Bevor wir in die Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 einsteigen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des Bildungs- und Beratungsinstitutes Zeitz recht herzlich bei uns hier im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Aldag, ich kann Ihnen sagen, Sie waren schon einmal proaktiv und haben gewirkt, nämlich 2016. Deshalb kommt heute der Antrag von uns.
Es ist etwas merkwürdig und bestimmt auch einmalig, dass die Opposition, nämlich wir, einen Antrag stellt, damit der Beschluss zu einem Koalitionsantrag umgesetzt werden kann. Was meine ich damit konkret?
Am 29. September 2016 stellten die Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag. Danach sollte ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen - damals in der
Drs. 7/380 - erstellt werden. Ziel sollte es sein, dass die Landesregierung ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen erarbeitet. Dies war auch bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Das Konzept sollte unter anderem die Frage nach der möglichen Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort klären. Weiterhin war beabsichtigt, in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit, Soziales und Integration bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 dieses Konzept vorzulegen und zu erörtern. Ebenfalls sollte, bis die Erarbeitung und Umsetzung abgeschlossen ist, die Schulentwicklungsplanung befristet ausgesetzt werden.
Nun müsste man annehmen, dass die Koalition ein großes Interesse daran hat, ihren eigenen Antrag zügig und gewissenhaft umzusetzen. Dies ist ja auch der Sinn eines Antrages. Doch wie Sie, meine Damen und Herren, am Datum des Antrages erkennen können, sind nunmehr fast drei Jahre vergangen.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, aus den Unterlagen herauszusuchen, was in dieser Zeit mit Ihrem Beschluss aus dem Jahr 2016 passiert ist.
11. August 2017. Wir hatten damals eine Vorlage erhalten - es ging um ein Variantenmodell - und hatten festgestellt: Das Konzept soll dieses Modellvorhaben mit einschließen und es sollte vollendet werden.
Am 8. Juni 2018 haben wir im Bildungsausschuss mit der Mehrheit der Koalition diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.
In der 26. Sitzung des Sozialausschusses am 15. August 2018 fand eine Diskussion über die Vorlage mit dem Hinweis statt, dass die Zuarbeiten aus den Ausschüssen noch erfolgen sollten, um das Konzept rund zu machen.
In der 26. Sitzung des Bildungsausschusses am 14. September 2018 gab es eine Diskussion und die Anregung, ein Fachgespräch durchzuführen.
In der 29. Sitzung des Bildungsausschusses am 7. Dezember 2018 haben wir dann festgelegt und beschlossen, ein Fachgespräch durchzuführen.
In der 31. Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Februar 2019 fand dieses Fachgespräch statt und es gab Übereinstimmung bei allen Fraktionen, dass wir bis zur nächsten Sitzung Änderungsempfehlungen zum Konzept erarbeiten.
In der 32. Sitzung des Bildungsausschusses am 22. März 2019 gab es wieder die Absetzung von der Tagesordnung und die Empfehlung, einen Än
In der 33. Sitzung am 10. Mai 2019 wurde wieder darum gebeten, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.
In der 34. Sitzung des Bildungsausschusses am 7. Juni 2019 war nach wie vor keine Zuarbeit der Koalition vorzufinden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde das Agieren der Koalition zu ihrem eigenen Antrag unerträglich.
Ich sage Ihnen auch, warum. Die Landkreise und kreisfreien Städte wollen endlich Klarheit darüber haben, wie sie ihre Schulentwicklungsplanung gestalten können; denn seit 2016 ist diese für Förderschulen ausgesetzt.
Auch die Situation an den Förderschulen gerade im Bereich Lernbehinderung wird durch die Verzögerung des Konzepts natürlich nicht besser. Weniger Schülerinnen und Schüler bedeutet für Schulen weniger Lehrerstundenzuweisungen.
„Eine geringe Schülerzahl bringt erhebliche Probleme in der Unterrichtsorganisation mit sich, da zur Sicherung des Fachunterrichts Lehrkräfte nur stundenweise an der Förderschule tätig werden, womit den Schülerinnen und Schülern feste Ansprechpartner verloren gehen. Das Unterrichtsangebot wäre ausschließlich im Pflichtstundenminimum und jahrgangsübergreifend zu organisieren. Zugleich wachsen die Anforderungen an die Binnendifferenzierung erheblich, und eine Förderung mit dem Ziel, einen gelingenden Übergang nach dem Besuch der Förderschule herzustellen, ist schwer möglich.“
Ebenfalls im Stich gelassen werden auch Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht beschulen. Die Zuweisung von Stunden für Förderschullehrkräfte sinkt zunehmend.
Bei einem Besuch in einer Sekundarschule vor einigen Wochen musste ich erfahren, dass für 24 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht gerade einmal sechs Förderstunden zur Verfügung standen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht hinnehmbar.
wird. Gute Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Sie warten nur darauf, endlich realisiert zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Hohmann. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Somit hat für die Landesregierung Herr Minister Tullner das Wort. - Er verzichtet, okay.
Dann steigen wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Die erste Debattenrednerin wird für die SPD-Fraktion Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen sein.
- Sie verzichten. - Dann kommt der nächste Debattenredner an die Reihe. Für die AfD-Fraktion wird der Abg. Herr Spiegelberg sprechen.
- Er verzichtet auch. - Dann haben wir den nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag.
- Auch Verzichtserklärung. - Für die CDU-Fraktion wird die Abg. Frau Gorr sprechen. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE orientiert sich laut Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur daran, dass ich im Namen der Koalitionsfraktionen zugesagt habe, das Konzept am 16. August 2019 endgültig auf den Weg zu bringen.
Das Fachgespräch, das in der Rede von Frau Hohmann Erwähnung gefunden hat, hat zahlreiche inhaltliche Ansätze ergeben, die im Konzept Berücksichtigung finden sollen. Ich denke, darin sind wir uns einig. Dieses muss allerdings mit großer Sorgfalt angegangen werden, weil es auch große Konsequenzen nach sich zieht.
Aus unserer Sicht ist der Antrag sozusagen obsolet. Aber eine Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur ist unschädlich. Also bitte ich um Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.