Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

ist ein gutes Gesetz.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich möchte nur daran erinnern: Wenn wir das so machen, dann bekommen die Gleichstellungsbeauftragten mehr Arbeit. Sie müssen also so ausgestattet werden, dass sie diese Arbeit auch leisten können. Das möchte ich an der Stelle gesagt haben.

Die Freistellungsregelung für den Behindertenbeauftragten begrüßen wir. Wir hätten uns noch ein Stimmrecht in den Gremien gewünscht, damit die Behindertenbeauftragten ihre Belange auch durchsetzen können.

Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Landeshochschulgesetzes bleibt allerdings hinter dem proklamierten Anspruch, nämlich der modernste Entwurf eines Hochschulgesetzes zu sein, weit zurück. Die Langzeitstudiengebühren entfallen zwar, aber die Lehr- und Lernmittelgebühren bleiben. Lehr- und Lernmittelgebühren machen einen Unterschied zwischen denjenigen Studien aus, die etwas günstiger sind, weil man vielleicht nur die Bücher aus der Bibliothek braucht, und denjenigen, die teurer sind, wie zum Beispiel Pharmazie, bei dem man eben die Chemikalien erwerben muss.

Die Zweitstudiengebühren sind angesprochen worden. Mit Zweitstudiengebühren werden diejenigen bestraft, die lebensbegleitendes Lernen ernst nehmen und umsatteln wollen. Das ist eine Fehlsteuerung. Diesbezüglich müssen wir etwas ändern und wir werden einen Vorschlag dazu einbringen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Viertelparität ist angesprochen worden. Ein modernes Hochschulgesetz setzt auf Demokratie und Mitbestimmung statt auf Standesdünkel von Professoren. Leider ist das in diesem Entwurf anders geregelt worden. Außerdem es gibt nur den Hauch einer Zivilklausel. Diesbezüglich kam selbst aus der Wissenschaft heraus mehr. Das kritisieren wir auch.

Das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist genannt worden. Dass man das allerdings zeitlich begrenzt und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sozusagen wieder als zweitrangig ansieht, finden wir ebenfalls kritisierenswert. Auch hierzu werden wir Vorschläge unterbreiten.

Es gibt - das ärgert mich sehr - keine Regelungen zur Entlohnung von Lehrbeauftragten. Die Lehrbeauftragten arbeiten an unseren Universitäten zu Hungerlöhnen. Es muss etwas geschehen, damit die Lehrbeauftragten endlich vor dieser Ausbeutung geschützt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Warum Sie beim Landestudienkolleg jetzt eine Versicherung herbeiführen, die völlig unnütz ist, verstehe ich nicht. Frau Pähle hat immer darauf hingewiesen: Das Landesstudienkolleg ist dadurch geschützt ist, dass es im Hochschulgesetz festgeschrieben ist. Sie machen aus einer Mussregelung, einer Zuordnung zu zwei Hochschulen, eine Kannregelung. Der Rektor hat Sie bewusst auch darauf hingewiesen, dass das dann natürlich im Ermessen der Hochschulen liegt. Und das geht nicht. Nehmen Sie diese Regelung zurück, weil das anderenfalls Misstrauen schafft. Dieses Misstrauen ist bei der Geschichte um das Landesstudienkolleg mehr als berechtigt.

Meine Kollegin Heiß hat schon kritisch nachgefragt, was die Beteiligung der Hochschulen betrifft. Ich möchte, dass die Hochschulen sich um Forschung und Lehre kümmern und in der Sicht nicht unternehmerisch tätig werden. Wir werden das kritisch begleiten.

Mein Fazit: Der Gesetzentwurf bleibt hinter dem proklamierten Anspruch zurück. Echte Innovationschancen wurden nicht wahrgenommen. Wir werden uns mit Anträgen im Ausschuss entsprechend beteiligen. Ich schlage übrigens vor, dass eine gemeinsame Anhörung durch den Finanzausschuss und den zuständigen Wissenschaftsausschuss erfolgt und wir das gemeinsam begleiten.

Und stopp!

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist dieser Redebeitrag beendet. Ich sehe keine Fragen. Jetzt kommt die Abg. Frau Dr. Pähle für die SPD-Fraktion an die Reihe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um im Bild von Hendrik Lange zu bleiben: Ja, es war eine schwere Geburt. Aber wie man bei Schwangeren oft tröstend sagt: Schwere Geburten bringen die schönsten Kinder.

(Heiterkeit bei der LINKEN - Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Von der Warte aus glaube ich, dass wir zufrieden auf diesen Entwurf eines Hochschulgesetzes schauen können.

Die letzte Novelle ist einige Jahre her; der Minister hat es ausgeführt. Deswegen war für uns in den Koalitionsverhandlungen klar, dass wir eine Überarbeitung des Hochschulgesetzes brauchen. Denn unsere Hochschulen, die uns die Innovationen und die Fachkräfte von morgen bringen sollen, brauchen auch moderne Rahmenbedingungen. Ganz ehrlich: Innovation nur im Labor ohne das Reallabor der wirtschaftlichen Betätigung wird schwer zu realisieren sein. Deshalb ist die Öffnung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung aus unserer Sicht richtig und notwendig, um Innovationen tatsächlich auch an den Start zu bekommen.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD, und von Olaf Meister, GRÜNE - Unruhe)

Frau Pähle, warten Sie bitte ganz kurz. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, der durchgehende Geräuschpegel an verschiedenen Orten in diesem Plenarsaal macht es schwer, der Rednerin zuzuhören.

Die Zeit läuft weiter.

Ja; ich bekomme das hin, ich kann mir das merken. - Meine Bitte: Hören Sie doch einmal der Frau Dr. Pähle zu. Wenn Sie unbedingt etwas zu bereden haben, dann gehen Sie raus. Es geht um Hochschulen, das ist manchmal ein bisschen kompliziert. Aber gerade deswegen ist es wichtig, dass wir uns verstehen können. - Danke.

Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Austausches auch mit den Hoch

schulen und in der Koalition. Minister Willingmann hat insbesondere mit den Hochschulen bereits vor den Anhörungen ein so umfassendes Beteiligungsverfahren gestartet, wie ich es, ehrlich gesagt, bei Diskussionen um Hochschulgesetze nicht kenne. Trotzdem brauchte tatsächlich auch die Koalition noch einmal eine abschließende Änderungsrunde. Aber darauf ist hier bereits eingegangen worden.

Trotzdem werden auch mit den vorliegenden Regelungen nicht alle Beteiligten glücklich sein, auch nicht alle in der Politik Tätigen. Das war aber auch nicht unser Anspruch. Als Fraktion ging es uns unter anderem um Verbesserungen für Mitarbeiter und Studierende sowie um Nachteilsausgleiche und Chancengleichheit im Bereich der Gleichstellung und für Menschen, die mit Einschränkungen verschiedener Art leben und arbeiten müssen. Wir wollten die Unterstützung für Menschen innerhalb der Qualifikationsphase, das heißt, für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen und für die Promovierenden.

Das Ergebnis ist der Entwurf eines modernen Hochschulgesetzes, der sich sehen lassen kann und der auch die viel zitierte sozialdemokratische Handschrift trägt. Minister Willingmann und meine Vorredner sind schon auf viele Änderungen eingegangen. Ich möchte daher ein paar Punkte herausgreifen, die mir und meiner Fraktion besonders wichtig sind.

Das ist zum einen der Bereich der Gleichstellung, in dem es echte Fortschritte gibt. Das beginnt bei der Gültigkeit des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und zeigt sich vor allem bei der Ausweitung der Zuständigkeit und der Einflussmöglichkeiten der Gleichungsbeauftragten inklusive der Ausweitung der Ausstattung. Wer es des Weiteren mit Inklusion an den Hochschulen ernst meint, der muss auch bei den Behindertenbeauftragten die entsprechende Freistellung und Ausstattung ermöglichen. Das ist mit dem Gesetzentwurf jetzt abgesichert worden.

Für chronisch kranke Studierende - insbesondere aus diesem Bereich habe ich tatsächlich ein Dankesschreiben bekommen - ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ein richtiges Signal. Das gilt nicht allein für diese Gruppe, aber bei diesem Thema muss man insbesondere diese Gruppe in den Blick nehmen. Deshalb ist es gut, dass wir die Langzeitstudiengebühren nach langen Diskussionen abschaffen.

Meine Damen und Herren! Arbeit an den Hochschulen wird oft mit prekärer Beschäftigung assoziiert. Junge Menschen haben befristete Qualifikationsstellen; das ist wissenschaftsimmanent. Aber durch zahlreiche andere Verpflichtungen kommen sie an verschiedenen Stellen gar nicht

zu ihrer eigentlichen Qualifikationsarbeit. Sie springen zum Teil von einer kurzfristigen Beschäftigung zur nächsten.

Im Vorfeld der Beratungen haben wir als Fraktion ein entsprechendes Fachgespräch zum Thema „Gute Arbeit an Hochschulen“ geführt. Ich freue mich, dass wichtige Punkte, die wir dort mit Personalvertretern und mit Mitarbeiterinnen diskutiert haben, Eingang gefunden haben. Dazu gehören Richtlinien für gute Beschäftigungsbedingungen ebenso wie vorgeschriebene Vereinbarungen für Qualifikationsstellen. Schlussendlich werden Tenure-Track-Professuren als Chance für einen planbaren Karriereverlauf nun explizit geregelt.

Meine Damen und Herren! Wir haben zäh um Fragen der Mitbestimmung verhandelt, aber die Einführung der Viertelparität war leider noch nicht mehrheitsfähig. Trotzdem sind wesentliche Verbesserungen in dem Gesetzentwurf enthalten. So wird der Senat in seinen Mitentscheidungsrechten gestärkt. Das heißt Mitbestimmung bei dem Hochschulstruktur- und Hochschulentwicklungsplan, dem Entwurf der Zielvereinbarungen und dem Wirtschaftsplan.

Auch wenn der Gesetzentwurf so intensiv vorberaten wurde, gibt es sicherlich an einigen Stellen noch Diskussionsbedarf und neue Ideen. Ich denke hier zum Beispiel an die Bereitstellung von Studienplätzen für Spitzensportler unseres Landes. Deshalb freue ich mich auf die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss. Ich bitte um seine Überweisung und um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung zu dem anderen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir in der Fraktionsdebatte fortfahren. Für die CDUFraktion spricht der Abg. Herr Kolze. Herr Kolze, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Lange, das Promotionsrecht an den Hochschulen treibt auch mich um, insbesondere dort, wo Hochschulen Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Aber dazu sollten wir in den Ausschussberatungen gemeinsam um die beste Lösung ringen.

Ja, es hat lange gedauert, aber am Ende haben die Koalitionsfraktionen ein modernes Hochschulgesetz erarbeitet, das den Hochschulen unseres Landes mehr Freiräume und eine zukunftsfähige

Entwicklung in den kommenden Jahren ermöglichen soll.

Das aktuelle Hochschulgesetz stammt vom Dezember 2010. Seitdem hat sich sowohl in der europäischen als auch in der nationalen Bildungslandschaft viel getan. Insbesondere die Maßnahmen der EU im Hochschulbereich sollen Studium, Lehre und Forschung in der Hochschulbildung deutlich internationalisieren.

Ich möchte an dieser Stelle an den Göteborger Beschluss erinnern, der bis zum Jahr 2025 die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums vorsieht. Die globalen Herausforderungen setzen voraus, dass sich Europas Mitgliedstaaten wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich und bildungspolitisch auf die neuen Gegebenheiten einstellen.

Strategisch will die EU dies mit folgenden Maßnahmen erreichen: erstens mit einer Ausrichtung der Kompetenzentwicklung von Hochschulen am Bedarf des Arbeitsmarktes, zweitens mit einem breiten Zugang zu Hochschulen, mehr Inklusion und Förderung ihrer gesellschaftlichen Öffnung, drittens mit einer Förderung der Innovationskapazität von Hochschulen und viertens mit einer Steigerung der Effektivität und Effizienz von Hochschulbildung.

Aber auch auf nationaler Ebene hat sich im Bereich der Hochschulpolitik seit dem Jahr 2010 einiges getan. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle, meine Damen und Herren, den strategischen Beschluss der Bundesregierung zur stärkeren Internationalisierung aus dem Jahr 2017 ins Gedächtnis rufen.

Dazu sollen Antworten auf die zunehmende Globalisierung, die Digitalisierung, die Weiterentwicklung des europäischen Forschungsraums und die Herausbildung neuer globaler Innovationszentren außerhalb der etablierten Wissenschaftsstandorte gefunden werden.

Im Mittelpunkt der Strategien stehen insbesondere vier Schwerpunktbereiche, die ich Ihnen nennen möchte: Exzellenz durch weltweite Kooperation, Bildung und Qualifizierung internationalisieren, Deutschlands Innovationskraft stärken sowie Wissenschaftsgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- sowie Entwicklungsländern gestalten. Genau darauf haben die Koalitionsfraktionen reagiert, indem sie sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet haben, das Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt an die neuen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Uns war wichtig, unsere Hochschulen nicht nur an die Vorgaben von EU und Bund anzugleichen, sondern ihnen für die Zukunft entsprechende individuelle Entwicklungsmöglichkeiten an die

Hand zu geben. Nicht zuletzt haben wir hierzulande die politischen Bereiche Wirtschaft und Wissenschaft zusammengelegt, um durch Praxisnähe und anwendungsorientiere Forschung neue Synergien zwischen Unternehmen und Hochschulen zu schaffen.

Mit dem neuen Hochschulgesetz tragen wir diesem Anspruch Rechnung. Die CDU-Fraktion hat sich immer für schlanke Hochschulstrukturen ausgesprochen. Diese sind eine zentrale Grundvoraussetzung dafür, dass sich unsere Hochschulen in den kommenden Jahren flexibel, sachgerecht und profiliert entwickeln können.

Ich bin daher sehr froh, dass wir für die Besetzung der Senate eine Form gefunden haben, die diesem Ansinnen entspricht. Wohlgemerkt geht es hier nicht um die Beschneidung von Mitspracherechten an unseren Hochschulen, sondern um effektive und flexible Entscheidungsprozesse, um die Ziele der EU und des Bundes an den Hochschulen Sachsen-Anhalts umzusetzen.