Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Hohes Haus! Die AfD beantragt, die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt wieder zu ermöglichen. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Abzuschiebende in Justizvollzugsanstalten des Landes untergebracht werden können, was zurzeit nicht möglich ist.

Das alles gab es bereits in den 1990er- und auch in den 2000er-Jahren; es ist also nichts Neues. Wir würden das Fahrrad nicht neu erfinden.

Dann verstieß es angeblich im Jahr 2012 gegen Menschenrechte. Und jetzt plötzlich, seit einer Woche, befinden Ihre Koalitionskollegen im Bundestag in Berlin, dies sei konform mit europäischem Recht, es sei konform mit dem Verfassungsrecht und es sei auch kein Verstoß gegen das Menschenrecht.

Ich kann mich erinnern, dass wir in meiner damaligen Dienstzeit busseweise Abschiebungen aus der JVA Volkstedt zu den damals noch vorhandenen Grenzen vollstreckt bzw. gefahren hatten.

Wir wollen Sie heute an Ihren Redebeiträgen und Ihrer Beschlussfassung messen, liebe Koalition. Wir beziehen uns dabei auf die Entscheidung Ihrer Parteikollegen von CDU und SPD in der letzten Woche im Deutschen Bundestag zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Sachsen-Anhalts Meinung dazu möchten wir heute einmal erfragen.

Was soll mit diesem Gesetz erreicht werden? - Hierzu ein Zitat von der offiziellen Bundestagsseite, also nicht von uns. Auf der Seite des Berliner Bundestages heißt es unter anderem, zur leichteren Inhaftierung sollten die Voraussetzungen der Abschiebehaft ausgeweitet und die Voraussetzungen für Sicherungshaft abgesenkt werden, um ein Untertauchen zu verhindern.

Ferner soll die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet werden. Vorgesehen ist auch die Einführung einer neuen Mitwirkungshaft; das gab es damals auch schon. Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, zum Beispiel dann, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Zudem enthält die Vorlage eine Klarstellung im Rahmen des Ausreisegewahrsams. Das Kriterium Fluchtgefahr muss dann auch nicht mehr vorliegen.

Jetzt, liebe Kollegen, hören Sie bitte alle genau zu und sperren Sie die Ohren auf. Es heißt nämlich weiter: Daneben sollen zusätzlich zu den bisherigen bundesweit 490 speziellen Abschiebungshaftplätzen durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebotes von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in den Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebehaft genutzt werden können.

Das hat auch etwas mit glühendem Bekenntnis zu tun, was die SPD im Bundestag verkauft. Jetzt hat man auf einmal keine Probleme mehr mit Übergangsregelungen bis 2022, glaube ich, Abschiebehäftlinge mit Strafgefangenen in den JVA gemeinsam unterzubringen, diese dort aber räumlich voneinander zu trennen. Auf einmal geht das.

Ferner soll einem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Abtauchen des Betreffenden zu verhindern. Informationen zum Ablauf einer Abschiebung werden im Gesetzentwurf strafrechtlich als Geheimnis eingestuft, was ich auch sehr gut finde.

Denn komischer- oder wundersamerweise haben bestimmte Klientel, Vereine und NGOs die Abschiebetermine immer gewusst, waren zur richtigen Zeit am richtigen Ort und haben die Behörden bei den Abschiebemaßnahmen erfolgreich behindert, bedroht und genötigt, sodass die Maßnahmen oft ergebnislos abgebrochen werden mussten.

Es ist also auch Ihre Lobby, die dort immer aktiv und schädigend unterwegs war und die den Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich gemacht haben. Wenn das jetzt strafbar wird und die Betreffenden belangt werden können, dann kann man das nur begrüßen.

Wir sind also gespannt, wie Sie, liebe Landesregierung, zukünftig mit Vereinen, zum Beispiel mit der Flüchtlingshilfe, die ganz vorn mit dabei ist, umgehen werden, die Hand in Hand mit der Antifa regelmäßig auf wundersame Weise Abschiebungstermine gekannt haben, an der richtigen Stelle aufgetaucht sind und die Abschiebung haben platzen lassen. Das alles findet man auch auf der Webseite des Bundestages, dass dem ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Fazit: Auf Bundesebene vertreten Ihre Parteikollegen die Vorzüge einer Erleichterung der Abschiebehaft in unseren Justizvollzugsanstalten. Wir sehen das genauso wie Ihre Kollegen von CDU/CSU und SPD im Bundestag und beantragen das hier und heute im Plenum.

Deshalb lauschen wir auch gespannt, ob Sie unseren Antrag wie üblich als populistische Bauernfängerei darstellen, verzerren, herabwürdigen und ablehnen werden. Dann würden Sie sich aber zwangsläufig auch gegen Ihre Kollegen im Bundestag aussprechen. Sie würden damit Ihre Amtskollegen in Berlin als rechtspopulistische Bauernfänger abstempeln. Dazu sage ich: Oh, oh, das wird im Bundestag sicherlich keine Jubelausbrüche hervorrufen und bei Ihren Kollegen nicht auf Gegenliebe stoßen. - Wir werden schauen.

Kehren wir aber zurück nach Sachsen-Anhalt, zu unseren Landespolitikbaustellen, zu den nicht umgesetzten nationalen Kraftanstrengungen, die die Kanzlerin zu den Abschiebungen gefordert hat, zu den von Ihnen laut angekündigten 30 Abschiebehaftplätzen, die bis heute nicht geschaffen worden sind - ich sage nur das Stichwort: JVA Dessau - und zu Ihrer sogenannten Task Force im Landesverwaltungsamt, die einen riesigen Beitrag zur Steigerung der Rückführungszahlen leisten sollte und bis jetzt eigentlich nichts geleistet hat.

Deshalb fragen wir Sie: Geben Sie zu, dass es keine gute Rechnung ist - ich habe das Stichwort Dessau genannt -, die JVA Dessau teuer zu renovieren und dort dann unter dem Strich nur 30 Haftplätze zu schaffen? Selbst der MDR hat in der Vergangenheit berichtet, dass die JVA Dessau bis 2020 noch nicht eröffnet werden kann.

Das heißt, wir haben bis 2020 nicht einmal 30 lächerliche Abschiebehaftplätze, weil wir es nicht umsetzen können. Faktisch gibt es keine Plätze. Sie streuen damit auch den Wählern bzw. den Bürgern draußen Sand in die Augen, indem Sie ihnen verkaufen: Wir schaffen Abschiebehaftplätze, wir tun und machen das bis 2020. Wie der MDR berichtet, passiert in Sachsen-Anhalt hierzu nichts.

(Beifall bei der AfD)

Und selbst 30 Abschiebehaftplätze sind wirklich lächerlich, wie ich schon gesagt habe. Denn in

Sachsen-Anhalt haben wir mehrere Tausend Fälle, die jetzt eigentlich, in diesem Moment, aus unserem Land ausreisen müssten.

Bis vor einigen Jahren hatten wir eine gut funktionierende, baulich gut ausgestattete Abschiebehaftanstalt in Volkstedt - ich erwähnte es vorhin schon einmal -, die gegenwärtig gegen ihre Schließung kämpft. Titelte doch die „MZ“ am 12. Juni 2018: „Zukunft der JVA ungewiss - Gefängnis in Volkstedt soll dicht gemacht werden“.

Die JVA Volkstedt hatte eine Kapazität von sofort zur Verfügung stehenden 263 Haftplätzen. Also, Sie schließen Volkstedt mit 263 Haftplätzen und doktern und bauen in Dessau herum, um dort 30 Haftplätze zu schaffen. Das ist etwas, was man draußen keinem mehr erklären kann. Hut ab vor dieser planerischen und finanzpolitischen Glanzleistung!

(Zustimmung bei der AfD)

Es ist kein Wunder, dass ein Finanzminister wie Schröder geht und sagt, ich haue in den Sack. Denn das sind Beispiele für eine völlige Misswirtschaft, die hier aufgedeckt wird.

(Beifall bei der AfD)

Da kann man sich nur an den Kopf fassen.

(Zuruf von Volker Olenicak, AfD)

Dieses Beispiel steht für Ihr ganzes Politikversagen in der Breite. Sie bringen lieber kostenpflichtig Abschiebehäftlinge aus Sachsen-Anhalt in Haftanstalten in Niedersachsen unter und bezahlen dafür einen Obolus. Eine solche Steuerverschwendung kann man nur missbilligen.

Nutzen Sie also Volkstedt wieder wie in der Vergangenheit als Abschiebehaftanstalt; das ist die einfache Lösung. Wenn die Kapazitäten dort nicht ausreichen, dann erweitern Sie einfach durch Containerlösungen. Damit können sie kostengünstig nach dem Baukastenprinzip Module aufstellen und die Abschiebehäftlinge getrennt nach Ethnien und Religion unterbringen.

Bitte vermeiden Sie nachher in Ihren Erwiderungen die Argumentation, dass das nicht menschenwürdig sei. Denn Container konnten wir bei unseren Arbeitsbesuchen in der ZASt in Halberstadt finden. Container konnten wir bei unseren Besuchen bei der Polizeifachhochschule in Aschersleben finden, in denen Studenten untergebracht und Lehrmittel bereitgestellt worden sind, als die Einstellungszahlen dort nach oben gingen.

Container sind für die Polizei bei Großeinsätzen gegen Steine schmeißende GRÜNE zum Beispiel in Gorleben völlig normal. Man kann die Polizisten in Containern unterbringen.

(Zuruf von Alexander Raue, AfD)

In Container leben unsere Bundeswehrsoldaten gewöhnlich bei Auslandseinsätzen. Da kam von Ihnen auch niemand und redete von menschenunwürdiger Unterbringung. Also geht das im Rahmen der Abschiebehaft auch.

(Beifall bei der AfD)

Unabhängig von den hier diskutierten Arten der Unterbringung werden Sie um effektive und vor allem zahlenmäßig ausreichende Abschiebehaftmöglichkeiten nicht herumkommen. Denn sie sind ein gebotenes und verhältnismäßiges Mittel, um Ausweisungen konsequent umzusetzen.

In der Vergangenheit waren fehlende Haftmöglichkeiten eigentlich das Hauptkriterium für gescheiterte Rückführungen. Denn die Leute bekommen Bescheid: Dann und dann ist die Abschiebung, bitte meldet euch, haltet euch bereit.

Die kriegen Informationen vom Flüchtlingsrat und von anderen Vereinigungen und dann sind sie zum Termin nicht da oder die Beamten, die dort erscheinen, werden aufs Unmöglichste von Leuten, die sich zusammenrotten, bedroht, beleidigt, genötigt und zum Abbruch der Maßnahme gezwungen. Ganz vorn dabei bei der Verhinderung waren Vereinsfreunde und Antifa-Trupps, die dann die Behördenmitarbeiter genötigt haben, wie ich gesagt habe.

Jetzt erwähnen wir noch im Zusammenhang mit Ihrem Versagen bei der Durchsetzung der Abschiebehaft den Präventivcharakter. Jeder, der hier nicht bleibeberechtigt ist und nicht auf unseren Straßen ist, stellt auch eine Verringerung des Sicherheitsrisikos für die Menschen in SachsenAnhalt dar.

Bestes Beispiel: Vor einer Woche hätte ein neunjähriges Kind in Roßlau das laxe Verhalten der Landesregierung beinahe mit dem Leben bezahlt. Ein neunjähriges Mädchen wird am Tage, nicht etwa bei Nacht und Nebel, auf den Elbwiesen von einem 27-jährigen Afrikaner vergewaltigt. Der hätte schon lange in seinem Heimatland sein müssen. Der hätte achtkantig aus unserem Land hinausbefördert werden müssen.

(Beifall bei der AfD)

Oder er hätte in Haft sitzen müssen. Wenn dort nicht zufällig couragierte Bürger hinzugekommen wären, wäre nicht auszuschließen, dass dieses Kind vielleicht noch zur Vertuschung der Vergewaltigung von dem Afrikaner getötet worden wäre. Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass zur Verschleierung von solchen Vergewaltigungen junge Mädchen in Deutschland nach der Tat umgebracht worden sind. Das ist kein Einzelfall; das wäre auch nicht der erste, und es wird bei Ihrer Innenpolitik auch nicht der letzte sein.

Für Ihr Abgeordnetengewissen sage ich Ihnen: Dafür tragen Sie, liebe Parteien, die politische Verantwortung. Wenn Sie Ihren Bremserkurs im Bereich der Abschiebungen so weiterbetreiben wie bisher, dann werden sich die Opferzahlen bei uns in Sachsen-Anhalt noch weiter erhöhen.

Ihre Prozentwerte fallen nicht von ungefähr, liebe CDU, liebe SPD, liebe Parteien. In Sachsen ging es für die SPD im Sturzflug auf 7 % herunter. Ich glaube, neue Berechnungen sind schon bei 5 %. Das ist auch zu Recht so. Jeder bekommt in der Politik das, was er verdient. Wir haben wegen Ihres Verhaltens nicht einmal Mitleid mit Ihnen.

Wir wollen, dass unsere Bürger, ihre Frauen und Kinder zu jeder Tageszeit an jedem Ort im Land ohne Ängste und Bedenken auf die Straße gehen können. Das, was wir fordern, ist überhaupt nichts Verwerfliches, nichts Populistisches oder was auch immer in Ihrem altgewohnten Redekatalog gegen die AfD dann kommen mag. Denn diese Floskeln kann wirklich niemand mehr hören. Die glaubt auch niemand mehr. Wir sehen es an den Prozentwerten, die ständig hochgerechnet werden. Das können Sie keinem Opfer, keinem Angehörigen oder Bekannten, der ein Opfer zu beklagen hat, mehr erklären; und das werden immer mehr.

Fragen Sie zum Beispiel einmal in Dessau nach. Dort werden Sie Antworten bekommen, bei denen sich Ihnen die Nackenhaare hochstellen. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen, stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Lehmann. Ich sehe eine Anfrage, eine Wortmeldung. Der Abg. Herr Striegel hat sich zu Wort gemeldet. - Sie haben das Wort.

Herr Lehmann, ich habe zwei Fragen an Sie. Erstens. Bei wie vielen Abschiebungen - in Prozent - in Sachsen-Anhalt wird den Betroffenen vorher der Termin bekannt gegeben? Zweitens. Wie viele Abschiebungen in Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2019 durch irgendwie geartete Blockaden oder zivilen Ungehorsam verhindert worden?

(Zuruf von der AfD: Zu viele!)

Herr Lehmann, Sie haben das Wort.