Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Träumen Sie weiter.

Denn in Schönebeck, als Frau Giffey da war, hatte Sie

(Unruhe bei der AfD - Tobias Rausch, AfD, lacht)

den 11. bzw. 13. Juni genannt. Aber ich meine, als Koalitionspartner sind Sie doch bestimmt auch neugierig darauf, zu erfahren, wann das dann sein wird.

(Unruhe bei der AfD)

Frau Lüddemann, Sie haben noch die Möglichkeit, darauf zu antworten.

(Unruhe bei der AfD)

Ihre Träume, wie eine Landesregierung funktioniert, wie die Kommunikation in die regierungstragenden Fraktionen hinein funktioniert, in allen Ehren. Aber ich habe keine Kenntnis über das hinaus, was ich eben dargestellt habe.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Es ist seine Pflicht, ein Handyfoto zu machen, und das kriegt sie dann!)

Frau Lüddemann, Herr Lippmann noch. Hatten Sie sich noch zu Wort gemeldet? - Ja, Herr Lippmann hat sich noch zu Wort gemeldet. Herr Lippmann, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Lüddemann, wir sind noch einmal darauf zu sprechen gekommen, wie der Landtagsbeschluss zustande gekommen ist und dass wir den auch nicht mitgetragen haben,

Das wusste ich nicht mehr.

weil wir andere Vorstellungen haben. Ich frage jetzt trotzdem noch einmal Sie nach diesem Fachkräftepakt, den wir die ganze Zeit über nicht verstehen. Sie wissen ja, wie lange wir, teilweise auch gemeinsam, in diesem Land bei der Frage Erzieherinnenausbildung schon unterwegs sind. Da interessieren mich jetzt wirklich zwei Dinge:

Erstens. Was ist aus diesem Modellprojekt Fachkraft für Kindertagesstätten geworden, die wir als Fachkräfte ins KiFöG hineingeschrieben haben? Das ist also sang- und klanglos abgestürzt? Warum investieren wir mit diesem Geld nicht dort

weiter hinein? - Denn ich nehme jetzt wahr, dass in etwas anderes investiert wird.

(Ministerin Petra Grimm-Benne schüttelt den Kopf)

- Frau Grimm-Benne schüttelt den Kopf.

Zweitens. In dieser ganzen Debatte hat immer der Fakt eine Rolle gespielt, dass wir eine Erweiterung der Ausbildung nicht brauchten - das ist vom Kultusministerium vorgetragen worden -, weil wir - eine Größenordnung von etwa 800 pro Jahr ist immer genannt worden - über Jahre hinweg deutlich mehr an Erzieherinnen ausbilden, als wir tatsächlich einstellen, und es immer zumindest die Hypothese war, zu der niemand etwas sagt, dass ein Großteil dieser Erzieherinnen, die wir ausbilden, am Ende nicht in unseren Einrichtungen ankommt und wir über einen Fachkräftemangel und darüber reden, dass die Träger Schwierigkeiten hätten, Stellen zu besetzen.

Die Frage, warum das passiert, führte immer dazu, zu sagen, die kriegen bloß 30-Stunden-Verträge angeboten und nichts anderes, und das ist unattraktiv, jedenfalls für einen Teil der jungen Frauen.

Wir haben die großen Gruppen, also die schlechten Schlüssel. In Niedersachsen, in den angrenzenden Bereichen, sind die Arbeitsbedingungen besser. Vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund dieser beiden Fragen, erschließt sich uns nicht, was denn für ein Effekt erwartet wird, wenn wir eine Summe, die wir noch nicht kennen, in die offensichtlich „alte“ Ausbildung investieren. Wir investieren Geld, wir erstatten Kosten usw., schaffen aber doch keine neue Ausbildungsform. Wir investieren einfach Geld wie an anderen Stellen auch, ohne dass wir Effekte erzielen können.

(Zuruf von der AfD: Ist das jetzt eine Rede oder eine Frage?)

Also, warum machen wir das so? Warum knüpfen wir nicht an dem an, an dem wir die ganzen Jahre gearbeitet haben?

Frau Lüddemann, Sie haben noch einmal das Wort.

Eine Vorbemerkung: Ich kann natürlich für mich respektive meine Fraktion sprechen, ich kann nicht für die Landesregierung sprechen. Dazu müssten Sie die Landesregierung befragen.

Ich kann Ihnen sagen - das haben wir auch unter den regierungstragenden Fraktionen so diskutiert -, dass ich persönlich dieses Landesmodellprojekt „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“

in Sachsen-Anhalt ganz ehrlich nie für den richtigen Weg gehalten habe. Denn eine Ausbildung, die nur auf Kitas in Sachsen-Anhalt begrenzt ist, ist für mich nicht der richtige Weg.

Sie wissen das vielleicht: Seit ich hier in diesem Hohen Hause bin, kämpfe ich dafür, dass wir eine dreijährige duale Ausbildung mit bundesweiter Anerkennung „Erzieherin in Kindertagesstätten“ bekommen. Das halte ich für machbar und sinnvoll. Das ist die Richtung, in die man aus meiner Sicht gehen muss.

Insofern ist dieses Modellprojekt ein Modellprojekt im besten Sinne gewesen, weil man nämlich ausprobiert hat, was funktionieren könnte. Wir haben sehr dafür gekämpft, dass die jungen Leute - es sind fast alles Frauen -, die jungen Frauen, die diese Modellausbildung durchlaufen haben, eine Anerkennung bekommen, damit sie überhaupt eine Anrechnung nach KiFöG erhalten und im Land arbeiten können. Aber ich halte das wirklich für eine gute Sache, dass das so nicht weiter verfolgt wird.

Ein großes Problem ist aber die Schulgeldfreiheit oder die eben nicht vorhandene Schulgeldfreiheit in diesem Land. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ein Weg, den wir jetzt mit dem GuteKita-Gesetz gehen, um an dieser Stelle etwas zu reformieren.

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, was jetzt alles geplant ist, müssten Sie die Landesregierung befragen.

Aber diese dreijährige duale Ausbildung kriegen wir nicht?

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Lüddemann für den Redebeitrag. - Beschlüsse zur Sache werden nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt 32 - Aktuelle Debatte - ist somit beendet. Wir führen noch einen kurzen Wechsel durch.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Dann können wir weitermachen. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir bei der ohnehin anspruchsvollen Tagesordnung, die wir uns alle zusammen gegeben haben, zeitlich schon im Verzug sind. Wir haben jetzt die üblichen Dreiminutendebatten und ich versuche, so stringent wie möglich durchzukommen.

(Zustimmung bei der CDU und von Sebas- tian Striegel, GRÜNE)

- Es trifft solange auf Zustimmung, bis es jemanden trifft, der länger reden will, ich weiß.

Kommen wir nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2517

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/4338

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 09.03.2018)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn hat nunmehr das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2517 wurde in der 45. Sitzung des Landtages am 9. März 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Inneres und Sport wurde mitberatend beteiligt.

Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit dem Antrag das Ziel - so wie es der Titel des Antrages bereits aussagt -, Cannabis zu legalisieren und zu entkriminalisieren. Dafür soll das Betäubungsmittelgesetz des Bundes grundsätzlich geändert werden.

Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Änderung dieses Gesetzes einzusetzen, um die Kriminalisierung der Konsumenten von Cannabis zu beenden, in Aufklärung und Prävention zu investieren, die Cannabisverbreitung zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in diesem Bereich zu verbessern. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Vorfeld entsprechender Neuregelungen auf Bundesebene die Freigrenze bei der Strafverfolgung anzuheben und Cannabisklubs als Modellprojekte nach spanischem Vorbild zuzulassen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich zum genannten Antrag in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 zunächst hinsichtlich der Verfahrensweise verständigt. Die Fraktion DIE LINKE schlug vor, zu diesem Thema ein Fachgespräch mit dem Landesverband SachsenAnhalt des Bundes Deutscher Kriminalbeamter durchzuführen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden

folgend, verständigte sich der Ausschuss darauf, von einem Fachgespräch abzusehen, aber den Landesverband um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Diese Stellungnahme des Landesverbandes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ging dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mit Schreiben vom 9. Juli 2018 zu.

Der Antrag wurde daraufhin zur Beratung und gegebenenfalls zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung in die Tagesordnung der 26. Sitzung am 15. August 2018 aufgenommen. Die Koalitionsfraktionen beantragten zu Beginn der Sitzung jedoch die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung, da es noch Gesprächsbedarf innerhalb der Koalitionsfraktionen gebe. Diesen gab es tatsächlich. Der Ausschuss beschloss sodann mit 6 : 3 : 2 Stimmen die Absetzung des Antrages in der Drs. 7/2517 von der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen kündigten aber an, schnellstmöglich einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorzulegen.

In der 36. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 20. März 2019 fand der Antrag wieder Eingang in die Tagesordnung. Hierzu lag dem Ausschuss als Tischvorlage der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Darin legten die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Priorität auf die medizinische Anwendung von Cannabis und auf eine zukünftige Erforschung von Cannabis als Medizin. Das vorgelegte Papier der Koalitionsfraktionen enthielt damit eine andere inhaltliche Ausrichtung als der Ursprungsantrag, weshalb der Titel des Antrages neu gefasst wurde.

Die Fraktion DIE LINKE lehnte den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung ab, da aus ihrer Sicht die darin genannten Schwerpunkte bereits bekannt seien und keines unterstützenden Beschlusses bedürften. Deshalb teilte die Fraktion DIE LINKE mit, ihren Antrag dennoch aufrechtzuerhalten. Die Fraktion der AfD dagegen begrüßte den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Kompromissentwurf.