grundsätzliche Ausführungen zum Gute-Kita-Gesetz. Der Bund hat bereits im Entwurf und auch bei den späteren Beratungen festgestellt, dass die Situation der Kinderbetreuung in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Deshalb sollen mit allen Bundesländern entsprechende Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden. Erst wenn dies passiert ist, werden Mittel in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden € bis 2022 an die Bundesländer fließen, und zwar in Form von Umsatzsteuerbeträgen, die die Länder zusätzlich erhalten.
Gerade die finanziellen Regelungen sind dabei aus meiner Sicht aber auch kritikwürdig, und das in zwei wesentlichen Punkten. Ein Punkt ist: Die Verteilung der Finanzmasse erfolgt nicht nach der Anzahl der betreuten Kinder, sondern nach der Bevölkerungsanzahl. Damit entfallen auf Sachsen-Anhalt 2,67 % der Mittel. Unsere hohe Betreuungsquote, gerade bei den unter Dreijährigen, wird nicht berücksichtigt. Das ist aus meiner Sicht ein Nachteil für uns.
Der andere Punkt ist das Auslaufen der Mittel im Jahr 2022. Auch mir sind natürlich die Aussagen der an der Bundesregierung beteiligten Parteien bekannt, sie würden auch danach weiter aktiv sein und Finanzmittel bereitstellen. Das wird auch nötig sein; denn sonst kommen erhebliche finanzielle Risiken auf unser Land zu. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, was machen wir, wenn es kein Folgeprogramm geben sollte? Wollen wir die Verbesserungen zurücknehmen, die wir mit den Bundesmitteln finanziert haben? - Diese Tatsache müssen sowohl die Landesregierung als auch wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier immer im Hinterkopf behalten.
Wie bereits beschrieben, sollen die Einzelvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen werden. Insgesamt sind zehn Handlungsfelder aufgeführt. Ich zitiere hierzu einmal kurz aus einer Publikation der CDU/CSUBundestagsfraktion:
Erstens: bedarfsgerechte Angebote. Ziel ist es, bedarfsgerechte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in der Kinderbetreuung zu schaffen. Diese sollen Hürden zum Kita-Besuch abbauen, Kinder mit höherem Betreuungsbedarf besonders fördern und längere Öffnungszeiten ermöglichen.
Drittens: qualifizierte Fachkräfte. Das Gesetz soll dazu beitragen, genügend qualifizierte Fachkräfte in die Kitas zu bekommen und sie dort zu halten. In der Kita zu arbeiten muss attraktiver werden.
Viertens: starke Kita-Leitung. Die Leitungen der Tageseinrichtungen sollen gestärkt werden durch mehr Freiraum für Planung und Organisation.
Fünftens: kindergerechte Räume. Zusätzliches Geld soll helfen, die Gestaltung und Ausstattung der Kita-Räume zu verbessern.
Sechstens: gesundes Aufwachsen. Die Bereiche der kindlichen Entwicklung - Gesundheit, Ernährung und Bewegung - sollen gefördert werden.
Zehntens: vielfältige pädagogische Arbeit. Kinderschutz und Kinderförderung haben Vorrang. Wir wollen geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern, den Schutz der Kinder stärken, die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen fördern, die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien stärken, das Miteinander verbessern und geschlechterspezifische Stereotype abbauen.
Wie Sie, meine Damen und Herren, sehen, sind die Möglichkeiten vielfältig. Schauen wir uns an, wie andere Bundesländer damit umgegangen sind.
Die Bayerische Staatsregierung will die KitaLeitungen und Erzieherinnen und Erzieher entlasten, unter anderem durch die Einstellung von zusätzlichem Personal. Weitere Fachkräfte sollen gewonnen und die Betreuungszeiten und Randzeiten ausgebaut werden.
Die Freie Hansestadt Bremen hat ihre Vereinbarung bereits geschlossen. Dort sollen folgende Punkte finanziert werden:
Ich bin gespannt, wie das die CDU-geführte Landesregierung nach dem kommenden Sonntag in Bremen umsetzen wird.