Zu 1: Zur Beantwortung von Frage 1 wurden auf der Grundlage der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017 die Bedarfe nach den alten Bedarfsparametern und die Bedarfe nach neuen Bedarfsparametern berechnet. Für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für therapeutische pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für Betreuungskräfte, deren Geschlechtsspezifik ich jetzt unterschlage, ergeben sich insgesamt folgende Veränderungen:
Das LBZ für Hörgeschädigte in Halle an der Saale hat eine Änderung in Vollzeitäquivalenten von minus 9,8. Das entspricht einer Personenzahl von minus zwölf. Insgesamt sind 43 Personen an der Schule.
Das LBZ für Hörgeschädigte in Halberstadt hat eine Änderung in Vollzeitäquivalenten von minus 5,4. Das entspricht einer Personenzahl von minus sechs bei insgesamt 36 Personen an der Schule.
Das LBZ für Körperbehinderte in Halle an der Saale, Murmansker Straße, Herr Knöchel, hat eine Änderung in Vollzeitäquivalenten von minus 9,3, was einer Personenzahl von minus elf entspricht bei einer Personenzahl von insgesamt 44. - Ich schlage vor, dass ich es Ihnen nachher gebe. Dann brauchen Sie es nicht mitschreiben.
Das LBZ für Blinde und Sehbehinderte in Halle an der Saale hat eine Änderung in Vollzeitäquivalenten von minus 4,0, was einer Personenzahl von minus fünf entspricht. Insgesamt sind 16 Personen an dieser Schule tätig.
Das LBZ für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte in Tangerhütte hat eine Änderung in Vollzeitäquivalenten von minus elf, was einer Personenzahl von minus 13 entspricht bei einer Gesamtpersonenzahl an der Schule von 49.
Zu 2: Die Personalverteilung folgt den pädagogischen Erfordernissen zur Individualisierung der Lerntätigkeit, die von Schulform zu Schulform, von Schule zu Schule und von Klasse zu Klasse überraschenderweise auch unterschiedlich sein können. Beispielsweise geht es darum, wie viele Kinder im bestehenden Lernverband untercurricular unterrichtet werden, in welchem Lernverband, in welcher Stunde und aufgrund welcher Situation die Lehrkraft die Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils spezifisch benötigt.
Die Aufgabenbeschreibungen und der Arbeitsaufwand haben sich im Gesamtsystem mit Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und das darauf basierende Konzept für den künftigen Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Jahr 2014 nicht verändert. Wir erinnern uns daran, Thomas Lippmann. Wir haben es heute Morgen schon einmal ausführlich diskutiert.
Wir - damit meine ich die Regierung in Gänze - stehen aktuell vor der Aufgabe, die begrenzten Ressourcen so zu verteilen, dass an allen Standorten eine landesweit grundständige Versorgung gesichert wird. - Vielen Dank.
Ich habe die Antwort auf Frage 2 dann so richtig verstanden, dass Sie bei dem Übergangsszenario - gleiche Schulform, die Schädigungsarten haben
sich alle nicht geändert, die Schülerzahlen haben sich wahrscheinlich auch nicht groß geändert, wo Sie erhebliche Vollzeiteinheiten oder erhebliche Personenzahlen jetzt genannt haben im Einzelnen - nicht die tatsächlich Aufgaben in den Schulen geändert haben. Jedenfalls ist das nichts, was das Ministerium auf dem Schirm hat bei der Bedarfsberechnung, sondern es geht tatsächlich ausschließlich um die Umverteilung innerhalb des Gesamtsystems. Man hat irgendwie geguckt, wo man etwas wegnehmen kann. Der Sinn der Frage war, ob es tatsächlich pädagogische Erkenntnisse gibt, dass da irgendetwas an Personal vorhanden war, was nicht gebraucht wird und was woanders hin kann. Das ist es nicht?
Frau Präsidentin, erst einmal habe ich eine Frage. Hier läuft eine Zeit herunter, gilt die für mich?
Weil die mich ein bisschen irritiert. - Mein lieber Kollege Lippmann, ich bin irritiert, dass Sie jetzt den Sinn der Frage des Kollegen Knöchel erläutern, aber vermutlich reden Sie in der Fraktion intensiver miteinander, als man das ohnehin annimmt.
Von daher habe ich an der Stelle die Erkenntnis gewonnen, dass Sie vermutlich nicht ganz falsch liegen mit der Vermutung. Wir haben Gelegenheit, das im Ausschuss noch zu vertiefen. Ich habe nur das Gefühl, dass wir hier unsere Kolleginnen und Kollegen ein bisschen überfordern mit der Tiefgründigkeit der Spezifik der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ich weise noch darauf hin, dass wir bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Sammelbegriff verwenden. Es gibt ganz verschiedene Differenzierungen darunter, das macht die Materie so spannend und kompliziert. Es lohnt sich auch, diese Themen im Ausschuss und auch darüber hinaus vertiefend zu diskutieren. Ich freue mich jedenfalls darauf.
Vielen Dank, Herr Minister. - In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit - - Wir haben jetzt noch zwei Minuten, dann sind die 60 Minuten für die Fragestunde um, aber wir haben natürlich noch die Fragen 12 bis 16. Jetzt frage ich in die Runde: Gibt es eine Zeitverlängerung, sonst würde ich - -
- Nein, nein. Laut Geschäftsordnung könnte es eine Verlängerung geben. Ich würde Ihnen aber vorschlagen, dass wir Ihnen die Antworten, die jetzt noch ausstehen, schriftlich zuleiten. Findet das Zustimmung?
Ich hatte vorhin kurz die Info, dass so ein Antrag schon vorliegt, scheinbar jetzt doch nicht. Wir beantragen Verlängerung, sodass alle 16 Fragen heute beantwortet werden.
Dann werde ich darüber abstimmen lassen. Der Antrag auf Verlängerung ist gestellt worden, sodass alle 16 Fragen im Plenum beantwortet werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Damit würde ich Ihnen sagen - wir haben noch einen Tagesordnungspunkt -, dass Ihnen alle Antworten schriftlich zugeleitet werden.
Auf der Grundlage des § 45 Abs. 6 GO.LT werden die Fragen 12 bis 16 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben.
Über die Konsensliste in Drs. 7/290 ist nun abzustimmen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit so angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 8. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 6. Sitzungsperiode für den 29. und 30. September 2016 ein. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Wochenende. Die Sitzung ist damit geschlossen.