Ich bitte um die Überweisung des Antrages an den Wirtschaftsausschuss, den Sozialausschuss und den Bildungsausschuss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Krause. Ich sehe keine Fragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Schmidt. Sie haben das Wort.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist nicht nur anspruchsvoll, sondern auch langatmig. Die in der Zeit erworbenen Fähigkeiten sorgen für eine gute und kindgerechte Betreuung unserer Kleinsten.
Mit dem vorliegenden Antrag der Linksfraktion soll nun eine Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG, erreicht werden. Denn nach der schulischen Ausbildung, also dem theoretischen Teil, erfolgt noch ein praktischer Teil, das sogenannte Anerkennungsjahr. In diesem müssen die angehenden Erzieher 1 200 Arbeitsstunden auf verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ableisten, um sich somit schließlich für den Abschluss zum staatlichen anerkannten Erzieher zu qualifizieren.
Viele angehende Erzieher haben bereits eine zwei Jahre dauernde Vorausbildung als Kinderpfleger oder Sozialassistent absolviert und werden in der Zeit des Anerkennungsjahrs oftmals entsprechend ihrer bereits absolvierten Ausbildung vergütet. Diesen großen Vorteil haben Quereinsteiger, die bereits andere Vorbildungen haben, nicht. Sie haben sogar einen entscheidenden Nachteil; denn der praktische Teil der Erzieherausbildung wird mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht gefördert. Diesen eklatanten Nachteil gilt es nun zu beenden und somit angehenden Erziehern bessere Ausbildungsbedingungen zu ermög
Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion dem Antrag der Fraktion der LINKEN zustimmen. Wir möchten damit allen im Antrag der Fraktion der LINKEN aufgeführten Schülerinnen und Schülern, staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern, Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialas
sistentinnen und Sozialassistenten sowie allen sonstigen Teilnehmenden und Diversen unsere Unterstützung zusichern.
Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldung. Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. - Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abg. Frau Hohmann, ich bin mit Ihnen darin einig, dass wir alle Steine aus dem Weg räumen müssen, damit mögliche Interessierte nicht durch finanzielle Hürden daran gehindert werden, die Berufsrichtung Erzieherin und Erzieher einzuschlagen.
Wir brauchen jede Fachkraft in diesem Bereich, also scheint es sinnvoll zu sein, auch Teilnehmenden einer integrierten Erzieherinnenausbildung den Bezug des Aufstiegs-BAföG prinzipiell zu ermöglichen. Zu den Fragen, wozu, wofür und warum die Aufstiegsfortbildungsförderung nicht gezahlt werden kann und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, hat der Minister schon ausreichend ausgeführt.
Auch die Einkommensprüfung ist zu erwähnen. Davon war jetzt noch nicht so die Rede. Es ist nicht der Weg, den wir als GRÜNE hauptsächlich sehen. Ich will einmal versuchen, ein bisschen grundsätzlich zu antworten.
Ich glaube, wenn man sich das tatsächlich anschaut, dann stellt man fest, dass die praxisintegrierte Ausbildung in ihrer Struktur mit der klassischen dualen Ausbildung vergleichbar ist. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen und eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Diesen Weg wollen wir GRÜNE ganz bewusst einschlagen. Wir wollen, dass dieser Ansatz hier im Land auch im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes weiter verfolgt wird. Dieses haben wir beschlossen.
Indem man sich damit aber auf der einen Seite der dualen Ausbildung nähert, entfernt man sich damit auf der anderen Seite von der klassischen vollzeitschulischen Ausbildung; und für diese ist das Aufstiegs-BAföG ja gedacht - so verstehe ich es. Dazu heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wissenschaft - ich zitiere -:
„Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.“
Ich glaube, mit der Etablierung der praxisintegrierten Ausbildung kommt man in eine Situation, in der man eben nicht den Kuchen gleichzeitig essen und behalten kann. Wer eine wirklich praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung in Anlehnung an die duale Ausbildung will, der muss wohl damit leben, dass damit die Grundlage für das Aufstiegs-BAföG entfällt, was ja auch kein Problem ist, wenn - und das wollen wir - die Ausbildungsvergütung entsprechend hoch angesetzt wird.
In Thüringen ist das gerade umgesetzt worden. Dort erhält man eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 1 000 € als künftige Erzieherinnen oder als künftiger Erzieher. Das wollen wir auch gern, ohne Beantragung, ohne Einkommensprüfung, sondern tatsächlich eine Ausbildungsvergütung, von der die jungen Menschen auch leben können. Ich glaube, man darf sich von diesem Weg zwischenzeitlich auch nicht irgendwie abbringen lassen.
Die Forderung, die Sie hier aufmachen, ist aus unserer Sicht eher eine fachliche denn eine im engeren Sinne politische Forderung. Entsprechend ist auch aus unserer Sicht die Überweisung an den Fachausschuss angemessen, um das Ganze zu besprechen.
Ich will abschließend noch sagen, dass ich natürlich weiß, dass jetzt Abstimmungen im Bundesrat anstehen, aber Sie müssen uns auch zugestehen, dass wir diese Dinge fachlich für uns selbst noch einmal nachvollziehen wollen. Das war eben in diesen drei Tagen - oder vier Tage waren es, glaube ich -, seitdem Ihr Antrag vorliegt, so nicht möglich. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. Auch hierzu sehe ich keine Fragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Steppuhn. Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, vieles ist zu dem Thema schon gesagt worden. Auch Herr Minister Willingmann hat die Problemlage dargelegt.
Ich will deutlich machen, dass die Förderung der beruflichen Bildung auch für uns Sozialdemokraten natürlich ein wichtiger Baustein, ein wichtiger Bestandteil unserer gesellschaftlichen Entwicklung, aber auch der Entwicklung unseres Landes insgesamt ist. Gerade die berufliche Aufstiegsausbildung ist etwas, was wir auch als Rückgrat unserer Wirtschaft bezeichnen.
Es ist notwendig. Es sind die Handwerker, die Pflegekräfte und die Dienstleister, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Eine gute Ausbildung ist die Grundlage dafür. Sie sind es, die sich darauf verlassen können, dass sie uns an ihrer Seite haben, wenn sie den beruflichen Aufstieg anstreben, indem sie sich zum Meister oder zur Meisterin qualifizieren oder anderweitig fortbilden wollen.
Eine Fortbildung stärkt die Qualität und die Attraktivität der beruflichen Ausbildung. Das gilt insbesondere für die praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung in unserem Land. Sie alle wissen, dass wir bringend Erzieherinnen und Erzieher brauchen. Gut ist es, dass künftig insbesondere auch Vollzeitmaßnahmen mit einem Vollzuschuss bedacht werden. Dies stärkt die Attraktivität des Berufsbildes und verbessert die Rahmenbedingungen der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erheblich. Dies wird uns auch dabei helfen, den Bedarfen in diesen Fachbereichen noch besser gerecht zu werden. Vielleicht gelingt es uns damit auch, die Nachfrage zu erhöhen.
Es ist auch gut, dass die Landesregierung den Entwurf eines vierten AFBG-Änderungsgesetzes befürwortet; denn vielen ermöglichte es eine Fortbildung. Auf der Bundesebene wird darüber im Moment gestritten.
Es gibt unbestritten noch einige Probleme, auf die Minister Herr Willingmann bereits hingewiesen hat. Es ist in der Tat so, dass der Bundesgesetzgeber die langen Praktikumszeiten in der integrierten Erzieherausbildung nicht anerkennt. Einige Fachschulen haben ihre Lehrpläne aber bereits angepasst. Es wird deutlich, dass es geht und dass die Ausbildungsgänge zumindest teilweise schon über den vollen Zeitraum gefördert werden.
Ich freue mich, dass Herr Minister Willingmann und die Landesregierung das Problem erkannt haben und bereits in der Bundesratssitzung am 8. November 2019 einen Antrag unterstützt haben, der das Ziel hat, die Präsensdichte auf 60 % abzusenken. Aus den Beratungen des Bundestages kommen ähnliche Signale. Eine Entscheidung - auch das ist angeklungen - steht noch aus.
Meine Damen und Herren! Das Ziel muss es sein, eine hohe Qualität der Ausbildung in allen Bereichen sicherzustellen. Hierzu gehört natürlich auch die flankierende Finanzierung gerade im Bereich der Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher.
Meine Damen und Herren, auch das ist angeklungen: Wir wollen natürlich - Frau Lüddemann hat es gesagt -, dass gerade in diesem Bereich gute Ausbildungsvergütungen gezahlt werden. Wir setzen uns in vielen Bereichen auch für die Schulgeldfreiheit ein. Das gehört alles dazu. In
diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Der Überweisungsantrag ist schon gestellt worden. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Steppuhn. - Zum Schluss der Debatte hat noch Frau Hohmann das Wort. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige wenige Anmerkungen machen. Ich weiß, dass das Thema schwierig und schwer nachzuvollziehen ist.
Herr Steppuhn, wenn Sie mir jetzt sagen, dass einige Schulen ihre Lehrpläne angepasst haben, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Wissen Sie, warum? - Die KMK hat ganz genau festgelegt, dass die Theorieanteile 2 400 Stunden und die Praxisanteile 1 200 Stunden umfassen. Sie können es verschieben, wie Sie wollen, das funktioniert so nicht. Also, irgendetwas passt in dem ganzen Gefüge nicht.
Das Problem ist eben tatsächlich so, wie ich es gesagt habe. Die KMK legt ganz eindeutig fest, 66,6 % Theorieanteil und beim Meister-BAföG sind es eben 70 %. Das ist das Problem bei der ganzen Geschichte. Wenn der Minister sagt, dass hier einige schon dieses Meister-BAföG bekommen, dann ist das richtig. Das bekommen nämlich diejenigen, die die Ausbildung zwei plus eins machen, also zwei Jahre Theorie und ein Jahr Praxis. In den zwei Jahren, in denen die Theorie stattfindet, bekommen sie auch ihr MeisterBAföG, aber das dritte Jahr, in der die praktische Ausbildung stattfindet, bekommen sie gar nichts.
Nun stellen Sie sich einmal eine junge Mutti - oder einen jungen Vati, wie auch immer - mit einem Kind vor, Quereinsteigerin, älter als 30 Jahre, die für das ganz normale BAföG zu alt sind, auf die Unterstützung angewiesen ist, kann diese aber eben nur für zwei Jahre bekommen und bekommt im dritten Jahr gar nichts. Was macht sie? - Sie fängt erst gar nicht an. Das sind diese Hinderungsgründe, die wir eigentlich umgehen wollen.
Dass wir sie umgehen wollen, das haben Sie ja schon gezeigt, indem Sie mit dem Gute-Kita-Gesetz, das wir gerade verabschiedet haben, noch einmal Stellen für die praxisintegrierte Ausbildung finanzieren, wobei Sie sogar die Ausbildungsvergütung finanzieren. Auf dieser Seite machen Sie es, aber auf der anderen Seite, auf der das Land eigentlich weniger Geld zahlen müsste, weil der Bund in der Verantwortung steht, haben Sie Vorbehalte. Ich hoffe, dass auch unser Ministerium von dem Brief aus dem Bundesrat an die Bundesregierung Kenntnis erlangt hat; denn der Bundes
Ich denke, je breiter die Unterstützung im Bundesrat ist - ich hoffe, dass sich auch unsere Landesregierung dem anschließt -, desto eher können wir diese kleine Ungerechtigkeit noch ausmerzen, weil es einfach keinen Sinn macht.
Überlegen Sie einmal: Selbst bei Lehramtsstudenten rechnet keiner den Praxisanteil aus dem BAföG heraus und sagt: Nein, für die Praxis bezahlen wir es nicht. Das macht kein Mensch. Insofern, denke ich, sollten wir hier auf alle Fälle Geschlossenheit zeigen und zeitnah darüber diskutieren, weil es ja noch in den Bundesrat kommt.
Ich habe nur ein paar Sorgen, dass es vielleicht irgendwann zu spät sein könnte, wenn wir in so vielen Ausschüssen diskutieren. Lassen Sie uns also wirklich zeitnah über diese Sache diskutieren.