Wenn ich dann am Ende die Verfassungsgrundsätze sehe - natürlich konzentriert sich jeder auf die, die er am besten findet -, muss ich sagen: Wir als Union sind ja - -
Den letzten Satz. - Es ist ja so, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir froh sind - es ist natürlich ein Satz, Frau Präsidentin -, dass wir auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse in unserer Verfassung verankert haben, gebündelt mit der Schuldenbremse. Damit stellen wir alles unter das Stichwort Generationengerechtigkeit.
Damit können wir gut leben. Ich freue mich, wenn Sie alle, zumindest aber die große Mehrheit des Parlaments, diesem Vorhaben zustimmen.
Sehr geehrter Herr Kurze, das war natürlich nicht nur ein einziger Satz. Sie haben aber noch Gelegenheit zu sprechen, denn es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Farle. Dazu können Sie dann gern noch ein paar Sätze sagen. - Herr Farle, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern noch kurz zwei Themen bezüglich Ihres Vortrages ansprechen. Zum einen geht es um die Wertung von Stimmenthaltungen. Das ist nur eine ganz kleine Geschichte in diesem Reformkonzept.
Die Stimmenthaltungen sollen künftig bei Abstimmungen fiktiv als nicht abgegebene Stimmen gewertet werden. Wenn ich mir vor Augen führe, dass in Thüringen bei der Wahl des Ministerpräsidenten ein dritter Wahlgang durchgeführt worden ist, dann frage ich mich, was denn eigentlich passieren würde, wenn bei uns einmal drei Wahlgänge erforderlich sein sollten, um einen Ministerpräsidenten zu wählen, und am Ende würden die Stimmenthaltungen gar nicht mehr gewertet, sondern als nicht abgegebene Stimmen betrachtet werden? Dann könnten doch dadurch ganz andere Mehrheitsverhältnisse entstehen.
Wissen Sie, das ist so ein Stück Mogelpackung im Geheimen. Aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass mir so etwas nicht auffällt.
Allein schon das rechtfertigt es, diesem Paket auf keinen Fall zuzustimmen. Denn demokratische Abstimmungen sind andere.
Ich will nur eines festhalten: Die Volksinitiative, über die Sie in dem Ausschuss, in der Reform diskutiert haben - -
- Ja, das hat damit zu tun. Herr Kurze hat ja gerade deutlich gemacht, dass hier durch das Ganze die Demokratie gefördert werden soll.
Aber wissen Sie, es ist eine Regelung darin, die jetzt erst hineingekommen ist. Vor Kurzem haben Sie gesagt, Herr Kurze, ist das hineingekommen, nämlich dass die Regierung vorher prüft, ob eine solche Volksabstimmung überhaupt zulässig sein soll.
Herr Farle, Sie haben Ihre Redezeit bereits überschritten. Das geht bis zwei Minuten. Es tut mir leid.
Gut. Damit komme ich zum Ende. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Sie betuppen selbst Ihre Volksinitiative. - Danke.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Am Ende kann man feststellen, dass es zu verschiedenen Dingen, die wir hier im Paket geregelt haben, Auffassungs- und Verständnisunterschiede innerhalb der Fraktionen gibt.
- Ich habe ja gesagt, wir gehen alle vernünftig und nett miteinander um. Von daher überlege ich mir am Ende meine Wortwahl ganz genau. Den Anspruch, den ich an alle richte, muss ich natürlich auch an mich selbst stellen.
Ich glaube, da gibt es innerhalb Ihrer Fraktion genau die eben bestehenden Verständnisprobleme, wie man etwas auslegt. Wir haben es eben bei den Vorrednern und bei den Fragen, die Sie den Vorrednern gestellt haben, schon gesehen. Wie man etwas auslegt und wie man es interpretiert, bringt auf der einen Seite für den einen Miss
verständnisse, für den anderen aber genau das, was man damit erreichen will. Daher glaube ich, dass ich das in der Debatte bei Ihnen nicht auflösen kann.
Aber ich kann eines ergänzen: Wir haben uns nicht ohne Grund überlegt, die Frist für die Wahl eines Ministerpräsidenten aufzuheben. Ich habe zu Beginn meiner Rede gesagt, wir gehen nach 30 Jahren verschiedene Dinge umfassend an, was wir bisher nie gemacht haben. Aber nach 30 Jahren kann man ja mal so einen Schnitt machen, der sich dann anbietet. Da glauben wir schon, dass diese Frist für die Konstellationen veraltet war, die sich mittlerweile ergeben.
Die Zeiten, in denen einer allein regiert, glaube ich, sind vorbei. Es werden zukünftig nur Regierungen mit mehreren Partnern zustande kommen. Und sich dann nur 14 Tage Zeit zu geben, um den Ministerpräsidenten zu wählen, das ist veraltet. Wir haben ja auch in Thüringen gesehen, dass das am Ende nicht so funktioniert, wie man sich das vielleicht - jeder aus seiner Sicht - vorstellt.
Daher haben wir für Sachsen-Anhalt gesagt, wenn wir im nächsten Jahr hier wählen, dann haben wir uns zwar verfassungsrechtlich innerhalb von vier Wochen als Parlament zu konstituieren, aber wir haben dann Zeit, eine Koalition, wie auch immer diese dann aussieht, auszuloten, auszuhandeln und zu besprechen.
Diese Zeit muss man sich auch geben, damit am Ende vernünftige Mehrheitsverhältnisse entstehen, damit keine politischen Hängepartien daraus resultieren, sondern dass klare Mehrheitsverhältnisse bestehen und wir dann auch eine ordentliche MP-Wahl durchführen können. Genau deswegen haben wir auch diesen Fakt hier angepackt. Ich glaube, auch das passt als Mosaiksteinchen ganz genau in dieses Paket hinein. - Danke schön.
Zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5550 liegt mir kein Antrag auf Überweisung vor. Die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 7/5746 beinhaltet eine Änderung unserer Verfassung, sodass hierzu gemäß § 25 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages eine dritte Beratung erfolgen muss.
Ich gehe davon aus, dass damit die Vorlage insgesamt einer dritten Beratung unterzogen werden soll. Aus diesem Grund haben wir vorsorglich auch einen Tagesordnungspunkt für Freitag vorgesehen.
Das vorausgeschickt, schlage ich Ihnen daher vor, über die Beschlussempfehlung und die weiteren Änderungsanträge am Freitag endgültig zu befinden. Gibt es hierzu Widerspruch? - Nein, das sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren und der Tagesordnungspunkt 1, der einzige, den wir heute haben, ist damit erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der 94. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 95. Sitzung beginnt, wie vorhin schon angekündigt, um 10 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 2, Befragung der Landesregierung.