Ich bin froh, dass wir in Sachsen-Anhalt, vorgegeben durch unsere fünf regionalen Planungsgemeinschaften, diese Abstände zu Wohngebie
ten nicht haben. Unsere fünf regionalen Planungsgemeinschaften haben sich ja selbst die Abstandsregelung von 1 000 m gegeben. Das hat sich bewährt und das ist auch gut so.
Ich hoffe, dass Bayern zu uns schaut, die wir wirklich bei der Onshore-Windenergie einen guten Status erreicht haben, der aber natürlich noch lange nicht ausreichend ist. Ich stelle es dar, wir brauchen jetzt das Repowering. Das hat Herr Scheurell auch deutlich gemacht. Wir brauchen also nicht mehr Anlagen, sondern wir müssen die alten abbauen und dafür neue, leistungsfähigere und energieertragsstärkere Anlagen bauen.
Herr Gürth, für das Gelingen der Energiewende - ich selber habe ein Szenario gerechnet, wie es funktionieren kann - brauchen wir alle technischen Möglichkeiten. Wir brauchen die Speicherung, aber auch die großräumige Vernetzung zwischen den Bundesländern zum Austausch der erneuerbaren Energien. Die Speicherung ist in der Lage, zeitlich zu speichern.
Die großräumige Vernetzung, auch über Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsleitungen, ist auch in der Lage, örtlich den Strom zu verschieben.
Danke. - Dann sind wir jetzt am Ende des Debattenbeitrages und hören am Ende der Debatte den Beitrag der AfD-Fraktion, dieses Mal von Herrn Gehlmann. Bitte sehr, Herr Gehlmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ruf einiger Parteien, den Ausbau der Windenergie unter dem Vorwand des Klimaschutzes voranzutreiben, treten wir entgegen. Der derzeitige Ausbaustand an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt zeigt die maximale Ausbaukapazität, welche mittlerweile auch durch den Neubaurückgang ersichtlich wird.
Zahlreiche Klagen von Anwohnern und Verbänden bestätigen zusätzlich die fallende Akzeptanz für Windenergie im Land.
In der Plenarsitzung am 26. September 2019 sagte Herr Meister von den GRÜNEN - er ist jetzt gerade nicht da; Zitat -:
„Der verantwortungsvolle Ausbau der Windkraft in Deutschland wie in Sachsen-Anhalt gehört zum Kern der Energiewende.“
Gleichzeitig wird eine Verdoppelung des Flächenanteils für Windenergie gefordert. Da stellt sich doch die Frage, was meint er mit „verantwortungsvoll“?
Abg. Frau Frederking hält an ihrer Aussage fest - das war in der gleichen Sitzung -, dass maximal 3 100 Windenergieanlagen für Sachsen-Anhalt ausreichen. Jetzt kommt es, hören Sie zu: Gemeint hat sie damit den Energiebedarf für Strom, Wärme und Verkehr.
(Dorothea Frederking, GRÜNE: Mit einer durchschnittlichen Leistung von 4 MW! - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)
- Wir reden hier über die Anzahl. - Demnach haben die GRÜNEN einerseits die Energiewende rechnerisch vollzogen, aber andererseits will man Flächen für Vorranggebieten verdoppeln.
Denn wir wissen, bei schwachem Wind mit einer Geschwindigkeit von weniger als 4 m/s produziert eine Anlage null Energie. Bei normalem Wind mit einer Geschwindigkeit von 4 bis 12 m/s produziert sie zwar Energie, aber nicht die Nennleistung. Erst bei Starkwind mit einer Geschwindigkeit von 12 bis 25 m/s wird die Nennleistung kontrolliert produziert.
Bei Sturm produziert die Windkraftanlage auch wieder keine Energie. Selbst bei einer Verdopplung der Vorranggebiete für Windenergie kann bei dieser windabhängigen Energieerzeugungsform keinesfalls von einer Lösung für die Energiewende gesprochen werden.
Auch haben Teile der CDU-Fraktion erkannt, dass ein weiterer Ausbau der Windenergie nicht zielführend ist.
- Gut, ja. - Die Energiewende sehen Sie ja auch kritisch, nachzulesen in dem Redebeitrag von Herrn Thomas am 26. September 2019. Das ist noch gar nicht so lange her.
ist, wird sich herausstellen. Denn Ihre CDU/CSUFraktion in Berlin hat eine ganz andere Meinung als die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt.
Die Vorgaben kommen ja aus Berlin und nicht von hier. Wir wissen alle, dass Herr Altmaier jetzt dabei ist, die Abstandsregelung zu ändern, um mehr Flächen für Windenergievorranggebiete zu haben.
Genau das ist ja unser Antrag hier. - Meine Zeit ist abgelaufen. Ein letzter Satz sei mir gewährt. - Die AfD wird einer Aufweichung der bisherigen festgestellten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes keinesfalls zustimmen.
Die Zahl der Windenergieanlagen reicht aus. Es gibt kein unbegrenztes Wachstum für Windenergieanlagen auf einer begrenzten Fläche, weder in der Zahl noch in der Höhe.
Ich danke Ihnen. - Frau Frederking, Sie haben noch eine Wortmeldung? - Bitte, Sie können sie jetzt wahrnehmen, kurz.
Zur Klarstellung: Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann die Abstandsregelungen, die von den regionalen Planungsgemeinschaften vorgegeben werden, gar nicht aufweichen. Das liegt gar nicht in seiner Hoheit. Das ist mehrmals dargestellt worden.
Wir haben uns mit diesem Landesentwicklungsgesetz bewusst dafür entschieden, dass wir eine regional verfasste Planungshoheit haben. Das heißt, wir geben dieses Recht bewusst an die regionalen Planungsgemeinschaften, an die Kommunen, weil die am besten wissen, was vor Ort das Günstigste ist.
Meine Frage an Sie ist: Wissen Sie, dass rund die Hälfte der heutigen Windenergieanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen und dass wir demzufolge rechnerisch doppelt so viel Fläche ausweisen müssen, damit wir die Anzahl halten können?
Das ist doch hinlänglich bekannt. Wir haben auch schon zahlreiche Anfragen gestellt. Das steht ja außer Frage.
Wir wollen auch, dass die Anlagen, die außerhalb stehen, dort wegkommen. Aber darauf brauchen wir gar nicht so lange zu warten. Ab 2020 - -
Frau Frederking, wir wollen die Landschaft nicht zuspargeln. Sie, genau Sie haben ja gesagt, dass die - -
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wo kommt denn die Energie bei Ihnen her? Wo kommt sie denn her? - Unruhe)
- Sie sind nicht der Fragesteller. - Genau Sie haben doch behauptet, dass die Anzahl der derzeitigen Windenergieanlagen rechnerisch völlig ausreichend ist. Dann haben Sie behauptet - -