Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

(Zustimmung bei der LINKEN)

Denn Tischvorlagen sind des Teufels; so habe ich es mal in der Kommunalpolitik gelernt.

Da der Änderungsantrag gestern noch einmal ausgereicht wurde, möchte ich noch einige Aussagen zum Inhalt machen und gleichzeitig klarstellen, dass wir diesen Änderungsantrag ablehnen werden.

Sie handeln hier nach dem Motto: Wir fordern hier und da ein wenig mehr. Aber letztlich stellen Sie keine konkrete Gegenfinanzierung dar. Ihr Vorschlag zur Gegenfinanzierung könnte fast den Eindruck erwecken, dass es gute Kinder gibt und dass es weniger gute Kinder gibt, Kinder erster

Klasse und Kinder zweiter Klasse. Das gibt es mit unserer Koalition nicht. Kinder, egal woher sie stammen, haben die gleichen Rechte.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Daher werbe ich heute um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. - Wir kommen nun zum zweiten Debattenredner, Abg. Frau Hohmann von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, Frau Hohmann. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit mehr als einem Jahr können nun heute endlich die Forderungen der Fraktion DIE LINKE umgesetzt werden. Seit letztem Jahr sind wir mehrmals parlamentarisch aktiv geworden, um vor Ort in den Gemeinden eine Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zur Kinderbetreuung zu erreichen.

Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf einschließlich des Entschließungsantrages wollten wir auf schnelle und unkomplizierte Art und Weise den Kommunen das Geld zuweisen.

Die Koalition ging einen anderen Weg. Dies führte dazu, dass in den Stellungnahmen der Verbände diese Herangehensweise vermehrt kritisiert wurde. Der Landkreistag monierte, dass die Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld zu 53 % von den Landkreisen mitzufinanzieren seien. Ebenfalls sei eine rückwirkende Anhebung der Landespauschalen zum 1. Januar 2016 wegen der prospektiven Ausrichtung des Finanzierungssystems des KiFöG unzulässig; denn weder die Entgeltvereinbarungen noch die gemeindlichen Beitragssatzungen können mit Rückwirkung verändert werden.

Der Landesrechnungshof verwies in seiner Stellungnahme unter anderem darauf, dass mit dem vorliegenden Entwurf nicht sichergestellt werden könne, dass die zusätzlichen Gelder auch für die Anpassung der Mitarbeitergehälter der freien Träger eingesetzt würden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Koalition und auch in den Beratungen in den Ausschüssen waren einige der eben von mir vorgetragenen Beispiele auch die Kritikpunkte meiner Fraktion.

Ganz verrückt und nicht mehr nachvollziehbar ist einerseits die Belastung der Landkreise in Höhe von 5,8 Millionen € und andererseits die Rückgabe dieser Mittel über das FAG an die Landkreise. Dazu sage ich nur: linke Tasche, rechte Tasche.

Gut, unserem Entschließungsantrag konnten Sie nicht zustimmen, da er sich auf unseren Gesetzentwurf bezog. Aber in der Sache folgten Sie mit Ihrem Änderungsantrag genau unserem Vorschlag, nämlich die Evaluierung abzuwarten und die Mittel für 2018 im Haushalt zu binden. Das finde ich löblich.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Danke schön!)

Ein Wort zu Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. So ganz schlau werde ich aus diesem nicht. Die Finanzierungssystematik der Kinderbetreuung zu prüfen ist nicht nötig; denn diese ist bekannt. Vorschläge für eine Verbesserung der Finanzierungssystematik zu machen, diesen Punkt enthält Ihr Antrag leider nicht. Außerdem nehme ich an, dass das Sozialministerium nicht umsonst zu den Expertengesprächen regelmäßig einlädt. Dort werden die Details zur laufenden Evaluierung des Gesetzes vorgestellt und diskutiert. Das kann ich nur begrüßen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unter den genannten Umständen werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Eine Ablehnung schließen wir aus, da es uns sehr wichtig ist, dass nun endlich das Geld in die Gemeinden kommt, wo es dringend gebraucht wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Nur kurz einige Anmerkungen zu dem Änderungsantrag der AfD. Eine ihrer Intentionen bezieht sich auf die Mehr- und Mindereinnahmen der Gemeinden im Rahmen der Kinderbetreuung aufgrund schwankender Kinderzahlen.

Dazu hatte ich vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage gestellt. Bei der anstehenden Novellierung werden wir sicherlich auch diesen Punkt mit berücksichtigen müssen. Aber diesen Umstand nun für Ihre ideologische Bewertung auszunutzen, ist erstens inhaltlich komplett falsch, zweitens populistisch und aus meiner Sicht fremdenfeindlich.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Auch wenn über Begründungen nicht mit abgestimmt wird, kann unsere Haltung nur ein klares Nein zu Ihrem Antrag sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits jetzt hat uns die beabsichtigte Änderung des Gesetzes ge

zeigt, wo es überall noch Baustellen und Handlungsbedarf im Gesetz gibt. Es ist daher unumgänglich, sich bereits aktuell mit der Novellierung, die bis Ende 2017 abzuschließen ist, auseinanderzusetzen.

Meine Fraktion ist zurzeit mitten in der Erarbeitung einer transparenten Finanzierungssystematik, die auch den Durchgriff auf die Gestaltung der Elternbeiträge möglich macht. Wir werden aber auf keinen Fall etwas an dem Ganztagsanspruch für alle Kinder von zehn Stunden ändern.

(Beifall bei der LINKEN)

Hierfür wird auch die Ministerin unsere Unterstützung erhalten.

An die CDU, vor allem aber an deren Landesvorsitzenden gerichtet - schade, er ist nicht anwesend -, sei angemerkt,

Frau Kollegin Hohmann, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

- ja - mit der Reduzierung des Ganztagsanspruchs auf acht Stunden werden Sie auf Landesebene derzeit nicht einen Cent einsparen. Fragen Sie Ihre Fachleute! Falls dies nicht möglich ist, Herr Webel - er ist nicht anwesend -, ich würde gern zur Verfügung stehen, um Ihnen das Gesetz erklären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hohmann. Einen kleinen Moment, es gibt eine Anfrage von Herrn Heuer. Wollen Sie diese beantworten? - Herr Heuer, bitte, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Hohmann, Sie sprechen auf der einen Seite davon, dass es nicht nötig ist, eine Finanzierungssystematik zu prüfen, und auf der anderen Seite sagen Sie, Ihre Fraktion erarbeitet einen Vorschlag für eine transparente Finanzierungssystematik.

Ich stelle hier die Frage:

a) Sind Sie damit einverstanden, dass in die kom

munale Selbstverwaltung eingegriffen wird, sprich dass freie Träger zulasten der Kommune mit Dritten in den Landkreisen verhandeln?

b) Was halten Sie von dem Entfall im Jahr 2013

und der Beteiligung der freien Träger an den Personalkosten?

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Welcher Fraktion gehören Sie an? - Heiterkeit bei der LINKEN)

Frau Hohmann, bitte.

Das sind natürlich ein ganze Menge Fragen, die wir auch schon des Öfteren in den Ausschüssen diskutiert haben. Aber Sie sprachen in dem Entschließungsantrag davon - davon bin ich ausgegangen und so lese ich ihn auch -, dass die derzeitige Finanzierungssystematik noch einmal zu verstehen zu geben ist. Die derzeitige Finanzierungssystematik ist doch allen bekannt. Daran muss ich jetzt nicht rütteln.

Ich muss überlegen, wie ich aus dieser Systematik herauskomme, um eventuell neue Wege zu gehen. Das haben Sie in Ihrem Entschließungsantrag - vielleicht wollten Sie es so ausdrücken - missverständlich ausgedrückt. Ich habe es so nicht gelesen. Denn wie gesagt: Das, was derzeit geschieht, das wissen wir alle. Aber spannend wäre, was kommen wird.

Alle anderen Fragen könnte ich Ihnen jetzt beantworten. Aber ich weiß nicht, inwieweit alle in dem Thema KiFöG drinstecken. Das betrifft auch die ganze Geschichte der freien Träger, der Lasten, dass Dritte ihr Einverständnis geben müssen. Ich weiß, dass auch die Schiedsstellen derzeit mit ganz vielen Verfahren befasst sind. Also das ist ein Thema, das sehr ausschweifend ist. Aber das hat eine Ursache und das versuchen wir jetzt mit der erneuten Novellierung irgendwie in die Reihe zu bekommen, damit wir dann sagen können: Das ist ein KiFöG, in dem sich alle wiederfinden.

(Guido Heuer, CDU, meldet sich zu Wort)

Herr Heuer, haben Sie eine Nachfrage?

(Guido Heuer, CDU: Ja!)

Frau Hohmann, sind Sie bereit, darauf zu antworten?

Herr Heuer, bitte.