Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019

Erstens. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung und den zuständigen Behörden über Erdbewegungen und Einlagerungen auf dem Gebiet der geplanten Deponie vor?

Zweitens. Wann haben die letzten Kontrollen der zuständigen Behörden in Bezug auf Erdbewegungen und Einlagerungen auf dem Gelände, das derzeit zum Abbau von Gestein und Kies genutzt wird, stattgefunden?

Vielen Dank, Herr Steppuhn. - Frau Ministerin Dalbert macht sich für die Beantwortung bereit. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Steppuhn, es ist richtig, dass es dort ein Planfeststellungsverfahren für eine Deponie der Klasse DK 0 gibt. Sie wissen, dass diese Deponie, für die das Planfeststellungsverfahren läuft, auf einem Kiessandtagebau in Reinstedt errichtet werden soll. Das ist der Plan.

Mir ist bekannt, dass dort Erdbewegungen beobachtet werden. Es ist so, dass dieses Kieswerk in Reinstedt die Berechtigung hat, dort Kiese und Kiessande abzubauen. Das wird auch getan. Sie sind dann natürlich auch verpflichtet, diesen Abbau wieder zu verfüllen. Wenn sie bergbaulich tätig sind, dann müssen sie ihren Bergbau am Ende wieder in Ordnung bringen. Das ist das, was dort auch passiert. Sie sind verpflichtet, diese Abbaugrube wieder bis zur Geländehöhe aufzufüllen. Das ist das, was dort im Augenblick passiert.

Es passiert also etwas, das genehmigt ist und das verpflichtend ist. Es werden keine Dinge eingelagert. Es ist die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, dass eine Deponie, die erst in der Planfeststellung ist, schon entsprechend genutzt wird. Das geschieht nicht.

Natürlich wird die Deponie auch regelmäßig kontrolliert. Das macht das LAGB. Das LAGB war letztmalig am 15. August 2019 dort und hat Kontrollen durchgeführt. In dem Einlagerungsbereich selbst war sie am 18. Juni 2019. Insofern ist, denke ich, das Ergebnis der Kontrollen, dass dort das getan wird, was getan werden darf.

Generell ist es so, dass die Bergbauaufsicht solche Kontrollen in Tagebauen zwischen zwei- und fünfmal pro Jahr durchführt. In aller Regel handelt es sich dabei um unangekündigte Kontrollen; das ist wichtig. Es gibt ganz kurz vorher angemeldete Kontrollen, wenn es um die Registerführung geht, weil in diesem Zusammenhang bestimmte Materialien bereitgestellt werden müssen. Aber die bergbaulichen Kontrollen an sich werden unangekündigt zwei- bis fünfmal im Jahr durchgeführt. In unregelmäßigen Abständen werden auch Untersuchungen durchgeführt, beispielsweise Sondierungen der Rammkerne oder Baggerschürfungen, bei denen, laienhaft gesprochen, in die Erde geguckt wird, was dort passiert ist.

Herr Steppuhn, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.

Ich habe eine direkte Nachfrage, Frau Ministerin. Ist sichergestellt, dass bei diesen Kontrollen überprüft wird, welche Materialien dort angefahren und

abgelagert werden, also um welche Form von Baustoffen es sich dabei handelt?

Danke für diese Nachfrage. Damit kann ich den Punkt noch einmal deutlich machen. Ich wollte eben gesagt haben, dass bei den Kontrollen zum Teil Untersuchungen gemacht werden, also beispielsweise die Rammkernsondierungen. Dabei wird geguckt, was sich in der Erde befindet. Das ist Ihre Frage. Dabei wird kontrolliert, was dort abgelagert worden ist und ob es sich dabei um das handelt, was genehmigt worden ist.

Aber im Augenblick geht es, wie gesagt, nicht um Ablagerungen, sondern um den Abbau und die Verfüllung bis zur Bodenkante. - Danke.

Es gibt eine weitere Frage, Frau Ministerin. Frau Hohmann hat dies signalisiert. - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eine Frage hat mir Herr Steppuhn bereits vorweggenommen. Mir ging es auch um die Zusammensetzung des Bauschutts, der in die Grube verfüllt werden sollte. Diese Frage haben Sie ausführlich beantwortet.

Mich interessiert auch eine andere Frage: Spielt bei der Beantragung einer Deponie der Zustand der Straßen vor Ort eine wesentliche Rolle? Wenn das nicht so ist, dann ist meine zweite Frage, inwieweit der Zustand der Straße nach der Beendigung der Einlagerung wieder in Ordnung gebracht werden kann.

Derzeit sind die Straßenverhältnisse vor Ort exorbitant schlecht, was sicherlich zunehmen wird. Dies müsste aus meiner Sicht bei einer solchen Beantragung eine Rolle spielen. Können Sie dazu Auskunft geben? Wenn nicht, dann kann die Frage vielleicht unser Verkehrsminister beantworten.

Frau Dalbert, bitte.

Frau Hohmann, danke für die Frage. Um das klarzustellen: Für die Deponie der Klasse DK 0, die sich im Planstellungsverfahren befindet, würde die Einlagerung von mineralischen Abfällen genehmigt werden, die sich biologisch nicht verändern - das ist das Wesen einer DK 0. Es gibt eine Liste, in der dargestellt ist, welche Abfälle das im Einzelnen sein könnten. Diese Liste finden Sie im

KIS. In einer der schriftlichen Fragen, die mich erreicht haben, ist nach genau dieser Liste gefragt worden. Diese Liste ist im Detail zugänglich.

Mit Blick auf die Straßen würde ich spontan sagen, dass dies vermutlich nicht der Fall ist. Damit bin ich jetzt allerdings überfragt. Die Antwort würde ich gern nachreichen, wenn nicht Herr Webel jetzt an das Mikrofon stürzt, um zu sagen, dass bei Deponien auch die Straßen im Umfeld genehmigt werden.

(Minister Thomas Webel schüttelt den Kopf)

- Nein, er stürzt nicht an das Mikrofon. - Ich werde dazu dann präzise nachfragen und werde Ihnen die Antwort zukommen lassen.

Vielen Dank, Frau Prof. Dalbert. Es gibt eine weitere Frage, und zwar von der Abg. Frau Funke. - Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe eine Frage. Die DK 0 wird von der Kreisverwaltung genehmigt; dennoch müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen stattgefunden haben, bei denen letztlich auch die Allgemeinheit und die Infrastruktur eine Rolle spielen. Hat im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Sinne stattgefunden?

Frau Funke, wie Sie richtig ausgeführt haben, liegt das Genehmigungsverfahren beim Landkreis. Im Augenblick befindet es sich im Planfeststellungsverfahren. Über den Fortgang beim Landkreis bin ich nicht im Detail informiert. Das Ministerium ist darin nicht involviert.

Vielen Dank, Frau Prof. Dalbert. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Nunmehr hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Chance, eine Frage an die Landesregierung zu richten. Herr Aldag, bitte.

Dann werde ich das tun. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Parallel zum Sommerfest der SPD hat es gestern ein Treffen im Ökumenischen Domgymnasium in Magdeburg gegeben. Es haben sich dort ca. 150 Vertreterinnen der freien allgemeinen und berufsbildenden Schulen getroffen.

(Oliver Kirchner, AfD: Nur Mädchen?)

Dort wurde über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die seit Anfang 2018 andauernde nicht gesetzeskonforme Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft diskutiert. Laut der Meinung der freien Schulen versäumt es das Land bei der Finanzhilfeberechnung für die sogenannten Ersatzschulen, die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen von Tarifgruppen und Erfahrungsstufen laut Tarifvertrag der Länder vorzunehmen.

(Zuruf von Doreen Hildebrandt, DIE LINKE)

Ich würde gern die Landesregierung fragen, wie sie gedenkt, mit dieser Situation umzugehen. Wir wissen, dass es Diskussionen zwischen zwei Ministerien gibt. Wir haben darüber in den Ausschüssen viel diskutiert. Wir haben darüber im Bildungsausschuss diskutiert und eine Beschlussempfehlung dazu erarbeitet. Im Finanzausschuss wurde ein entsprechender Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

Wir würden gern wissen, wie die Landesregierung jetzt weiter verfahren möchte und wie sie mit dem Sachverhalt oder mit der Tatsache umgehen möchte, dass gestern unter anderem artikuliert wurde, dass eine Klagewelle über das Land rollen wird. Denn die freien Schulen werden klagen. Wie möchte die Landesregierung damit umgehen?

Ich habe vom Ministerpräsidenten das Signal erhalten, dass zunächst Herr Tullner und danach Herr Robra antworten wird.

(Minister Marco Tullner: Herr Robra? - Cor- nelia Lüddemann, GRÜNE: Herr Richter ist gerade nicht anwesend! - Minister Marco Tullner: Ach so, okay!)

Herr Minister Tullner hat jetzt das Wort. Bitte, Herr Tullner.

Entschuldigung, es war mir entgangen, dass die rechte Flanke nicht vollzählig ist.

Lieber Herr Aldag, die Finanzierung der freien Schulen ist ein Thema, dem sich die Koalitionsfraktionen zumindest im Bildungsbereich sehr intensiv zugewandt haben. Dazu gibt es eine Verständigung, die den 1. August als Stichtag für eine Finanzierung in den Blick nimmt und die die Erfahrungsstufe 5 zur Grundlage hat. Das ist eine relativ komplizierte Berechnungsgrundlage, aber am Ende geht es um die Anerkennung der Erfahrungsstufe 5 in den Finanzzuweisungen.

Die Diskussionen sind aus meiner Sicht so weit gediehen, dass ich gemäß dieser Verständigung die entsprechenden Ressourcen in der Haushalts

aufstellung angemeldet habe. Die Gespräche zum Haushalt laufen bekanntermaßen noch, sodass jetzt noch kein Ergebnis vorliegt.

Der Finanzminister bzw. die Landesregierung hat vor, dem Hohen Hause im Herbst 2019 den Entwurf des neuen Doppelhaushaltes vorzulegen. Dazu sollte allerdings besser der Finanzminister ausführen.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Finanzausschuss die Beratungen dazu nicht fortgeführt hat, sondern den Punkt auf eine der nächsten Sitzungen verschoben hat. Mehr weiß ich darüber nicht, da ich bei der Sitzung nicht anwesend war.

Die Ressourcen des Bildungsministeriums sind jedoch so angemeldet, wie es die Verständigung der Koalitionsfraktion vorsieht.

Den zweiten Teil könnte der Finanzminister übernehmen, wenn er denn möchte.

Vielen Dank, Herr Minister Tullner. Es gibt allerdings eine Wortmeldung von Herrn Lippmann. Er hat sich zu Wort gemeldet, als Sie gesprochen haben. - Herr Lippmann, bitte schön.

Ich hatte auch die Möglichkeit - „Vergnügen“ ist nicht der richtige Ausdruck dafür -, dieser Versammlung beizuwohnen. Zwei Dinge sind diesbezüglich zum Gegenstand zu machen. Wir haben uns aufgrund von Anträgen im Bildungsausschuss damit befasst. Im Moment wird im Finanzausschuss über die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses gestritten, über den Punkt, der diese Stufe 5 betrifft - das ist im Übrigen nicht kompliziert, sondern eigentlich leicht verständlich -, also ab dem 1. August 2019.

Also, die Frage ist, finden wir, finden Sie oder findet die Landesregierung im Haushaltsplan für das Jahr 2019 jetzt noch eine, ich vermute, einstellige Millionensumme, um die Kostensätze zumindest ab dem 1. August 2019 entsprechend anzugleichen.

Offen bleibt aber auch in dieser Beschlussempfehlung - deswegen habe ich mich hier gemeldet - die von den freien Schulen aus meiner Sicht völlig zu Recht reklamierte Zahlung für die Zeit - das ist nicht neu; das steht in unseren Anträgen - vom 1. Januar 2018 bis zum 1. August 2019, also für mehr als eineinhalb Jahre.

Die freien Schulen haben gestern und auch in einer Mitteilung heute signalisiert, dass sie sich darauf vorbereiteten und entschlossen seien, Massenklagen loszutreten - mit guten Erfolgsaussichten.

Die Erwartung in der Runde an uns, an Herrn Aldag und mich, war - das ist meine Frage -, uns dazu zu positionieren, dass noch nicht alle Luft für eine politische Entscheidung heraus ist. Das konnten wir nicht positiv beantworten.