Wir stimmen zunächst über den Antrag in der Drs. 7/5277 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5272 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein Teil der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion, ein fraktionsloses Mitglied und Teile der CDU-Fraktion.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/5273 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Ihre Rechtsstellung mit der Bestätigung durch den Landtag erworben. Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.
Vorschlag zu Wahltag und Wahlzeit für die Wahl zum Landtag der achten Wahlperiode gemäß § 54c der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Es gibt eine Wortmeldung. Der Abg. Herr Lippmann möchte das Wort ergreifen. Bitte.
- Sie müssen das hier in der Sitzung sagen, denn - ich erläutere es kurz noch einmal - die parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Wenn Sie dazu sprechen wollen, müssen Sie das hier in der Sitzung beantragen.
- Sie beantragen das. Dann müssen Sie mir nur noch den Namen nennen. - Herr Roi, gut. - Herr Lippmann, jetzt haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den Beratungen der Geschäftsführer in der Parlamentsreformkommission, als dieses Thema aufgerufen wurde, von Anfang an darauf hingewiesen, dass wir einen Wahltermin am 6. Juni 2021 nicht mittragen werden. Wir halten ihn für ungünstig im Jahr gelegen und mit Blick auf die dann stattfindende Konstituierung und die Bildung der Landesregierung für zu spät. Der Termin liegt immerhin nur sechseinhalb Wochen vor den Sommerferien.
Wir haben gesehen, dass wir schon bei dem Wahltermin im Jahr 2016 das Problem hatten, einen Haushaltsplan für das darauffolgende Jahr aufzustellen. Wir diskutieren jetzt gerade wieder über die Schwierigkeiten, die mit einer späten Haushaltsaufstellung verbunden sind.
Hinzu kommt, dass wir uns in eine relativ einmalige Situation begeben. Wahrscheinlich haben es die meisten - wie man so sagt - nicht auf dem Schirm: In allen Wahlperioden des Landtags, von der ersten bis zur sechsten Wahlperiode, sind die Wahltermine immer so gelegt worden, dass der Wahltermin meistens knapp, manchmal etwas deutlicher unterhalb der gesetzten Frist von ursprünglich einmal vier Jahren und dann fünf Jahren lag, sodass wir bisher das Problem, über das jetzt mit Blick auf das Abgeordnetengesetz disku
tiert wird, nicht hatten, nämlich dass man einen Tag oder ein paar Monate über diesen Zeitraum hinausgeht und so bei der Altersentschädigung sozusagen noch für ein zusätzliches Jahr kassiert. Das ist ein Problem.
- Es ist doch egal, ob es Ihnen Freude macht, hier darüber zu diskutieren, oder nicht. Darüber wird draußen diskutiert und wir müssen uns dazu verhalten.
Das zweite Problem, das bisher ebenfalls nicht bestand, ist, dass wir mit einem Wahltermin am 6. Juni und einer Konstituierung des Landtags, für die nach unseren Regelungen eine maximale Frist von 30 Tagen besteht,
in den Juli hineinkommen und damit den für die Anpassung unserer Diäten festgelegten Termin - die Regelung besteht noch nicht so lange -, den 1. Juli, touchieren. Auf solche Zusammenhänge kommt man, egal ob wir das hier aufrufen oder nicht. Darüber wird einfach diskutiert. Wir sollten uns zu dieser Sache verhalten.
Wir sollten nach außen nicht den Eindruck vermitteln, dass wir uns sozusagen einen Wahltermin suchen, der mit monetären Auswirkungen verbunden sein kann, egal ob das gewollt ist oder nicht.
Das sollten wir uns nicht anheften. Wir plädieren dafür, den Wahltermin so nicht zu beschließen. Wenn er so beschlossen wird, kann man es ent
schärfen und sich Gedanken darüber machen, wie man diesen Eindruck vermeiden kann. Wir wollen hiermit jedenfalls nicht einen weiteren Anlass für Politikverdrossenheit geben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. - Es gibt weitere Wortmeldungen, aber zuvor erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Borgwardt das Wort, der um das Wort gebeten hat. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich bedauere - glücklicherweise ist im Landtag Publikum anwesend -, dass wir die Sachebene des Ältestenrates ein Stück weit verlassen. Wir hatten diese Diskussion im Ältestenrat.
Zur Wahrheit gehört auch - ansonsten verfestigen sich hier Legenden, sehr geehrter Herr Lippmann; übrigens nicht zum ersten Mal -: Wir haben bereits bei der Parlamentsreform im Jahr 2014 - ich weiß es deswegen so genau, weil ich sie damals im Auftrag der Fraktion maßgeblich mitgestaltet habe, und zwar, so muss ich sagen, in sehr guter Zusammenarbeit mit den damaligen Fraktionen; insofern ist Ihre erste Aussage, dass das irgendwie neu wäre, falsch -, als wir in die finale Phase der Parlamentsreform gekommen sind, alle übereinstimmend gesagt: Wir wollen aus dem Winterwahlkampf heraus und wollen die Mitte des Jahres anvisieren, sofern das verfassungsrechtlich möglich ist.
Sie hätten, wie in anderen Punkten vielleicht, auf Ihren parlamentarischen Geschäftsführer hören sollen; er war damals dabei. Sie können das nicht wissen; denn Sie waren damals nicht dabei. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Die Neiddebatte, die Sie dadurch losgetreten haben, war heute auch Gegenstand in der LPK. Sie ist sachlich falsch.
Es hat für niemanden in den Koalitionsfraktionen eine Rolle gespielt, dass das für einige wenige - die Aussage, dass das für alle zutrifft, ist übrigens falsch - möglicherweise 200 € mehr nach dem Ausscheiden bedeuten würde. Die Vorstellung, dass das irgendeine Relevanz für die Festlegung
dieses Termins gehabt hat, ist schlichtweg absurd. Das muss ich hier einmal klipp und klar sagen. Das steht in keinem Verhältnis zueinander.
Der dritte Punkt ist, dass Sie gar nicht darauf eingehen, dass der geeinte Wille damals auch war, dass wir eine höhere Wahlbeteiligung haben wollen. Es ist allen klar, dass eine höhere Wahlbeteiligung nicht bei Schmuddelwetter im März zu erreichen ist - das sagen Ihnen alle, die sich damit intensiv beschäftigt haben -, sondern dass es zum Sommer hin natürlich besser ist.
Der vierte und letzte Punkt ist - den will ich noch ausführen -, dass alle sogenannten harten Fakten, die Sie einmal vorgebracht haben, wie ein Kartenhaus zusammengefallen sind.
Der erste harte Fakt war: Wir können SynergieEffekte generieren; denn Landräte und Bürgermeister machen dabei mit. - Keiner macht mit! Die sagen klipp und klar - wir haben das über die beiden kommunalen Spitzenverbände abgefragt -, dass sie nicht im Traum daran denken.
Auch der zweite harte Fakt gilt nicht. Kein anderes Bundesland denkt darüber nach, aus dem Jahr 2021 ein Superwahljahr zu machen. Ein Bundesland könnte es nicht, zwei könnten es aber.