Protokoll der Sitzung vom 25.10.2019

(Zustimmung bei der AfD)

Und hören Sie auf, Natur und Tier zu vertechnisieren und einen Normalzustand zu erwarten. Auch das sagte ich schon einmal: Die Natur lebt, sie ist nicht steril und hält sich nicht an Ihre Gesetzgebungen und Erlasse.

Die AfD wird einer Aufweichung der bisher festgestellten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes keinesfalls zustimmen. Das ist Teil unseres Antrages. Die Zahl der Windenergieanlagen reicht aus. Es gibt kein unbegrenztes Wachstum von Windenergie auf einer begrenzten Fläche, weder in der Zahl noch in der Höhe. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich habe keine Wortmeldungen gesehen. Dann können wir in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Webel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Landesentwicklungsgesetz unseres Landes schreibt vor, dass für die Nutzung der Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung Gebiete zur Nutzung der Windenergie und für das Repowering von Windenergieanlagen festzulegen sind.

Entsprechend diesem landesrechtlichen Hintergrund haben die regionalen Planungsgemeinschaften nach dem Landesentwicklungsplan den Auftrag, geeignete Flächen bzw. Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen raumordnerisch zu sichern. Dazu sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten in regionalen Entwicklungsplänen festzulegen. So wird dem in § 35 des Baugesetzbuches geregelten Planvorbehalt für planungsrechtlich privilegierte Windenergieanlagen im Außenbereich entsprochen.

Zur räumlichen Konstellation von Windenergieanlagen ist eine abschließende flächendeckende Planung, angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten der Planungsregion, erforderlich. Damit werden eine planerische Eignung der Flächen bzw. der Gebiete gesichert und gleichzeitig der Schutz anderer Raumfunktionen bzw. Raumnutzungen erreicht.

Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion „Abstände und Prüfbereiche bei der Errichtung von Wind

energieanlagen einhalten“ bezieht sich maßgeblich auf den durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie federführend erarbeiteten Leitfaden zum Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt. Die Vorgaben im Leitfaden für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen beziehen sich allerdings vornehmlich auf die Planungsebene der Zulassung einzelner Anlagen.

Die im Leitfaden vorgegebenen Abstände finden auch bei der Festlegung von Flächen bzw. Gebieten als Vorrang- und Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie in regionalen Entwicklungsplänen Berücksichtigung. Sie dienen als Orientierungswerte im Rahmen des anzuwendenden Raumordnungs- und Planungsrechts. Sie sind nicht verbindlich und damit auch keine Restriktionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Ausweisung von geeigneten Flächen für Vorrang- und Eignungsgebiete.

Danke. - Ich sehe keine Fragen an den Minister. Deswegen können wir in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Scheurell.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesentwicklungsgesetz enthält die rechtlichen Grundlagen zu Organisation, Aufgaben, Verfahren und den Instrumenten der Raumordnung und Landesplanung in Sachsen-Anhalt. Es ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin wird betont, dass für die Nutzung der Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung Gebiete zur Nutzung der Windenergie festzulegen sind.

Wir alle wissen, dass Sachsen-Anhalt beim Ausbau der Windenergie zu den Vorreitern in Deutschland gehört. Rund 2 900 Anlagen wurden in unserem Land bereits errichtet. Um einen Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern, haben wir mit der Gesetzesänderung im September 2017 die Genehmigungs- bzw. Raumordnungsbehörden in die Lage versetzt, dem auch Einhalt zu gebieten. Darum setzen wir uns als CDU-Fraktion ebenso wie die Landesregierung - so hat es der Wirtschaftsminister in der September-Landtagssitzung erst wieder gesagt - für das Repowering ein.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Es bleibt unser Ziel, ältere Anlagen durch leistungsstärkere neuere Anlagen zu ersetzen. Es ist vor allem auch zum Schutz der Bevölkerung

wichtig, dass neue Anlagen nur in den von den regionalen Planungsgemeinschaften, sehr geehrte Frau Funke, in den 90er-Jahren ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet werden können. Das ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass die Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung immer mehr schwindet.

Abstandsflächen betreffen unmittelbar das Eigentumsrecht. Es kann daher nicht heißen, dass Eigentum nicht mehr so schützenswert ist, wie wir es betrachten.

Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion bezieht sich maßgeblich auf den durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie federführend erarbeiteten Leitfaden zum Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt. Die im Leitfaden vorgegebenen Abstände dienen als Orientierungswerte im Rahmen des anzuwendenden Raumordnungs- und Planungsrechtes. Sie sind nicht verbindlich.

Die regionalen Planungsgemeinschaften haben den Auftrag, geeignete Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen raumordnerisch zu sichern. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Ausweisung dieser Gebiete nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt, sondern diesem vorgeschaltet ist.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Die Ausweisung der Vorrang- bzw. Eignungsgebiete liegt ausschließlich in der Zuständigkeit ebendieser regionalen Planungsgemeinschaften. Frau Funke, da haben Sie alle Möglichkeiten dieser Welt, sich einzubringen und mitzuwirken. Da müssen Sie nicht die vom Aussterben bedrohte Sing- und Feldlerche sein, sondern da können Sie richtig hinwachteln.

(Zustimmung von Chris Schulenburg, CDU)

Gut. Frau Funke hat offensichtlich - motiviert durch die letzte Bemerkung - doch noch eine Frage. - Dann, Frau Funke, können Sie die jetzt stellen. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Scheurell, es ist ja gut und schön, dass das von den Planungsgesellschaften ausgewiesen wurde. Das weiß ich natürlich auch. Aber Sie wissen schon, dass 942 Anlagen eben nicht in Vorranggebieten stehen?

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Die werden repowert!)

Frau Funke, deswegen wollen wir ja das Repowering so vehement voranbringen; denn die Menschen, die jetzt als Investoren außerhalb dieser Vorranggebiete immer noch in unserem Bundesland oder in anderen Bundesländern sind, haben natürlich ein Interesse daran, ihre Gelddruckmaschine zu erhalten. Das geht nur mit Repowering. Da müssen zwei Anlagen aus dem Wildwuchs - so möchte ich es jetzt mal bezeichnen - abgebaut werden, um eine neue repowerte Anlage zu bringen.

Sehen Sie mal, das haben wir auch in der Koalition so vereinbart. Und wenn Sie den Koalitionsvertrag richtig lesen und dann auch umsetzen, wird Ihnen das genau den Weg zeigen, den wir hier zu gehen bereit sind. Es wird nicht mehr Verspargelung in Sachsen-Anhalt geben; nein, weit gefehlt. Es werden 300 Anlagen weniger sein, wenn das Repowering abgeschlossen ist, mindestens 300 weniger.

Damit sind wir am Ende des Debattenbeitrages angelangt und wir können in der Debatte der Fraktionen fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun die Abg. Frau Eisenreich. Bitte sehr.

Warten Sie ganz kurz, Frau Eisenreich. Es gab eine aufmerksame Bemerkung. Wir haben jetzt auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Höhnstedt zu begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Und die Lehrerinnen und Lehrer begrüßen wir natürlich auch. - So, jetzt Frau Eisenreich. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Scheurell, Sie waren mein Vorredner. Ich danke Ihnen; denn Sie haben sehr viel zu den planerischen Geschichten gesagt. Insofern kann ich meine Rede ein bisschen einkürzen - ich vertraue insoweit auch auf die nachfolgenden Rednerinnen und Redner - und möchte noch auf ein paar andere Aspekte eingehen.

Dass Sie die Windkraft ablehnen, wissen wir alle. Die antragstellende Fraktion ist gemeint. Und Sie führen dazu auch immer wieder den Artenschutz an. Ich muss dazu sagen, dass Sie hierbei allerdings immer wieder vergessen, dass es andere schwerwiegende Faktoren gibt, die sowohl die Gesundheit der Menschen als auch den Bestand der Arten gefährden. Auf Autobahnen, Straßen, Bahnstrecken und in zersiedelten Gebieten finden

Vögel keine Nahrung. Wir haben Verkehrslärm, der die Menschen beeinträchtigt. Und der Klimawandel ist ein Punkt, der genau die gleichen Folgen hat. Darüber haben wir bisher von Ihnen noch keinerlei Anträge bekommen.

Es findet sich in Ihrem Wort auch kein Wort dazu, dass in Sachsen-Anhalt mehr als 20 000 Arbeitsplätze gefährdet sind. Dafür führen Sie die sogenannte Windlobby an, die es ohne Zweifel gibt. Aber da kann ich jede andere Lobby anführen und sagen: Mein Gott, Lobbyisten hin und her. Ich glaube, es geht am Ende um die Arbeitsplätze und nicht nur um das bestehende Unternehmertum.

Wenn ich die Akzeptanz insbesondere der Windenergie, die immer noch die wichtigste Säule des Energiewandels in Deutschland ist, bei den Menschen steigern möchte, dann kann ich dazu sagen, dass wir als Fraktion in dieser Legislaturperiode schon mehrere Vorschläge unterbreitet haben, zum Beispiel mehr direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen, die am Ende eigentlich als Nutznießer der Anlagen der erneuerbaren Energien hervorgehen sollen.

Ja, Sie generieren sich immer wieder als Fraktion der Sachpolitik

(Zuruf von der AfD: Ja!)

und bezeichnen Ihre Anliegen als technologieoffen - das ist noch gar nicht so lange her -, wollen jedoch die Windenergie möglichst komplett zurückdrängen. Sie wollen dafür aber die Wasserstoffenergie und Wasserstofftechnologie fördern. Dann sind Sie sicherlich auch in der Lage zu analysieren, dass für die Elektrolyse von Wasserstoff immense Energiemengen erforderlich sind. Da wäre die Frage: Wie wollen Sie das denn dann machen?

(Silke Schindler, SPD: Atomstrom!)

Die Antwort dürfte sein: einerseits weiter so mit der Braunkohle und dazu immer heftig mit Atomkraft.

Es lohnt sich also immer mal wieder, zu gucken und auf den Grund solcher Anträge zu schauen sowie zu hinterfragen, wem es nützt und wo wir hingehen sollen. Deswegen lehnen wir das ab. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt zwei Wortmeldungen. Frau Funke, Herr Loth hatte sich schon vor Ihnen gemeldet. Mit dem müssen Sie sich jetzt einigen; denn nur einer von beiden darf noch sprechen.

(Hannes Loth, AfD: Nur einer?)

- Ja, es darf sich in einer Dreiminutendebatte nur einer zu Wort melden. - Dann, Frau Funke, los!

Tun Sie doch bitte nicht so, Frau Eisenreich, als würden wir uns nicht dafür interessieren und nicht für alternative Energien zur Verfügung stehen. Wir haben in der letzten Sitzung des Umweltausschusses darüber gesprochen. Wir hatten einen Selbstbefassungsantrag zu Energiealternativen eingereicht. Da konnte uns vom entsprechenden Staatssekretär beispielsweise nichts zur Neutrino-Technologie gesagt werden, deren - wohlgemerkt - Investitionsstandort mittlerweile Halle ist, die dort auch entsprechend ausgewiesen ist und wozu es auch Förderpläne geben soll.

Also, wir sind definitiv technologieoffen und informieren uns. Aber von den LINKEN und selbst vom Ministerium kam dazu im Umweltausschuss leider gar nichts. - Vielen Dank.

(Hannes Loth, AfD: Die wollen sogar den Bus abschaffen!)

Dann gehen wir weiter in der Debatte. Jetzt ist Frau Schindler für die Fraktion der SPD an der Reihe.