Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Herr Minister.

Das haben wir umgesetzt, Herr Büttner. Wir haben gemeinsam in dieser starken Regierungskoalition umgesetzt, dass diejenigen - -

(Thomas Lippmann, DIE LINKE, lacht - Oli- ver Kirchner, AfD: Die wackelt aber schon ganz schön, also!)

- Na, ich weiß nicht, Herr Kirchner. Dass Sie die wackeln sehen, liegt vielleicht daran, dass Sie ein bisschen schwanken.

(Zustimmung bei der CDU - Robert Farle, AfD: Bei euch wackelt es schon lange!)

Wir haben hier gemeinsam verabredet, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, 18 Monate lang in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen bleiben - abgesehen von vulnerablen Personen. Das haben wir bereits umgesetzt.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Büttner?

(Matthias Büttner, AfD: Eine kurze!)

- Eine kurze Nachfrage jetzt? - Okay.

Herr Minister, ich muss nachfragen: Meinen Sie jetzt die neuen, die dazu kommen, oder meinen Sie auch diejenigen, die sich schon in den Kreisen befinden?

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das hat mit der Ur- sprungsfrage nichts zu tun!)

Herr Minister.

Diese Regelung gilt seit mehreren Monaten. Sie betrifft Personen, die bereits zu uns gekommen sind, sowie Personen, die zu uns kommen. Aber wenn keine Entscheidung getroffen werden kann oder Personen nicht abgeschoben werden können, weil die Herkunftsstaaten sie nicht zurücknehmen oder der Abschiebung Krankheitsgründe entgegenstehen, werden sie nach den 18 Monaten auf die Landkreise - in Anführungsstrichen, wir reden noch immer über Menschen, aber ich sage es jetzt einmal so - verteilt. Nach 18 Monaten geht es in die Landkreise und damit in die Gemeinden.

(Matthias Büttner, AfD: Ach so!)

Okay. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. - Herr Abg. Jan Wenzel Schmidt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister, mich interessiert, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich aktuell in Sachsen-Anhalt befinden und wie hoch die Pro-Kopf-Kosten sind, die dem Land damit entstehen.

(Zurufe von Wulf Gallert, DIE LINKE, und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Herr Minister.

Bei allem Respekt: Für die unbegleiteten Minderjährigen, die UMA, ist meine geschätzte Kollegin Frau Grimm-Benne zuständig - in der Hoffnung, dass sie die Zahl auswendig weiß.

(Heiterkeit bei der LINKEN - Ministerin Petra Grimm-Benne: Okay!)

Ich schaue in die Reihe der Landesregierung zu Frau Ministerin Grimm-Benne. - Vielen Dank erst einmal, Herr Minister Stahlknecht. - Frau Ministerin, können Sie auf diese Frage antworten?

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Ja!)

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Ich habe eine Liste! - Minister Holger Stahlknecht: Sie hat die Liste!)

Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Land Sachsen-Anhalt wurden bis zum 23. Januar 2020 insgesamt acht UMA zugewiesen, die durch die Landesverteilstelle auf die jeweiligen Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt worden sind. Zudem wurden durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landes Sachsen-Anhalt bis dato insgesamt neun UMA vorläufig in Obhut genommen. Das ergibt zum 23. Januar 2020 eine Gesamtzugangszahl von 17 UMA.

So berichte ich jedenfalls immer dem Kabinett. Ihnen können selbstverständlich - das wissen Sie - über den Sozialausschuss immer die jeweiligen aktualisierten Tabellen zur Verfügung gestellt werden. Wir berichten im Ausschuss auch regelmäßig darüber. Daher kann ich auch nur, wie mein Kollege Herr Stahlknecht, sagen, dass wir weitergehende Fragen zu Zahlen schriftlich beantworten werden.

Herr Schmidt, Sie haben eine Nachfrage signalisiert.

Ich wollte die Gesamtzahl und die Pro-KopfKosten der sich aktuell in Sachsen-Anhalt befindlichen UMA wissen.

Frau Ministerin, können Sie hierüber Auskunft geben?

Auch diese Information kann ich Ihnen nur schriftlich zur Verfügung stellen.

(Minister Holger Stahlknecht: Ja, das ist doch irre!)

Ich glaube, das können Sie auch jeweils im Netz nachlesen. Das muss ich jetzt nicht mündlich darlegen können.

(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Sie haben doch gesagt, Sie reichen das schriftlich nach!)

- Wie bitte?

(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Sie haben doch gerade gesagt, Sie reichen das schriftlich nach!)

- Ja, genau.

Herr Schmidt, wenn Sie eine Nachfrage stellen möchte, dann gehen Sie bitte an das Mikrofon. Ich sehe schon, dass auch Herr Büttner nicht alles verstehen kann. Frau Grimm-Benne hat gerade gesagt - ich sage das jetzt etwas lauter -, dass sie die Zahlen nachreichen wird. Auch sie hat diese Zahlen natürlich nicht im Kopf. - Vielen Dank, Frau Ministerin.

Danke, Frau Präsidentin.

(Matthias Büttner, AfD: Danke, Frau Präsi- dentin!)

Ich schaue in die Runde. - Es gibt von der AfDFraktion bezüglich dieser Frage keine Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur nächsten Fraktion. Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. - Sie können jetzt Ihre Frage stellen, Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort, bitte.

(Zuruf von der AfD: Der Oberlehrer!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mitte der letzten Woche wurden die Schulen von einem Brief des stellvertretenden Leiters des Landesschulamtes überrascht. Von diesem Schreiben hatte der Bildungsminister nach eigenem Bekunden zuvor offenbar gar keine Kenntnis erhalten.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ja!)

In dem Schreiben werden den Schulen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Volksbegehren weitgehend untersagt.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Rich- tig so!)

Obwohl die Schüler, die Eltern und die Beschäftigten der Schulen von der beabsichtigten Änderung des Schulgesetzes unmittelbar betroffen sind, sollen gerade sie von einer Beteiligung am Volksbegehren abgehalten werden. Das relativ umfassende Verbot soll dabei nicht nur für die Schulleitungen und für die Beschäftigten der Schulen gelten, sondern auch für Gewerkschaftsvertreter und Elternvertreter.

Eine Reihe von Rückmeldungen zeigt, dass dieses Schreiben für eine enorme Unruhe und Verunsicherung in den Schulen sorgt und zu einer besorgniserregenden Desorientierung führt. Denn unmittelbar nach dem Eintreffen des Briefes gab es bereits panikartige Überreaktionen. Schulleitungen und Beschäftigte kommen offensichtlich zu

der Auffassung, sie dürften das Volksbegehren gar nicht unterschreiben oder es darüber hinaus unterstützen. Es geht so weit, dass ausgefüllte Listen, die in den Schulen bereits vorlagen, vernichtet wurden. Dieser Brief stiftet also sogar zu Straftaten an, die einer Wahlfälschung gleichkommen.

(Zuruf von der AfD)

Die Reaktionen aus den Schulen zeigen, dass das Vorgehen des Landesschulamtes gegen das Volksbegehren außer der unmittelbaren Behinderung auch einen Kollateralschaden für das Erlernen und das Erleben von Demokratie erzeugt,