Protokoll der Sitzung vom 24.10.2019

Berichterstatter ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über den Verlauf der Ausschussberatungen. Mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll eine europäische Norm für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung geschaffen werden.

Die EU legt damit die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen fest. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm entsprechen.

Zur Umsetzung dieser Richtlinie muss das Land Sachsen-Anhalt ein Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben erlassen. Aus diesem Grund brachten die regierungstragenden Fraktionen den Ihnen in der Drs. 7/4509 vorliegenden Gesetzentwurf in der 74. Sitzung des Landtages ein. Der Landtag überwies diesen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung federführend in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 66. Sitzung am 21. August 2019 mit diesem Gesetzentwurf und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport mit seiner vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Dieser Empfehlung schloss sich der mitberatende Ausschuss in der 39. Sitzung am 12. September 2019 ebenfalls einstimmig an.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 69. Sitzung am 16. Oktober 2019 ein weiteres Mal mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/5091 vorliegende Beschlussempfehlung. Darin empfiehlt er unter Beteiligung des Ausschusses für Inneres und Sport einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke schön.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Danke. Ich sehe keine Fragen dazu. - Gibt es Wortmeldungen? - Diese sehe ich nicht. Dann können wir in die Abstimmung einsteigen.

Es liegt ein Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der

Drs. 7/5091 vor. Wünscht jemand getrennte Abstimmungen über einzelne Bestandteile des Gesetzentwurfs? - Das ist nicht der Fall.

Wer diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5091 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Ich stelle trotzdem die Gegenfrage: Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes und zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5064

Einbringer ist für die Landesregierung der Minister des Inneren Herr Stahlknecht. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverwaltungsamt ist die allgemeine Bündelungsbehörde für die operative Aufgabenerledigung auf der oberen Verwaltungsebene der Landesverwaltung und zugleich der zentrale Dienstleister für die Realisierung förderpolitischer Maßnahmen.

Jährlich werden ihm neue Aufgaben übertragen, die aus der Notwendigkeit der Umsetzung neuer oder geänderter Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes erwachsen. Zudem werden durch die Umsetzung der immer komplexer und anspruchsvoller werdenden förderpolitischen Maßnahmen erhebliche personelle Ressourcen gebunden.

Deshalb wurde in den Jahren 2017 und 2018 der Aufgabenbestand des Landesverwaltungsamtes einer kritischen Betrachtung unterzogen. Es wurde geprüft, ob und in welchem Umfang Optimierungsmöglichkeiten bestehen, Entlastungspotentiale erschlossen und personelle Kapazitäten freigesetzt werden können.

In diesem Rahmen hat das Landesverwaltungsamt mehr als 200 Vorschläge zum Verzicht und zur Optimierung von Aufgaben unterbreitet, deren Umsetzung von den fachlich zuständigen Ministe

rien geprüft worden ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll nun ein Teil dieser Vorschläge umgesetzt werden. Sie betreffen die Abschaffung des Widerspruchverfahrens in ausgewählten Rechtsbereichen und den Verzicht auf das Instrument der Abwasserbeseitigungsplanung.

Mit Artikel 1 soll das Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes geändert werden. § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung ermächtigt den Bund und die Länder, durch Gesetz zu bestimmen, dass es der Nachprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nicht bedarf.

Sachsen-Anhalt steht mit diesen Vorgaben und Vorhaben keinesfalls allein. Alle Länder haben von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben das Vorverfahren sogar grundsätzlich ausgeschlossen und durch Rückausnahmen nur in einigen wenigen Rechtsbereichen beibehalten.

Sachsen-Anhalt hat von dieser Ermächtigung bereits im Jahr 2003 Gebrauch gemacht. Seinerzeit wurde ein neuer § 8a in das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen, mit dem das Vorverfahren für die Fälle ausgeschlossen worden ist, in denen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun in einem weiteren Schritt das Vorverfahren in ausgewählten Rechtsbereichen ausgeschlossen werden, soweit das Landesverwaltungsamt als

nächsthöhere Behörde den Widerspruchsbe

scheid zu erlassen hätte. Dies betrifft Bereiche der allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr, zum Beispiel Entscheidungen auf dem Gebiet der Grundstückssicherung, der Bauaufsicht, der Fahrzeugzulassung oder des unerlaubten Glückspiels und die Bauleitplanung.

Die Effekte sollen auch hinsichtlich ihrer kostenmäßigen Auswirkungen auf das Landesverwaltungsamt und die Kommunen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden. Dem Landtag ist über das Ergebnis zu berichten.

In Artikel 2 soll durch die Streichung des § 8 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt der künftige Verzicht auf das Instrument der Abwasserbeseitigungsplanung geregelt werden. Die vorgesehene Evaluierung der Regelung wird im Übrigen zeigen, inwieweit sich einzelne Bedenken als zutreffend erweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Gabriele Brakebusch, CDU, und von Ulrich Thomas, CDU)

Danke, Herr Minister. - Ich sehe keine Fragen an den Minister. Es ist auch keine Debatte dazu vereinbart worden. Ich schaue in die Runde. - Offensichtlich bleibt es dabei.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich würde den Gesetzentwurf gern in einen Ausschuss überweisen lassen. Die Frage ist, ob es aus den Fraktionen zwar keine Redebeiträge, aber das Ansinnen gibt, einen bestimmten Ausschuss vorzuschlagen. Dazu zunächst einmal Frau Pähle.

Ich schlage eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Umwelt und Energie vor.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das hätten wir auch vorgeschlagen!)

Gut. Ich wiederhole es: federführende Beratung im Innenausschuss und Mitberatung im Rechtsausschuss.

(Zurufe: Umwelt!)

- Recht und Verfassung sowie Umwelt. Gibt es einen Vorschlag für die Überweisung in weitere Ausschüsse? - Nein.

Wer der Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Rechts- sowie den Umweltausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 11 beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Drittes

Glücksspielrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4955

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/5049

(Erste Beratung in der 80. Sitzung des Landtages am 26.09.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der 78. Sitzung des Landtages wurde bereits ein gleichlautender Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4767 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.