Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019

gemacht haben, ausreichend ist oder ob noch weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.

Das Problem, das wir im Augenblick haben, die zeitliche Verzögerung, ist darauf zurückzuführen, dass dort die Auditoren gewechselt haben. Insoweit bat die Kommission selbst darum, noch etwas Zeit zu bekommen, um die angepassten Regularien genehmigen zu können.

Vielen Dank. - Herr Henke, nun haben Sie die Chance, Ihre Frage zu stellen. Bitte.

Anknüpfend an die Fragen von Herrn Knöchel und von unserem parlamentarischen Geschäftsführer möchte ich auf die Auszahlungsunterbrechung in diesem Jahr zu sprechen kommen. Sie haben sehr ausführlich zu dem Vorgang im Jahr 2018 gesprochen. Ich frage Sie jetzt ausschließlich nach der Auszahlungsunterbrechung im Jahr 2019, wie sie in der vergangenen Woche publiziert wurde.

Sie haben eben auf die Frage von Frau Eisenreich hin gesagt, wo mögliche Schwierigkeiten gelegen haben. Zu der angekündigten Auszahlungsunterbrechung 2019: Was hat das Land seitdem konkret unternommen, um eine Aufhebung dieser Auszahlungsunterbrechung zu erwirken? - Nach Ihren Ausführungen scheint es so zu sein, dass die Ursache für diesen Abstimmungsbedarf, den Sie nannten - - Sie nannten Abstimmung und Nachfragen zur Abstellung von Mängeln beim Verwaltungs- und Kontrollsystem; so nannten Sie das sehr allgemein.

Was haben Sie konkret unternommen? Wie wird sichergestellt, dass derlei Mängel künftig nicht mehr auftreten? Als Nachfrage dazu: Ist Ihr Haus personell gut genug dafür aufgestellt?

Herr Minister, bitte.

Sie können davon ausgehen, dass die EU-Verwaltungsbehörde personell gut aufgestellt ist und dass auch die Prüfbehörde entsprechend gut aufgestellt ist. Den Zahlungsunterbrechungen in den Jahren 2018 und 2019 liegt der gleiche Sachverhalt zugrunde, nämlich die damaligen Beanstandungen sowie unsere Reaktionen darauf, indem wir unsere Systeme anpassen, um zu verhindern, dass in der Zukunft solche Beanstandungen weiterhin vorgenommen werden können.

Dazu befinden wir uns in der Abstimmung. Wir gehen davon aus, dass wir das bis zum Ende

dieses Jahres, das heißt bis Oktober/November, mit der Kommission einvernehmlich hinbekommen, um einen weiteren Zahlungsantrag stellen zu können.

Vielen Dank. - Herr Knöchel, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Danach ist Frau Heiß an der Reihe. Herr Knöchel, Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sie sagten in der Antwort auf die Frage von Herrn Loth, dass die bewilligten Projekte dann selbstverständlich nicht mit EU-Mitteln, sondern im Moment mit Landesmitteln bezahlt werden. Deshalb würde mich Folgendes interessieren:

Erstens. Wie viele Mittel muss das Land derzeit zur Verfügung stellen, um das zu überbrücken, und inwieweit schätzen Sie, dass auch Mittel für zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehende EUMittel eingesetzt werden müssen?

Zweitens würde mich interessieren: Welche Auswirkungen hat dieser Auszahlungsstopp auf die Bewilligungspraxis des Landes?

Herr Minister, bitte.

Zu der letzten Frage: Das hat überhaupt keinen Einfluss auf die Bewilligungspraxis.

Die erste Frage war, in welchen Größenordnungen wir immer vorfinanzieren. Das ist ganz unterschiedlich. Das können 60 Millionen €, 70 Millionen € oder 80 Millionen € sein, es können aber auch 40 Millionen € sein. Das wissen Sie. Das ist die Praxis. Wir stellen in der Regel zwei bis drei Zahlungsanträge. Das hängt davon ab, wie wir in der Abarbeitung vorankommen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Also 60 Millio- nen €, 70 Millionen € Landesmittel?)

- Ich kann Ihnen die genaue Summe, die aufgelaufen ist, jetzt nicht sagen. Denn wir müssen differenzieren zwischen dem, was in den Bereich Hochwasserschutz geflossen ist, und dem, was in die anderen Bereiche geflossen ist. Aber darf ich ganz kurz - -

Eine kurze Nachfrage.

Darf ich ganz kurz noch antworten?

Herr Knöchel, es ist das tägliche Geschäft - das kennen Sie auch -, dass wir im Jahr ein, zwei, drei Zahlungsanträge stellen mit der Folge, dass immer erhebliche Beträge auflaufen. Das ist nichts Neues.

Herr Knöchel, noch eine kurze Nachfrage.

Aber offensichtlich konnten Sie in diesem Jahr noch keinen tatsächlich

Wir haben noch keinen gestellt.

zur Auszahlung bringen.

Ja.

Sie sagten gerade, Sie könnten es nicht aus dem Stegreif sagen. Das verstehe ich. Wären Sie in der Lage, dazu in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses Anfang September zu berichten?

Das können wir machen.

Nun haben Sie die Zusage. - Nun sind Frau Heiß und anschließend nochmals Frau Hildebrandt an der Reihe. Bitte, Frau Heiß.

Vielen Dank. - Herr Richter, zunächst eine Konkretisierung: Sie sagten vorhin, dass wir im Finanzausschuss darüber informiert worden seien, wie das mit dem Zahlungsstopp oder der Unterbrechung sei. Es gab tatsächlich am 20. November 2018 eine Vorlage aus dem Finanzministerium, in der der für mich entscheidende Satz steht - ich zitiere -:

„Obwohl die Stopps zwischenzeitlich nach Anpassung der Verwaltungs- und Kontroll

systeme aufgehoben wurden, spiegeln sich diese dennoch im Umsetzungsstand wider.“

Das heißt, die Stopps wurden aufgehoben.

Danach hatten wir im Finanzausschuss im März, April, Mai und Juni 2019 tatsächlich auch Themen, die sich mit EU-Mitteln beschäftigt haben. Aber in keiner dieser Sitzungen wurde uns etwas über einen Auszahlungsstopp aus dem Februar 2019 berichtet. Dies noch einmal zur Richtigstellung.

Jetzt zu meiner Frage. Herr Knöchel ist bereits darauf eingegangen, dass es wahrscheinlich ein wenig Landesgeld kosten wird, wenn die EU ihre Zahlung unterbricht, und dass es durchaus dazu kommen kann, dass es nicht nur eine Unterbrechung ist, sondern dass es mit Blick auf die Gelder, die wir erhalten, auch zu einem Einschnitt kommen kann. Daher stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Zahlungsunterbrechung auf den Haushalt haben wird und ob wir vielleicht für den Doppelhaushalt 2020/2021 Vorsorge treffen müssen.

Herr Minister, bitte.

Das, was Sie ansprechen, ist das Thema der Anlastungen. Wenn wir die Prüfung gemeinsam mit der Kommission zum Abschluss bringen und man im Ergebnis feststellt, dass Beanstandungen zutreffend waren und zu Anlastungen in einer Größenordnung X - dies können 7 Millionen €, 8 Millionen € oder auch 10 Millionen € sein - führen, dann würden wir die Landesmittel nicht erstattet bekommen. Allerdings ist es in der Praxis so, dass dieser Betrag wieder für weitere Maßnahmen im Rahmen der Förderperiode eingesetzt werden kann.

Also brauchen wir keine Vorsorge zu treffen?

Dafür brauchen wir keine Vorsorge zu treffen.

Frau Hildebrandt, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister, Sie schildern das so nach dem Motto: Das ist alles nicht so dramatisch, nicht so schlimm; das bekommen wir schon hin; das hatten wir schon öfter, damit haben wir Erfahrung.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es hierbei erst einmal nur um EFRE-Mittel. Können Sie einschätzen, ob mit Blick auf andere EUProgramme bzw. andere EU-Förderungen auch das Risiko besteht, dass es dort zu Zahlungsunterbrechungen kommen wird?

Herr Minister Richter, bitte.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich sage hier nicht, das sei alles ganz locker. Das ist selbstverständlich ein ernster Vorgang, mit dem man umzugehen hat und an dem man entsprechend intensiv arbeitet.

Zur Information für Sie: In der letzten Förderperiode hat es europaweit 250 Zahlungsunterbrechungen gegeben; davon sind in 50 Fällen Zahlungsstopps vorgenommen worden. Insoweit gehen wir sehr intensiv damit um. Sie können davon ausgehen, dass es keine Erkenntnisse darüber gibt, dass wir im Bereich von ESF oder EFRE mit Zahlungsunterbrechungen zu rechnen haben.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Somit hat die Fraktion der SPD jetzt die Gelegenheit, eine Frage an die Landesregierung zu richten. Bitte, Herr Steppuhn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Errichtung einer Deponie in Reinstedt in der Stadt Falkenstein im Harz. Schon jetzt berichten Bürgerinnen und Bürger, dass es dort zu Erdbewegungen und Einlagerungen kommt. Deshalb frage ich die Landesregierung:

Erstens. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung und den zuständigen Behörden über Erdbewegungen und Einlagerungen auf dem Gebiet der geplanten Deponie vor?