- Sehr geehrter Herr Farle, ich weiß, dass es drei Ordnungsrufe sein müssen. Das andere vorhin haben Sie wahrscheinlich nicht so verstanden, wie ich das gemeint habe. Aber das erkläre ich Ihnen ein anderes Mal. - Ich muss den Namen noch hinzufügen; das weiß ich auch. Der Ordnungsruf jetzt galt dem Abg. Herrn Jan Wenzel Schmidt.
Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Abg. Frau Lüddemann sprechen.
Bevor ich Frau Lüddemann das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Senioren-Union Köthen recht herzlich bei uns im Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
Weiterhin darf ich Damen und Herren vom Projekt Menschen mit psychischer Beeinträchtigung der EMS & Medi-Z gGmbH in Magdeburg recht herzlich bei uns im Haus begrüßen.Herzlich willkommen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Lebenswelt junger Menschen ist maßgeblich vom Schulsystem geprägt, also einem Raum formaler Wissensvermittlung, geprägt vom Leistungsgedanken, oder wenn wir in die Realität schauen, muss man ehrlicherweise sagen, Leistungsdruck, Konkurrenzdenken und hierarchischen Strukturen.
Umso wichtiger sind Räume non-formalen Lernens, Räume, in denen junge Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln können, Räume, die von einem Miteinander geprägt sind, die partizipativ und gleichberechtigt angelegt sind und bei denen die Teilnahme - das ist wesentlich - aus freien Stücken selbst gewählt erfolgt und als freie Entscheidung erlebbar ist. Das ist der grundlegende Unterschied zur Schulpflicht.
Solche sozialen Orte eröffnet die Jugendarbeit. Dass es engagierter Fachkräfte bedarf, um die jungen Menschen in diesen Räumen zu begleiten, ist, glaube ich, unstrittig.
Wie in vielen Bereichen auf dem Arbeitsmarkt spüren wir auch in diesem Bereich den Fachkräftemangel. Daher sind gute Arbeitsbedingungen unerlässlich. Eine faire Vergütung gehört ganz vorneweg dazu.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes findet sich dazu zumindest eine Dynamisierung der Landesförderung, die für die Personalkosten zu verwenden ist. In § 31 Abs. 1 Satz 3 und 4 heißt es entsprechend - ich zitiere -:
„Beginnend mit dem Jahr 2020 erhöht sich der in Satz 1 genannte Betrag um jährlich 2 v. H. gegenüber dem Vorjahreswert. Der jährliche Erhöhungsbetrag ist für die Förderung von Personalkosten einzusetzen.“
Das bedeutet, im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ist der Ansatz der Landesförderung um ca. 150 000 € zu erhöhen und im Haushaltsplan für das Jahr 2021 um ca. 154 000 €. Dass dieser Betrag, wenn man ihn in den Gesamtkontext des Haushaltes einpreist, nicht gering ist und wir uns als jugendpolitische Sprecher an dieser Stelle immer wieder durchsetzen müssen, versteht sich von selbst. Aber so steht es geschrieben. Diese Gelder sollen dann auch eins zu eins in die Vergütung der Fachkräfte fließen.
Etwas grundsätzlicher gesagt, braucht es vonseiten des Landes aber auch - bei aller Zuständigkeit der kommunalen Ebene - Empfehlungen zur Qualität der Jugendarbeit für freie Träger. Die Vorgaben zur Anerkennung als freier Träger sind gut und richtig und bundesgesetzlich normiert.
Aber es macht natürlich auch Sinn, über landesweite Qualitätsempfehlungen zu sprechen, damit alle Träger auf einem gleichen Mindestlevel agieren. Dazu gibt unser Alternativantrag heute den Startschuss.
In der Tat haben wir gerade auf der kommunalen Ebene - ich finde es sehr richtig, dass der Kollege Krull sehr stark auf die kommunale Ebene abgestellt hat - große Unterschiede.
Es ist richtig - das tun wir in ganz vielen anderen Bereichen auch -, dass wir als Land dahin kommen, Empfehlungen abzugeben, wie wir uns gute, qualitativ hochwertige Jugendarbeit vorstellen, und im Zweifel dann gucken, wie wir die Ausreichung von Landesgeldern an die kommunale Ebene an solche Qualitätskriterien koppeln.
Über die Frage, wie verbindlich wir das machen, sind wir uns in der Koalition tatsächlich noch nicht
ganz einig, aber dies nur deshalb, weil wir jetzt erst anfangen, darüber zu reden. Aber ich sage ganz ehrlich: In anderen Bereichen geben wir Landesgeld auch mit verbindlichen Forderungen runter.
Warum soll man das in der Jugendarbeit nicht auch tun, um unsere eigenen Rahmenvorgaben durchzusetzen? Vor der Aufgabe, liebe Kollegin Heiß, diese Kriterien zu entwickeln und mit den Finanzpolitikern zu gucken, wie man dies sachgerecht an die Landesförderung koppeln kann, stehen wir jetzt. Das müssen wir tun. Das ist eine Zielstellung, der wir uns verpflichtet fühlen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Steppuhn. Sie haben das Wort.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Gute Jugendarbeit“ lautet die Überschrift des vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE - ein Satz, sehr geehrte Kollegin Heiß, den meine Fraktion natürlich gern unterschreibt, zumal dieser Satz die Koalitionsvereinbarung trefflich wiedergibt. Dort heißt es - ich zitiere -:
„Wichtige Grundlagen für gute Arbeit und gerechte Entlohnung sind die Prinzipien der Sozialpartnerschaft, der Tarifautonomie und der Mitbestimmung.“
„Leitbild für gute Arbeit ist auch zukünftig die sozialversicherungspflichtige, unbefristete und nach einem Tarifvertrag entlohnte Beschäftigung.“
Gerade diese wichtige Aussage ist für uns als Sozialdemokraten Richtschnur unseres politischen Handelns. In diese Aussage beziehe ich ausdrücklich unsere sozialdemokratische Ministerin ein.
Die Koalitionsvereinbarung ist aber der Maßstab der Arbeit für die gesamte Landesregierung. Dass wir es mit Blick auf das Thema gute und faire Arbeit sehr ernst meinen, lässt sich auch an dem zurückliegenden Haushaltsplan ablesen.
Kollegin Heiß, Sie haben mich vorhin persönlich angesprochen. Ja, es ist richtig, im Nachgang zu der letzten Landtagsdebatte über die Fördergelder gab es Hinweise, denen wir nachgegangen sind und aufgezeigt haben, wie man diese Probleme
lösen kann. Von daher ist es uns wichtig, die Probleme, die bei den freien Trägern entstehen, aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen.
Wir haben dafür gesorgt, dass alle vom Land geförderten Institutionen und Träger von Projekten mit dem letzten Haushalt in die Lage versetzt wurden, Tariferhöhungen weiterzugeben. Gleiches gilt auch für den kommenden Doppelhaushalt. Gute Arbeit überall im ganzen Land, ja, das ist unsere politisch erklärte Zielsetzung.
Ohne Frage gibt es an der einen oder anderen Stelle noch etwas zu tun. Deshalb hat sich die Regierungskoalition auf einen Alternativantrag mit der Überschrift „Gute Arbeit in der Jugendarbeit weiterentwickeln“ verständigt. Ich glaube, dass wir hiermit den richtigen Ansatz gewählt haben; denn wir wollen, obwohl wir schon gut sind, noch besser werden. Gern möchten wir im Parlament und in den Ausschüssen dazu beitragen, gute Arbeit gerade im Bereich der Jugendarbeit zu fördern. Die Qualität in der Jugendarbeit lebt von qualifizierten Fachkräften.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es gut, diese gesellschaftlich wichtige Arbeit dort, wo wir im Land Gelegenheit dazu haben, nach Kräften zu fördern. Es liegt aber in der Natur der Sache eines jeden Landeshaushaltes, dass finanzielle Förderungen zeitlich begrenzt sind.
Da ich sehr für Planungssicherheit bei Institutionen und Trägern auch im Sinne einer kontinuierlichen und nachhaltigen Jugendarbeit bin, sollten wir bei den Haushaltsberatungen darüber nachdenken, gerade in diesem Bereich mit längerfristigen Verpflichtungsermächtigungen zu arbeiten. Ich lade unsere Finanzpolitiker gern zur Diskussion darüber ein.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen, nämlich die Jugendarbeit in den Kommunen, die hier bereits angesprochen worden ist. Das Beispiel Schönebeck ist in diesem Zusammenhang genannt worden, allerdings ist auch deutlich geworden, dass unser Einfluss ein Stück weit begrenzt ist. An dieser Stelle als Land einen Standard festzuschreiben wäre zwar wünschenswert, stößt aber an Grenzen und verstößt gegen das Konnexitätsprinzip. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen.
Ich sage aber deutlich: Die Kommunen müssen sich bei dem Thema gute Arbeit in der Jugendarbeit bewegen. An dieser Stelle besteht ein hohes Maß an Verantwortung für die Wahrnehmung dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe.
Ja, meine Damen und Herren, Jugendarbeit ist mehr als eine freiwillige Aufgabe; sie ist aus meiner Sicht eine Pflichtaufgabe. An dieser Stelle stehen wir als Land, stehen aber insbesondere auch die Kommunen in besonderer Verantwor
tung. Daher bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Regierungsfraktionen. Ich kann Ihnen versprechen, wir bleiben gemeinsam weiter an diesem Thema dran. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Steppuhn. Ich sehe keine Fragen. - Jetzt hat Frau Heiß für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Sie haben das Wort, bitte.
Erster Punkt. In den nächsten Monaten wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021, also der letzte in dieser Legislaturperiode, beschlossen. Danach wird sich fiskalisch in diesem Land nicht mehr viel tun. Das, was wir dort festlegen, wird sich wahrscheinlich nicht mehr ändern. Das heißt, wir müssten jetzt etwas tun.
Zweiter Punkt. Beinahe alle meine Vorredner haben den Fachkräftemangel angesprochen. Dies war auch ein Punkt in meiner Rede. Dieser ist eben nicht nur bei Lehrern, bei Pflegern und bei der Polizei zu spüren, sondern auch im Jugendbereich. Genau an dieser Stelle liegt das Problem. Die Leute laufen natürlich dorthin, wo sie gut bezahlt werden, wo sie mehr Sicherheit haben, wo sie bessere Bedingungen haben, und dies ist in der Jugendarbeit eben nicht der Fall. Auch dort muss jetzt etwas passieren.
Dritter Punkt. Vorhin sind die Richtlinie und die Dynamisierung dieses Pauschalbetrages angesprochen worden. Die Dynamisierung erfolgt alle drei Jahre - das ist ein Durchschnittswert - auf einen Pauschalbetrag. Ich finde, dies ist nichts, wofür man sich loben sollte und was man als toll darstellen kann.
Vierter Punkt. Wenn Sie jetzt anfangen - so klingt auch Ihr Antrag -, Qualität zu definieren, dann ist ganz klar, dass in dieser Legislaturperiode diesbezüglich nichts mehr passieren wird. Das heißt, Sie verschieben das Problem auf die nächste Legislaturperiode.
Fünfter und letzter Punkt. Wenn das passiert, was heute in der „MZ“ ein bisschen durchklang und es eine Koalition von Schwarz-Blau geben sollte, dann können Sie sich vorstellen, was passiert. Ich habe Herrn Schmidt sehr aufmerksam zugehört. - Herzlichen Dank.