Es geht um das Reißen einer Kompetenzgrenze. Wer also Kinderrechte in der Verfassung fordert, der hat anderes im Sinn, als die Rechtslage oder den Schutz von Kindern zu verbessern. Schließlich leben wir nicht in einem Dritte-Welt-Land, meine Damen und Herren. Wenn Sie aber so weitermachen, dann irgendwann schon.
gegen den Staat; denn die spannende Frage ist ja, wer vertritt denn diese neu geschaffenen Rechte der Kinder und vor allem gegen wen?
Nach aktueller Rechtslage haben laut Grundgesetz die Eltern eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder, weil unsere Verfassung mit Vertrauen in Eltern annimmt, dass diese ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder haben. Eltern haften umgekehrt auch für ihre Kinder. Kinderrechte in der Verfassung wären also eine ausgesprochene Generalvollmacht gegen Erziehungskompetenzen von Eltern. Es würde mit der Selbstverständlichkeit brechen, dass Eltern selbst entscheiden, was für ihre Kinder gut und richtig ist, dass sie entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen, welche Werte sie weitergeben, was sie ihnen erlauben und was sie ihnen verbieten. Dieses Recht müssen die Eltern nicht erst vom Staat erwerben. Es wird nicht zugeteilt, sie haben es schlicht und einfach.
Die Rechte unserer Kinder können wir übrigens auch gegen die Einmischung des Staates vertreten und unsere Kinder vor dem Zugriff des Staates schützen, wenn es nötig wird, weil die Freiheitsrechte des Grundgesetzes immer auch Abwehrrechte gegen die Einmischungstendenzen des Staates sind. Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kindern und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schaffen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu initiieren.
GRÜNEN im Deutschen Bundestag Katja Dörner formulierte im ZDF Folgendes - Zitat -: Es reiche eben nicht aus, dass Kinder im Grundsatz einfach mitgedacht würden. Ihre Rechte würden immer von anderen wahrgenommen, so Dörner. Sie vergisst zu erwähnen, dass die „anderen“ die Eltern genau dieser Kinder sind, die laut Verfassung dazu verpflichtet sind, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten, meine Damen und Herren.
Um es kurz zu machen: Wir brauchen keinen Nanny-Staat, der uns erklärt, was gut für unsere Kinder ist. Das wissen die Eltern in der Regel selbst am besten. Wo dies nicht der Fall ist, hat der Staat bereits heute die Möglichkeit, Instrumente anzuwenden, um Kinder aus schlechten Familienverhältnissen zu nehmen.
Ich habe eine Frage. Sie haben nach der Wahl in den Landtag ja auch einen Eid auf unsere Landesverfassung geschworen.
Ja. Vielleicht gehe ich davon aus. Wie stehen Sie zu unserer Landesverfassung und zu Artikel 11 unserer Landesverfassung, der mit „Eltern und Kinder“ überschrieben ist und in dem es heißt - ich zitiere -:
Ich stehe dazu so, dass wir über Selbstverständlichkeiten nicht reden müssen und es deswegen keiner Grundgesetzänderung bedarf.
Ich stelle fest: Das war nicht meine Frage. Meine konkrete Frage war, wie Sie zu Artikel 11 unserer Landesverfassung stehen, ob Sie den für richtig oder falsch halten.
Gut. Es wird hierzu jetzt keine weiteren Reaktionen geben. Ich will bloß, damit wir sozusagen alle verfassungsfest sind, Frau Schindler darauf hinweisen, dass die Mitglieder der Landesregierung auf die Verfassung schwören, nicht die Abgeordneten.
Okay. Sie können natürlich einen Abgeordneten fragen, wie er zur Verfassung steht. Sie können aber nicht sagen, er habe darauf geschworen. Davon können wir nicht ausgehen. - Für die Fraktion der GRÜNEN spricht jetzt in der Debatte Herr Striegel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, das war jetzt ziemlich viel vorgelesenes wirres Zeug von Herrn Rausch.
Kinder und Jugendliche als eigenständige Rechtssubjekte und als Träger von Grundrechten anzuerkennen haben wir - die Kollegin Schindler wies darauf hin - im Land und in unserer Verfassung hierzulande bereits vollzogen, nicht vollständig, wenn man die UN-Kinderrechtskonvention - inzwischen ja 30 Jahre alt - zugrunde legt, aber immerhin. Schließlich weist unser Grundgesetz noch eine komplette Leerstelle aus. Ich will ausdrücklich diejenigen in der CDU ermutigen, die sagen, diese Leerstelle sollten wir schließen.
Ich halte es für essenziell, die Rechte von Kindern explizit auch im Grundgesetz zu verankern. Gerade der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln ist klar und deutlich in unseren Rechtsrahmen einzuschreiben.
Kinder sind eine vulnerable Gruppe par excellence. Daher braucht es eine besondere Betonung der Schutzrechte. Gleichzeitig wird in der Kindheit das Fundament für das weitere Erwachsenenleben gelegt. Es braucht also eine besondere Würdigung des Rechts auf Bildung und Förderung.
Noch immer exkludieren wir die Menschen unter 18 Jahren bzw. unter 16 Jahren aus unserem parlamentarischen System. Sie wissen auch, die GRÜNEN sprechen sich dafür aus, ein Wahlrecht ab 14 Jahren einzuführen. Umso wichtiger ist die höchstmögliche Anbindung ihres Rechts auf Partizipation an allen Belangen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Die Perspektive des Kindes und mithin die Perspektive der künftigen Generation sind stets in unsere Entscheidungen und Weichenstellungen für die Zukunft einzubeziehen. Wo kann dies alles besser zum Ausdruck gebracht werden als in unserem Grundgesetz?
Meine Damen und Herren, wenn wir den Vorrang des Kindeswohls aber wirklich beherzigen, dann rückt damit auch der Klimaschutz in den Fokus.
Kinder haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Diese lebenswerte Zukunft gefährden wir alle aktuell durch unser Handeln und unseren Beitrag zur Klimakrise. Kinderrechte und Klimaschutz gehen also Hand in Hand. Entsprechend wollen wir beides im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankern. - Vielen herzlichen Dank.
Es ist eigentlich eine Kurzintervention. Ich meine, Herr Striegel, wenn Sie jetzt selbst aufgeschriebenes dummes Zeug vorlesen und jemand anderem vorwerfen, aufgeschriebenes dummes Zeug vorzulesen, dann ist das wirklich dummes Zeug.
Also, bisher war der Kollege Tillschneider für Rabulistik bekannt. Dass Sie jetzt auch in dieses Sujet einsteigen,