Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Ich hatte bei der vorherigen Parlamentsreformkommission das Vergnügen, als parlamentarischer Geschäftsführer das zu machen. Zugegebenermaßen war die AfD-Fraktion damals noch nicht im Landtag. Aber wir hatten auch damals schon Opposition. Ein Grundprinzip ist es, wenn man in diesem Haus die Verfassung anfasst - dazu können Sie jetzt erzählen, was Sie wollen, und sagen, dass Sie das hier und da bringen -, dass dies ein Geben und Nehmen ist, also ein Kompromiss. Wenn man das vorher nicht einspeist und über Verfassungsfragen spricht, dann ist es völlig belanglos und vergossene Milch. Sie haben es zu dem Zeitpunkt nicht gemacht, als die Verfassungspunkte aufgerufen wurden. Herr Farle, das ist die Wahrheit.

(Zuruf von Robert Farle, AfD)

Das muss man einfach sagen. Es ist blöd gewesen, es wurde nicht gemacht. Vielmehr wird gesagt: Es wurde gemacht und die CDU kann nicht oder sonst etwas. Es gab überhaupt nicht den Versuch, das aufs Tableau zu packen. Hören Sie mit den Legenden auf. Es ist, auf Deutsch gesagt, einfach verschlampt worden. So einfach ist das.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Robert Farle, AfD)

Dann sind wir jetzt am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe noch keinen Überweisungsvorschlag

gehört, zumindest ist es mir nicht in Erinnerung. Ich frage die AfD-Fraktion als Einbringerin, wenn Sie eine Überweisung wünschen, in welchen Ausschuss die Überweisung erfolgen soll.

(Oliver Kirchner, AfD: Bildung und Justiz!)

- In die Ausschüsse für Bildung und für Justiz. Für den Fall, dass der Gesetzentwurf überwiesen wird, die Frage: Welcher Ausschuss soll federführend sein, weil es zwei verschiedene Ausschüsse sind?

(Oliver Kirchner, AfD: Bildung!)

- Aha, gut. Wer einer Überweisung in Ausschuss für Bildung und Kultur zur federführenden und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Mitberatung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion, soweit sie anwesend ist, und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, eine fraktionslose Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die notwendige Zahl an Stimmen für eine Überweisung nicht erreicht worden. Wir beenden damit diesen Tagesordnungspunkt 10.

Damit sind wir auch in der Tagesordnung weiter vorangekommen, sodass wir hier vorn einen Wechsel vornehmen können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen im Zusammenhang mit dem Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4953

Der Einbringer, der sehr verehrte Kollege Gürth, steht bereits vorn. Sie haben damit das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen im Zusammenhang mit dem Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Land Sachsen-An

halt wird aus der Mitte des Landtages eingebracht, weil konkrete Fälle bereits deutlich machten, dass schon längst das Landesrecht sowohl an höchstrichterliche Rechtsprechung als auch an die EU-Richtlinie EU 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, hätte angepasst werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat seit dem Jahr 2011 wiederholt Vorgaben zur Zulässigkeit von medizinischen Zwangsbehandlungen getroffen.

Die Auslegung des Justizvollzugsgesetzes Sachsen-Anhalts bei dringenden Fällen notwendiger medizinischer Behandlungen Strafgefangener erfolgte durch Verantwortliche für den Maßregelvollzug letztendlich so, dass es nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach und dringend erforderliche medizinische Behandlungen über einen langen Zeitraum nicht erfolgten, und zwar selbst dann nicht, wenn ärztliche Gutachten die Notwendigkeit der Behandlung und Folgeschäden für Betroffene bei Unterlassung aufzeigten. Ganz offensichtlich muss deswegen auch hierzu eine Klarstellung erfolgen.

Es ist ebenso darauf hinzuweisen, dass die rechtliche Ausgestaltung von Verlegungen psychisch kranker Straftäter in Einrichtungen des Maßregelvollzugs noch im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden muss. Dies ist für den Prozess der Beratungen im Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt.

Ferner wurde durch die Fraktion der CDU bereits angekündigt, in diesem Zusammenhang die praktizierte Form der Beleihung im Rahmen des gGmbH-Modells der Salus zu prüfen.

Es wird also höchste Zeit, das Landesrecht anzupassen, damit nicht ungewollt Menschen im Staatsgewahrsam zu Schaden kommen.

Zu beachten ist: Medizinische Zwangsbehandlungen stellen eine besonders schwerwiegende Form des Eingriffs in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dennoch gibt es Fälle, in denen das zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Die materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen innerhalb und außerhalb freiheitsentziehender Unterbringung sind bereits bundesrechtlich so weit an die Rechtsprechung angepasst, dass der Spielraum des Landesgesetzgebers begrenzt ist. Nur bei einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur freien Selbstbestimmung ist der Staat berechtigt, auf Heilung zielende Eingriffe auch gegen den natürlichen Willen der unterbrachten Person vorzunehmen.

Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf der Überzeugung, dass der Landesgesetzgeber nur für die Regelung von Maßnahmen zur Abwendung sogenannter Polizeigefahren, also zur Abwendung einer bestehenden Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Untergebrachten oder einer anderen Person, beauftragt ist.

Hinzu tritt für untergebrachte Personen nach dem Maßregelvollzugsgesetz des Landes SachsenAnhalt und dem Therapieunterbringungsgesetz eine Regelungskompetenz für Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Entlassungsfähigkeit zu erreichen.

Mit dem Gesetzentwurf soll weiterhin die Ausgestaltung der Fixierung als besondere Sicherungsmaßnahme neu geregelt werden. Durch die bereits erwähnte Rechtsprechung ergibt sich die Verpflichtung, die Fälle hinreichend klar zu bestimmen. Den Rahmen geben die Rechtsprechung und der Bundesgesetzgeber nach Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich sind die Verantwortungsträger der Rechtsstaatinstitutionen dafür verantwortlich, dass die Grundrechte unserer Verfassung, wie die Unverletzlichkeit der Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, für jedermann gilt, auch im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen.

Der Gesetzentwurf, vorliegend in Drs. 7/4953, sollte zur federführenden Beratung in der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Finanzen überwiesen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Debatte vereinbart. Ich sehe hierzu auch keine Änderung.

Somit können wir über die Überweisung des Gesetzentwurfes abstimmen. Wer der Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Finanzen zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Dann ist der Überweisung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist damit erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Drittes

Glücksspielrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4955

Hierzu ist der Einbringer für die Landesregierung Herr Minister Stahlknecht, der schon vorn am Mikrofon steht. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erinnern Sie sich noch dumpf daran, dass wir diesen Gesetzentwurf schon in der letzten Landtagssitzung eingebracht haben.

(Rüdiger Erben, SPD: Nicht so ausführlich bitte!)

Insofern darf ich mich kurz fassen, weil Sie sicherlich die spritzige Einbringungsrede von damals noch in Erinnerung haben.

Allerdings ist damals nicht der tatsächliche Glückspielrechtsänderungsvertrag angefügt worden,

sondern nur der Gesetzentwurf, der das dann bestätigte. Diesbezüglich bestehen Bedenken, ob das verfassungsrechtlich ein korrekt eingebrachter Gesetzentwurf gewesen ist. Um diese Bedenken auszuräumen, haben wir uns entschlossen, Ihnen heute den gesamten Gesetzentwurf nebst dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nochmals vorzulegen mit der Bitte um Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Das ist auch gut so; wenn vollständige Unterlagen da sind, dann können wir auch darüber abstimmen.

Ich gucke jetzt noch einmal in die Runde. In welchen Ausschuss soll dieser Gesetzentwurf überwiesen werden? - Bitte, Herr Erben.

Ausschließlich in den Innenausschuss.

Jawohl. Dann werde ich dies zur Abstimmung stellen. - Diejenigen, die dem Vorschlag zustimmen, dass dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen werden soll, bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile der AfD-Fraktion -

nein, jetzt ist es die gesamte AfD-Fraktion - und ein fraktionsloses Mitglied. Stimmen noch alle mit? - Die Fraktion DIE LINKE stimmt auch zu, die GRÜNEN und die SPD ebenfalls und jetzt auch die CDU-Fraktion. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Somit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf den