Ich schaue in die Runde. Gibt es einen Abgeordneten, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Herr Bönisch hat noch nicht seine Stimme abgeben können. Er hat sich eben zu Wort gemeldet. Dann rufen Sie bitte Herrn Bönisch noch auf.
Ich verlese jetzt das Ergebnis der Abstimmung. Mit Ja stimmten 22 Abgeordnete, mit Nein 63. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter und ein Mitglied des Landtages war nicht anwesend. Damit sind auch die Nrn. 12 und 13 des Änderungsantrages abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über die Nrn. 14 bis 23 ab, also über den Rest des Änderungsantrages. Wer mit diesen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfDFraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Ein weiteres fraktionsloses Mitglied. Damit ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion gänzlich abgelehnt worden.
Wir fahren mit der Abstimmung fort. Ich lasse jetzt über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen. Wer mit den selbstständigen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfDFraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied enthält sich der Stimme.
Wir stimmen nunmehr über die Gesetzesüberschrift ab. Diese lautet: „Gesetz zur Parlamentsreform 2020“. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE
LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Ein weiteres fraktionsloses Mitglied.
Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Eine Änderung haben wir nicht. Dann bitte ich auch hierzu um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Ein weiteres Mitglied ohne Fraktionszugehörigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht ja um eine Änderung der Verfassung. Ich verlese es einmal: Gemäß Artikel 78 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schreibt vor, durch Namensaufruf abzustimmen, wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist.
Wir werden also dieses gleich noch einmal per Namensaufruf machen. Wer wird aufrufen? - Herr Harms ruft wieder die Abgeordneten namentlich auf.
Ich schaue in die Runde. Gibt es Abgeordnete, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Stimmen auszählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt das Ergebnis verlesen. Mit Ja haben gestimmt 63 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 21 Abgeordnete, Enthaltungen gab es zwei. Ein Mitglied des Landtages war nicht anwesend. Damit ist die Parlamentsreform beschlossen; denn 58 Jastimmen wären notwendig gewesen.
(Starker Beifall bei der CDU, bei der LIN- KEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank - Zurufe von der AfD)
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir fahren in der Tagesordnung fort und werden jetzt mit der Aktuellen Debatte beginnen. Aber bevor wir in der Tagesordnung fortfahren - -
Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Calbe recht herzlich im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten.
Konsens der Demokratinnen und Demokraten bewahren - parlamentarische Demokratie in Deutschland nach der gescheiterten Regierungsbildung in Thüringen
Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: SPD, AfD, GRÜNE, DIE LINKE und die CDU. Zunächst hat für die Antragstellerin die Abg. Frau Dr. Pähle von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist heute ein denkwürdiger Tag.
Wir haben beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt mit der Änderung der Landesverfassung gerade sehr deutlich demonstriert, was das heißt: Konsens der Demokratinnen und Demokraten. Wir haben den Menschen in unserem Land und, ja, auch uns selbst deutlich vor Augen geführt, dass es für demokratische Parteien über alle sonstigen Unterschiede hinweg eine gemeinsame Wertebasis gibt.
Und mehr noch: Wir können diesen Konsens, der Grundlage allen staatlichen Handelns ist, nicht nur bewahren, wir können ihn auch weiterentwickeln. Wir können ihn anpassen an die Erfordernisse und Herausforderungen unserer Zeit. Das haben wir heute getan.
Wir haben damit noch etwas sehr Wichtiges herausgestellt: Demokratie ist nicht nur Form, Demokratie ist Inhalt.
Es geht eben nicht nur darum, in demokratischen Wahlen zu ermitteln, wer die Mehrheit hat und wer Minderheit ist. Es kommt auch darauf an, welche Politik man mit dieser Mehrheit umsetzt.
Dafür legt die Verfassung Grundwerte, Ziele und Grenzen staatlichen Handelns fest. Sie sind die inhaltlichen Leitplanken demokratischer Politik. Wir haben heute für Sachsen-Anhalt einige neue, moderne Leitplanken gezogen. Dafür danke ich an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben.
Meine Damen und Herren! Es gibt noch eine weitere Leitplanke. Sie ist die allerwichtigste, auch wenn sie als Wortlaut in keiner Verfassung steht. Sie heißt: Man darf den Gegnern der Demokratie keine Macht geben.
Das ist die fundamentale Lehre aus dem Ende der Weimarer Republik und aus der Machtübergabe an die Nationalsozialisten. Das ist der Grund, warum es für die Wahl des Ministerpräsidenten im Thüringer Landtag am 5. Februar keine andere Bewertung geben kann als die von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Diese Wahl war ein unverzeihlicher Fehler.