Dass die deutsche Sprache Grundlage der Staatsgewalt und des geltenden Rechtes in Sachsen-Anhalt ist, ergibt sich allein schon daraus, dass die Landesverfassung ebenso wie alle Gesetze, Regelungen, Verwaltungsvorschriften und offiziellen Texte in Deutsch abgefasst sind. Und auch wir haben den ganzen Tag Deutsch geredet.
Für Verwaltungsverfahren ist in § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und für die Rechtsprechung durch § 84 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschrieben, dass die Kommunikation in Deutsch stattfindet. Keiner muss in Deutschland gegen seinen Willen in einer anderen Sprache als Deutsch kommunizieren.
Einem Staatsziel „Deutsch als Landessprache“ stünde auch entgegen, dass dieses Ziel bei der Schaffung der Regelung bereits vollständig erreicht und umgesetzt ist.
Wie sich Menschen untereinander verständigen, wie sie miteinander reden, entscheiden sie selbst. Das gilt auch für Unternehmen. Ich kann und will
keinem Unternehmen vorgeben, in welcher Sprache es sich mit anderen Unternehmen bzw. mit Kunden oder Kundinnen verständigt.
Besteht ein Bedürfnis nach im allgemeinen Interesse liegenden staatlichen Angeboten in einer anderen Sprache, so gibt es keinen Grund, warum ich dieses nicht anbieten könnte und warum es nicht auch in Anspruch genommen werden kann; aber es muss keiner annehmen.
Soweit Sie in Ihren Reden auf die deutsche Sprache und deren Pflege als Kulturgut abstellen, ist dies bereits im Schutz- und Förderauftrag in Artikel 36 Abs. 1 der Landesverfassung geregelt.
Ich sehe keinen Regelungsbedarf für die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Auch Sie haben dies, soweit ich weiß und informiert bin, nicht in der Kommission, die sich gerade anlässlich der Parlamentsreform mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt befasst, angemeldet. Deshalb denke ich nicht, dass man insoweit einen Änderungsbedarf feststellen bzw. konstatieren könnte. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich sehe keine Nachfragen. Insofern danke ich Ihnen für Ihren Redebeitrag. - Wir kommen nun zur Debatte der Fraktionen. Die SPD verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Gebhardt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der parlamentarischen Geschäftsführer der CDU- und der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE möchte ich zunächst einmal unsere Verwunderung über diesen Gesetzentwurf zum Ausdruck bringen.
Der Ältestenrat hat auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion eine Parlamentsreformkommission eingesetzt, die sich mit allen Verfassungsänderungen beschäftigt. Wir haben uns noch einmal intensiv alle Vorschläge, die dort von allen Fraktionen eingespeist wurden, angeschaut. Ein Vorschlag, der mit dem heutigen Gesetzentwurf deckungsgleich ist, lag von der AfD-Fraktion nicht vor.
Demzufolge müssen Sie sich an dieser Stelle den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie nicht bereit sind, die Ältestenratsbeschlüsse, die übrigens in Deutsch gefasst wurden
und die Sie demzufolge auch verstehen könnten, umzusetzen, obwohl Sie ihnen selbst die Zustimmung gegeben haben.
Sie haben es nicht in die Parlamentsreformkommission eingespeist. Deshalb müssen Sie sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass dies hier ein Schaufensterantrag ist und Sie überhaupt kein Interesse haben, über den Gesetzentwurf inhaltlich zu verhandeln,
sonst hätten Sie ihn eingespeist, wir hätten ihn in unserer Klausurtagung behandeln können und hätten uns dazu eine Meinung gebildet. So geht es nicht, meine Herren von der AfD. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Nein, dafür muss man sich nicht rechtfertigen, sondern man muss es richtigstellen, weil das einfach nur blanker Unsinn war, was wir gerade gehört haben. Es ist eine Parlamentsreformkommission eingerichtet worden. Die Idee, diesen Gesetzentwurf einzubringen, ist erst in der letzten Woche geboren worden, wenn ich mich noch richtig erinnern kann.
Wir haben darüber ausführlich diskutiert. Ich werde das selbstverständlich in unser Paket aufnehmen. Wenn Sie hier ehrlich gesprochen hätten, dann hätten Sie auch den Zusatz gemacht, dass dieses Paket, über das wir gerade gemeinsam diskutieren, umfangreich festlegt, an welchen Punkten es Übereinstimmung gibt und an welchen Punkten nicht. Das ist jetzt ein Punkt, der in der nächsten Sitzung zusätzlich von mir eingebracht wird,
und es gibt überhaupt keine Möglichkeit, in dieser Parlamentsreformkommission irgendetwas abschließend zu entscheiden, sondern sie ist ein
fach nur ein beratendes Gremium, in dem man herausfindet, welche Vorschläge einen breiten Konsens finden, der für verfassungsändernde Mehrheiten taugt, und wo das eben nicht möglich ist.
Ich habe bei ungefähr einem Dutzend Punkten den Einspruch vonseiten der AfD immer klar formuliert, mit denen wir nicht einverstanden sind und die Sie darin haben wollen; und das wäre jetzt einer der Punkte, bei dem Sie uns vermutlich nicht folgen wollen.
Ich mache den Beitrag des Kollegen Tillschneider entsprechend dem Beschluss der Fraktion vollinhaltlich zu meinem Beitrag in der nächsten Sitzung der Parlamentsreformkommission. Alles andere, was Sie erzählen, ist einfach nur Blödsinn.
Ich will nur kurz darauf reagieren. Herr Farle, wenn Ihnen letzte Woche die Idee mit diesem Gesetzentwurf gekommen ist, wie Sie eben verkündet haben, will ich dem Hohen Haus nur mitteilen: Wir hatten gestern eine Sitzung der Parlamentsreformkommision, und auch gestern wurde der Gesetzentwurf von Ihnen nicht eingespeist.
Wir fahren in der Debatte der Fraktionen fort. Auf meinem Zettel steht für die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU ein Redeverzicht. Ich sehe auch nicht, dass sich daran etwas geändert hat. Dann kann jetzt für die AfD-Fraktion, so er möchte, der Abg. Herr Tillschneider noch einmal das Wort ergreifen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Frau Keding, Sie verstecken sich wieder hinter der Juristerei. Sicherlich ist es so: Es gibt eine Meinung, die besagt, es sei gänzlich überflüssig, weil die Verfassung in Deutsch geschrieben ist. Aber es gibt auch die andere Meinung, die besagt, dass man so etwas schon in die Verfassung schreiben könne. Es gibt bereits Verfassungen, in denen das steht. In der Österreichischen Verfassung steht zum Beispiel, dass Deutsch Staatssprache ist. Weshalb sollte das bei uns nicht so sein?
Sie haben überhaupt nicht verstanden, worum es hierbei geht. Es geht um die Wertschätzung, die wir dadurch zum Ausdruck bringen wollen. Das kann man schon in der Verfassung machen, die in den ersten Paragrafen die Grundlagen unseres Gemeinwesens beschreibt und festlegt.
Ferner geht es um den Aspekt des Schutzes. Den wollen wir besser hervorheben, als es zurzeit in Artikel 36 der Verfassung der Fall ist.
Zu der Sache mit der Anmeldung. Das ist jetzt wirklich ein furchtbar engstirniger, kleinkarierter Einwand. Man kann natürlich immer außerhalb solcher Kommissionen eine Verfassungsänderung beantragen, und wenn sie vernünftig ist, sollten sich auch zwei Drittel dieses Hohen Hauses finden, dem zuzustimmen. Wir sind doch nicht an eine solche Kommission gebunden. Wir wollten dem Thema auch den gebührenden Rang geben und es erst einmal außerhalb dieser Kommission zur Diskussion stellen. Aber wir können es auch, wie Herr Farle gesagt hat, dort einbringen und schauen, wie Sie sich dort verhalten. Dort zieht dieser Einwand nicht mehr.
Ich glaube auch, dass dieser Einwand - zumindest vonseiten der CDU - nicht ernst gemeint ist. Ich will Ihr Verhalten, dass Sie jetzt die Debatte dazu verweigern, anders analysieren. Sie merken, dass Sie den Gesetzentwurf nicht ablehnen können, denn damit würden Sie sich die Blöße geben. Ich war - wie bereits gesagt - auf dem Festspiel der deutschen Sprache in Bad Lauchstädt. Dort hat sich der Ministerpräsident - er ist immer noch nicht da - feiern lassen. Edda Moser hat zur Eröffnung eine patriotische Kampfesrede zur Verteidigung der deutschen Sprache gehalten, wie sie von jedem AfD-Politiker hätte kommen können. Dort gab es viel Publikum, das irgendwie affektiv noch bei der CDU ist, aber inhaltlich eigentlich bei der AfD.
Der Ministerpräsident war auch dort. Angesichts dieses Hintergrundes können Sie jetzt nicht Nein sagen. Sie können aber auch nicht Ja sagen, weil
es ein AfD-Gesetzentwurf ist und noch dazu ein Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung. Mein Gott, es ist nicht auszudenken, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen würden. Also, was machen Sie? Da müssen Sie zwischen Skylla und Charybdis hindurch, stecken sich Wachs in die Ohren und tauchen ab. Das ist erbärmlich, das ist feige. Das ist das Gegenteil von Haltung. Wer so agiert, ist auf dem absteigenden Ast. - Vielen Dank.
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Borgwardt. Sie werden als Fraktionsvorsitzender sprechen, entnehme ich Ihrer Gangart nach vorn. Dann haben Sie jetzt als solcher das Wort.