Frau Präsidentin, ich hoffe, es geht schnell. - Derzeit richten sich viele Landes- und Kommunalplanungen, zum Beispiel die Schulentwicklungsplanung, die Kita-Planung und die Hochschulplanung, nach der Sechsten Regionalisierten Bevölkerungsprognose. Die Grundlage der Prognose war der Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2014. Wir wissen, dass seitdem viel passiert ist, auch was die Bevölkerungsentwicklung betrifft.
Um eine valide Planungsgrundlage zu haben, sollte die regionalisierte Bevölkerungsprognose stetig aktualisiert werden. Ich frage deshalb die Landesregierung:
Erstens. Wie ist der aktuelle Stand zur Erstellung der Siebenten Regionalisierten Bevölkerungsprognose? Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
Zweitens. Welche Gründe stehen der Erstellung der Prognose derzeit entgegen, wenn es noch nicht geschehen ist?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich sehe schon, Herr Minister Webel macht sich auf dem Weg nach vorn. Sie haben jetzt das Wort. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind mit Kabinettsbeschluss im Jahr 2016 beauftragt worden, die Siebente Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu erstellen. Wir haben versucht, dem nachzukommen. Dazu brauchen wir aber das Statistische Landesamt. Sie kennen die Personalpolitik in der Wahlperiode von 2011 bis 2016, in der keine neuen Stellen besetzt werden durften. Deshalb war das Statistische Landesamt nicht in der Lage, diese Prognose für uns zu erarbeiten.
Das Innenministerium, das dafür zuständig ist, hat uns aber zugesichert - ich habe noch einmal nachfragen lassen -, dass eine Stelle im Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen ist, das heißt, befristet für ein Jahr. Wenn der Landtag im März - so ist es prognostiziert - das Haushaltsgesetz beschließt, dann kann
das Statistische Landesamt die Stelle auch besetzen. Ich denke, wir werden dann unverzüglich mit der Arbeit beginnen, weil auch wir an diesen Zahlen interessiert sind. Wir brauchen sie für unsere Arbeit, das heißt, alle Ministerien, nicht nur die Kommunen. Deshalb hoffe ich, dass der Landtag das Haushaltsgesetz zügig beschließen wird, damit die Stelle auch besetzt werden kann.
Sehr geehrter Herr Minister Webel, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir wissen alle, wie wichtig diese statistische Grundlage ist, um tatsächlich bei verschiedenen Planungsprozessen voranzukommen. Wir haben das insbesondere festgestellt, als wir am Dienstag mit Minister Tullner über die Erwartungen im Bereich Schule gesprochen haben.
Sie haben richtigerweise ausgeführt, dass der Auftrag an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr im Jahr 2016 erfolgt ist. Wir haben jetzt Anfang 2020. Sie haben auch ausgeführt, dass die Personalknappheit beim Statistischen Landesamt dafür gesorgt hat, dass die Prognose nicht erstellt wurde.
Meine Frage an Sie wäre: Gab es in dem Prozess zwischen 2016 und 2020 den Versuch, auch mit anderen Ministerien dazu zu kommen, dass es eine punktuelle Verstärkung beim Statistischen Landesamt zur Erstellung der Prognose gibt? Gab es solche Unternehmungen? Wenn ja, von wem sind sie abgelehnt worden? Wie gesagt, es gibt die Verpflichtung, zu aktualisieren, und sie ist tatsächlich für viele Planungsvorhaben evidente Grundlage.
Es ist uns seinerzeit vom Statistischen Landesamt angeboten worden, dass wir eine Stelle aus unserem Bestand an das Statistische Landesamt abordnen. Das haben wir abgelehnt, weil es die Aufgabe des Statistischen Landesamtes ist, diese Arbeit zu erledigen.
Vielen Dank. - Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Frage, ob diese statistische Grundlage erstellt wird oder nicht, quasi an einer Personalstelle hängt?
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle, und vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir haben zwar noch 53 Sekunden Zeit, aber ich sehe auch keine Wortmeldung für eine kurze Frage. Damit erkläre ich die Fragestunde für beendet.
- Sehr geehrter Herr Minister, ich würde Sie bitten, hier vorn etwas für Ruhe zu sorgen. Wir wollen Abg. Herrn Kurze als Einbringer die Möglichkeit geben, dass er seinen Beitrag hier leistet. - Sie haben eine Redezeit von zehn Minuten, Herr Abg. Kurze. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 liegt Ihnen die gesetzgeberische Umsetzung eines umfang
Beschlusses des Ältestenrates in den Drs. 7/2896 und 7/4544 werden die Fragen 1 bis 7 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben.
parlamentarpolitischen Leitentscheidungen vor. Lassen Sie mich kurz den Hintergrund der Entstehung etwas beleuchten.
Im Koalitionsvertrag für die siebente Wahlperiode vereinbarten die Vertragspartner, die in der sechsten Wahlperiode begonnenen Reformen weiterzuführen und eine erneute Parlamentsreform anzustoßen. Ziel sollte es insbesondere sein, für lebendigere Parlamentsdebatten, für mehr Transparenz und für ein bürgernäheres Landesparlament zu sorgen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie die Arbeit des Landtags und der Landesregierung noch besser in der Öffentlichkeit dargestellt werden kann. Des Weiteren sollten Möglichkeiten für die Erweiterung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen gesucht werden.
Mit dem Vorläufer der Parlamentsreform im Jahr 2014 wurden bereits Änderungen des Wahlgesetzes vorgesehen. Die Anzahl der Abgeordneten verringerte sich zunächst in der siebenten Wahlperiode von 91 auf 87. Wir setzen das fort und reduzieren die Zahl der Wahlkreise in der achten Wahlperiode wieder um zwei. Die Zahl der Abgeordneten sinkt von 87 auf 83.
Dies führt zu Einsparungen in Höhe von 4,2 Millionen € in der siebenten Wahlperiode und darüber hinaus, ab dem Jahr 2021, zu weiteren Einsparungen in Höhe von 800 000 € jährlich in der achten Wahlperiode. Wir reden also, meine sehr verehrten Damen und Herren, über Einsparungen in Höhe von 8 Millionen €. Ich denke, diese Einsparungen relativieren die im Gesetz dargestellten Kosten für die vorgesehenen Änderungen deutlich.
Auf Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzte der Ältestenrat in der Sitzung am 15. November 2018 auch mit Zustimmung der Fraktion der AfD einstimmig eine Parlamentsreformkommission mit dem Auftrag ein, das Parlamentsrecht in Sachsen-Anhalt auf seine Reformbedürftigkeit zu überprüfen und dem Ältestenrat Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Zur Erfüllung dieses Auftrags hat die Parlamentsreformkommission über die Änderungsvorschläge der einzelnen Fraktionen beraten und die Argumente abgewogen. Anschließend wurde das Ihnen heute vorliegende Gesetzespaket geschnürt mit allem, worauf sich die Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einvernehmlich verständigen konnten.
Ich glaube, mit Recht behaupten zu können, dass dies nicht nur ein umfangreiches, sondern auch bedeutsames Paket geworden ist.
Die Arbeit in der Parlamentsreformkommission war durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und konstruktivem Gedankenaustausch geprägt. Daher war es möglich, offen zu diskutieren und Lösungen zu finden. Ich danke allen Mitwirkenden und unserer Landtagspräsidentin für ihre konstruktive Verhandlungsführung.
Einbringer des Entwurfes eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 sind vier Fraktionen. Die ursprünglich angestrebte Einbringung durch alle im Landtag vertretenen Fraktionen kam leider nicht zustande, da sich im Laufe der Beratungen herausstellte, dass ein Konsens mit der Fraktion der AfD in wesentlichen Fragen nicht möglich war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun zu einigen zentralen Inhalten kommen, bitte aber um Verständnis dafür, dass ich hier nicht alle beleuchten kann. Wir haben nachher aber noch ein wenig länger Zeit.
In Artikel 1 des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 ist eine Reihe von Verfassungsänderungen vorgesehen. Bereits in der Präambel sollen die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land Sachsen-Anhalt sowie der Klima- und Tierschutz als Grundsätze unserer Landesverfassung verankert werden.
Mit der Änderung des Artikels 99 der Landesverfassung stellen wir das Handeln des Parlaments und der Regierung zukünftig unter das Stichwort „Generationengerechtigkeit“; denn die durch das Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse wird nun auf Verfassungsebene eingeführt.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass das Merkmal der sexuellen Identität in das Diskriminierungsverbot nach Artikel 7 Abs. 3 der Landesverfassung aufgenommen wird. Vor dem Hintergrund, dass das Wort „Rasse“ in Deutschland besonders vorbelastet ist, soll der Begriff aus der Vorschrift zum Diskriminierungsverbot gestrichen und durch die Formulierung „Verbot der Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden.
Gerade über diesen Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in der Parlamentsreformkommission ausführlich beraten und kontrovers diskutiert worden. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hetze aller Couleur und auch Antisemitismus sind keine Seltenheit mehr. Daher freut es mich umso mehr, dass eine konsensfähige und nach meiner Einschätzung auch vertretbare Lösung gefunden wurde.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE, von Thomas Lippmann, DIE LINKE, und von Dr. Katja Pähle, SPD)