Ich glaube, dass ich einen ganz guten Überblick darüber habe, welche Kleinen Anfragen ich stelle. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich eine Kleine Anfrage dazu gestellt habe. Daher noch einmal meine Frage: Mit wem haben Sie in der Zwischenzeit Gespräche dazu geführt - vielleicht mit den Koalitionspartnern oder innerhalb der Regierung -, welche Dinge man unternehmen könnte, damit die Träger eine größere Sicherheit haben?
Eines ist ganz klar: Wenn der Haushaltsplan im März beschlossen wird - das sollte aus meiner Sicht das Ziel sein -, dann wird vor Mai kein Geld fließen können, weil der Haushaltsplan bis dahin noch nicht veröffentlicht sein wird. Dazu wäre meine Frage: Was genau haben Sie denn zwischen dem Jahr 2016 und heute unternommen, wie es angekündigt wurde, um solche Situationen für die Träger erträglicher zu machen?
- Wiederholung macht anschaulich. - Ich sage noch einmal, dass ich jedenfalls für die institutionellen Förderungen in meinem Bereich das Landesjugendamt und das Landesverwaltungsamt gebeten habe, für das Jahr 2020 schnellstmöglich vorläufige Zuwendungsbescheide auf der Grundlage der vom Finanzministerium freigegebenen Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen, und zwar auf dem Niveau des Jahres 2019, allerdings ohne Stellenhebungen, die damals noch nicht galten. Das ist erst einmal vorläufig für das ganze Jahr 2020 plus die Dinge, die auch im Jahr 2019 schon gewährt worden sind.
Das Jahr 2019 als Bezugsjahr bietet die größte Sicherheit; denn dafür liegen die Wirtschaftspläne vor, etwa von „fjp-media“ und von anderen institutionell geförderten Bereichen. Ab Dezember 2019 haben diese die Sicherheit, dass sie für die ganzen Monate, in denen noch eine vorläufige Haushaltsführung gilt, schon einen Zuwendungsbescheid haben. Das hat es in Sachsen-Anhalt meines Erachtens noch nie gegeben.
Um Ihre Frage zu beantworten: Das haben wir den Trägern mitgeteilt; sie sind darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass es so ist.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Es gibt noch eine Frage von Frau Buchheim. - Bitte stellen Sie Ihre Nachfrage zu der Hauptfrage.
Die Situation ist hier mehrfach beschrieben worden. Die Frage, die sich für uns daran anschließt, ist, ob Sie es für einen guten Umgang mit den Trägern halten, die eine dringend notwendige Arbeit leisten, zum Beispiel auch im Bereich der
Jugendhilfe, dass sie immer wieder vor diese Situation gestellt werden. Ich kann nicht verstehen, dass es dann zu solchen Dingen wie den telefonischen Aufforderungen kommt. Die Frage, warum das nicht schriftlich gemacht wird, wurde mehrfach gestellt. Warum wird so mit den Trägern umgegangen? Dazu würde ich Sie um eine Einschätzung bitten.
Ich möchte gern etwas voranstellen: Seitdem ich Verantwortung für dieses Ressort trage, gibt es im Jugendbereich zum ersten Mal eine tarifgerechte Entlohnung und es gibt zum ersten Mal Zuwendungsbescheide, die keine Kürzung vorsehen.
Es gibt für das Jahr 2019 bereits Stellenhebungen und Stellenanteile, die es vorher im Haushalt in dem ganzen Jugendbereich nicht gegeben hat. Ich habe mehr als nur diese drei Träger in der institutionellen Förderung. Gestatten Sie mir, ehrlich zu sagen: Es sind immer die gleichen Träger, die nicht rechtzeitig ihren Wirtschaftsplan vorlegen; es sind immer die gleichen Träger, die weitere Stellenaufwüchse geltend machen.
Ich habe keine Probleme zum Beispiel mit der Verbraucherzentrale, mit dem Verein „Miteinander“ und mit vielen anderen Trägern. Komischerweise sind es immer diese drei, die immer wieder sagen, dass es nicht auskömmlich sei, dass es zu spät sei und dass sie sozusagen hintanstehen.
Und Sie scheinen dieses Trägerbündnis auch immer wieder ziemlich eindringlich darüber zu informieren,
Nunmehr hat die SPD-Fraktion die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Herr Dr. Grube, Sie haben jetzt das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir wechseln jetzt wahrscheinlich die Seite; meine Frage geht nämlich an den Verkehrsminister. Aber ich habe jetzt gelernt, dass ich mir nicht wünschen darf, wer antwortet.
Wenn man auf der B 189 von Süden in Richtung Stendal fährt und dann nach links auf die L 15 abbiegt, kommt man in Richtung Insel. Irgendwann wird die A 14 fertig sein, und dann kommt man, wenn man auf der gleichen Straße fährt, zur Autobahnabfahrt Stendal-Mitte.
Wir sind von Bürgern angeschrieben worden. Ich war auch in dem Ort Uenglingen, durch den man hindurchfährt, wenn man von der Autobahn kommt. Das ist der Ort zwischen Stendal und der Autobahnabfahrt. Die Leute vor Ort haben ein bisschen Sorge - es ist dort schon jetzt nicht ganz ungefährlich; denn auf der Landesstraße wird dort schnell gefahren -, dass der Schwerlastverkehr und der übrige Verkehr dort erheblich zunehmen. Diese Sorge teile ich. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dort mehr Verkehr gibt, wenn die Autobahn fertig ist, ist gegeben.
Die Leute vor Ort wünschen sich, dass es eine L 15n geben soll, und zwar westlich von Stendal, westlich von Uenglingen, also zwischen der Autobahn und der Stadt Stendal - dort soll auch ein neues Gewerbegebiet entstehen -, sodass zwischen der alten L 15 und der B 189 ein kleiner Bypass entsteht, über den der Schwerlastverkehr die Stadt Stendal dann umfahren kann. Es ist also nicht nur ein Problem für Uenglingen, es ist auch ein Problem für den Stadtkern von Stendal, wenn die Autobahn irgendwann da ist, die sich zumindest Teile von uns wünschen.
Meine Frage ist: Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit einer L 15n ein? Sehen Sie die Möglichkeit, ein solches Vorhaben zu realisieren und, wenn ja, in welchem Zeitraum?
Eine letzte Anmerkung zu den beiden Fragen: In der Bürgerversammlung, bei der ich war, ist ein bisschen das Thema ventiliert worden, sich den Klagen zur Autobahn irgendwie anzuschließen, um im Zuge von Lärmschutz auch diese Straße zu bekommen. Ich habe denen ein bisschen davon abgeraten, weil wir froh sind, wenn wir dort endlich einmal Planungsrecht bekommen. Aber trotzdem ist das Begehren der Bürgerinnen und Bürger durchaus berechtigt, von dem zusätzlichen Lärm und Verkehr nicht belastet zu werden, sondern eine Entlastung zu bekommen.
Ich denke, Sie liegen richtig, dass der Verkehrsminister darauf antworten wird. - Das ist tatsächlich so. Herr Minister Webel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Herr Dr. Grube, ich habe in der letzten Woche einen Brief des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stendal Herrn Schmotz beantwortet, der mich darin aufgrund eines Stadtratsbeschlusses gefragt hatte, ob das Land SachsenAnhalt im Zuge des Baus der A 14 diese Umfahrung von Uenglingen auf den Weg bringen kann.
Wir haben schon im Vorfeld auf diese Problematik im Zusammenhang mit dem Bau der A 14 im Bereich der Ortslage Schernikau reagiert. Dort brauchten wir keine Verkehrsprognose, weil in Schernikau die Verkehrssituation so gewesen ist, dass eine sehr enge Straße eine 90-Grad-Kurve hatte und insbesondere etwas größere Fahrzeuge dort große Probleme hatten, um diese Kurve zu kommen. Wir konnten die Ortsumfahrung in diesem Jahr dankenswerterweise fertigstellen. Das ist übrigens eine der wenigen Ortsumfahrungen, die gebaut wurden, die kürzer ist als die eigentliche Strecke durch den Ort.
Wir werden auch in Uenglingen im nächsten Jahr den zweiten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt bauen. Eines - das kann ich hier auch zusagen - haben wir dem Oberbürgermeister geschrieben: Wir werden natürlich eine Verkehrsprognose erstellen, und wir werden untersuchen, ob dort die Prognose so ist, dass eine Ortsumfahrung gebaut werden kann. Denn ich selbst kann das nicht anordnen, dazu müssen die Verkehrsprognosen ermittelt werden.
Zu den Planungsabschnitten kann ich heute noch nichts sagen. Wir brauchen zuerst die Prognose. Aber ich sage Ihnen: Wenn man schon sieben Jahre braucht, um für einen Radweg Baurecht zu bekommen, dann sind solche Maßnahmen natürlich schwierig.
Vielleicht noch eine Anmerkung zu den Uenglingern: Die Einspruchsfrist für den Abschnitt 1.5 - das ist die Strecke zwischen Lüderitz und Stendal - beim Bundesverwaltungsgericht ist am
16. Oktober 2019 abgelaufen. Es gibt einen Einspruch aus der Ortslage Schernikau; der hat aber, Gott sei Dank, keine aufschiebende Wirkung, sodass wir wie bei der A 143 mit allen bauvor
bereitenden Maßnahmen beginnen können und dann die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.
Ich bin vor Ort auch gefragt worden, welchen Zeitraum ich für realistisch halte. Ich habe gesagt, es werden eher fünf Jahre sein, möglicherweise noch etwas mehr. Das haben Sie jetzt ein bisschen bestätigt.
Würden Sie zusagen, dass diese Verkehrsprognose, sobald dann tatsächlich gebaut worden ist, auf den Weg gebracht wird? - Die nimmt ja nicht so furchtbar viel Zeit in Anspruch. Das heißt also - damit die Leute vor Ort zumindest eine Perspektive haben -, wenn ich auf die sieben Jahre noch ein Jahr draufpacke, dann bekommen sie vielleicht acht Jahre, nachdem die Autobahn fertig ist, auch die Ortsumfahrung. Das ist noch lange genug; denn von heute aus betrachtet wird das wahrscheinlich ein bisschen mehr als zehn Jahre dauern.
Nutzen-Verhältnis einer solchen Ortsumfahrung positiv bewertet wird, dann wird die Landesstraßenbaubehörde auch die Planungen dafür auf den Weg bringen.
Die Mittel, die dafür benötigt werden, werden nicht gleich in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen müssen. Wir werden in den nächsten zwei Jahren eine Kürzung von 85 Millionen € auf 75 Millionen € hinnehmen müssen; es sei denn, der Landtag entscheidet dazu anders. So steht es jedenfalls in dem Kabinettsentwurf zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021. Natürlich müsste dann in den Jahren, in denen gebaut wird, etwas mehr Geld bereitgestellt werden; denn wir haben noch immer das Problem, dass wir einen großen Reparaturstau bei Brücken und auch bei Landesstraßen haben.
Vielen Dank, Herr Webel. Es gibt noch eine Wortmeldung vom Abg. Herrn Gallert. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Webel, die Debatte um die L 15n, die der Kollege Grube hier aufgerufen hat, ist doch schon etwas älter. Ich will mich zu den Jahren jetzt nicht festlegen. Dazu habe ich eine Frage. Das eine ist die relativ unsichere Prognose, bis wann eine solche L 15n gebaut werden könnte. Aber für die Leute vor Ort ist es wichtig, dass sie zumindest wissen, zu welchem Zeitpunkt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit die Entscheidung fällt, ob sie überhaupt jemals gebaut werden wird. Das ist mir jetzt nicht ganz klar geworden.
Wann, schätzen Sie, wissen wir definitiv oder mit höchster Wahrscheinlichkeit, dass eine L 15n in Angriff genommen wird oder dass sie nicht in Angriff genommen wird?
Herr Gallert, wir haben dem Herrn Oberbürgermeister in dem Brief schriftlich zugesagt, dass wir im nächsten Jahr die Entscheidung treffen können; denn im nächsten Jahr wird die Prognose vorliegen.