Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Wir warten noch eine Minute ab.

(Unruhe)

Als Finanzminister hat man bekanntlich im Laufe der Zeit eigentlich eher weniger Freunde.

(Heiterkeit)

Deswegen sollten wir ihn die Gratulation hier erst einmal auskosten lassen. - Ich durfte das sagen. Herr Richter dürfte über die Erkenntnis nicht überrascht sein. - Herzlichen Glückwunsch auch von mir.

Dann können wir fortfahren. Der Tagesordnungspunkt 18 ist an der Reihe.

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz - Keine Steuerfinanzierung von Demokratiefeinden und Extremisten

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3593

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/4490

(Erste Beratung in der 63. Sitzung des Landtages am 19.12.2018)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Steppuhn. Die Redezeit beträgt drei Minuten je Fraktion. Damit können wir beginnen. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3593 wurde in der 63. Sitzung des Landtages am 19. Dezember 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde mitberatend beteiligt.

Die Fraktion der AfD verfolgt mit dem Antrag das Ziel, an Initiativen, Organisationen und einzelne Personen, die sich aktiv politisch betätigen, nur

dann Fördermittel auszureichen, wenn sie zuvor ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und gegen Extremismus abgegeben haben.

(Beifall bei der AfD)

Erst nach Unterzeichnung einer solchen sogenannten Extremismusklausel sollen finanzielle oder sächliche Förderleistungen ausgereicht werden dürfen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem genannten Antrag erstmals in seiner 36. Sitzung am 20. März 2019 befasst. Dazu lag ihm der Entwurf für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

In der vorgeschlagenen Neufassung des Antragstextes mit der Überschrift „Demokratieförderung gut aufgestellt“ wurde dargestellt, dass auf der Basis der Förderprogramme des Landes mit konkreten Förderrichtlinien und Auswahlkriterien die Förderung von demokratiefeindlichen Strukturen im Land ausgeschlossen sei und deshalb die von der Fraktion der AfD geforderte Demokratieerklärung nicht notwendig sei.

Meine Damen und Herren! Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde daraufhin vom Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration in der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Fassung mit 9 : 3 : 0 Stimmen verabschiedet und an den mitberatenden Ausschuss für Bildung und Kultur weitergeleitet. Dieser hat sich in seiner 33. Sitzung am 10. Mai 2019 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 2 Stimmen an.

In der 38. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 12. Juni 2019 wurde der Antrag zur abschließenden Beratung erneut aufgerufen. Hierzu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses vor.

Nach kurzer Beratung wurde der Antrag in der Drs. 7/3593 in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet. Die endgültige Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/4490 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. Ich sehe, es gibt keine Fragen an den Berichterstatter. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Grimm-Benne.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Grundgesetz erteilt uns den Auftrag, gegen Entwürdigung, Abwertung und Ausgrenzung einzutreten, nicht nur werktags und bei schönem Wetter, sondern zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer Gesellschaft, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit und Verfassungsverachtung zur Wehr setzt. Folglich ist Demokratie mehr als staatliche Institution und Wettbewerb um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Demokratie ist eine Wertegemeinschaft, die vor allem durch couragierte Bürgerinnen und Bürger gestützt wird, von einer Zivilgesellschaft, die sich in Vereinen, in der Nachbarschaft, in Gewerkschaften, in sozialen Bewegungen und in Bündnissen für ein gutes Zusammenleben einsetzt.

Die Landesregierung wird auch künftig all jenen Menschen den Rücken stärken, die sich vor Ort für demokratische Werte und Vielfalt engagieren. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Vertrauen durch politische Verantwortungsträger. Anerkennung und Vertrauen bedeuten jedoch nicht, dass wir Fördermittel naiv mit der Gießkanne ausgeben.

Auch wenn Verwaltungsbegriffe wie Verwendungsnachweisprüfung, Prüfung der Förderfähigkeit oder Projektauswahlkriterien entsprechend Förderrichtlinien nicht im Verdacht stehen, den Pulitzer-Preis zu gewinnen: Dahinter stecken notwendige Prüfungskriterien, die sicherstellen, dass öffentliche Gelder, also Steuergeld, sinnvoll und zweckgebunden eingesetzt werden. Deshalb begrüße ich die Beschlussempfehlung, die darstellt, wie bei Förderung der Landeszentrale für politische Bildung aus dem Landesprogramm „Für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“ sowie dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ dafür Sorge getragen wird, dass kein Cent an Steuergeld für die Gefährdung unserer freiheitlich-demokra

tischen Grundordnung eingesetzt wird.

Im Zuwendungsbescheid regeln Bund wie Land, dass keine Mittel an extremistische Organisationen fließen dürfen und eine Unterwanderung durch Extremisten verhindert werden muss, unabhängig davon, ob es sich dabei um islamistischen Extremismus, Rechts- oder Linksextremismus handelt. Schon bevor diese Sicherungsmechanismen im Zuwendungsbescheid greifen, werden die eingereichten Projektanträge auf der Grundlage von Förderrichtlinien geprüft. Abschließend werden Sachberichte und Verwendungsnachweise einer Prüfung unterzogen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Land Sachsen-Anhalt trifft also

Vorkehrungen, dass Demokratiefeinde keine

staatlichen Zuwendungen erhalten. Die auf der Bundes- und auf der Landesebene durchgeführten Prüfungen und Regelungen zum Schutz unser demokratischen Verfassung sind etabliert, akzeptiert und vor allem ausreichend. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Ich sehe keine Fragen. Damit ist der Debattenbeitrag der Landesregierung beendet. - Für die AfD-Fraktion hat Herr Kirchner das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Einen Antrag, der keine Steuerfinanzierung von Demokratiefeinden und Extremisten fordert, in einem Bundesland wie Sachsen-Anhalt zu stellen, in dem die Ministerin für Umwelt und die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration einen Aufruf gemeinsam mit Gruppierungen unterzeichnen, die im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind, ist ein Unterfangen, welches von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.

(Beifall bei der AfD)

Dass diese Ministerinnen für die SPD bzw. für die GRÜNEN tätig sind, macht es nicht besser, sondern zeigt, wo hier das Problem der Demokratiefeindlichkeit zu suchen ist.

Meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen die Initiative „Halle gegen rechts - Bündnis für Zivilcourage“ eine Veranstaltung „Bildungswochen gegen Rassismus“ durchführt, gegen die grundsätzlich nichts einzuwenden ist, da die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt ja selbst gegen Rassismus eintritt,

(Zuruf: Ach! - Weitere Zurufe)

auch gegen das eigene Volk,

(Unruhe - Zuruf: Oh!)

- genau richtig - solange aber diese Initiative dabei mit Steuermitteln aus einer Fördermittelvergabe der Interventionistischen Linken und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ein Podium bietet, die beide als linksextremistisch eingestuft sind, solange ist unser Antrag notwendiger denn je.

(Beifall bei der AfD)

Dass die Fraktionen hier links der CDU, und zwar alle, überhaupt kein Interesse daran haben, eine solche Demokratieklausel unterschreiben zu lassen, ist jedem klar, der die Strukturen und die Köpfe dieser Parteien kennt und der weiß, dass

es genau diese Parteien sind, nämlich DIE LINKE, die GRÜNEN und die SPD, die nur allzu gern die Antifa, die KPD, die Interventionistische Linke oder die VVN-BdA unterstützen, die allesamt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten und die diese Gesellschaftsordnung aus tiefstem Hass ablehnen, sich aber genau von dieser Gesellschaftsordnung durch Sie alle hier links bezahlen lassen.

(Zustimmung bei der AfD)

Enttäuschend ist, dass die CDU seit fast 30 Jahren hier dabei zuschaut, wie sich diese demokratiefeindlichen Strukturen bilden,

(Zuruf: Ach was!)

und nichts, aber auch gar nichts dagegen unternimmt. Ein Alfred Dregger oder ein Franz Josef Strauß würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie so etwas gutheißen müssten. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten, weil sie ähnlich wie Teile dieser Politik weich gespült, lavierend, nicht verlässlich und letztendlich auch nicht zielführend ist.

Letzter Satz. In einem Bundesland wie unserem, in dem sich entgegen dem Wählervotum bei der Landtagswahl die Parteien hier links von der AfD allein als demokratisch begreifen und sich nur allzu oft auch abgrenzend so nennen, genau in diesen Zeiten gibt es Demokratie bildend hier noch eine ganze Menge zu tun. Also, packen wir es an!