Protokoll der Sitzung vom 02.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 99. Sitzung des Landtags von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode.

(Zuruf: Etwas näher heran!)

- Näher heran? - Das ist die Verhüllung, sie dämmt natürlich auch das Mikrofon etwas.

(Unruhe)

Ich würde Sie bitten, Ihren Geräuschpegel stark abzusenken. Je eher wir ordentlich unsere Sitzung beginnen können, umso schneller sind wir mit unseren Tagesordnungspunkten fertig.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir uns in den beiden letzten Sitzungen des Ältestenrates darauf verständigt haben, die Sitzordnung im Hohen Hause der aktuellen Lage anzupassen. Wie Sie sehen, haben wir das auch heute wieder realisiert.

Um bei der Platzierung der Abgeordneten den durch Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m gewährleisten zu können - auch wenn wir wissen, dass das sehr knapp bemessen ist -, haben wir im Ältestenrat eine veränderte Sitzordnung unter Einschluss beider Tribünen beschlossen.

Im Parkett ist aus diesem Grund nur jeder zweite Platz zu belegen. Ähnliches gilt auch auf den beiden Tribünen. So können wir den nötigen Abstand wahren, um uns und andere zu schützen.

Ich habe die Beschlussfähigkeit noch nicht festgestellt, was ich im Nachhinein nachhole. Die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses ist gegeben.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 99. Sitzung liegt Ihnen vor. Mir wurde signalisiert, dass wir in der heutigen Sitzung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, vorliegend in der Drs. 7/5947, in die Tagesordnung aufnehmen sollen. Gibt es hiergegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht.

Ich gehe zugleich davon aus, dass die Beratung bereits heute erfolgen kann, obwohl uns die Beschlussempfehlung erst seit dem gestrigen Tag vorliegt. Ich schaue noch einmal in die Runde. - Ich sehe keinen Widerspruch. Insofern ist die Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt 3 zu ergänzen.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Also können wir nach der Tagesordnung, wie sie Ihnen nunmehr in ergänzter Form vorliegt, verfahren. Wir steigen in die Tagesordnung ein.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2020/2021)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5920

Entschließungsanträge Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5936 und Drs. 7/5937

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/5945

(Erste Beratung in der 98. Sitzung des Landtages am 30.03.2020)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Debatte vereinbart. Ich denke, es wird sicherlich dabei bleiben. Es erfolgt die Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Nachtragshaushalt 2020/2021. Ich erteile hiermit Herrn Abg. Meister das Wort. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte in gebotener Kürze über den Verlauf der Ausschussberatung. Den Gesetzentwurf der Landesregierung sowie beide Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Die Covid-19-Pandemie macht es erforderlich, unmittelbar nach Verkündung des Haushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 diesen Nachtragshaushalt zu beschließen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Bewältigung der Folgen der Pandemie finanzieren zu können.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich unmittelbar nach der Überweisung mit diesem Gesetzentwurf und mit beiden Entschließungsanträgen. Dies war möglich, weil alle Fraktionen auf die entsprechende Ladungsfrist verzichtet hatten, wofür ich mich bedanken möchte.

Zur Beratung lagen dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor.

Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf wurde zur Beratungsgrundlage erhoben.

Im Verlauf der Beratung wurde dem Ausschuss von der Landesregierung die geplante Verwendung der mit diesem Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten 500 Millionen € erläutert. Die geplante Mittelverwendung setzt sich wie folgt zusammen:

 150 Millionen € für die Wirtschaftsförderung,

 20 Millionen € zusätzlich im Bürgschaftstitel 871 01 bei Kapitel 13 25,

 60 Millionen € für den Anteil des Landes an Zahlungen nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes,

 15 Millionen € für die Erstattung der Elternbeiträge im April für die Kitas an Kommunen,

 70 Millionen € für die Pauschalförderung zur Erstattung an Kommunen aufgrund Änderungen bei der Grundsicherung,

 40 Millionen € für die Aufstockung des Ausgleichsstocks - Verdoppelung des Ausgleichsstocks mit dem Ziel, Liquiditätsprobleme bei Kommunen infolge von geringeren Steuereinnahmen zu vermeiden,

 20 Millionen € für die Pandemiebekämpfung im engeren Sinne, also für kommunale Gesundheitsämter sowie für die Ausstattung der Polizei und der Feuerwehren,

 25 Millionen € für die pauschale Förderung von Krankenhausinvestitionen,

 15 Millionen € für Diverses wie Verbände, Vereine und Billigkeitsleistungen, die auf das Land zukommen können,

 1,5 Millionen € für 100 zusätzliche VZÄ im Jahr 2020 und

 weitere 83,5 Millionen € sind als Puffer zur Bekämpfung der Pandemie vorgesehen.

Es wurde eine regelmäßige Information des Finanzausschusses sowie bei erheblichen Änderungen eine vorherige Einbeziehung des Finanzausschusses beschlossen.

Am Ende der Beratung wurden zunächst die beiden eingangs von mir benannten Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt. Sie sehen Änderungen in den Einzelplänen 05 und 08 vor, darunter jeweils umfangreich die Ausbringung von Leertiteln zur finanztechnischen Umsetzung von Pandemiemaßnahmen. Ich erspare Ihnen die Auflistung der einzelnen Leertitel.

An dieser Stelle möchte ich auf eine Änderung hinweisen, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5945 schon Berücksichtigung gefunden hat. Auf Seite 15 unter Buchstabe c zu Titel 231 43 muss der Haushaltsvermerk korrekt lauten: „*Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 08 02 Titel 681 43.“ In dem beschlossenen Änderungsantrag stand der Titel 683 43. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen Schreibfehler.

Beide Änderungsanträge wurden einstimmig beschlossen.

Insgesamt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021, das Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021, in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.

Gegenstand der Beratung über diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss war auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Erstattung der Kita-Beiträge für alle Eltern, auch wenn bestimmte Berufsgruppen die angebotene Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen mussten. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Schließlich ging es um die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß § 18

Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese wurde ebenfalls festgestellt.

Die Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE fanden nicht die erforderliche Mehrheit und wurden abgelehnt. Allerdings finden sich Teile des Entschließungsantrages in der Drs. 7/5937 in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wieder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen verabschiedete in der 85. Sitzung am 30. März 2020 die Ihnen in der Drs. 7/5945 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Meister.