(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Der stellt eine Frage? - Ronald Mormann, SPD: Amtshilfe! - Heiterkeit bei der SPD)
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Farle, Sie haben angeführt, dass das Hineinregieren der Kanzlerin in die Angelegenheit in Thüringen Unrecht wäre. Für mich klang es so, als ob Sie der Meinung sind, dass das schon fast diktatorische Züge hätte. Können Sie das noch einmal genau ausführen? - Danke.
- Nein, des Herrn Murswiek. - Dieses Gutachten besagt, dass die Bundeskanzlerin als Amtsträger der Bundesregierung, als Organ des Staates, überhaupt nicht die Berechtigung hat, dazu aufzufordern, dass eine demokratisch stattgefundene Wahl rückgängig gemacht wird; denn hierdurch wird entgegen unserer Verfassung und entgegen den Buchstaben des Gesetzes zur Missachtung einer demokratischen Wahl aufgerufen.
In dem gleichen Gutachten bewertet er auch den Antrag der sozialdemokratischen Partei in NRW, die dazu aufgefordert hat - jetzt muss man einmal zuhören -, dass nicht nur Wahlen nicht mehr anerkannt werden sollen, wenn die AfD dabei nach deren Meinung falsch abgestimmt hat, sondern dass auch die Gesetze nicht mehr gelten sollen, wenn sie mit Zustimmung der AfD zustande gekommen sind.
Sie fordern weiterhin die Missachtung des Kernbestandteils unseres Grundgesetzes. Als Jurist weiß jeder, dass Artikel 20 mit einer Ewigkeitsgarantie geschützt ist, dass freie und geheime Wahlen in diesem Land stattfinden. Es war auch kein Versprecher, dass Frau Pähle vorhin deutlich gemacht hat: Wir müssen wissen - das ist auch eine Forderung aus dem SPD-Bereich, die dort aufgestellt wurde -, wie jeder abgestimmt hat.
Dazu sage ich Ihnen: Die Einschränkung und Abschaffung des demokratischen Wahlrechts, wenn es als Kernbestandteil des Grundgesetzes geschützt wird, bedeutet die Abschaffung der Demokratie; denn Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass man in der Öffentlichkeit Meinungsfreiheit hat - und alles Mögliche.
Aber wenn es in der Wahlkabine nicht gelungen ist, dann wollen Sie hier wieder Verhältnisse einführen, die es schon einmal gegeben hat, die es im Dritten Reich gegeben und die wir zum Beispiel als AfD aus tiefster innerer Überzeugung ablehnen.
Nicht Sie verteidigen den Rechtsstaat, sondern unsere Partei verteidigt den Rechtsstaat in diesem Land.
(Zuruf von der AfD: Genau so ist es! - Dr. Falko Grube, SPD: Das hat Herr Leh- mann auch schon einmal gesagt! - Unruhe bei der SPD)
Den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten konnte ich zu mehr als 90 % folgen. In einem Punkt sind Sie nicht ganz up to date nach meiner Meinung. Das betrifft nämlich die Frage nach dem Attentäter.
anhand seiner langen Dokumente. Das habe ich auch gemacht, aber das kann ich jetzt hier nicht vortragen. - Gut. Vielen Dank.
Ich habe heute Morgen einen Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zur Kenntnis genommen. Darin wird ein AfD-Mitglied und interessanterweise auch Mitarbeiter von Herrn Höcke, der aber offensichtlich aus Sachsen-Anhalt stammt und hier kommunalpolitisch tätig ist, zitiert. Es geht um einen Waldkindergarten, also um ein Thema, das mit diesem Parlament relativ wenig zu tun hat,
aber interessant finde ich den Blick auf Gesellschaft, den der Mann dabei einnimmt. Es geht um die Frage, warum die AfD gegen diesen Waldkindergarten polemisiert. Er sagt - ich zitiere -:
Wie bringen Sie einen solchen Satz mit der Behauptung zusammen, Ihre Partei würde für Demokratie und Pluralismus stehen?