Die Stellungnahmen der Verbände und Einrichtungen sowie des Behindertenbeauftragten der Landesregierung sind dem Ausschuss - wie erbeten - bis zum 14. Oktober 2019 zugegangen.
dienstes zum Gesetzentwurf zugesandt worden. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten und überwiegend rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des GBD.
Die ursprünglich für den 16. Oktober 2019 in Aussicht genommene abschließende Beratung über den Gesetzentwurf wurde auf die folgende, die 42. Sitzung am 13. November 2019 verschoben.
Der Ausschuss vereinbarte zu Beginn dieser Sitzung, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu seiner Beratungsgrundlage zu erheben.
Zur Beratung lag ihm auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu § 4 des Gesetzentwurfes - Beteiligung der Interessenvertretungen - vor, der eine Anregung des Landesbehindertenbeauftragten aufnahm.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies darauf hin, dass alleiniger Interessenvertreter der Behindertenbeirat ist und deshalb der Änderungsantrag zu § 4 eine Umformulierung erhalten müsse.
Dem entsprechenden Vorschlag des GBD wurde zugestimmt und dem so abgeänderten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen gefolgt.
Des Weiteren lag dem Ausschuss ein Schreiben des Landesrechnungshofes vom 11. November 2019 vor. Darin wurde die Aufnahme einer ergänzenden Regelung zur Etablierung eines Prüfrechts des Landesrechnungshofes bei Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe angeregt. Der Ausschuss hat diese Anregung nicht aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten geänderten Fassung einschließlich der vom Ausschuss beschlossenen Änderung in § 4 mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt heute in der Drs. 7/5252 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration zum Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
worden. Gibt es trotzdem Wortmeldung dazu? - Das scheint nicht so zu sein. Deswegen können wir gleich in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Dem Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/5252 zugrunde. Ich möchte über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen lassen. Gibt es Widerspruch? - Nein.
Wer diesem Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen des Hauses. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Demzufolge ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 beendet.
Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben wir Ihnen ein modernes, vor allem aber ein am Betroffenen ausgerichtetes Regelwerk zur weiteren Beratung vorgelegt.
Wir wollen damit die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende psychiatrische Versorgung schaffen. Wir wollen zum flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie beitragen, ebenso den Einsatz von Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten regeln und eine Psychiatrieplanung im Sinne einer psychiatrischen Versorgungsstrategie schaffen. Vor allem wollen wir - das ist mir wichtig - die Betroffenenrechte stärken.
Im Oktober 2017 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eine große Auftaktveranstaltung zur Novellierung durchgeführt, in der die
Eckpunkte für ein neues PsychKG vorgestellt wurden. An der Veranstaltung haben mehr als 200 Menschen teilgenommen.
Diese unerwartet hohe Resonanz hat eindrucksvoll dokumentiert, wie hoch der Handlungsbedarf, aber auch wie überwältigend groß die Bereitschaft ist, an einem neuen PsychKG mitzuwirken. Deshalb habe ich dieses Vorhaben von Anfang an so partizipativ wie möglich durchgeführt.
In die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs sind Fachleute von Bund und Land, die kommunalen Spitzenverbände, Psychiatrieerfahrene und Angehörige einbezogen worden. Parallel dazu haben wir mit einem externen Fachinstitut die psychiatrische Versorgungssituation und die kommenden Bedarfe analysiert. Auch bei der Umsetzung dieses Vorhabens haben wir konsequent den partizipativen Ansatz fortgeführt.
Mit dem Abschlussbericht der Untersuchung verfügen wir nach mehr als 22 Jahren wieder über eine profunde Grundlage, um die psychiatrische Versorgung im Land weiterzuentwickeln.
Weiterhin haben wir bereits vor der ersten Kabinettsbefassung und auch danach jeweils 36 Verbänden und Institutionen Gelegenheit gegeben, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. In diesem Rahmen haben wir wertvolle Hinweise bekommen, die wir berücksichtigt haben. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann Ihnen heute den Entwurf für ein modernes PsychKG vorlegen, der in der Grundausrichtung einen breiten Konsens darstellt, in den die Expertise vieler engagierter Menschen im Land eingeflossen ist und der den Vergleich mit den Gesetzen anderer Bundesländer nicht scheuen muss. Dieses Gesetz wird das bisherige PsychKG unseres Landes ablösen.
Der Gesetzentwurf trägt der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen sowie der sich ändernden Angebotsstrukturen in der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung Rechnung. Deshalb finden die Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz, die Umsetzungsvorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung und die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und Fixierung hierin ihren Niederschlag.
Ziel des PsychKG Sachsen-Anhalt ist es, eine Grundlage für die Gewährung besonderer Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige zu schaffen. Durch die Neufassung wird der Hilfecharakter, insbesondere durch die Einführung neuer Strukturen, verstärkt.
Durchführung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen im Zusammenhang mit dem Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Land Sachsen-Anhalt möchte ich ganz klar verdeutlichen, dass dort Regelungen für Straftäter getroffen werden. Im Zentrum des PsychKG stehen hingegen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die aufgrund ihrer Erkrankten eine Gefahr für sich oder andere sein können, aber noch keine strafbare Handlung unternommen haben. Diesen sehr wichtigen Unterschied bitte ich, in der vor uns liegenden Debatte unbedingt zu beachten, um möglichen Stigmatisierungen vorzubeugen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich abschließend folgende Änderungen im Gesetzentwurf hervorheben: Die §§ 6 bis 9 enthalten die qualitativen und strukturellen Neuerungen für die Einführung von Patientenfürsprechern und -sprecherinnen, gemeinnützigen psychiatrischen Verbünden, Psychiatriekoordinatorinnen und einer psychiatrischen Versorgungsstrategie.
§ 24 eröffnet die Möglichkeit einer Zwangsbehandlung unter den vom Bundesverfassungsgericht definierten Anforderungen. § 27 setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juli 2018 zur Fixierung von Patienten in einer psychiatrischen Klinik im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung um. Und § 41 Abs. 2 enthält haushaltsrechtliche Aspekte zu Kosten, die infolge der qualitativen und strukturellen Neuerungen unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips den Kommunen zu erstatten sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf eine fundierte Diskussion in den Ausschüssen im Sinne der Betroffenen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen an die Ministerin. Deswegen können wir in der Debatte fortfahren. Frau Ministerin, Sie können sich jetzt auch schon auf diese Debatte freuen, denn es geht los mit drei Minuten Redezeit je Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Siegmund.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen! Wir sprechen heute über den Gesetzesentwurf für Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit psychischen Erkrankungen in Sachsen-Anhalt. Frau Ministerin, Sie haben ganz richtig ausgeführt, Menschen mit psychischen Erkrankungen sind besonders schützenswert. Diesen Anspruch haben wir als AfD-Fraktion auf jeden Fall auch.
Es ist der erste Gesetzesentwurf in dieser Art. Dass dieser überhaupt notwendig ist, auch da sind wir mit Ihnen absolut einer Meinung. Es gibt neue Ansprüche an dieses Krankheitsbild, die gesellschaftliche Natur hat sich geändert, neue Krankheiten entstehen, neue Umstände entstehen, die diese Krankheiten auch hervorrufen. Daher bedarf es unserer Meinung nach einer Anpassung. Außerdem sind technische Anpassungen aufgrund der Digitalisierung etc. notwendig. Auch hierbei sehen wir die absolute Notwendigkeit.
Ein bis zwei Punkte möchte ich trotzdem noch zum Inhalt ansprechen, auch wenn die Debattenzeit überschaubar ist. Uns stellt sich bei dem Thema Fixierung eine Frage. Jeder, der einmal vor Ort war und sich das einmal angeschaut hat, weiß, wie sensibel dieses Thema der Fixierung ist. Er weiß aber auch, wie schnell Ärzte unbedingt eine Lösung brauchen, damit sie hierbei Rechtssicherheit haben, weil teilweise auch Minuten entscheidend sein können.
Ich muss ganz ehrlich sagen, der Punkt ist für uns noch nicht allumfassend geklärt. Wir wissen nicht, ob der wirklich in dieser Form praxistauglich sein wird.
Auch bezüglich der Finanzierung haben wir noch ein bis zwei Fragen, die wir aber gern im Ausschuss gemeinsam klären können.
Positiv möchte ich die berücksichtigte Situation der Kinder hervorheben. Es wurde ein neuer Satz 3 eingefügt, wonach die familiäre Situation der Person mit einer psychischen Erkrankung berücksichtigt werden soll. Das ist unserer Meinung nach ein sehr großer Mehrwert und überfällig. Dementsprechend ist das absolut positiv hervorzuheben.
Auch den Punkt der Psychiatriekoordinatoren kann man kritisch betrachten. Aber die Erfahrung zeigt, auch in Gesprächen mit den einzelnen Betroffenen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, dass sich diese Position durchaus bewährt hat, dass sie ein Mehrwert für diese Situation war. Da wir hier ganz klar hinter den Betroffenen stehen, beurteilen wir auch diese Entscheidung positiv.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir sind auf jeden Fall auch für eine Ausschussüberweisung und werden uns mit dem Gesetzentwurf intensiv in dem Ausschuss beschäftigen. Dem Gesetzentwurf treten wir grundsätzlich sehr wohlwollend gegenüber. - Vielen Dank dafür.